Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der 20. Wahlperiode überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der vergangenen Legislaturperiode geben.
1Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt und in den Deutschen Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)?
2Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das parlamentarische Fragerecht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung dient und es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die erfragten Informationen können dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien entnommen werden (siehe: https://di p.bundestag.de/).
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen, auflisten)?
Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Stichtag ist jeweils der 30. Juni.
| Besoldungsgruppe | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|---|
| B11 | 3 | 3 | 3 | 3 |
| B9 | 7 | 8 | 8 | 8 |
| B6 | 19 | 18 | 20 | 22 |
| B3 | 67 | 75 | 73 | 73 |
| A16 | 32 | 24 | 35 | 46 |
| A15 | 215 | 226 | 226 | 228 |
| A14 | 70 | 82 | 82 | 93 |
| A13h | 77 | 75 | 86 | 90 |
| A13mZ | 0 | 13 | 16 | 15 |
| A13g | 142 | 145 | 140 | 151 |
| A12 | 45 | 34 | 47 | 43 |
| A11 | 34 | 29 | 27 | 25 |
| A10 | 18 | 17 | 25 | 22 |
| A9g | 7 | 10 | 9 | 6 |
| A9mz | 13 | 13 | 12 | 13 |
| A9m | 26 | 27 | 30 | 32 |
| A8 | 22 | 25 | 22 | 25 |
| A7 | 8 | 0 | 1 | 3 |
| A6 | 10 | 10 | 10 | 9 |
| Summe | 815 | 834 | 872 | 907 |
| Entgeltgruppe/AT-Vergütung | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
| ATB9 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| ATB6 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| ATB3 | 4 | 4 | 6 | 6 |
| ATB | 2 | 3 | 1 | 2 |
| E15 | 33 | 38 | 47 | 48 |
| E14 | 25 | 36 | 46 | 46 |
| E13h | 26 | 36 | 35 | 26 |
| E13g | 8 | 9 | 8 | 8 |
| E12 | 44 | 39 | 44 | 45 |
| E11 | 34 | 29 | 45 | 52 |
| E10 | 8 | 10 | 10 | 6 |
| E9c | 2 | 1 | 0 | 0 |
| E9b | 3 | 1 | 2 | 2 |
| E9a | 70 | 71 | 72 | 73 |
| E8 | 40 | 43 | 42 | 36 |
| E7 | 46 | 57 | 62 | 65 |
| E6 | 66 | 53 | 40 | 54 |
| E5 | 28 | 18 | 23 | 5 |
| E4 | 20 | 23 | 22 | 20 |
| E3 | 15 | 13 | 15 | 15 |
| Summe | 477 | 486 | 522 | 511 |
| Gesamt | 1 292 | 1 320 | 1 394 | 1 418 |
Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Anzahl der mit einem befristeten Arbeitsvertrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
| Stichtag | Anzahl |
|---|---|
| 31. Dezember 2021 | 74 |
| 31. Dezember 2022 | 76 |
| 31. Dezember 2023 | 75 |
| 31. Dezember 2024 | 78 |
Alle befristet Beschäftigten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden mit einem Sachgrund gemäß § 14 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beschäftigt.
Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung?
Die Antwort kann der Anlage 1 im Anhang entnommen werden.*
PDF-Seiten 8–51 (44 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation?
Die Antwort kann der Anlage 2 im Anhang entnommen werden.*
PDF-Seiten 52–83 (32 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
7Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
8Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der
20Wahlperiode durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragesteller präzisieren nicht näher, was sie unter „Aufträge an externe Beratungsunternehmen“ und „Verträge über externe Rechtsberatung“ verstehen. Bei der Beantwortung der Fragen wird deshalb davon ausgegangen, dass es sich insofern um entgeltliche Leistungen handeln soll, die unter die Definition des Begriffs „externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ fallen würden, die ressortübergreifend gemäß Beschluss 19(8)8733 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021 bei der jährlichen Erstellung des sogenannten Beraterberichts der Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Die erfragten Angaben werden im Rahmen dieses umfänglichen jährlichen Berichts an den Haushaltsausschuss über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen zusammengestellt. Für die Beantwortung wird deshalb auf die entsprechenden Beraterberichte zu den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 verwiesen.
Für das Haushaltsjahr 2024 liegen die Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der nachgefragten Form vor. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2024 erst zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2026 (voraussichtlich im Herbst 2025) vorzulegen.
Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten?
Die Antwort kann der Anlage 3 im Anhang entnommen werden.*
PDF-Seiten 84–86 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt Social-Media-Kanäle auf Instagram (@bmas_bund), Facebook (@BMAS.Bund), X (@bmas_bund) und LinkedIn (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die aktuellen Followerzahlen sind öffentlich einsehbar.
Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social-Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte jährlich sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen aufschlüsseln)?
Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Kosten in Euro |
|---|---|
| 2021 | 40 179 |
| 2022 | 186 818 |
| 2023 | 592 681 |
| 2024 | 589 173 |
| 2025 | 49 599 |
Die angegebenen Beträge beinhalten die Kosten für den externen Rahmenvertragspartner. Interne Personalkosten wurden nicht ermittelt, da das eingesetzte interne Personal neben der Betreuung der Social-Media-Kanäle weitere Aufgaben wahrnimmt.
Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt angefallen (bitte jährlich aufgeschlüsselt sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)?
Die erfragten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Kosten in Euro |
|---|---|
| 2021 | 1 533 582 |
| 2022 | 5 905 057 |
| 2023 | 9 841 150 |
| 2024 | 9 656 032 |
| 2025 | 698 378 |
Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für IT-Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln)?
In der nachfolgenden Tabelle sind die jährlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages für IT‑Dienstleistungen, Softwarelizenzen und Hardwarebeschaffungen aufgeführt.
Eine gesonderte Angabe für Digitalisierungsprojekte erfolgt nicht, da diese Ausgaben in den zuvor genannten Ausgabebestandteilen aufgehen.
| Jahr | Kosten in Euro | ||
|---|---|---|---|
| IT-Dienstleistungen | Softwarelizenzen | Hardware | |
| 2021* | 13 708,80 | 327 148,17 | 204 530,11 |
| 2022 | 3 704 120,09 | 567 714,01 | 2 790 573,87 |
| 2023 | 4 272 645,23 | 1 203 249,71 | 2 165 344,88 |
| 2024 | 4 906 085,20 | 247 189,73 | 9 121 357,71 |
| 2025 | 3 149 167,02 | 171 249,43 | 2 975 122,96 |
* ab 26. Oktober 2021
* ab 26. Oktober 2021
Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion – Inland, EU-Ausland, Drittstaaten –, Reisezweck und Jahr angeben)?
Die Auswertung der angefragten Daten durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt auf Grundlage der abgerechneten Dienstreisen seit dem 8. Dezember 2021. Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches drei Jahre. Demzufolge kann derzeit keine abschließende Auskunft gegeben werden.
Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen werden konnte. Der Reisezweck kann automatisiert nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden.
| Kosten Inland in Euro | Kosten Ausland in Euro | |
|---|---|---|
| 2021 | 4 022,32 | 0,00 |
| 2022 | 811 245,42 | 353 633,69 |
| 2023 | 1 283 482,59 | 548 318,13 |
| 2024 | 1 331 417,65 | 646 025,19 |
| 2025 | 275 253,86 | 106 494,35 |
15Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass auflisten)?
16An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Auch die Gewährung einer Fristverlängerung könnte zu keinem anderen Ergebnis führen, da auch bei verlängerter Frist eine Gefährdung der fristgerechten Erledigung der Fachaufgaben zu besorgen wäre.
Zur Beantwortung der Fragen wären Recherchearbeiten in allen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dienstlichen Kontakten und Gesprächen erforderlich. Allein zu Frage 15 wären Recherchen zu 27 885 Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (Quelle: www.l obbyregister.bundestag.de/startseite, Stand: 6. Mai 2025) mit einem Zeitaufwand von jeweils rund 2 323 Stunden pro Organisationseinheit erforderlich. Denn für die Abfrage müsste eine Recherche in den Dienstkalendern der betroffenen Organisationseinheiten erfolgen. Diese sind in der Regel elektronisch gepflegt und können mit einer einfachen Suchfunktion geprüft werden. Die Ergebnisse der Suche müssen jedoch händisch in eine für die Zwecke der Kleinen Anfrage erstellten Liste übertragen werden. Der Abfragezeitraum umfasst dabei mehrere Jahre, sodass im Regelfall eine Vielzahl von Suchtreffern angezeigt werden dürfte. Diese Suchtreffer sind insbesondere daraufhin zu prüfen, ob tatsächlich ein relevanter dienstlicher Kontakt ermittelt wurde. Neben der Einarbeitung in die Fragestellung sind je nach Tiefe und Breite der Kalendereintragung ggf. zusätzliche Recherchen erforderlich, um etwa die Zuordnung zu einem im Lobbyregister eingetragenen Interessenvertreter zu validieren oder auch zur Klärung der Frage, ob im Rahmen einer Sitzungs- oder Veranstaltungsteilnahme am Rande Gespräche geführt wurden, die von der Fragestellung erfasst sind. Bei Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären ist zudem regelmäßig eine vertieftere Prüfung erforderlich, ob der dienstliche Kontakt im Rahmen der Mandatstätigkeit erfolgt ist und infolgedessen nicht aufzuführen ist. Für diesen Arbeitsschritt der Datenerhebung werden im Prozess der Beantwortung einer Kleinen Anfrage regelmäßig drei Werktage vorgesehen. Selbst wenn daher pro abzufragendem Kontakt ein durchschnittlicher Aufwand von nur fünf Minuten zugrunde gelegt wird, ergibt dies pro abgefragter Organisationseinheit für sämtliche mit dieser Kleinen Abfrage erfragten Kontakte ein Arbeitsaufwand in Höhe von rund 2 323 Stunden (fünf Minuten mal 27 885 Personen). Selbst wenn die Recherche zu Frage 15 auf die im Lobbyregister registrierten 6 030 Organisationen beschränkt würde, ergäbe sich für die Bearbeitung allein dieser Frage ein Aufwand von rund 502 Stunden pro Organisationseinheit (fünf Minuten mal 6 030 Organisationen).
Grundsätzlich leitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sämtliche Gesetzentwürfe den Ländern, den beteiligten Fachkreisen und Verbänden zu und veröffentlicht sie auf seiner Internetseite. Hinsichtlich der Teilnahme an und Ausrichtung von Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten in der 20. Wahlperiode hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Statistik geführt. An öffentlichen Sachverständigenanhörungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig teilgenommen.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist die notwendige Datenerhebung mit einem unzumutbaren Arbeitsaufwand verbunden, weshalb eine diesbezügliche Antwort nicht erfolgen kann.