Organisationsstruktur und personelle Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie Aufgaben in der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Drucksache 21/1705Antwortauf die Kleine Anfrage 21/146617.09.20254 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die personelle und organisatorische Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie deren Aufgaben innerhalb der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sind unmittelbar relevant für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollfunktion.

Die Verwendung der Haushaltsmittel für die personelle und organisatorische Ausstattung der Referate 303 und 304 sowie deren Aufgaben innerhalb der Unterabteilung 30 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in diesen Organisationseinheiten, einschließlich des Einsatzes externer freiberuflicher Arbeitskräfte, erfordert Transparenz über Aufbau, Personalstruktur und Verantwortlichkeiten.

Dies gilt in besonderem Maße für die Erfassung und Bearbeitung von Verwendungsnachweisen abgeschlossener Projekte nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P; vgl. www.bv a.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Zuwendungen_nation al/nebenbestimmungen_anbest_p_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2), weil diese Vorgänge einen zentralen Bestandteil der haushaltsrechtlichen Rechenschaftspflicht darstellen.

Text vor der ersten Frage

bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Die exakte Aufgabenverteilung in einer Arbeitseinheit inklusive der dazugehörigen personellen Ausstattung übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen. Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzung, Personenanzahl und exakte Aufgabendefinition stetigen Veränderungen, so dass keine abschließende Aussage dazu getroffen werden kann.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie ist das Referat 303 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines Organigramms darstellen)?

2Wie ist das Referat 304 organisatorisch aufgebaut (bitte in Form eines Organigramms darstellen)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Es werden keine Organigramme für die interne Organisationsstruktur von Referaten erstellt. Der Organisationsplan des BMZ ist abrufbar unter www.bmz.de/d e/ministerium/aufbau-und-struktur.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August 2025 im Referat 303 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)?

4Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Stichtag 1. August 2025 im Referat 304 beschäftigt (bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten aufschlüsseln)?

5Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im Referat 303?

6Wie lauten die Stellenbezeichnungen sämtlicher Positionen im Referat 304?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gestalten die Bundesministerien ihre Organisation so, dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingen gerecht werden können. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Referate 303 und 304 in Bezug auf Laufbahn und Anzahl der eingesetzten Personalressourcen orientiert sich das BMZ an den Vorgaben der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4 Absatz 3 und 4, sowie an den Vorgaben und Verfahren des Organisationshandbuches des Bundesministeriums des Innern. Hinsichtlich der aufbauorganisatorischen Gestaltung von Arbeitseinheiten wird auf Kapitel 3 Aufbauorganisation (§ 7 bis 10 GGO) verwiesen.

Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Sind im Referat 303 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele, und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung (bitte einzeln auflisten)?

8Sind im Referat 304 Freiberufler vertraglich gebunden, wenn ja, wie viele, und mit welchem jeweiligen Gegenstand der vertraglichen Beziehung (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Nein.

Frage 9 Seite 3

Werden in der Unterabteilung 30 Verwendungsnachweise abgeschlossener Projekte nach Nummer 6 ANBest-P erfasst oder bearbeitet, und wenn ja, in welcher Organisationseinheit oder in welchen Organisationseinheiten der Unterabteilung 30?

Antwort

In der Unterabteilung 30 werden in den Referaten 300 und 304 entsprechende Verwendungsnachweise erfasst und bearbeitet.