Anteil von Personen im Bürgergeld (SGB-II-Quoten)

Drucksache 21/1349Antwortauf die Kleine Anfrage 21/86725.08.202516 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesMigration und AufenthaltsrechtSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Februar 2025 lag die SGB-II-(Zweites-Buch-Sozialgesetzbuch-)Quote (bezeichnet den prozentualen Anteil der Leistungsberechtigten an der Bevölkerung unter der Altersgrenze nach § 7a SGB II) in Deutschland bei 8,3 Prozent (statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/sgbii-quoten/sgb ii-quoten-dwolk-0-xlsm.xlsm?__blob=publicationFile&v=1). Während die SGB-II-Quote bei Deutschen bei 5,3 Prozent lag, war sie bei Ausländern mit 20,6 Prozent fast viermal so hoch. Die höchsten SGB-II-Quoten gab es mit 59 Prozent bei Ukrainern, gefolgt von Personen aus den Top-8-Asylländern (Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Eritrea, Nigeria, Somalia), die zusammengenommen auf eine SGB-II-Quote von 43,8 Prozent kamen (vgl. stati stik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrati onsmonitor/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1).

Dabei gibt es in Deutschland erhebliche regionale Unterschiede. So lag die SGB-II-Quote im März 2025 in Berlin bei 14,2 Prozent, in Bayern hingegen nur bei 4,2 Prozent (vgl. statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderu ng-Flucht-Nav.html). Dies spiegelt sich auch bei den unterschiedlichen Nationalitäten wider: So lag die SGB-II-Quote für Syrer in Berlin im März 2025 bei 65,3 Prozent, in Bayern hingegen nur bei 44,2 Prozent (ebd.).

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 2c + 2d + 2e + 2f + 2g + 2h + 2i + 2j + 2k + 2l + 2m + 2n + 2o + 2p + 2q + 2r + 2s + 2t + 2u + 2v + 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f + 3g + 3h + 3i + 3j + 3k + 3l + 4 + 4a + 4b + 4c + 4d + 4e + 4f + 5 + 5a + 5b + 5c + 5d + 5e + 5f + 5g + 5h + 5i + 5j + 5k + 5l + 5m + 5n + 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e + 6f + 7 + 7a + 7b + 7c + 7d + 7e + 8 + 8a + 8b + 8c + 8d + 8e + 8f + 8g + 9 + 9a + 9b + 9c + 9d + 9e + 9f + 9g + 9h + 10 + 10a + 10b + 10c + 11 + 11a + 11b + 11c + 11d + 11e + 11f + 11g + 11h + 11i + 11j + 11k + 12 + 12a + 12b + 12c + 13 + 13a + 13b + 13c + 13d + 13e + 13f + 13g + 13h + 13i + 14 + 14a + 14b + 14c + 14d + 15 + 15a + 15b + 15c + 15d + 15e + 15f + 15g + 15h + 16 + 16a + 16b + 16c + 16d + 17 + 17a + 17b + 17c + 17d + 18 + 18a + 18b + 18c + 18d + 18e + 18f + 18g + 19 + 19a + 19b + 19c + 19d + 19e + 19f + 19g + 19h + 19i + 20 + 20a + 20b + 20c + 20d + 21 + 21a + 21b + 21c + 21d + 22 + 22a + 22b + 22c + 22d + 22e + 22f + 23 + 23a + 23b + 23c + 23d + 24 + 24a + 24b + 24c + 25 + 25a + 25b + 26 + 26a + 26b Seite 1

1Was sind die 50 häufigsten Vornamen von Leistungsberechtigten im SGB II, und wie viele Personen entfielen jeweils auf diese Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2024?

2Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Mohammed“:

2aMohammed,

2bMohamed,

2cMuhammed,

2dMuhamed,

2eMohammad,

2fMohamad,

2gMuhammet,

2hMohamud,

2iMahammed,

2jMehmed,

2kMehmet,

2lMohamedd,

2mMohamet,

2nMohmmad,

2oMuhamad,

2pMohammud,

2qMahamadou,

2rMohamadou,

2sMouhamad,

2tMouhamed,

2uMohamadé und

2vMhammed?

3Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Ahmad“:

3aAhmad,

3bAhmed,

3cAhmet,

3dAchmad,

3eAchmed,

3fAchmet,

3gAchmat,

3hAmed,

3iAmad,

3jAhmadu,

3kAhamad und

3lAmat?

4Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Ali“:

4aAli,

4bAlican,

4cAlihan,

4dAly

4eAlikhan und

4fAlireza?

5Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Yusuf“:

5aYusuf,

5bYoussef,

5cYousuf,

5dYousif,

5eYusof,

5fYousef,

5gYusif,

5hYossef,

5iYosef,

5jYousuph,

5kYoussouf,

5lYusupha,

5mYoussifou und

5nYussef?

6Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Omar“:

6aOmar,

6bOmer,

6cUmar,

6dÖmer

6eOmarr und

6fUmer?

7Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Hassan“:

7aHassan,

7bHasan,

7cHassaan,

7dHasane und

7eHassen?

8Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Aishe“:

8aAishe,

8bAische,

8cAisha,

8dAysha,

8eAicha,

8fAichah und

8gAyşe?

9Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Zeynep“:

9aZeynep

9bZainab,

9cZeinab,

9dZeynab,

9eZaynab,

9fZeinap,

9gZeyneb und

9hZaineb?

10Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Elif“:

10aElif,

10bAlif und

10cElifa?

11Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Fatima“:

11aFatima,

11bFatma,

11cFadime,

11dFatimah,

11eFatim,

11fFatou,

11gFatimata,

11hFatoumata,

11iFatimatu,

11jFadma und

11kFatemeh?

12Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Aliyah“:

12aAliyah,

12bAaliyah und

12cAliya?

13Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Amina“:

13aAmina,

13bAmine,

13cAminah,

13dAmeena

13eAminatu,

13fAminatou,

13gAmeenaah,

13hAmyna und

13iAaminah?

14Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Olena“:

14aOlena,

14bAlena,

14cOlenka und

14dOlenia?

15Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Tatjana“:

15aTatjana,

15bTetjana,

15cTetyana,

15dTetiana,

15eTatyana,

15fTatiana,

15gTatijana und

15hTajana?

16Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Irina“:

16aIryna,

16bIrina,

16cArina und

16dIrinka?

17Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Svetlana“:

17aSvetlana,

17bSwetlana,

17cSvitlana,

17dund Sveta?

18Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Dimitri“:

18aDimitri,

18bDmitri,

18cDmytro,

18dDmytró,

18eDimitri,

18fDmitriy und

18gDemetri?

19Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Sergei“:

19aSergei,

19bSergej,

19cSergij,

19dSerhii,

19eSergey,

19fSergiy,

19gSergii,

19hSerhij und

19iSerguei?

20Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Volodymyr“:

20aVolodymyr,

20bWolodymyr,

20cVladimir und

20dWladimir?

21Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Oleksandr“:

21aAleksander,

21bOlexandr,

21cAlexandr und

21dAleksandar?

22Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Michael“:

22aMichael,

22bMicha,

22cMischa,

22dMichel,

22eMika und

22fMaik?

23Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Thomas“:

23aThomas,

23bTomas,

23cTom und

23dTommy?

24Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Andreas“:

24aAndreas,

24bAndré und

24cAndi oder Andy?

25Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Alexander“:

25aAlexander und

25bAlex?

26Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II trugen zum Stichtag 31. Dezember 2024 folgende gebräuchliche Vornamen von „Christian“:

26aChristian und

26bChris?

Antwort

Die Fragen 1 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.

Valide, vollständige Daten für alle Jobcenter liegen der Bundesregierung nicht vor.

Für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung (gE) können die angefragten Vornamen für Personen im Bürgergeldbezug im Juli 2025 den Tabellen 1 und 2 im Anhang* entnommen werden. Angaben zu anderen Zeitpunkten liegen nicht vor. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass auf der Grundlage des Vornamens kein Rückschluss auf die Nationalität der jeweiligen Person gezogen werden kann.

Frage 27 Seite 7

Wie hoch ist die aktuelle SGB-II-Quote bundesweit (bitte insgesamt sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine und Top-8-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Antwort

Für die Berechnung von Quoten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB-II-Quoten) werden Bevölkerungsdaten benötigt, die entweder vom Statistischen Bundesamt (Bevölkerungsfortschreibung, jährlich zum 31. Dezember) oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das Ausländerzentralregister (AZR, monatlich) bereitgestellt werden. Die Datenlieferung erfolgt in einem abgestimmten Umfang und begrenzt die Verfügbarkeit von Quoten.

Entsprechend können nur SGB-II-Quoten ausgewertet und veröffentlicht werden, für welche passende Bevölkerungsdaten vorliegen. Detaillierte Auswertungen – etwa nach Altersgruppen oder differenzierte regionale Analysen – sind nicht möglich, wenn keine geeigneten Bevölkerungsdaten zur Verfügung stehen. Die verfügbaren Quoten werden in der Regel im Rahmen der Standardberichterstattung veröffentlicht.

In der Standardberichterstattung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) basiert die SGB-II-Quote auf der Bevölkerungsfortschreibung, die lediglich eine Unterscheidung nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erlaubt. Für die Migrationsberichterstattung der BA wird hingegen auf die monatlich aktualisierten Daten des AZR zurückgegriffen, wodurch eine periodengleiche Abbildung aktueller Entwicklungen möglich ist. Aufgrund unterschiedlicher Datenbasen weichen die resultierenden Quoten voneinander ab – so lag etwa die SGB-II-Quote für ausländische Staatsangehörige im Dezember 2022 auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung bei 22,3 Prozent, nach dem AZR bei 20,8 Prozent.

Für die aktuelle SGB-II-Quote verweist die Bundesregierung auf die interaktive Statistik „Migration und Arbeitsmarkt“ unter folgendem Link: https://statistik.a rbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Z uwanderung-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html?Thema%3Dzr% 26DR_Region1%3Dd%26DR_Indikator1%3D22%26DR_Staat1%3Dinsgesam t%26mapHadSelection%3Dfalse%26toggleswitch%3D0.

Daten liegen derzeit bis April 2025 vor. Unter der Kachel „Zeitreihen“ und über das Auswahlfenster „Staatsangehörigkeit“ können die gewünschten Gruppen abgerufen werden.

Frage 28 + 28a + 28b + 28c + 28d + 28e Seite 8

28Wie hoch ist die aktuelle SGB-II-Quote bundesweit in den Altersgruppen:

28a15 bis unter 25 Jahre,

28b25 bis unter 50 Jahre,

28c50 bis unter 55 Jahre,

28d55 bis unter 65 Jahre,

28e65 Jahre und älter (bitte insgesamt sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine und Top-8-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Antwort

In der Migrationsberichterstattung (nach einzelnen Staatsangehörigkeiten aus dem AZR) ist eine weitergehende Differenzierung nach Altersgruppen nicht möglich. In der Standardberichterstattung (Bevölkerungsfortschreibung) werden lediglich die Altersgruppen unter 25 Jahren, 25 bis unter 55 Jahren und über 55 Jahren für die ELB-Quoten insgesamt dargestellt (vgl. Link https://stati stik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.htm l?nn=1524052&topic_f=sgbii-quoten).

Eine Differenzierung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich.

Frage 29 Seite 8

In welchen drei Bundesländern ist die SGB-II-Quote derzeit am höchsten (bitte insgesamt sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU 11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine und Top-8-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Antwort

Im März 2025 lag die SGB-II-Quote am höchsten in Bremen, Berlin und Hamburg. Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden.

Frage 30 Seite 8

In welchen drei Bundesländern ist die SGB-II-Quote derzeit am niedrigsten (bitte insgesamt sowie differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU 11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine und Top-8-Asylherkunftsländer, ausweisen)?

Antwort

Im März 2025 lag die SGB-II-Quote am niedrigsten in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang* entnommen werden.

Frage 31 + 32 + 33 + 34 + 35 + 36 + 37 + 38 + 39 + 40 Seite 9

31In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote derzeit am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Staatsangehörige jeweils getrennt ausweisen)?

32In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote derzeit am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Staatsangehörige jeweils getrennt ausweisen)?

33In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Deutschen derzeit am höchsten?

34In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Deutschen derzeit am niedrigsten?

35In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern derzeit am höchsten?

36In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern derzeit am niedrigsten?

37In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern aus den Top-8-Asylländern derzeit am höchsten?

38In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern aus den Top-8-Asylländern derzeit am niedrigsten?

39In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern aus der Ukraine derzeit am höchsten?

40In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten ist die SGB-II-Quote von Ausländern aus der Ukraine derzeit am niedrigsten?

Antwort

Die Fragen 31 bis 40 werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen beziehen sich jeweils auf die SGB-II-Quoten in Kreisen und kreisfreien Städten. In der Migrationsberichterstattung der BA können Quoten lediglich bis auf Ebene der Bundesländer nach Staatsangehörigkeiten berichtet werden. In der Standardpublikation der BA „SGB II-Hilfequoten – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Monats- und Jahreszahlen)“ stehen Informationen nach Kreisen und kreisfreien Städten nur für die SGB-II-Quote insgesamt zur Verfügung, eine weitere Differenzierung nach Deutschen, Ausländern oder weiteren Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich (https://statistik.arbeitsagentu r.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Migration-Zuwanderun g-Flucht/Migration-Zuwanderung-Flucht-Nav.html?Thema%3Dzr%26DR_Reg ion1%3Dd%26DR_Indikator1%3D22%26DR_Staat1%3Dinsgesamt%26mapH adSelection%3Dfalse%26toggleswitch%3D0).

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. (Vornamen, SGB-II-Quote)

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