Haltung der Bundesregierung zu politischen Meinungsäußerungen von Beamten des Auswärtigen Amts im Grundsatz sowie im Zusammenhang mit der deutschen Israelpolitik aktuell

Drucksache 21/1536Antwortauf die Kleine Anfrage 21/120409.09.20254 Seiten9 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Rund 130 vor allem jüngere Diplomaten im Auswärtigen Amt, die sich unter dem Motto „loyal nonkonform“ zu einer organisierten Gruppe zusammengeschlossen haben, fordern – nach Auffassung der Fragesteller effektiv und in hohem Maße medien- und öffentlichkeitswirksam – in der Nahostpolitik der Bundesregierung „mehr Härte gegen Israel“ vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul und planen hierzu ein Treffen mit diesem (www.zeit.de/politik/ausland/2025-07/auswaertiges-amt-diplomaten-fordern-h aerteren-israel-kurs; www.spiegel.de/politik/deutschland/frust-ueber-deutschla nds-israel-politik-aufstand-der-diplomaten-a-7939451d-3b28-42da-82e2-1a9d d93d0400; www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-nahost-donnerstag-284.ht ml#Diplomaten; www.n-tv.de/politik/130-Diplomaten-im-Aussenministeriu m-fordern-haerteren-Israel-Kurs-article25921396.html; www.faz.net/aktuell/p olitik/inland/deutschland-und-gaza-diplomaten-sind-keine-politiker-11060517 8.html; www.br.de/nachrichten/meldung/diplomaten-fordern-mehr-haerte-mitisrael%2C30074cb71; www.tagesspiegel.de/politik/loyal-nonkonform-130-dip lomaten-im-aussenministerium-fordern-harteren-israel-kurs-14075879.html; www.stern.de/panorama/weltgeschehen/wachsende-kritik-an-wadephul--diplo maten-fordern-haerteres-vorgehen-gegen-israel-35919616.html).

Die Aussagen, Kritiken und Forderungen der Diplomaten werfen nach Auffassung der Fragesteller eine Reihe von unter anderem dienstrechtlichen Fragen auf, so insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Beamtenstatus und Meinungsfreiheit bzw. Debattenkultur innerhalb der Ministerialbürokratie, sowie ferner auch Fragen nach der Organisation von politischen und anderen Gruppierungen im Auswärtigen Amt.

Text vor der ersten Frage

Mit Blick auf außenpolitische Entscheidungen gilt, dass diese im dafür vorgesehenen Verfahren durch die Bundesregierung bzw. nach Maßgabe des Ressortprinzips durch die Leitung des Auswärtigen Amtes getroffen werden. Die Entscheidungsfindung – und damit verbunden auch die Entscheidungsverantwortung – erfolgt unter Nutzung des Dienstweges, mit Einbeziehung aller relevanten Expertise des Hauses oder auch anderer Bundesministerien. Zu Details der internen Entscheidungsfindung äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht, da sie dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 2

1Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung grundsätzlich zum Recht von Beamten des höheren Auswärtigen Dienstes, sich

1aintern oder

1bwie hier effektiv medien- und öffentlichkeitswirksam zu der Außenpolitik Deutschlands bzw. der amtierenden Bundesregierung kritisch zu äußern?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Bestehen und Umfang des in der Fragestellung genannten Rechts von Beamtinnen und Beamten des Bundes aus dem Grundgesetz, dem Bundesbeamtengesetz sowie – für Angehörige des Auswärtigen Dienstes – aus dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst ergeben.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Wie bewertet bzw. praktiziert die Bundesregierung das Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem beamtenrechtlichen Loyalitätsprinzip andererseits?

3Unter welchen Voraussetzungen kann eine solche Meinungsäußerung wie im vorliegenden Fall (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als illoyal, disziplinarisch relevant oder anderweitig dienstpflichtwidrig eingestuft werden?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Nach § 60 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes haben Beamtinnen und Beamte bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Im Einzelfall ist das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gegen die Mäßigungspflicht abzuwägen.

Frage 4 + 5 Seite 2

4Mit welcher Antwort oder welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bzw. die Leitung des Auswärtigen Amts auf die vorliegende Kritik der Diplomaten gegebenenfalls reagiert bzw. plant sie, darauf zu reagieren?

5Gibt es gegenwärtig disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einzelne bzw. mehrere Beamte im Auswärtigen Amt im Zusammenhang mit den kritischen Äußerungen zur Nahostpolitik?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Personaleinzelfällen. Weiterhin wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (a. a. O.) getroffene Aussage, dass jene Beamte, die ebendiese Kritik in ebendieser Form äußerten, „ihren Beruf verfehlt haben“?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Bestehen interne Kanäle oder Gremien für Beamte des Auswärtigen Amts, um politische Entwicklungen oder Richtungsentscheidungen kritisch zu reflektieren oder zu hinterfragen, und wenn ja, welche?

8Gibt es insbesondere systematische Formate (z. B. Konsultationen, Mitarbeiterforen), in denen sich die politische Leitung des Auswärtigen Amts mit kritischen Einschätzungen aus der Beamtenschaft befasst?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Beschäftigte des Auswärtigen Amts können sich grundsätzlich im Rahmen ihrer konkreten Zuständigkeiten einbringen. Darüber hinaus gibt es keine systematischen Formate. Der informelle Austausch zu politischen Themen zwischen Angehörigen des Auswärtigen Dienstes über den jeweiligen eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus ist nicht reglementiert.

Frage 9 Seite 3

Welche Inhalte und Rechtsmaterien zu Neutralitätspflichten, Meinungsfreiheit und Loyalitätsanforderungen werden während der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst gegebenenfalls vermittelt?

Antwort

Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten des Bundes werden im Rahmen der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst im Fach „Beamtenrecht“ unterrichtet. Im Unterricht werden die relevanten geltenden Gesetzestexte genutzt.

Frage 10 Seite 3

Erkennt die Bundesregierung, dass wesentliche Teile des diplomatischen Nachwuchses ihre politischen Grundsatzentscheidungen bzw. Leitlinien kritisch sehen, und wenn ja, zieht das Auswärtige Amt in der Folge Änderungen in seiner Personalpolitik in Betracht?

Antwort

Die Bundesregierung teilt die der Fragestellung zugrunde liegende Auffassung nicht.

Frage 11 Seite 3

Welche Lehren zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus der öffentlichen Debatte über die Äußerungen der Diplomaten für die künftige Kommunikation und Durchsetzung außenpolitischer Grundlinien?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 12 + 12a + 12b + 12c Seite 4

12Welche Gruppen oder Gruppierungen

12aexistieren namentlich im Auswärtigen Amt (vgl. beispielsweise Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/25718),

12bin welchen organisatorischen Formen und

12cwie bzw. in welcher Höhe werden sie gegebenenfalls je gefördert?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/26013 und die darin bezeichneten Gruppen verwiesen. Es handelt sich dabei jeweils um außerdienstliche Beschäftigteninitiativen, auf deren organisatorische Form das Auswärtige Amt keinen Einfluss nimmt. Es erfolgt keine finanzielle Förderung der Gruppen durch das Auswärtige Amt.