Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten

Drucksache 21/1173Antwortauf die Kleine Anfrage 21/102808.08.20254 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieEnergieUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland führt zunehmend dazu, dass auch ökologisch wertvolle Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden. Aktuelle Beispiele hierfür sind der Forstenrieder Park in Bayern (www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/windkraft-forstenri eder-park-vorzeitiger-massnahmenbeginn-li.3205083), der Berliner Grunewald (www.bz-berlin.de/berlin/senat-will-unseren-grunewald-abholzen), der Reinhardswald in Hessen (www.hessenschau.de/wirtschaft/windraeder-im-rei nhardswald-rodung-fuer-windpark-darf-weitergehen-v2,rodung-reinhardswal d-vgh-102.html), die Region Bingen im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg (www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bingen/windparkbingen-wald-baeume-faellen-windraeder-2805336), die Lüneburger Heide in Niedersachsen (taz.de/Streit-um-Windkraftanlagen-bei-Lueneburg/!6010168/) oder das Stölzinger Gebirge in Hessen (www.werra-rundschau.de/lokales/wal dkappel/windanlagen-im-wald-zerstoeren-lebensraum-im-stoelzinger-gebirge-92666846.html). Zudem finden bereits seit über zehn Jahren, also weit vor Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), auf Landesebene Regionalplanungen in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie statt (http://win-kon.de/mediapool/142/1 420599/data/Abstandempfehlungen_Windkraftanlagen.pdf, Bund-Länder-Inititative).

Diese Maßnahmen werfen bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich des Umfangs, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen auf.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 1

1Wie viele Hektar Waldflächen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren für den Bau von Windkraftanlagen bundesweit gerodet oder dauerhaft in ihrer ökologischen Funktion beeinträchtigt?

1aWelche Waldgebiete waren hiervon betroffen (bitte nach Namen, Hektar und Bundesland aufschlüsseln), und welche davon liegen in sogenannten Vorranggebieten nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) oder in solchen durch die Regionalplanungen (siehe Bund-Länder-Initiative) ausgewiesenen Vorranggebieten?

1bLiegen hierzu Auswertungen oder aggregierte Länderberichte vor, und wenn ja, welche (bitte Verfasser und Titel angeben)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegt der Bundesregierung keine eigene Statistik vor. In Bezug auf die Inanspruchnahme von Waldflächen für den Ausbau der Windenergie wird auf die diesbezüglichen Auswertungen der Fachagentur Wind und Solar verwiesen. Danach liegt die dauerhaft für eine Windenergieanlage (WEA) in Anspruch genommene Waldfläche im Durchschnitt bei 0,51 Hektar. Dabei ist zu beachten, dass Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstungen genehmigt werden. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Fällen vor, in denen im Zusammenhang mit Windkraftprojekten Ausnahmen von bestehenden Landschafts- oder Naturschutzvorschriften erteilt wurden?

2aWelche Waldgebiete, auch solche in Vorranggebieten nach dem WindBG und solche, geschaffen durch die Regionalplanungen (siehe Bund-Länder-Inititative), waren hiervon betroffen (bitte nach Namen, Hektar und Bundesland aufschlüsseln)?

2bGibt es hierzu bundesweite Auswertungen oder Berichte, beispielsweise im Rahmen der Fachaufsicht, Monitoringverfahren oder aus der Zusammenarbeit mit den Ländern?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Zu Flächen in Länder- oder Privatbesitz kann die Bundesregierung keine Auskünfte geben. In den wenigen Fällen, in denen Windenergieanlagen auf Waldflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet wurden, wurden keine Ausnahmen von bestehenden Landschafts- oder Naturschutzvorschriften erteilt. Zu anderen bundeseigenen Flächen liegen der Bundesregierung aktuell keine Angaben vor.

Frage 3 Seite 2

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den Auswirkungen auf Artenvielfalt, Lebensräume und lokale klimatische Funktionen durch die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten (z. B. wissenschaftliche Studien, Fachgutachten, Monitoringberichte)?

Antwort

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Windenergie gesamtklimatisch positiv bewertet wird – im Sinne der Vermeidung fossiler Emissionen. Die Auswirkungen einer WEA auf die Aspekte Artenvielfalt, Lebensräume und lokale klimatische Funktionen hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab, die sich im konkreten Fall stark unterscheiden können. Insbesondere in Bezug auf die Aspekte Artenvielfalt und Lebensräume können sich – je nach betrachteter Art – unterschiedliche Wirkungen ergeben. Das Bundesamt für Naturschutz hat in den letzten Jahren einige Forschungsvorhaben durchgeführt, insbesondere zu möglichen Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse. Eine Übersicht der Projekte und Publikationen findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz: www.bfn.de/wi ndenergie-im-wald.

Frage 4 Seite 3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über in den Bundesländern umgesetzte Kompensationsmaßnahmen für gerodete Waldflächen im Zuge von Windkraftprojekten, und liegen hierzu ein bundesweiter Überblick, wissenschaftliche Studien oder Fachgutachten zur Wirksamkeit oder eine Bewertung der Bundesregierung vor?

Antwort

Über landeseigene Kompensationsmaßnahmen der Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Daten vor.

Frage 5 + 5a + 5b Seite 3

5Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung und Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren für Anwohner und Öffentlichkeit bei Windkraftprojekten in geschützten Waldgebieten bundesweit?

5aWelche bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben bestehen insoweit?

5bGibt es hierzu Erkenntnisse oder Analysen auf Bundesebene?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.

Die Ausweisung von Flächen für die Windenergie sowie die Durchführung und Ausgestaltung von Beteiligungsverfahren für entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen in der Zuständigkeit der Länder.

Relevante bundesrechtliche Vorschriften finden sich hierzu unter anderem im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie in den umweltrechtlichen Fachgesetzen.

Frage 6 Seite 3

Welche Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von illegalen Baumfällungen im Zusammenhang mit Windkraftplanungen sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf illegale Baumfällungen in diesem Zusammenhang vor. Im Übrigen bestehen in den jeweiligen Landeswaldgesetzen hinreichende Regelungen, um entsprechenden Zuwiderhandlungen entgegenwirken zu können. Auf Bundesebene besteht insoweit keine Veranlassung für weitere Maßnahmen.

Frage 7 Seite 3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zu weiteren von den Bundesländern bereits geplanten Rodungen oder Beeinträchtigungen von Waldflächen für den Bau von Windkraftanlagen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, in welchem Umfang die Länder Waldflächen in den Ausbau der Windenergie einbeziehen. Im Übrigen werden Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstungen genehmigt. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.

Frage 8 Seite 3

Prüft die Bundesregierung aktuell Alternativen zum Ausbau von Windkraftanlagen in ökologisch sensiblen Gebieten, wenn ja, welche, und welche Förder- oder Steuerungsinstrumente kommen hierfür ggf. zum Einsatz?

Antwort

Die Entscheidung, in welchen Regionen oder Gebieten der Ausbau der Windenergie erfolgen soll, liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.