Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Statistische Bundesamt erhebt jährlich Daten zur Einkommensverteilung und Armut in Deutschland über zwei unterschiedliche Wege: den Mikrozensus(MZ)-Kern (eine große, repräsentative Stichprobe von fast 1 Prozent der Bevölkerung) sowie die Unterstichprobe MZ-SILC (SILC = Statistics on Income and Living Conditions; EU-SILC), die auch für die Armutsberichterstattung auf EU-Ebene verwendet wird. Der Mikrozensus-Kern ermöglicht als 1-Prozent--Stichprobe der Bevölkerung aufgrund der deutlich höheren Fallzahlen differenziertere regionale Analysen zur Armutsentwicklung und Einkommensverteilung sowie zu soziodemografischen Gruppen. Die Ergebnisse basieren auf dem Netto-Gesamteinkommen des Haushalts im Vormonat, während auf Basis des MZ-SILC das Jahreseinkommen des Vorjahres differenziert nach Einkommensarten berechnet wird. Die Einkommensmessung ist beim MZ-SILC also genauer, das Jahreseinkommen ist aber für die Armutsmessung als Datengrundlage weniger geeignet als das Monatseinkommen. Die beiden Datensätze haben also unterschiedliche Vorteile, weswegen es aus Sicht der Fragestellenden auch Sinn gemacht hat, dass das Statistische Bundesamt bisher die Ergebnisse für beide Datensätze veröffentlicht hat.
Nun hat das Statistische Bundesamt entschieden, die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote auszuweisen. Armutsquoten für Bundesländer werden nur noch auf Basis des Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians veröffentlicht. Das entspricht nicht dem Standard in der Armutsforschung. Außerdem wird mit dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht. Die Verwendung des jeweilige Landesmedianeinkommens als Referenz hat erhebliche Folgen: So betrug die Armutsquote in Bremen 2023 gemessen am Bundesmedian 28,8 Prozent, gemessen am Landesmedian hingegen nur 19,7 Prozent. Auch die Verwendung des Jahreseinkommens statt des Monatseinkommens hat Folgen: Die bundesweite Armutsquote lag 2023 im Mikrozensus-Kern bei 16,6 Prozent, nach MZ-SILC jedoch nur bei 15,5 Prozent – das entspricht rund 1 Million Menschen weniger, die damit offiziell als arm gelten. Aus Sicht der Fragestellenden hat diese Änderung erhebliche Folgen für die Bewertung von Armut in Deutschland und für die Gestaltung sozialpolitischer Maßnahmen. Eine evidenzbasierte Sozialpolitik braucht verlässliche, vergleichbare und möglichst differenzierte Datengrundlagen. Die geplante Einschränkung erschwert dies erheblich und birgt das Risiko einer verzerrten Darstellung sozialer Realität.
Eine Gruppe von über 30 Armutsforscherinnen und Armutsforschern hat in einem Brief an die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes darauf aufmerksam gemacht (siehe https://gks-consult.de/armutsdaten-mikrozensus-brief-st abu/).
Aus welchen Gründen hat das Statistische Bundesamt entschieden, die Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf Bundesebene auszuweisen?
Das Statistische Bundesamt hat die Entscheidung, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedian nicht mehr zu veröffentlichen, aus fachlichen Gründe getroffen. Zum einen erfasst die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht, siehe hierzu auch www.statistikportal.de/sites/d efault/files/2025-07/Erl%C3%A4uterung%20zum%20Bundesmedian_2.pdf.
Welche Rolle spielten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung, und haben diese die Entscheidung angeregt oder dem Vorgehen aktiv zugestimmt?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern waren in die Entscheidung des Statistischen Bundesamtes nicht eingebunden. Insbesondere haben sie die Entscheidung weder angeregt noch haben sie dem Vorgehen aktiv zugestimmt. Gemäß § 1 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) gilt für die Bundesstatistik der Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit.
Gab es eine Anweisung aus der Bundesregierung an das Statistische Bundesamt, die zu der Entscheidung geführt hat?
Nein, es gab keine Anweisung von Seiten der Bundesregierung an das Statistische Bundesamt, die zu der Entscheidung geführt hat.
4Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass künftig kein bundesweit einheitlicher Referenzwert (Median) mehr verwendet wird und dadurch die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern entfällt?
5Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass bundesweit vergleichbare Armutsquoten für die Bundesländer veröffentlicht werden, wenn ja, wie soll künftig die Entwicklung der Armutsquote bundesweit einheitlich und differenziert ausgewiesen werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik veröffentlich auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC. Die Daten, die auch im Ländervergleich dargestellt sind, können u. a. auf der Internetseite der Sozialberichterstattung in der Tabelle AR 1 abgerufen werden: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-undsoziale-lebensbedingungen.
Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit den Anforderungen an evidenzbasierte Politikgestaltung, auf die bundesweite Auswertung einer besonders großen und differenzierten Stichprobe zu verzichten?
Der Mikrozensus wird vom Statistischen Bundesamt weiterhin für verschiedene Zwecke ausgewertet und die Mikrodaten des gesamten Mikrozensus stehen der Wissenschaft über die Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/1482 wird verwiesen.
Welche Auswirkung hat diese Umstellung aus Sicht der Bundesregierung auf die Betrachtung von Zeitverläufen bzw. Längsschnittstudien?
Im Rahmen von EU-SILC stehen Daten zur Armutsrisikoquote auch für einen längeren Zeitverlauf zur Verfügung.
8Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Angaben der 30 Armutsforscherinnen und Armutsforscher laut Mikrozensus-Kern 2023 rund 1 Million Menschen mehr als arm gelten als nach MZ-SILC?
9Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von dieser statistischen Umstellung auf die politische und mediale Wahrnehmung von Armut in Deutschland?
Die Fragen 8 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Entscheidung, einkommensbasierte Indikatoren für den Bund zukünftig ausschließlich aus der amtlichen Hauptdatenquelle für Einkommen und Lebensbedingungen EU-SILC zu veröffentlichen, erfüllt die amtliche Statistik die in § 3 BStatG geregelte Aufgabe, für die Qualität der Bundesergebnisse sowie für ein konsistentes statistisches Gesamtbild Sorge zu tragen. Um die Qualität der Statistiken sicherzustellen, sind sachgerechte Konzepte, Methoden und technische Verfahren einzusetzen, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Das Statistische Bundesamt ist dabei den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit verpflichtet.
Da sich beide Datenquellen (Mikrozensus-Kern (MZ-Kern) und Mikrozensus-SILC (MZ-SILC)) insbesondere durch die Art der Einkommenserfassung stark unterscheiden, ist ein direkter Vergleich der Ergebnisse zwischen diesen Datenquellen nicht möglich und vor allem der Schluss auf eine vermeintliche Veränderung der Anzahl der Armutsgefährdeten unzulässig.
10Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass bei Betrachtung von Jahreseinkommen Armut in Deutschland unterschätzt wird, weil dann ein geringes Einkommen unter der Armutsgrenze in manchen Monaten durch ein höheres Einkommen in anderen ausgeglichen wird, und wenn nein, warum nicht?
11Liegt aus Sicht der Bundesregierung Armut erst dann vor, wenn das Jahreseinkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen. Armut ist ein komplexes Phänomen und lässt sich nicht mit einzelnen Indikatoren angemessen erfassen. Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Einkommenserfassung, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist dabei ein fiktives Einkommen, bei dem das tatsächliche Haushaltseinkommen mittels einer Äquivalenzskala gewichtet und so die Berechnung von statistischen Maßgrößen für die Einkommensverteilung aller Haushalte trotz deren unterschiedlicher Größe sinnvoll ermöglicht wird.
Wird die Bundesregierung auf das Statistische Bundesamt einwirken, damit Ergebnisse zur Einkommensverteilung und Armut in Deutschland auch auf Basis des Mikrozensus-Kerns weiterhin veröffentlicht werden?
Die Bundesregierung wird gemäß § 1 Satz 2 BStatG diesbezüglich nicht auf das Statistische Bundesamt einwirken.
Wird die Bundesregierung selbst Zeitreihen auf Basis beider Datensätze veröffentlichen, zum Beispiel auf der Seite zum Armuts- und Reichtumsbericht?
Im Rahmen des Indikatorentableaus des Armuts- und Reichtumsberichts werden Indikatoren auf Basis von EU-SILC und dem Mikrozensus veröffentlicht, soweit diese der Bundesregierung vorliegen.
Inwiefern bezieht die Bundesregierung künftig weiterhin die Ergebnisse beider Erhebungsmethoden in sozialpolitische Analysen und Förderentscheidungen ein?
Welche Daten in künftige sozialpolitische Analysen und Förderentscheidungen einfließen werden, ist vom konkreten Sachverhalt abhängig.
15Wie sind auf der Basis von MZ-Kern (Endergebnisse 2020, 2021,2022, 2023 sowie Erstergebnisse 2024 bzw., wenn bereits vorhanden, Endergebnisse 2024) für:
15adie Armutsgefährdungsquote Deutschland, gemessen am Bundesmedian,
15bdie Armutsgefährdungsquoten der Bundesländer, gemessen am Bundesmedian,
15cdie Armutsgefährdungsquoten Deutschland und Bundesländer nach soziodemografischen Merkmalen, gemessen am Bundesmedian,
15ddie Armutsgefährdungsquoten der Raumordnungsregionen, gemessen am Bundesmedian,
15edie Mediane und Armutsgefährdungsschwellen nach Haushaltstypen für Deutschland, gemessen am Bundesmedian,
15fdie Struktur der einkommensarmen Bevölkerung nach soziodemografischen Merkmalen, gemessen am Bundesmedian,
15gden Gini-Koeffizienten der Nettoäquivalenzeinkommen in Deutschland?
Im Tableau zum Armuts- und Reichtumsbericht (www.armuts-und-reichtumsbe richt.de/DE/Indikatoren/indikatoren.html) können Auswertungen auf Grundlage des MZ-Kern abgerufen werden, soweit diese durch die Indikatoren abgebildet werden und verfügbar sind. Soweit der Bundesregierung darüber hinaus Auswertungen im Sinne der Fragestellung vorliegen, können sie dem Tabellenanhang* entnommen werden.
PDF-Seiten 6–31 (26 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen