Frauen als Opfer

Drucksache 21/2331Antwortauf die Kleine Anfrage 21/199520.10.202519 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Immer wieder berichten Medien über schreckliche Straftaten gegen Frauen. So wurde beispielsweise am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau eine 19jährige Medizinstudentin von einem nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Flüchtling vergewaltigt und anschließend ermordet (Focus, 11. September 2017). Bei der Messerattacke am 25. Januar 2023 im Regionalzug Kiel–Hamburg wurde A. K. (17) bei Brokstedt (Kreis Steinburg) mit Messerstichen getötet. Am 11. August 2025 wurde die Ukrainerin L. K. mutmaßlich von einem Iraker in Friedland vor einen Zug gestoßen und starb (NDR, 18. September 2025).

Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen (unwomen.de/gewalt-gegen-frauen-in-deutschland/). Auf ihrem Netzauftritt erklärt die Bundesregierung, dass 155 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Gewalttaten mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner wurden. Mit dem Zitat „Morde an Frauen – das sind Femizide. Diese müssen so benannt und auch so bestraft werden: mit lebenslanger Haft“ fordert die ehemalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser lebenslange Haft für Frauenmörder (www.bmi.bund.de/SharedDocs/sc hwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html).

Text vor der ersten Frage

– Zu einem Fall können sowohl mehrere Opfer als auch mehrere Tatverdächtige erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend, wenn ein Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit der Fall zu diesem Merkmal gezählt wird.

– Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet, die jeweils enthaltenen Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt und deren Daten entsprechend in die Auswertung eingeflossen sind, sind aus der Anlage ersichtlich.

– Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden.

– Die PKS ist eine Ausgangsstatistik. Die Daten zu den Opfern entsprechen nicht dem Zeitpunkt der Opferwerdung, sondern dem Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht.

– Bei der PKS handelt es sich um eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Angaben nicht möglich sind. Der nachfolgenden Auswertung liegen die PKS-Zahlen des Berichtsjahres 2024 zugrunde.

Frage 1 + 1a Seite 2

1Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich

1aOpfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 63 977 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 2 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des OpfersAnzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 100000)
Deutschland53 517
Ungeklärt1 322
Ukraine855
Polen745
Türkei635
Syrien600
Rumänien536
Bulgarien343
Afghanistan314
Italien308
Frage 1b Seite 2

Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 1 173 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des OpfersAnzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 000000)
Deutschland876
Türkei36
Ukraine31
Syrien26
Rumänien23
Polen17
Russische Föderation12
Ungeklärt12
Afghanistan11
Italien11
Frage 1c Seite 3

Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB), sowie

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 265.812 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des OpfersAnzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 220000)
Deutschland188.304
Ukraine8.469
Türkei7.148
Polen6.515
Syrien6 487
Rumänien4 841
Bulgarien3 655
Afghanistan3 092
Serbien2.433
Irak2 173
Frage 1d Seite 3

Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB) (bitte jeweils nach den zehn häufigsten Staatsbürgerschaften auflisten)?

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 155 986 weibliche Opfer beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“ erfasst. Die erbetene Aufstellung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der Opfer kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des Opfers zu folgenden StaatenAnzahl der weiblichen Opfer (PKS Schlüssel 230000)
Deutschland122 947
Türkei4 163
Ukraine2 895
Syrien2 802
Polen2 372
Rumänien1 956
Bulgarien1 502
Serbien1 195
Afghanistan1 183
Ungeklärt1 085
Frage 2 + 2a Seite 4

2Wie viele Frauen (bitte nach deutsch und nichtdeutsch sowie Zuwanderer auflisten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis heute jährlich

2aOpfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174 bis 184l StGB),

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt

– 3 825 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 12 600 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien1 530
Afghanistan1 063
Türkei1 059
Rumänien577
Irak516
Polen444
Bulgarien380
Italien312
Ukraine247
Serbien215

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt

– 1 583 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 5 126 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien686
Afghanistan486
Türkei404
Rumänien331
Ukraine255
Bulgarien219
Irak206
Polen203
Iran111
Italien110

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ insgesamt

– 702 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 889 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien198
Afghanistan130
Ukraine100
Türkei53
Irak52
Iran34
Nigeria24
Somalia19
Tunesien16
Ungeklärt13
Frage 2b Seite 5

Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt

– 13 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 130 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde. Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 6 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Türkei19
Polen9
Syrien7
Rumänien6
Ungeklärt6
Österreich6
Bulgarien5
Nordmazedonien5
Iran3
Niederlande3

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt

– 60 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 202 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 6 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Türkei
Syrien21
Rumänien15
Polen13
Ukraine13
Afghanistan11
Irak11
Italien8
Serbien8
Iran7

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ insgesamt

– 38 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 48 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 7 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien14
Türkei7
Ukraine7
Irak5
Afghanistan4
Bosnien und Herzegowina1
Guinea1
Iran1
Jordanien1
Kosovo1
Kroatien1
Nigeria1
Rumänien1
Russische Föderation1
Serbien1
Sierra Leone1
Somalia1
Tschad1
Ungeklärt1
Frage 2c Seite 7

Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231 StGB),

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt

– 6 989 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 35 784 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 7, 8 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Türkei4 991
Syrien3 002
Polen1 864
Rumänien1 385
Afghanistan1 209
Italien1 177
Serbien1 170
Irak993
Ukraine975
Kosovo841

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB“ insgesamt

– 13 471 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 50 434 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 8 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien5 127
Ukraine4 461
Türkei4 353
Rumänien3 436
Polen3 002
Afghanistan2 543
Bulgarien2 442
Irak1 712
Serbien1 440
Italien1 004

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ insgesamt

– 9 102 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 10 817 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Körperverletzung“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 8, 9 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Ukraine2 193
Syrien2 066
Afghanistan1 041
Irak587
Türkei567
Nigeria379
Iran269
Somalia246
Serbien184
Russische Föderation160
Frage 2d Seite 9

Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert wurde, und welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der nichtdeutschen Tatverdächtigen?

Antwort

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt

– 4 504 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 22 593 weibliche Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen deutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 9 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Türkei3 625
Syrien1 902
Polen1 002
Afghanistan843
Rumänien811
Italien772
Serbien708
Irak664
Kosovo590
Ukraine435

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt

– 5 178 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 20 649 weibliche Opfer mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen nichtdeutschen Opfern können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 10 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Türkei2 381
Syrien2 099
Rumänien1 292
Ukraine1 274
Afghanistan1 021
Polen976
Bulgarien918
Irak722
Serbien647
Kosovo482

Im Berichtsjahr 2024 wurden beim PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB“ insgesamt

– 3 165 weibliche Opfer die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen auch mindestens eine tatverdächtige Person als Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition registriert wurde.

– 3 936 weibliche Opfer, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, in Fällen erfasst, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde.

Die erbetenen Informationen zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ mit weiblichen Opfern, die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 10 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit des TatverdächtigenAnzahl Tatverdächtige
Syrien819
Ukraine613
Afghanistan360
Irak263
Türkei233
Iran130
Russische Föderation87
Serbien79
Nigeria73
Kosovo70
Frage 3 + 3a Seite 10

3Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der

3aZuwanderer,

Antwort

Die erbetenen Informationen zum Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die Zuwanderer im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a10,8
000000 gemäß Frage 2b5,4
220000 gemäß Frage 2c6,3
230000 gemäß Frage 2d5,9

Die erbetenen Informationen zum Anteil der weiblichen Tatverdächtigen die Zuwandererinnen im Sinne der PKS waren, an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a0,1
000000 gemäß Frage 2b0,7
220000 gemäß Frage 2c2,1
230000 gemäß Frage 2d1,0
Frage 3b Seite 11

nichtdeutschen Tatverdächtigen und

Antwort

Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a35,2
000000 gemäß Frage 2b24,7
220000 gemäß Frage 2c26,0
230000 gemäß Frage 2d25,3

Die erbetenen Informationen zum Anteil der nichtdeutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 11 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a0,5
000000 gemäß Frage 2b4,1
220000 gemäß Frage 2c8,7
230000 gemäß Frage 2d5,0
Frage 3c Seite 11

deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?

Antwort

Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen männlichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 11, 12 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a62,5
000000 gemäß Frage 2b55,1
220000 gemäß Frage 2c46,6
230000 gemäß Frage 2d54,6

Die erbetenen Informationen zum Anteil der deutschen weiblichen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 12 · 4 Zeilen × 2 Spalten
StraftatAnteil in Prozent
100000 gemäß Frage 2a1,8
000000 gemäß Frage 2b16,0
220000 gemäß Frage 2c18,8
230000 gemäß Frage 2d15,1
Anlage
AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/1995

PDF-Seiten 13–18 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen