Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte

Drucksache 21/2436Antwortauf die Kleine Anfrage 21/215427.10.20258 Seiten12 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieAußenwirtschaftUmweltWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Als wichtige Industrienation zählt Deutschland zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt. Eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für die Industrie ist daher von zentraler Bedeutung. Wegen der begrenzten inländischen Ressourcen ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Die Rohstoffversorgung ist dabei zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Handelsverzerrungen, Angebotsengpässe, drastische Preisanstiege sowie politische Einflussnahmen werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen jedoch teilweise erschwert.

An dieser Stelle setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern. Seit 1961 dienen UFK-Garantien der Unterstützung der deutschen Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung. Die Funktion der UFK-Garantien ist die Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken. Sie sind zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mit der Durchführung beauftragt ist die Euler Hermes AG. Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet der Interministerielle Ausschuss „UFK-Garantien“ im Konsens mit den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda ktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/garantien-fuer-ungebundene-kredite.html).

Förderungswürdig ist ein Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit einem deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese Bundesgarantie, weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden ist (www.ufk-garantien.de/de).

Mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK zum 1. November 2023 fördert der Bund weltweit Klimatransformationsprojekte mit deutscher Beteiligung. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK wurde damit erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die Transformation beitragen (Bundestagsdrucksache 20/10415, S. 78).

Das UFK-Instrument wurde somit auf folgende Bereiche erweitert (vgl. www. ufk-garantien.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit/klima-ufk.html):

– Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw. Technologien, u. a. bei Energieträgern („grüner“ Wasserstoff, Synfuels und Batterietechnologien), der chemischen Industrie („grünes“ Methanol oder „grünes“ Ammoniak) und weiteren Industrien („grüner“ Stahl oder Strom bzw. Stromübertragung),

– Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter, energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung leisten,

– Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion.

Aus dem Jahresbericht 2024 über die UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland geht hervor, dass der Bund 2024 ein Batteriezellenprojekt in Deckung genommen und drei grüne Wasserstoff- und Ammoniakprojekte als förderungswürdig anerkannt hat. Es habe außerdem 21 Anfragen zu Transformationsprojekten gegeben. Die Höchsthaftung des Bundes aus den übernommenen und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich Zinsdeckung – belief sich Ende 2024 auf 10,9 Mrd. Euro, verteilt auf 13 Garantien. Davon entfielen 8,0 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (zehn Garantien) und 2,9 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (drei Garantien, www.ufk-garantie n.de/_Resources/Persistent/6/d/e/1/6de11147e4310dbca5c5611d4978816fce69 5af2/ufk-jb-2024.pdf).

Die Fragesteller sind u. a. daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Zahlen sowie die Position der Bundesregierung seit Ende 2024 bzw. seit dem Beginn der 21. Legislaturperiode entwickelt haben.

Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu stellen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des infrage stehenden Deckungsbetrags erstellen)?

Antwort

Im Jahr 2023 gab es 13 Anfragen und im Jahr 2024 21 Anfragen.

Im Einzelnen:*

Tabelle auf Seite 2, 3 · 34 Zeilen × 4 Spalten
Jahr der AnfrageProjekt/ FördergegenstandLandHöhe angefragter Deckungsbetrag
2023Grüner WasserstoffKanadaUSD 700 Mio.
2023Grüner WasserstoffSpanienN/A
2023BatteriezellenItalien/ FrankreichUSD 1,5 Mrd.
2023Grüner WasserstoffIndienN/A
2023SolarpanelsIndienN/A
2023Grüner WasserstoffDänemarkN/A
2023Grünes LNGFinnlandN/A
2023BatteriezellenSpanienN/A
2023Grüner WasserstoffNamibiaUSD 1 Mrd.
2023Grüner WasserstoffAngolaN/A
2023BatteriegehäuseUngarnN/A
2023Grüner WasserstoffNorwegenN/A
2023Grüner WasserstoffDänemarkEUR 800 Mio.
2024Grüner WasserstoffNorwegenEUR 200 Mio.
2024BatteriezellenUngarnN/A
2024Grüner AmmoniakNorwegenEUR 214 Mio.
2024E-FuelsTasmanienN/A
2024E-FuelsUruguayN/A
2024Grüner AmmoniakOmanUSD 494 Mio.
2024Grüner WasserstoffDänemarkEUR 600 Mio.
2024Grüner AmmoniakBrasilienN/A
2024Grüner StromTunesien/ AlgerienN/A
2024E-MethanolFinnlandN/A
2024E-FuelsUnspezifische Anfrage EuropaN/A
2024Grüner AmmoniakKanadaN/A
2024Grüner AmmoniakUnspezifische Anfrage AfrikaN/A
2024Grüner AmmoniakNorwegenN/A
2024Grüner WasserstoffOmanN/A
2024BatteriezellenPolenN/A
2024Grüner AmmoniakÄgyptenN/A
2024BatteriezellenSüdkoreaN/A
2024Grüner WasserstoffNorwegenN/A
2024Grüner WasserstoffUnspezifische Anfrage diverse ProjekteN/A
2024BatteriezellenKanadaN/A

* Die Beteiligung der Unternehmen wird als Betriebs-/Geschäftsgeheimnis eingestuft, weshalb die Namen der beteiligten Unternehmen bei dieser und den folgenden Antworten weggelassen wurden.

* Die Beteiligung der Unternehmen wird als Betriebs-/Geschäftsgeheimnis eingestuft, weshalb die Namen der beteiligten Unternehmen bei dieser und den folgenden Antworten weggelassen wurden.

Frage 2 Seite 3

Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des beantragten Deckungsbetrags erstellen)?

Antwort

Seit Einführung des Klima-UFKs im Jahr 2023 wurden zwei Anträge eingereicht. Des Weiteren wurden im Jahr 2022 bereits Anträge für zwei Batteriezellenprojekte im Rahmen des klassischen UFK-Instrumentariums eingereicht. Im Einzelnen:

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 4 Spalten
JahrProjekt/ FördergegenstandLandHöhe angefragter Deckungsbetrag*
2022Projekt zur Produktion von BatteriezellenUngarnUSD 800 Mio.
2022Projekt zur Erweiterung einer BatteriezellfertigungSchwedenUSD 500 Mio.**
2023Projekt zur Produktion von BatteriezellenFrankreich/ ItalienUSD 1,5 Mrd.
2025Projekt zur Herstellung von grünem WasserstoffNorwegenUSD 214 Mio.

* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags.

** Beantragter Darlehensbetrag bis zu USD 1 025 Mio.; davon USD 525 Mio. Umfinanzierung der bestehenden Deckung. Es wurde keine Deckung des Erhöhungsbetrages übernommen.

* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags.

** Beantragter Darlehensbetrag bis zu USD 1 025 Mio.; davon USD 525 Mio. Umfinanzierung der bestehenden Deckung. Es wurde keine Deckung des Erhöhungsbetrages übernommen.

Frage 3 Seite 4

Welche Projekte hat der Bund seit Einführung der Klima-UFK in Deckung genommen oder als förderungswürdig anerkannt (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des in Deckung genommenen oder noch zu nehmenden Betrags erstellen)?

Antwort
Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 5 Spalten
JahrStatusProjekt/ FördergegenstandLandHöhe (angefragter) Deckungsbetrag*
2022GedecktProjekt zur Produktion von BatteriezellenUngarnUSD 800 Mio.
2023Förderungswürdigkeit bestätigtProjekt zur Herstellung von grünem WasserstoffKanadaUSD 694 Mio.
2024Gedeckt**Projekt zur Produktion von BatteriezellenFrankreich/ ItalienEUR 1,24 Mrd.
2024Förderungswürdigkeit bestätigtProjekt zur Herstellung von grünem WasserstoffDänemarkEUR 600 Mio.
2024Förderungswürdigkeit bestätigtProjekt zur Herstellung von grünem WasserstoffOmanUSD 494 Mio.
2024Förderungswürdigkeit bestätigtProjekt zur Herstellung von grünem WasserstoffNorwegenUSD 214 Mio.
2025Förderungswürdigkeit bestätigtProjekt zur Herstellung von grünem WasserstoffÄgyptenUSD 375 Mio.

* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags.

** Dieses Batteriezellprojekt wurde letztlich nicht realisiert, weshalb die Deckung nach Deckungsübernahme durch Aufhebung des Gewährleistungsvertrags rückabgewickelt wurde.

* Deckungsbetrag bezieht sich auf die Höhe des angefragten Darlehensbetrags; die Höhe der Deckung liegt grundsätzlich bei 80 Prozent des Darlehensbetrags.

** Dieses Batteriezellprojekt wurde letztlich nicht realisiert, weshalb die Deckung nach Deckungsübernahme durch Aufhebung des Gewährleistungsvertrags rückabgewickelt wurde.

Frage 4 Seite 5

Wie viele Anfragen und Anträge zu Klima-UFK liegen der Bundesregierung aktuell vor, und um welche Projekte und Deckungsbeträge handelt es sich jeweils?

Antwort

Aktuell liegt dem Bund ein Antrag für ein grünes Wasserstoffprojekt in Norwegen vor. Der beantragte Deckungsbetrag liegt bei 214 Mio. US-Dollar. Anfragen zur Indikation der Förderungswürdigkeit liegen derzeit nicht vor.

Frage 5 Seite 5

Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der angefragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?

Antwort

Anfragen werden in der Regel von Banken oder Investoren gestellt. Der Förderzweck wird erreicht, indem das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt einen langfristigen Abnahmevertrag mit einem deutschen Abnehmer abschließt, der sich so den Bezug des jeweiligen Produktes sichern kann. Der Abnehmer ist in der Regel ein größeres Unternehmen. Eine genaue Einordnung ist nicht möglich.

Frage 6 Seite 5

Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der beantragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?

Antwort

Die Anträge für UFK-Garantien werden grundsätzlich von Banken gestellt.

Frage 7 Seite 5

Wie viele der in Deckung genommenen und anerkannten Projekte stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der bewilligte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?

Antwort

Für zwei Projekte wurden Deckungen übernommen. Begünstigte der Deckung sind jeweils die finanzierenden Banken. Als Abnehmer treten jeweils große deutsche Unternehmen auf.

Frage 8 Seite 5

Sind der Bundesregierung bisher Zahlungsverpflichtungen aus vergebenen Klima-UFK entstanden, wenn ja, um welche Beträge handelte es sich jeweils, und was war jeweils der Grund für die Zahlungsverpflichtungen?

Antwort

Die Klima-UFK-Garantien wurden im Jahr 2023 eingeführt und aus den übernommenen Klima-UFK-Garantien sind keine Zahlungsverpflichtungen entstanden.

Frage 9 Seite 5

Hat die Bundesregierung eine Evaluierung der bisher vergebenen Klima-UFK durchgeführt oder durchführen lassen, und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Klima-UFK?

Antwort

Eine Evaluierung der Klima-UFK-Garantien ist derzeit aufgrund des kurzen Anwendungszeitraums sowie der geringen Anzahl von Anträgen und übernommenen Deckungen noch nicht möglich.

Frage 10 Seite 6

Welche CO -Vermeidungskosten entstanden bzw. (im Falle zukünftiger

Antwort

2

Frage 10 (Forts.) Seite 6

derartiger Projekte) entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Projekten sowohl in der Privatwirtschaft als auch ggf. dem Bund?

Antwort

Die Bundesregierung bewertet die Wirksamkeit der Klima-UFK-Garantien vorrangig danach, ob die Projekte einen Beitrag zur Versorgung der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die Transformation leisten. Die für eine Berechnung von CO -Vermeidungskosten von Klima-UFK-Projekten erforderlichen 2 Daten werden deshalb nicht systematisch erfasst.

Frage 11 Seite 6

Plant die Bundesregierung, Änderungen an der Ausrichtung oder am Umfang der Klima-UFK vorzunehmen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit relevanten Stakeholdern und beobachtet die Entwicklung des Instruments. Anpassungsbedarfe werden über bekannte Verfahren bearbeitet.