Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar al-Assad

Drucksache 21/2204Antwortauf die Kleine Anfrage 21/188214.10.20254 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der Nacht zum 8. Dezember 2024 kollabierte die Syrische Arabische Republik unter Staatspräsident Baschar al-Assad infolge von Offensiven der syrischen Opposition im Rahmen des seit 2011 andauernden Bürgerkriegs (www.t agesschau.de/syrien-sieg-rebellen-entwicklung-100.html). Medienberichten zufolge sollen nach diesem Machtwechsel bislang nur wenige syrische Staatsangehörige aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt sein. Die Zahl der Rückkehrer soll sich dabei seit Dezember 2024 auf nur rund 4 000 Personen belaufen. Aus diesem Personenkreis sollen 995 Personen das Bund-Länder-Programm „REAG/GARP 2.0“, das unter anderem die Reisekosten übernimmt und finanzielle Starthilfen gewährt, in Anspruch genommen haben. Weitere 193 Ausreisen seien mit Unterstützung landeseigener Programme einzelner Bundesländer erfolgt. Zudem verließen bis Ende Juni 2025 2 727 Syrer Deutschland ohne jegliche Förderung. Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern wird jedoch nicht erfasst, ob diese Personen tatsächlich nach Syrien oder in ein anderes Land ausgereist sind (www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/nach-sturz-assads-erst-wenige-syrer-aus-deutschland-zurueckgek ehrt,pressemeldungndr-170.html). Mit dieser Kleinen Anfrage soll nun in regelmäßigen Abständen die Rückkehrbereitschaft der syrischen Migranten in Deutschland erfragt werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 8. Dezember 2024 in Deutschland?

Antwort

Angaben zum erfragten Stichtag liegen der Bundesregierung nicht vor. Zum Stichtag 30. November 2024 waren ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 974 395 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufhältig.

Frage 2 Seite 2

Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen handelte es sich um Gefährder?

Antwort

In der Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum wurden zum Stichtag 30. November 2024 59 Syrer als Gefährder mit islamistisch terroristischem Hintergrund bearbeitet.

Frage 3 Seite 2

Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 in Deutschland?

Antwort

Angaben zum erfragten Stichtag liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Zum Stichtag 31. August 2025 waren ausweislich des AZR 951 406 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufhältig.

Frage 4 Seite 2

Bei wie vielen von den in Frage 3 erfragten Personen handelte es sich um Gefährder?

Antwort

In der AG Status im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum wurden zum Stichtag 31. August 2025 55 Syrer als Gefährder mit islamistisch terroristischem Hintergrund bearbeitet.

Frage 5 Seite 2

Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Stichtag 8. Dezember 2024 Deutschland freiwillig verlassen (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Zum Stichtag 31. August 2025 waren im AZR 4 633 syrische Staatsangehörige erfasst, bei denen seit 8. Dezember 2024 ein Fortzug ins Ausland vermerkt ist. Die Verteilung nach Monat der letzten Ausreise kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Monat der letzten AusreiseAnzahl Personen
Dezember 24181
Januar 25340
Februar 25513
März 25511
April 25609
Mai 25597
Juni 25508
Juli 25619
August 25755
Gesamt4 633
Frage 6 Seite 2

Bei wie vielen von den in Frage 5 erfragten Personen handelte es sich um Gefährder?

Antwort

Seit dem 8. Dezember 2024 wurden im Rahmen der AG Status insgesamt neun syrische Gefährder bei der freiwilligen Ausreise begleitet.

Frage 7 Seite 3

Wie viele von den in Frage 5 erfragten Personen haben ihre freiwillige Ausreise bezuschussen lassen, und wie hoch waren die monatlichen Kosten sowie die Gesamtkosten, die hierdurch bis zum 30. September entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bund unterstützt die freiwillige Rückkehr nach Syrien durch zwei verschiedene Programme, zum einen über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme), zum anderen über das sogenannte Refinanzierungsverfahren.

Im Rahmen der sogenannten Refinanzierung organisieren die Länder über landeseigene Programme freiwillige Ausreisen. Nach erfolgter Ausreise kann ein Antrag auf anteilige Refinanzierung der entstandenen Kosten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Der durch den Bund erstattete Anteil der Kosten ist hierbei analog zu den Vorgaben des REAG/GARP-Programms. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr wird nicht im AZR erfasst. Die nachfolgenden Zahlen geben die der Bundesregierung bekannten Förderanträge wieder.

Die Anzahl der im Zeitraum Dezember 2024 bis August 2025 über REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreisen syrischer Staatsangehöriger kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich hierbei auf 2 713 660 Euro. Die monatlichen Förderbeträge beruhen auf rechnerischen Durchschnittswerten und stellen keine exakten Auszahlungsbeträge dar.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
MonatAnzahl der geförderten PersonenFördermittel (in Euro)
Dezember 2400
Januar 25510 240
Februar 2596146 688
März 25188321 868
April 25252370 188
Mai 25269434 897
Juni 25214325 494
Juli 25323547 785
August 25525556 500
Gesamt1 8722 713 660

Quelle: BAMF, Stand: 31. August 2025, vorläufige Zahlen

Im Rahmen der Refinanzierung wird nur das Zielland, nicht aber die Staatsangehörigkeit erfasst. Die Anzahl der nach Syrien ausgereisten Personen im Zeitraum Dezember 2024 bis August 2025, für die von den Ländern ein Antrag auf Refinanzierung an das BAMF übermittelt und von diesem genehmigt wurde, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich hierbei auf 339 132,24 Euro. Die monatlichen Förderbeträge beruhen auf rechnerischen Durchschnittswerten und stellen keine exakten Auszahlungsbeträge dar. Es handelt sich hierbei um den durch das BAMF an die Länder erstatteten Betrag.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 10 Zeilen × 3 Spalten
MonatAnzahl der ausgereisten PersonenFördermittel (in Euro)
Dezember 241012 953,55
Januar 252932 730,73
Februar 255663 204,17
März 254651 917,71
April 251921 444,27
Mai 252932 730,73
Juni 252730 473,44
Juli 254955 303,65
August 253438 373,96
Gesamt289339 132,24

Quelle: BAMF, Stand: 31. August 2025, vorläufige Zahlen

Frage 8 Seite 4

Bei wie vielen von den in Frage 7 erfragten Personen handelte es sich um Gefährder, und wie hoch waren die monatlichen Kosten sowie die Gesamtkosten, die durch die Bezuschussung ihrer freiwilligen Ausreise bis zum 30. September entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 9 + 10 Seite 4

9Wie viele syrische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September 2025 monatlich nach Syrien abgeschoben (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

10Bei wie vielen von den in Frage 9 erfragten Personen handelte es sich um Gefährder?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgten im betreffenden Zeitraum keine Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger in deren Heimatland.

Frage 11 Seite 4

Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September 2025 monatlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die monatlich erfolgten Einbürgerungen (ehemals) syrischer Staatsangehöriger in diesem Zeitraum vor. Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden über erfolgte Einbürgerungen jährliche Erhebungen, jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 83 185 syrische Staatsangehörige eingebürgert. Die Daten für das Erhebungsjahr 2025 werden im kommenden Jahr durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Frage 12 Seite 4

Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September 2025 monatlich einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt?

Antwort

Die erfragten Angaben liegen nur für ganze Kalendermonate vor und sind öffentlich verfügbar. Sie können der Asylgeschäftsstatistik des BAMF entnommen werden, die unter dem folgenden Link abrufbar ist: www.bamf.de/DE/The men/Statistik/Asylzahlen/asylzahlen-node.html.