Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Immer wieder berichten Medien über schreckliche Straftaten gegen Frauen. So wurde beispielsweise am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau eine 19jährige Medizinstudentin von einem nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Flüchtling vergewaltigt und anschließend ermordet (Focus, 11. September 2017). Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurde A. K. (17) bei Brokstedt (Kreis Steinburg) mit Messerstichen getötet. Am 11. August 2025 wurde die Ukrainerin L. K. mutmaßlich von einem Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen und starb (NDR, 18. September 2025).
Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“ fordert die ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/sc hwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html).
– Zu einem Fall können sowohl mehrere Opfer als auch mehrere Tatverdächtige erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend, wenn ein Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit der Fall zu diesem Merkmal gezählt wird.
– Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet, die jeweils enthaltenen Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt und deren Daten entsprechend in die Auswertung eingeflossen sind, sind aus der Anlage ersichtlich.
– Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.
– Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Die Daten zu den Opfern entsprechen nicht dem Zeitpunkt der Opferwerdung, sondern dem Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht.
– Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Der nachfolgenden Auswertung liegen die PKS-Zahlen des Berichtsjahres 2024 zugrunde.
1Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
1aOpfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 63 977 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Opfers | Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 100000) |
|---|---|
| Deutschland | 53 517 |
| Ungeklärt | 1 322 |
| Ukraine | 855 |
| Polen | 745 |
| Türkei | 635 |
| Syrien | 600 |
| Rumänien | 536 |
| Bulgarien | 343 |
| Afghanistan | 314 |
| Italien | 308 |
Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 1 173 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Opfers | Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 000000) |
|---|---|
| Deutschland | 876 |
| Türkei | 36 |
| Ukraine | 31 |
| Syrien | 26 |
| Rumänien | 23 |
| Polen | 17 |
| Russische Föderation | 12 |
| Ungeklärt | 12 |
| Afghanistan | 11 |
| Italien | 11 |
Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), sowie
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 265.812 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Opfers | Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 220000) |
|---|---|
| Deutschland | 188.304 |
| Ukraine | 8.469 |
| Türkei | 7.148 |
| Polen | 6.515 |
| Syrien | 6 487 |
| Rumänien | 4 841 |
| Bulgarien | 3 655 |
| Afghanistan | 3 092 |
| Serbien | 2.433 |
| Irak | 2 173 |
Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB) (bitte jeweils nach den zehn häufigsten Staatsbürgerschaften auflisten)?
Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 155 986 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Opfers zu folgenden Staaten | Anzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 230000) |
|---|---|
| Deutschland | 122 947 |
| Türkei | 4 163 |
| Ukraine | 2 895 |
| Syrien | 2 802 |
| Polen | 2 372 |
| Rumänien | 1 956 |
| Bulgarien | 1 502 |
| Serbien | 1 195 |
| Afghanistan | 1 183 |
| Ungeklärt | 1 085 |
2Wie viele Frauen (bitte nach deutsch und nichtdeutsch sowie Zuwanderer auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich
2aOpfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 3 825 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 12 600 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 1 530 |
| Afghanistan | 1 063 |
| Türkei | 1 059 |
| Rumänien | 577 |
| Irak | 516 |
| Polen | 444 |
| Bulgarien | 380 |
| Italien | 312 |
| Ukraine | 247 |
| Serbien | 215 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 1 583 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 5 126 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 686 |
| Afghanistan | 486 |
| Türkei | 404 |
| Rumänien | 331 |
| Ukraine | 255 |
| Bulgarien | 219 |
| Irak | 206 |
| Polen | 203 |
| Iran | 111 |
| Italien | 110 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt
– 702 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 889 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 198 |
| Afghanistan | 130 |
| Ukraine | 100 |
| Türkei | 53 |
| Irak | 52 |
| Iran | 34 |
| Nigeria | 24 |
| Somalia | 19 |
| Tunesien | 16 |
| Ungeklärt | 13 |
Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt
– 13 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 130 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Türkei | 19 |
| Polen | 9 |
| Syrien | 7 |
| Rumänien | 6 |
| Ungeklärt | 6 |
| Österreich | 6 |
| Bulgarien | 5 |
| Nordmazedonien | 5 |
| Iran | 3 |
| Niederlande | 3 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt
– 60 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 202 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Türkei | |
| Syrien | 21 |
| Rumänien | 15 |
| Polen | 13 |
| Ukraine | 13 |
| Afghanistan | 11 |
| Irak | 11 |
| Italien | 8 |
| Serbien | 8 |
| Iran | 7 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt
– 38 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 48 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 14 |
| Türkei | 7 |
| Ukraine | 7 |
| Irak | 5 |
| Afghanistan | 4 |
| Bosnien und Herzegowina | 1 |
| Guinea | 1 |
| Iran | 1 |
| Jordanien | 1 |
| Kosovo | 1 |
| Kroatien | 1 |
| Nigeria | 1 |
| Rumänien | 1 |
| Russische Föderation | 1 |
| Serbien | 1 |
| Sierra Leone | 1 |
| Somalia | 1 |
| Tschad | 1 |
| Ungeklärt | 1 |
Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB),
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 6 989 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 35 784 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Türkei | 4 991 |
| Syrien | 3 002 |
| Polen | 1 864 |
| Rumänien | 1 385 |
| Afghanistan | 1 209 |
| Italien | 1 177 |
| Serbien | 1 170 |
| Irak | 993 |
| Ukraine | 975 |
| Kosovo | 841 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 13 471 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 50 434 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 5 127 |
| Ukraine | 4 461 |
| Türkei | 4 353 |
| Rumänien | 3 436 |
| Polen | 3 002 |
| Afghanistan | 2 543 |
| Bulgarien | 2 442 |
| Irak | 1 712 |
| Serbien | 1 440 |
| Italien | 1 004 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt
– 9 102 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 10 817 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Ukraine | 2 193 |
| Syrien | 2 066 |
| Afghanistan | 1 041 |
| Irak | 587 |
| Türkei | 567 |
| Nigeria | 379 |
| Iran | 269 |
| Somalia | 246 |
| Serbien | 184 |
| Russische Föderation | 160 |
Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde, und welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der nichtdeutschen Tatverdächtigen?
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt
– 4 504 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 22 593 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Türkei | 3 625 |
| Syrien | 1 902 |
| Polen | 1 002 |
| Afghanistan | 843 |
| Rumänien | 811 |
| Italien | 772 |
| Serbien | 708 |
| Irak | 664 |
| Kosovo | 590 |
| Ukraine | 435 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt
– 5 178 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 20 649 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Türkei | 2 381 |
| Syrien | 2 099 |
| Rumänien | 1 292 |
| Ukraine | 1 274 |
| Afghanistan | 1 021 |
| Polen | 976 |
| Bulgarien | 918 |
| Irak | 722 |
| Serbien | 647 |
| Kosovo | 482 |
Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt
– 3 165 weibliche Opfer die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.
– 3 936 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.
Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen | Anzahl Tatverdächtige |
|---|---|
| Syrien | 819 |
| Ukraine | 613 |
| Afghanistan | 360 |
| Irak | 263 |
| Türkei | 233 |
| Iran | 130 |
| Russische Föderation | 87 |
| Serbien | 79 |
| Nigeria | 73 |
| Kosovo | 70 |
3Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der
3aZuwanderer,
Die erbetenen Informationen zum Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die Zuwanderer im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 10,8 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 5,4 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 6,3 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 5,9 |
Die erbetenen Informationen zum Anteil der weiblichen Tatverdächtigen die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 0,1 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 0,7 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 2,1 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 1,0 |
nichtdeutschen Tatverdächtigen und
Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 35,2 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 24,7 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 26,0 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 25,3 |
Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 0,5 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 4,1 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 8,7 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 5,0 |
deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 62,5 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 55,1 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 46,6 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 54,6 |
Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Straftat | Anteil in Prozent |
|---|---|
| 100000 gemäß Frage 2a | 1,8 |
| 000000 gemäß Frage 2b | 16,0 |
| 220000 gemäß Frage 2c | 18,8 |
| 230000 gemäß Frage 2d | 15,1 |
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