Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit und Aktivitäten der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel

Drucksache 21/1314Antwortauf die Kleine Anfrage 21/113120.08.20252 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und Beschäftigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 am 24. Juni 2025 beschlossen und im Anschluss an den Deutschen Bundestag zur Beratung (Bundestagsdrucksache 21/500) weitergeleitet. Der 21. Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Plenarsitzung (erste Lesung) am Freitag, den 11. Juli 2025 den Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales beraten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-h aushaltsberatungen-ablauf-1097892; www.bundestag.de/tagesordnung?week= 28&year=2025).

Im Kapitel 1106 – „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“ des Einzelplanes heißt es (Bundestagsdrucksache 21/500, S. 1585):

„Durch die Ratifikation des ILO Protokolls von 2014 zum ‚Übereinkommen über Zwangsarbeit‘ entsteht für Deutschland die Verpflichtung, das Übereinkommen in nationale Praxis umzusetzen, d. h. insbesondere einen nationalen Aktionsplan zur wirksamen und dauerhaften Beseitigung von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu entwickeln. Für die Entwicklung sowie verlässliche Umsetzung eines solchen Aktionsplans wird u. a. die ‚Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel‘ weiterhin gefördert (SDG 8).“

Frage 1 Seite 1

Erkennen die neue Bundesregierung der 21. Wahlperiode (WP) und das derzeitige Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“, der im Bundeskabinett am 12. Februar 2025 von der Bundesregierung der 20. WP beschlossen wurde, an?

Antwort

der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 12. Februar 2025.

Frage 2 Seite 2

Welche Ergänzungen, Erweiterung und Streichungen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. am beschlossenen „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ in der 21. WP vorzunehmen?

Antwort

Die Entwicklung des NAP A/Z wurde als breiter Beteiligungsprozess aufgesetzt, in den verschiedene Stakeholder eingebunden waren (Ressorts, Sozialpartner, zivilgesellschaftliche Organisationen). Bei dem NAP A/Z handelt es sich um ein „Living Document“, das im Rahmen seiner Umsetzung kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und angepasst wird. In Fortführung des Beteiligungsprozesses wird die Weiterentwicklung und die damit verbundene Klärung von Fragen hinsichtlich etwaiger Ergänzungen, Erweiterungen und Streichungen im Austausch mit den Stakeholdern erfolgen. Um die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einmal jährlich eine entsprechende Abfrage durchführen.

Frage 3 + 4 + 5 Seite 2

3Wie viele Betroffene haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 an die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ gewandt (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?

4Wie vielen Betroffenen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 durch die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ geholfen werden (bitte einzeln für jedes Jahr aufschlüsseln)?

5In welchem Rahmen arbeitet die „Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“ nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Verstoßes mit der „Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze“ (NKS) zusammen, die u. a. die Einhaltung von Menschenrechten durchsetzt?

Antwort

Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.

Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel (im Folgenden: Servicestelle) trägt dazu bei, bundesweit Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel auf- und auszubauen und somit die Kompetenzen der zuständigen Stellen zu stärken. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bewusstseinsschaffung und die Vermittlung von Kenntnissen zu ausbeuterischen Arbeits- und Zwangssituationen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Insbesondere führt die Servicestelle Schulungen durch, um Behörden für das Vorliegen von Arbeitsausbeutung und den Umgang mit Betroffenen zu sensibilisieren. Die Servicestelle ist keine Fachberatungsstelle, an die sich betroffene Personen wenden, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten. Auch die Meldung oder Überprüfung von Verstößen multinationaler Unternehmen in Zusammenarbeit mit der im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelten „Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze“ gehört nicht zu den Aktivitäten der Servicestelle.