Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen nach Deutschland im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025

Drucksache 21/1641Antwortauf die Kleine Anfrage 21/120015.09.202512 Seiten22 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Neben der „illegalen Migration“ (Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-regierungs befragung-1067380) unter Berufung auf das Asylrecht ist auch der Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen ein das Ausmaß der Zuwanderung nach Deutschland maßgeblich mitbestimmender Faktor. So wurden in den Jahren von 2016 bis 2023 mit Ausnahme des COVID-19-Jahres 2020 immer jeweils über 100 000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt (vgl. Migrationsbericht der Bundesregierung 2023, S. 128). Der überwiegende Teil des Familiennachzugs entfällt dabei auf den Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen und darunter wiederum zu anderen Drittstaatenangehörigen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11060). Hierin zeigt sich insbesondere ein Verstärkungseffekt der Asylzuwanderung, die dann in den Folgejahren einen anwachsenden Familiennachzug aus den Hauptherkunftsländern mit sich bringt. So bildeten beispielsweise die Syrer, welche von 2014 bis 2024 durchgehend auf Jahressicht die meisten Asylbewerber stellten (vgl. jeweils S. 3 der Dezemberausgabe „Aktuelle Zahlen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge), im Jahr 2023 auch die größte Nationalität unter den nachziehenden Familienangehörigen (vgl. „Das Bundesamt in Zahlen 2023 – Asyl, Migration und Integration“, S. 115).

Besonders problematisch ist aus Sicht der Fragesteller an dem unter deutlich abgesenkten Voraussetzungen gewährten Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen, dass insoweit gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowohl von den Erfordernissen der Lebensunterhaltssicherung als auch eines ausreichenden Wohnraums abgesehen wird. Diese Zuwanderung erfolgt somit ohne Rücksicht auf den in vielen Kommunen fehlenden Wohnraum und unter Inkaufnahme einer weiteren Belastung der Sozialsysteme. Auch die berufliche Qualifikation und die Integrationsfähigkeit dieser nachziehenden Familienangehörigen spielen keine Rolle, und entbehrlich sind schließlich selbst einfache Sprachkenntnisse (vgl. § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG).

Diese Problematik hat die amtierende Bundesregierung zumindest insoweit anerkannt, als sie unter Verweis auf die überlasteten Ressourcen in Deutschland den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre suspendiert hat (Bundestagsdrucksache 21/321, S. 1 f.). Allerdings bleiben Möglichkeiten, diese Einschränkung zu umgehen: Zum einen mittels erfolgreicher Klage auf individuellen (statt subsidiären) Flüchtlingsschutz und zum anderen über die auch für lediglich subsidiär Schutzberechtigte fortbestehende Möglichkeit, sich unter den in der letzten Legislaturperiode abgesenkten Voraussetzungen (nur noch fünf Jahre Voraufenthalt, Hinnahme der Mehrstaatigkeit u. a.) einbürgern zu lassen und anschließend den Regeln für den Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern zu unterliegen.

Frage 1 + 1a + 1b + 3 Seite 2

1Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 zwecks Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen zu

1adeutschen Staatsbürgern,

1bAusländern erteilt (für 2025 bitte monatsweise aufschlüsseln)?

3Wie viele Visa im Sinne von Frage 1a bzw. 1b wurden jeweils an nachziehende Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?

Antwort

Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 123 675 Visa zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilt. Die Staatsangehörigkeit des- bzw. derjenigen, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, wird statistisch nur erfasst, wenn es sich um einen Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen handelt.

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 2 Spalten
ZweckD erteilt
Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen54 709
Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen17 813
Elternnachzug5 150
Kindernachzug45 452
Nachzug sonstiger Familienangehöriger551
Gesamt123 675

Im Jahr 2025 wurden bisher 73 000 Visa zum Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen erteilt (Stand: 13. August 2025). Der obenstehende Hinweis bezüglich der statistischen Erfassung gilt auch hier.

Die Aufteilung nach Monaten ist im Folgenden ersichtlich.

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 9 Spalten
Zweck01/2502/1503/2504/2505/2506/2507/2508/25 (Stand: 13.08.25)
Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen4 3354 3154 5214 3404 3764 1234 5621 455
Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen1 4961 4151 5161 5861 5351 4951 639535
Elternnachzug41734035030631634733787
Kindernachzug3 4933 5053 6443 8043 7213 7064 0611 095
Nachzug sonstiger Familienangehöriger3631262442282812
Gesamt9 7779 60610 05710 0609 9909 69910 6273 184
Frage 2 Seite 3

Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Visa im Sinne von Frage 1 erteilt wurden (bitte die auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten im Sinne der Fragestellung im Jahr 2024

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Syrien20 089
Türkei14 660
Indien12 156
Kosovo8 483
Albanien4 511
Iran4 439
Bosnien-Herzegowina3 948
Pakistan3 899
Serbien3 829
Russland3 740

Zehn häufigste Staatsangehörigkeiten im Sinne der Fragestellung im Jahr 2025

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Syrien11 022
Türkei10 463
Indien6 506
Kosovo4 156
Iran4 073
Albanien2 874
Pakistan2 466
Nordmazedonien2 048
Afghanistan1 958
Bosnien-Herzegowina1 812
Frage 4 + 9 Seite 3

4Wie viele der deutschen Stammberechtigten im Sinne von Frage 1a haben noch eine weitere Staatsangehörigkeit, und welche sind die zehn häufigsten dieser weiteren Staatsangehörigkeiten (bitte die auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?

9Wie viele der deutschen Stammberechtigten (im Sinne von Frage 6a) haben noch eine weitere Staatsangehörigkeit, und welche sind die zehn häufigsten dieser weiteren Staatsangehörigkeiten (bitte die auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?

Antwort

Die Fragen 4 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Weitere Staatsangehörigkeiten von deutschen Staatsangehörigen, zu denen ein Nachzug erfolgt, werden statistisch nicht erfasst.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 abgelehnt?

Antwort

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 22 854 Anträge auf Visaerteilung zwecks Familiennachzug abgelehnt. Im Jahr 2025 wurden bisher 14 728 solcher Anträge abgelehnt.

Frage 6 + 6a Seite 4

6Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 aus familiären Gründen an Drittstaatenangehörige als Angehörige von

6adeutschen Staatsbürgern, c) sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen erteilt?

Antwort

Die Fragen 6a und 6c werden gemeinsam beantwortet.

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 173 791 Drittstaatsangehörige erfasst, die im Jahr 2024 erstmals einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhalten haben, davon 38 193 an Angehörige deutscher Staatsangehöriger.

Zudem waren 73 717 Drittstaatsangehörige erfasst, die einen entsprechenden Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2025 erhalten haben, davon 16 737 an Angehörige von deutschen Staatsangehörigen.

Frage 6b Seite 4

EU-Bürgern und

Antwort

Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für drittstaatsangehörige Familienangehörige von nicht deutschen Unionsbürgern und wiederkehrenden Deutschen (§ 12a des Freizügigkeitsgesetzes/EU) sind begrifflich keine Aufenthaltstitel. Es wurden im Jahr 2024 erstmalig 16 218 und im ersten Halbjahr 2025 6 001 dieser Dokumente ausgestellt.

Frage 7 Seite 4

Welches waren jeweils die zehn Staatsangehörigkeiten, denen am häufigsten Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c erteilt wurden (bitte die auf die jeweilige Staatsangehörigkeit entfallenden absoluten Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

a) Angehörige von deutschen Staatsangehörigen im Jahr 2024

Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt38 193
darunter
Türkei4 757
Syrien3 819
Vietnam1 760
Russische Föderation1 566
Vereinigte Staaten von Amerika1 300
Thailand1 169
Ukraine1 161
Marokko1 153
Kosovo1 007
Irak888

Angehörige von deutschen Staatsangehörigen im ersten Halbjahr 2025

Tabelle auf Seite 4, 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt16 737
darunter
Türkei2 266
Syrien1 705
Vietnam807
Ukraine641
Russische Föderation582
Marokko558
Vereinigte Staaten von Amerika525
Irak442
Thailand433
Kosovo406

b) Angehörige von nicht deutschen Unionsbürgern sowie wiederkehrenden Deutschen (§ 12a des Freizügigkeitsgesetzes/EU) im Jahr 2024, die eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte erhielten

Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt16 218
darunter
Moldau (Republik)2 341
Türkei1 645
Nordmazedonien1 427
Albanien1 180
Serbien1 052
Brasilien841
Marokko823
Ukraine696
Ghana503
Indien463

Angehörige von nicht deutschen Unionsbürgern sowie wiederkehrenden Deutschen (§ 12a des Freizügigkeitsgesetzes/EU) im ersten Halbjahr 2025, die eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte erhielten

Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt6 001
darunter
Moldau (Republik)734
Türkei702
Albanien470
Nordmazedonien383
Serbien367
Brasilien345
Ukraine315
Marokko303
Ghana233
Indien202

c) Angehörige von in Deutschland aufhältigen Drittstaatenangehörigen im Jahr 2024

Tabelle auf Seite 5, 6 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt136 598
darunter
Syrien18 431
Indien12 351
Kosovo11 209
Türkei9 949
Bosnien und Herzegowina6 533
Albanien6 376
Serbien5 169
Ukraine4 991
Nordmazedonien4 931
Afghanistan4 554

Angehörige von in Deutschland aufhältigen Drittstaatenangehörigen im ersten Halbjahr 2025

Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Gesamt56 980
darunter
Syrien7 313
Türkei4 916
Indien4 897
Kosovo4 676
Ukraine2 842
Albanien2 783
Bosnien und Herzegowina2 345
Serbien1 927
Nordmazedonien1 906
Afghanistan1 652
Frage 8 Seite 6

Wie viele Aufenthaltstitel im Sinne von Frage 6a bis 6c wurden jeweils an Ehegatten, minderjährige Kinder und sonstige Verwandte erteilt?

Antwort

Die Angaben können nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

a) Angehörige von deutschen Staatsangehörigen

Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im Jahr 202438 193
Eltern10 262
Ehegatte26 284
Kinder1 613
sonstige Angehörige34
Tabelle auf Seite 6 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im ersten Halbjahr 202516 737
Eltern4 447
Ehegatte11 459
Kinder824
sonstige Angehörige7

b) Angehörige von nicht deutschen Unionsbürgern sowie wiederkehrenden Deutschen (§ 12a des Freizügigkeitsgesetzes/EU)

Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im Jahr 202416 218
Eltern21
sonstige Angehörige16 197
Tabelle auf Seite 6 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im ersten Halbjahr 20256 001
Eltern15
sonstige Angehörige5 986

c) Angehörige von in Deutschland aufhältigen Drittstaatenangehörigen

Tabelle auf Seite 7 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im Jahr 2024136 598
Eltern641
Ehegatte52 398
Kinder82 876
sonstige Angehörige683
Tabelle auf Seite 7 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt im ersten Halbjahr 202556 980
Eltern256
Ehegatte21 906
Kinder34 589
sonstige Angehörige229
Frage 10 Seite 7

Wie viele sog. Scheinehen mit Deutschen oder EU-Bürgern wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst?

Antwort

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird der Verdacht der Scheineheschließung unter den Erfassungsschlüsseln „Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Visum) durch Scheinehe“ und „Erschleichen oder Gebrauch eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbefugnis) durch Scheinehe“ erfasst. Bei der Betrachtung beider PKS-Erfassungsschlüssel für das Jahr 2024 ergeben sich 189 Fälle. Zahlen der PKS für das erste Halbjahr 2025 liegen noch nicht vor. Die Veröffentlichung der PKS für das Jahr 2025 erfolgt im Jahr 2026.

Frage 11 Seite 7

Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurde als Eltern sowie als Geschwister von Minderjährigen im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 ein Aufenthaltstitel erteilt?

Antwort

Im Jahr 2024 haben ausweislich des AZR 684 Personen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug der Eltern nach § 36 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder zum Elternnachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 271 Personen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.

Frage 12 Seite 7

Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 an Angehörige von Schutzberechtigten (Asylberechtigte sowie Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus) zwecks Familiennachzug erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?

Antwort

Im Jahr 2024 wurden 20 864 Visa zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten erteilt.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 10 Zeilen × 3 Spalten
StaatsangehörigkeitErteiltProzent
Syrisch13 48464,63 %
Türkisch1 6898,17 %
Eritreisch1 1335,48 %
Afghanisch1 1195,41 %
Somalisch1 1035,33 %
Staatenlos3951,91 %
Irakisch3761,82 %
Iranisch3451,67 %
Jemenitisch3231,56 %
Pakistanisch2581,25 %

Im ersten Halbjahr 2025 waren es 10 259 erteilte Visa in dieser Kategorie.

Tabelle auf Seite 8 · 10 Zeilen × 3 Spalten
StaatsangehörigkeitErteiltProzent
Syrisch6 34761,87 %
Türkisch1 31813 %
Afghanisch6286 %
Eritreisch4975 %
Somalisch4234 %
Iranisch2562 %
Irakisch1431 %
Staatenlos1411 %
Jemenitisch1161 %
Pakistanisch641 %
Frage 13 Seite 8

Wie viele Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 aus familiären Gründen an Familienangehörige von Schutzberechtigten erteilt, und welche sind insoweit die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten (bitte absolute Zahlen und prozentualen Anteil angeben)?

Antwort

Im Jahr 2024 wurde ausweislich des AZR an 18 886 Familienangehörige von Schutzberechtigten ein Aufenthaltstitel erteilt (Ersterteilung).

Im ersten Halbjahr 2025 wurde entsprechend an 7 360 Familienangehörige von Schutzberechtigten ein Aufenthaltstitel erteilt.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Familienangehörige von Schutzberechtigten im Jahr 202418 886100 %
darunter
Syrien12 22064,7 %
Türkei1 7229,1 %
Afghanistan8234,4 %
Somalia6223,3 %
Irak5412,9 %
Iran4852,6 %
Eritrea3832,0 %
Pakistan3591,9 %
Ungeklärt3461,8 %
Jemen2841,5 %
Tabelle auf Seite 8 · 8 Zeilen × 3 Spalten
Familienangehörige von Schutzberechtigten im ersten Halbjahr 20257 360100 %
darunter
Syrien4 70864,0 %
Türkei96913,2 %
Afghanistan3424,7 %
Somalia2553,5 %
Iran1582,2 %
Irak1542,1 %
Tabelle auf Seite 9 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Eritrea1442,0 %
Pakistan971,3 %
Jemen931,3 %
Ungeklärt721,0 %
Frage 14 + 14a + 14b + 14c Seite 9

14Wie verteilen sich die Visa bzw. Aufenthaltstitel im Sinne der Fragen 12 und 13 auf Angehörige

14avon Asylberechtigten,

14bvon Personen mit Flüchtlingsstatus bzw.

14cmit subsidiärem Schutzstatus?

Antwort

Die Verteilung der nationalen Visa im Sinne der Frage wird in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Tabelle auf Seite 9 · 3 Zeilen × 3 Spalten
ZweckErteilt 2024Erteilt 1. Halbjahr 2025
Familiennachzug zu Asylberechtigten286118
Familiennachzug zu Flüchtlingen8 5054 099
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten12 0736 042

Die Angaben zu Aufenthaltstiteln können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Familienangehörige von Schutzberechtigten gesamt im Jahr 202418 886
davon
nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3c Var. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Ehegattennachzug zu Asylberechtigtem)318
nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3c Var. 4 AufenthG (Ehegattennachzug zu anerkanntem Flüchtling)4 965
nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG (Kindesnachzug zu Asylberechtigtem oder anerkanntem Flüchtling)4 116
nach § 36a Absatz 1 Satz 1 Var. 1 AufenthG (Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)2 715
nach § 36a Absatz 1 Satz 1 Var. 2 AufenthG (Kindesnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)6 323
nach § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Elternnachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten)449
Tabelle auf Seite 9 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Familienangehörige von Schutzberechtigten gesamt im ersten Halbjahr 20257 360
davon
nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3c Var. 3 AufenthG (Ehegattennachzug zu Asylberechtigtem)121
nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3c Var. 4 AufenthG (Ehegattennachzug zu anerkanntem Flüchtling)1 662
nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG (Kindesnachzug zu Asylberechtigtem oder anerkanntem Flüchtling)1 705
nach § 36a Absatz 1 Satz 1 Var. 1 AufenthG (Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)1 087
nach § 36a Absatz 1 Satz 1 Var. 2 AufenthG (Kindesnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)2 636
nach § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Elternnachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten)149
Frage 15 Seite 10

Wie vielen Angehörigen von Personen mit subsidiärem Schutzstatus wurde im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 ein Aufenthaltstitel gemäß § 36a Absatz 1 AufenthG erteilt?

Antwort

Im Jahr 2024 wurde 9 487 Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten erstmalig ein Aufenthaltstitel nach § 36a Absatz 1 AufenthG erteilt.

Im ersten Halbjahr 2025 wurde 3 872 Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten erstmalig ein Aufenthaltstitel nach § 36a Absatz 1 AufenthG erteilt.

Frage 16 Seite 10

Dürfen Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigen, denen bereits ein Visum zum Familiennachzug erteilt wurde, auch nach Inkrafttreten der Aussetzung des Familiennachzugs nach Deutschland einreisen und hier einen Aufenthaltstitel beanspruchen?

Antwort

Die Aussetzungsregelung gilt nicht für Personen, denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens das Visum bereits erteilt wurde. Sofern ein gültiges Visum bei der Prüfung auf Titelerteilung bei der Ausländerbehörde vorgelegt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind, ist daher ein Titel nach § 36a AufenthG zu erteilen.

Frage 17 Seite 10

Wie viele nachziehende Familienangehörige entfallen auf Basis der Zahlen für die Jahre von 2017 bis 2024 durchschnittlich auf einen in Deutschland als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerber?

Antwort

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Ehegatten- und Kindesnachzüge zu anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten. Daten zu diesen Sachverhalten liegen ab dem Jahr 2019 vor.

Tabelle auf Seite 10 · 1 Zeilen × 8 Spalten
nach Jahren2019202020212022202320242025
Durchschnittlicher Ehegatten- und Kindesnachzug (rechnerisch ins Verhältnis gesetzt) zu Schutzberechtigten (Asyl und Flüchtlingsschutz)0,780,400,370,180,170,160,32
Frage 18 Seite 10

Wie viele Klagen von als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern auf Hochstufung auf individuellen Flüchtlingsschutz waren Ende des Jahres 2024 anhängig, und wie viele solcher Klagen wurden im Jahr 2024 neu erhoben?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 7 646 Klagen zu vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf subsidiären Schutz entschiedenen Asylanträgen anhängig. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 3 485 Klagen gegen Entscheidungen auf subsidiären Schutz erhoben.

Frage 19 Seite 10

Wie viele solcher Klagen im Sinne von Frage 18 sind aktuell anhängig, und wie viele wurden bisher im Jahr 2025 neu erhoben?

Antwort

Zu Klagen von Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 36a Absatz 1 AufenthG liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 20 Seite 11

Wie vielen Drittstaatenangehörigen wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 Aufenthaltstitel als Familienangehörige von Stammberechtigten aus Drittstaaten erteilt, die über den Aufenthaltstitel der Blauen Karte (Erwerbsmigration) verfügen?

Antwort

Im Jahr 2024 wurde ausweislich des AZR an 23 001 Drittstaatenangehörige ein Aufenthaltstitel als Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen (Kindes- oder Ehegattennachzug) mit Blauer Karte erteilt. Im ersten Halbjahr 2025 wurde an 9 385 Drittstaatenangehörige ein derartiger Aufenthaltstitel erteilt.

Frage 21 Seite 11

Wie vielen Eltern von volljährigen Stammberechtigten aus Drittstaaten, die über Aufenthaltstitel aus dem Bereich der Erwerbsmigration verfügen, wurden im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 Aufenthaltstitel erteilt?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 22 Seite 11

Wie viele Drittstaatenangehörige haben im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung an der Sprachprüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts teilgenommen, und wie hoch war die Bestehensquote?

Antwort

Die Quote der bestandenen Sprachprüfungen Start Deutsch 1 lag im Jahr 2024 bei 67,1 Prozent und im ersten Halbjahr Jahr 2025 bei 63,5 Prozent. Eine Erfassung der Staatsangehörigkeit der Teilnehmenden erfolgt nicht.

Frage 23 Seite 11

Gilt die Anweisung der vorherigen Bundesregierung an die Botschaften, dass mittels des Prinzips der „Alternativen Glaubhaftmachung“ Visa auch ohne absolute Gewissheit von der Richtigkeit des Sachverhalts und speziell in Ländern mit unzuverlässigem Dokumentenwesen auch auf Basis von nichtamtlichen Dokumenten ausgestellt werden, was letztlich auf eine Umkehrung der Nachweispflicht für die Voraussetzungen der Visaerteilung hinausläuft (www.focus.de/politik/deutschland/wirbel-umeinreiseverfahren-zeitaufwendig-und-subjektiv-wie-baerbocks-anweisun g-die-visa-verfahren-verzoegert_id_260173883.html), unter der amtierenden Bundesregierung unverändert weiter, und wenn ja, besteht die Absicht, diese Weisungslage in absehbarer Zeit wieder zu ändern?

Antwort

Aus dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht. Die alternative Glaubhaftmachung ist ein im nationalen Recht und von der Rechtsprechung vorgesehenes Instrument. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19355 sowie zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/29014 verwiesen.