Umsetzung und Effekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Chancenaufenthaltsgesetzes

Drucksache 21/1375Antwortauf die Kleine Anfrage 21/119127.08.20254 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernArbeit und BeschäftigungMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat in ihrem letztjährigen Bericht zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für den Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1028030/aeab09d7a051 a921a90ba38c4249d980/79-16-10-2024-Anlage.pdf) auf eine Vielzahl rechtlicher Anpassungen und Pilotprojekte hingewiesen. Unter anderem wurde hinsichtlich der sogenannten Engpassberufe im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie mitgeteilt, dass im August 2024 etwa 34 000 Personen mit Zielberufen in diesem Bereich in Deutschland arbeitslos seien, während der Bundesagentur für Arbeit etwa 16 000 unbesetzte Stellen im selben Bereich gemeldet waren (ebd.). Die Lösung zur Besetzung dieser Stellen sah die damalige Bundesregierung in vermehrter Anwerbung ausländischer Fachkräfte sowie in einer Lockerung der Voraussetzungen für die Einwanderung dieser. Unter anderem wurden hierfür die Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung – BeschV) entfristet und das jährliche Kontingent für die Inanspruchnahme der Regelung von 25 000 auf 50 000 verdoppelt (ebd.). Mit der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden außerdem der Sachzusammenhang akademischer oder berufsqualifizierender Abschlüsse sowie in bestimmten Fällen Sprachkenntnisse als Voraussetzungen für Einwanderung gestrichen.

Frage 1 Seite 1

Wie hoch ist die Zahl der seit der Kontingenterhöhung am 1. Juni 2024 durch die entfristete Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern) eingewanderten Personen, und wie hoch ist der Anteil derer in dieser Gruppe, die keine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation nachweisen?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 19 572 Personen erfasst, die seit dem 1. Juni 2024 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Absatz 1 AufenthG i. V. m. § 26 Absatz 2 BeschV erhalten haben.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um den ersten jemals erteilten Aufenthaltstitel für die Personen oder den ersten Titel nach der Einreise handeln muss. Die Personen können sich zuvor auch bereits aus anderen Gründen in Deutschland aufgehalten haben. Bei der Auswertung ist zudem im Sinne der Fragestellung nicht berücksichtigt, inwieweit sich die Personen aktuell noch in Deutschland aufhalten oder inzwischen wieder ausgereist sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Diskrepanz zwischen der Anzahl der erteilten Visa und der Anzahl der von den Ausländerbehörden erteilten Aufenthaltserlaubnisse auch dadurch erklärt, dass die erteilten Visa noch gültig sind und daher noch kein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich wurde.

Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Staatsangehörigkeit und nach beruflichem Abschluss sind in der Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Migrationsmonitor“ ausgewiesen (https://statisti k.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html? nn=25122&topic_f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 2.3“). Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigten, dass bei einem hohen Anteil der Beschäftigungsmeldungen keine Angaben zum beruflichen Abschluss vorliegen.

Frage 2 Seite 2

Wie lange befanden sich diese Personen (vgl. Frage 1) nach erstmaliger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dieser (bitte nach bis heute andauernden Tätigkeiten und abgebrochenen Tätigkeiten sowie nach Staatsangehörigkeit aufgliedern)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 3 Seite 2

Welchen Anteil der Einbürgerungsantragszustimmungen (außerhalb der Westbalkanregelung und des Chancenaufenthaltsgesetzes) entfielen im vergangenen Kalenderjahr auf sogenannte Quereinsteiger, die die Regelung zur Streichung des berufsfachlichen Zusammenhangs (§§ 18a f. des Aufenthaltsgesetzes) in Anspruch nahmen?

Antwort

Der Aufenthaltstitel von eingebürgerten Personen vor deren Einbürgerung ist keines der in § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) aufgeführten Erhebungsmerkmale der Einbürgerungsstatistik. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 4 Seite 2

Über welche durchschnittlichen sprachlichen Qualifikationen verfügen Einwanderer seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1. Dezember 2023 bzw. nach der Streichung von Sprachkenntnissen als Zustimmungskriterium bis heute (bitte jährlich nach Herkunftsland und Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Prüfung von Sprachkenntnissen erfolgt soweit gesetzlich vorgesehen ohne statistische Erfassung der vorgelegten Sprachnachweise.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Personen haben einen Aufenthaltstitel durch Übertragung des Chancenaufenthaltsrechts auf die Kernfamilie gemäß dem Chancenaufenthaltsgesetz bis heute erhalten?

Antwort

Ausweislich des AZR besaßen zum Stichtag 31. Juli 2025 insgesamt 22 281 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder), nach § 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder) oder nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/Lebenspartner).

Frage 6 Seite 3

In welcher Höhe wurden seit Beginn des Jahres 2024 Gelder für geförderte Projekte zur Gewinnung noch auszubildender Arbeitskräfte aus dem Ausland für den Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie aufgewendet (bitte nach Ressort und Jahr aufschlüsseln)?

Antwort

Im Skills Experts Programm (SEP) werden an verschiedenen AHK-Standorten (Auslandshandelskammer) sowohl noch auszubildende als auch bereits ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Die AHKs werden dabei von einer Geschäftsstelle in Berlin koordiniert. Eine trennscharfe Berechnung des Anteils für noch auszubildende Arbeitskräfte in den genannten Bereichen ist aufgrund der gemeinsamen Personal- und Sachkostenstruktur nicht möglich.

Frage 7 Seite 3

In welchem Verhältnis befindet sich die Zahl angeworbener Ausländer mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie zu den nach Kenntnis der Bundesregierung unbesetzten Stellen in diesem Bereich in Deutschland (bitte Anzahl der Stellen nach jeweils genanntem Unterbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Angaben zu angeworbenen ausländischen Staatsangehörigen liegen nicht vor.

Frage 8 Seite 3

Wie viele deutsche Staatsangehörige mit Zielberuf im Bereich Speisenherstellung, Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung unbeschäftigt (vgl. Vorbemerkung der Fragensteller)?

Antwort

Angaben zur Anzahl der registrierten Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausgewiesen wurden Arbeitslose mit den erfragten Zielberufen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) („29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung“ und „63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe“ und den dazugehörigen Berufsgruppen) unabhängig davon, ob eine Helfertätigkeit oder eine Tätigkeit als Fachkraft angestrebt wird. Passungsprobleme, regionale Ungleichgewichte und weitere Gründe können dazu führen, dass offene Stellen z. T. nicht mit inländischen Arbeitslosen besetzt werden können. Anwerbeaktivitäten sind deshalb nicht entbehrlich.

Tabelle: Bestand an Arbeitslosen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach ausgewählten Zielberufen

Tabelle auf Seite 4 · 11 Zeilen × 3 Spalten
Zielberuf (KldB 2010)Juli 2024Juli 2025
Insgesamt1 764.2701 894.515
29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung53 76754 966
291 Getränkeherstellung237289
292 Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung8 7148 898
293 Speisenzubereitung44 81645 779
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe57 35460 266
631 Tourismus und Sport3 2883 415
632 Hotellerie20 75821 633
633 Gastronomie28 01429 135
634 Veranstaltungsservice, -management5 2946 083
keine Angabe zum Zielberuf96 356104 542

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit