Aufgaben und Auslastung der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes

Drucksache 21/1471Antwortauf die Kleine Anfrage 21/133203.09.20258 Seiten18 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernInnere Sicherheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat eigene Bereitschaftspolizei-Einheiten, die insgesamt etwa 16 400 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte umfassen. Der Bund unterhält eine eigene Bereitschaftspolizei (Bundesbereitschaftspolizei) in der Organisation der Bundespolizei. Die Verantwortung für die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes liegt beim Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL), der dem Bundesministerium des Innern (BMI) zugeordnet ist. Der IBPdL ist als Beauftragter des Bundesinnenministeriums direkt der Abteilung Bundespolizei im BMI unterstellt (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-intern ationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html).

Ihre Hauptaufgaben umfassen die Bewältigung besonderer Lagen wie Versammlungseinsätze, Staatsbesuche, internationale Gipfeltreffen und Großveranstaltungen, aber auch die Unterstützung bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen. Zudem kommen sie in Fällen von Gefahren für die demokratische Ordnung oder im Verteidigungsfall zum Einsatz. Das Grundgesetz erlaubt dem Bund, in Ausnahmefällen Weisungen gegenüber den Polizeien der Länder zu erteilen, weshalb es wichtig ist, dass die Bereitschaftspolizeien einheitlich arbeiten (vgl. www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-undinternationale-zusammenarbeit/IBPdL/bereitschaftspolizei-artikel.html). Sie sind mitunter ein Garant für die innere Sicherheit im Land, weil sich viele Einsätze und Lagen nur durch die Unterstützung von Einheiten der Bereitschaftspolizei bewältigen lassen.

Frage 1 Seite 2

Wie entwickelt sich der Haushalt des IBPdL seit 2001?

Antwort

Die zurückliegende Haushaltsführung sah seit 2016 grundsätzlich einen Mittelansatz beim Bundesministerium des Innern (BMI – Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL)) von 19 887 Euro vor. Im Jahr 2015 lag der Mittelansatz für BMI (IBPdL) noch bei 13 387 Euro. In den Jahren 2018 bis 2022 erfolgten anlassbezogen Erhöhungen des Mittelansatzes für BMI (IBPdL) zwecks Verbesserung der Fahrzeugausstattung, Beschaffung einer neuen Generation von Sonderwagen (SW5) sowie Beschaffung von Körperschutzausstattung (KSA).

Mit dem aktuellen Regierungsentwurf des Haushalts ist durch die Bundesregierung im Jahr 2025 eine Erhöhung des Mittelansatzes BMI (IBPdL) um ca. 2 000 Euro vorgesehen.

Haushaltsansatz des BMI (IBPdL) seit dem Jahr 2015:

2015: 13 387 Euro

2016: 19 887 Euro

2017: 19 887 Euro

2018: 29 887 Euro

2019: 38 387 Euro

2020: 38 387 Euro

2021: 50 887 Euro

2022: 35 887 Euro

2023: 19 887 Euro

2024: 19 887 Euro

2025: 21 886 Euro.

Frage 2 Seite 2

Plant die Bundesregierung auch Investitionen bzw. die Ausweitung von Zuständigkeiten für den IBPdL für den Schutz von kritischen Infrastrukturen?

Antwort

Für den IBPdL sind derzeit keine Investitionen im Kontext einer etwaigen Ausweitung der Zuständigkeiten für den Schutz kritischer Infrastrukturen geplant.

Frage 3 Seite 2

Gelten aus Sicht der Bundesregierung für Investitionen beim IBPdL die Ausnahmen von den Regelungen der Schuldenbremse, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Nach Art. 115 des Grundgesetzes (GG) sind lediglich die Ausgabenbereiche für Verteidigung, für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten von den Regelungen der Schuldenbremse ausgenommen.

Frage 4 Seite 2

Wie hat sich das Personal der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes seit 2001 entwickelt (bitte nach Jahren in Bund und Länder aufschlüsseln)?

Antwort

Nach leichten Rückgängen der Personalstärken der Bereitschaftspolizeien der Länder in den anfänglichen 2000er Jahren hat sich die Gesamtstärke der Bereitschaftspolizeien der Länder (IST-Stärken) in den letzten Jahren im Trend wieder erhöht.

2018: 15 186

2019: 15 435

2020: 15 569

2021: 15 696

2022: 15 969

2023: 16 034

2024: 15 959

Die Personalentwicklung für die Direktion Bundesbereitschaftspolizei kann aufgrund der Speicherfristen nur für die Jahre 2020 bis 2025 zur Verfügung gestellt werden (Darstellung umfasst Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie Tarifbeschäfigte in Vollzeitäquivalenten).

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 2 Spalten
StichtagPersonal-IST (PVB, VB, TB)
01.01.20215 835,19
01.01.20226 099,31
01.01.20236 341,32
01.01.20247 021,90
01.01.20257 088,50
01.07.20257 182,15
Frage 5 Seite 3

Welche Beschaffungsmaßnahmen für besondere Ausstattungen plant die Bundesregierung in ihrer Legislatur im Zuständigkeitsbereich des IBPdL?

Antwort

Gemäß Beschluss des Arbeitskreises II der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 26./27. April 2017 liegt die Priorisierung der Beschaffungen des IBPdL bei Personenmobilität, taktischen Spezialfahrzeugen und ggf. Körperschutzausstattung. Geplant sind aktuell u. a. Beschaffungen von Halb-/Gruppenkraftwagen sowie Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen, Krankenwagen, Materialtransportkraftwagen sowie Befehlskraftwagen. Eine besondere Herausforderung ist die Beschaffung und unmittelbar bevorstehende Auslieferung von Sondergeschützten Fahrzeugen („SW 5“) mit einem voraussichtlichen Gesamtmittelbedarf bis zum Jahr 2029/2030 in Höhe von ca. 104 Mio. Euro.

Frage 6 Seite 3

Welche Schutzausstattung für die Polizistinnen und Polizisten in der Bereitschaftspolizei der Länder und des Bundes wird über das Bundesinnenministerium beschafft und ausgegeben?

Antwort

Die Beschaffung von KSA für die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) der BPdL durch den Bund wird voraussichtlich in diesem Jahr abgeschlossen. Weitere Beschaffungen von personenbezogenen Schutzausstattungen sind bundesseitig aktuell nicht geplant.

Die in der Bundesbereitschaftspolizei verwendete Körperschutzausstattung ist durch das Bundespolizeipräsidium über das Beschaffungsamt des BMI ausgeschrieben und beschafft worden. Darüber hinaus bezieht die Bundespolizei ballistische Schutzdecken über eine Rahmenvereinbarung der Generalzolldirektion.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Wie erklärt die Bundesregierung die geringen Mittelabflüsse in der Titelgruppe Digitalfunk (Ausgabereste in Höhe von 313 Mio. Euro)?

8Wie plant die Bundesregierung, die bestehenden Beschaffungsprobleme im Bereich des Digitalfunks zu beheben?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Bundeshaushalt sind die für den Digitalfunk benötigten Haushaltsmittel des Bundes bei Kapitel 0602, Titelgruppe 02 veranschlagt. Zum Ende des Haushaltsjahres 2024 bestehen Ausgabereste in Höhe von 312 984 090,52 Euro.

Diese Ausgabereste werden vollständig benötigt, um bestehende rechtliche Verpflichtungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) aus vertraglichen Vereinbarungen in Umsetzung des Verwaltungsabkommens in künftigen Haushaltsjahren erfüllen zu können. Dabei ist gemäß § 34 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu beachten, dass Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Auf Grund diverser Verzögerungen bei verschiedenen Lieferungen und Leistungen und notwendiger Anpassungen im Projektverlauf ist die Bildung der benannten Ausgabereste notwendig geworden, um eingegangene rechtliche Verpflichtungen zum gemäß § 34 BHO passenden Zeitpunkt leisten zu können.

Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Lieferung und Leistung durch Lieferanten und Dienstleister stellt sich zunehmend als herausfordernd dar, nicht aber die Ausschreibung und Beschaffung der benötigten weiteren Leistungen.

Mit Blick auf die begrenzte technologische Lebensdauer des aktuell eingesetzten Tetra-Standards ist daher für die Bundesregierung die Errichtung einer resilienten mobilen Breitbandkommunikation für die einsatzkritische Kommunikation der BOS auf dem Stand der Technik essentiell. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 stellt hierfür Mittel bereit.

Frage 9 Seite 4

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um den Fuhrpark der Bereitschaftspolizeien zu modernisieren?

Antwort

Durch einen ständigen Austausch zwischen Bund und Ländern, fortlaufende Bestandserhebungen sowie standardisierte Aussonderungsprozesse erfolgen gemeinsam priorisierte Ersatz- und Neubeschaffungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Die technischen Ausschreibungsunterlagen sowie die Technischen Richtlinien werden auf dem aktuellen Stand gehalten.

Frage 10 Seite 5

Plant die neue Bundesregierung die Aufstockung der Wasserwerfer-Einheiten, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Nein, die Bundesregierung plant keine Aufstockung.

Frage 11 Seite 5

Für welche Einsatzlagen wurde die Bereitschaftspolizei in den Jahren von 2020 bis 2024 sowie im Jahr 2025 bisher eingesetzt (bitte nach Jahren, Dauer, Art und Ort der Einsatzlage, Anzahl des eingesetzten Personals aufschlüsseln, dabei bitte unterscheiden, ob die Einsatzlagen im Kontext von Grenzkontrollen, besonderen Sportereignissen [Fußball etc.], Bahnhöfen, Flughäfen, Versammlungslagen, Staatsbesuchen, internationalen Gipfeltreffen und Konferenzen, sonstigen Großveranstaltungen und bei Großschadensereignissen oder Naturkatastrophen erfolgten)?

Antwort

Das Vorhalten detaillierter Daten zu Einsatzanlässen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Aus der Aufgabenwahrnehmung des IBPdL lassen sich nachfolgende Einsatzschwerpunkte aufführen: Versammlungen, Veranstaltungen, Fußball, Staatsbesuche, Sonstige.

Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen werden die Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei schwerpunktmäßig zur Unterstützung der Bundespolizeidirektion eingesetzt.

Darüber hinaus unterstützt die Bundesbereitschaftspolizei bei Einsatzanlässen im originären Aufgabenbereich die Bundespolizeidirektionen bei der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Hierzu zählten in der Vergangenheit u. a. herausragende Einsatzlagen, wie der G7-Gipfel im Juni 2022, die Fußball-Europameisterschaft Juni/Juli 2024 und der NUK-Transport im November 2024. Des Weiteren wird die Bundesbereitschaftspolizei bei jährlich wiederkehrenden Einsatzanlässen eingesetzt (z. B. der Tag der Deutschen Einheit und der Jahreswechsel).

Frage 12 Seite 5

Welche Auswirkungen hat der massive Personaleinsatz an den deutschen Binnengrenzen auf die Einsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes?

Antwort

Die Bundesbereitschaftspolizei wird schwerpunktmäßig im grenzpolizeilichen Bereich zur Unterstützung der entsprechenden Bundespolizeidirektionen eingesetzt. Unterstützungseinsätze der Bundespolizei für die Länder erfolgen im Rahmen der verfügbaren Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei. Die generelle Einsatzbereitschaft der Bundesbereitschaftspolizei ist auf Grund des grenzpolizeilichen Unterstützungseinsatzes nicht tangiert. Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der Länder über keine derartigen, zentral erhobenen Informationen.

Frage 13 Seite 5

Wie viele und welche Unterstützungsersuchen der Landesinnenministerien wurden aufgrund der seit Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen durch das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium abgelehnt (bitte nach anfragendem Innenministerium, Bedarf und Ablehnungsgrund darstellen)?

Antwort

Die Bundespolizei führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung.

Frage 14 Seite 6

Welche konkreten Aufgaben übernimmt der IBPdL im Spannungsfall und im Verteidigungsfall?

Antwort

Auf Grundlage der Artikel 35 Absatz 3, Artikel 91 Absatz 2 und Artikel 115 f. GG kann die Bundesregierung – in bestimmten Fällen (u. a. im sog. Spannungs- oder Verteidigungsfall) den Ländern Weisungen erteilen. Hierzu kann sich die Bundesregierung der Stelle des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder bedienen. In seiner Funktion begleitet der IBPdL die erforderlichen Entscheidungen der Bundesregierung vor.

Frage 15 Seite 6

Wann fanden die letzten Übungen des IBPdL im Zusammenhang mit einem Szenario des Spannungs- und Verteidigungsfalls statt?

Antwort

Der IBPdL in die Krisenmanagementübungen („LÜKEX“) eingebunden. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an bereitschaftspolizeilichen Übungsszenarien.

Frage 16 Seite 6

Sieht die neue Bundesregierung die Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) 140.1 stets erfüllt?

Antwort

Bei den Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken (BRAS) handelt es sich um verbindliche Regelungen, die einzuhalten sind. Sie werden fortlaufend auf Aktualisierungs-/Anpassungsbedarf geprüft.

Frage 17 Seite 6

Welche Kosten haben der IBPdL und die Bundesbereitschaftspolizei sich von den Innenministerien der Länder aufgrund der einschlägigen Verwaltungsvereinbarung seit 2001 erstatten lassen (bitte nach Einsatzanlass, Einsatzort und Erstattungssumme aufschlüsseln)?

Antwort

Für die Bundesbereitschaftspolizei sind nur die erstattungsfähigen Kosten für die Jahre 2020 bis 2025 wie folgt erfasst.

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 8 Spalten
unterstützendes LandBesucheBrandereignisseFußballHochwasserVersammlungSonst.erstattet
Mecklenburg-Vorpommern- Euro- Euro457 713,56 Euro- Euro427 999,14 Euro1 427,13 Euro865 740,77 Euro
Schleswig-Holstein6 796,69 Euro882,71 Euro751,47 Euro- Euro559 874,02 Euro40 978,64 Euro426 866,34 Euro
Niedersachsen- Euro- Euro88 133,67 Euro- Euro227 983,35 Euro21 474,04 Euro337 591,06 Euro
Hamburg4 375,96 Euro- Euro150 896,65 Euro- Euro867 840,02 Euro5 767,18 Euro925 282,54 Euro
Bremen11 389,30 Euro- Euro277 125,95 Euro- Euro722 342,46 Euro26 346,30 Euro946 574,71 Euro
Sachsen-Anhalt- Euro- Euro261 784,01 Euro- Euro1 420 976,89 Euro4 088,04 Euro1 380 452,10 Euro
Sachsen- Euro60 495,18 Euro229 371,34 Euro- Euro5 566 691,72 Euro384 273,04 Euro4 455 512,18 Euro
Berlin351 754,92 Euro25 994,69 Euro176 240,96 Euro- Euro5 699 714,53 Euro24 804,09 Euro5 084 608,72 Euro
Brandenburg12 096,76 Euro38 437,50 Euro- Euro- Euro649 897,57 Euro704,58 Euro583 518,04 Euro
Hessen- Euro1 387,73 Euro453,82 Euro- Euro2 928 153,06 Euro5 245,00 Euro2 793 046,16 Euro
Nordrhein-Westfalen179 081,75 Euro- Euro- Euro- Euro2 503 182,48 Euro3 697,52 Euro1 216 427,46 Euro
Saarland- Euro- Euro9 819,31 Euro- Euro4 175,36 Euro- Euro13 994,67 Euro
Rheinland-Pfalz- Euro- Euro8 232,76 Euro- Euro221 965,23 Euro43 628,88 Euro267 979,17 Euro
Baden-Württemberg- Euro- Euro36 705,91 Euro- Euro139 485,49 Euro- Euro176 191,40 Euro
Bayern- Euro- Euro- Euro102,45 Euro2 099 417,72 Euro11 820,36 Euro617 821,99 Euro
Thüringen- Euro- Euro31 427,69 Euro- Euro708 138,67 Euro- Euro687 783,00 Euro
Summe565 495,38 Euro127 197,81 Euro1 728 657,10 Euro102,45 Euro24 747 837,71 Euro574 254,80 Euro20 779 390,31 Euro

Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus für die Bereitschaftspolizeien der Länder über keine zentral erhobenen Informationen zur gegenseitigen Erstattung von Einsatzkosten.

Frage 18 Seite 8

Gibt es aktuell Probleme bei der Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch in Zukunft ausreichend Personal für die Bereitschaftspolizeien gewinnen zu können?

Antwort

Gezielte Personalwerbemaßnahmen für den Polizeivollzugsdienst insgesamt (z. B. Internetseite www.komm-zur-bundespolizei.de, Auftritten der Bundespolizei im Bereich sozialer Medien und auf Ausbildungs- und Jobmessen, Umsetzung von Werbeschaltungen digital und analog) sollten eine ausreichende Personalgewinnung für die Bundesbereitschaftspolizei sicherstellen.

Erstverwendungen im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei sollen grundsätzlich in operativen Funktionen und im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundesbereitschaftspolizei erfolgen.

Die Personalgewinnung für die Bereitschaftspolizeien der Länder liegt im Übrigen in Zuständigkeit der Länder.

Frage 19 Seite 8

Beabsichtigt die neue Bundesregierung den Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des IBPdL, und wenn ja, in welchen Bereichen?

Antwort

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Ausbau des Zuständigkeitsbereiches des IBPdL grundsätzlich nicht geplant.