Entwicklung und spezifische Erfassung der Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen

Drucksache 21/2502Antwortauf die Kleine Anfrage 21/228031.10.20254 Seiten7 FragenFraktion der AfDBundesministerium für GesundheitGesundheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Informationen über die Verteilung und Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch deren Versicherte sind von großer Bedeutung. Nur so können die Krankenkassen ihre Leistungsausgaben erfassen, verstehen und ihre Finanzmodelle entsprechend anpassen.

Eine spezifische Erfassung ausländischer GKV-Versicherter ist jedoch nicht in den öffentlichen Statistiken verfügbar.

Den finalen Ergebnissen der Ausländerstatistik auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) zufolge waren Ende 2024 rund 14 062 000 ausländische Personen mit Wohnort in Deutschland erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr (13 896 000) ist dieser Wert um 1,2 Prozent gestiegen (siehe www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/auslae nderstatistik-stichtag.html). Besonders stark zugenommen hat die Zahl der Staatsangehörigen aus der Ukraine (+94 000), aus Indien (+31 000) und aus Afghanistan (+23 000).

Zum Jahresende 2024 waren in Deutschland rund 3,3 Millionen Menschen als Schutzsuchende im AZR erfasst. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden gegenüber dem Vorjahr um etwa 132 000 bzw. 4,1 Prozent (siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemittei lungen/2025/06/PD25_234_125.html).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der in der GKV versicherten Deutschen sowie die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

2Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der in der GKV versicherten Ausländer sowie die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

Antwort

Die amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nicht getrennt nach Nationalität der Versicherten erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Zusammensetzung der GKV nach Nationalitäten vor.

Frage 3 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Empfänger von Arbeitslosenhilfe, Hartz IV bzw. Bürgergeld in der GKV seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

Antwort

Die Anzahl der gesetzlich krankenversicherten Beziehenden von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Bürgergeld sowie die jährliche Veränderungsrate kann folgender Tabelle entnommen werden. In den Angaben nicht enthalten sind Personen mit ergänzendem Bezug von ALG II bzw. Bürgergeld („Aufstocker“) sowie mit vorrangiger Familienversicherung. Ab dem Jahr 2016 wurde der Vorrang der Familienversicherung vor einer eigenen Versicherungspflicht für Beziehende von ALG II abgeschafft. Die entsprechende rechtliche Änderung führte in der Statistik zu einem deutlichen Anstieg der gemeldeten Beziehenden. Die Erhebung in der Statistik erfolgt seit dem Jahr 2005.

Tabelle auf Seite 2 · 20 Zeilen × 3 Spalten
JahrBeziehende von ALG II/Bürgergeld (Jahresdurchschnitt)Veränderungsrate in Prozent
20052.662.586./.
20062.961.17411,2
20072.993.3731,1
20082.891.602–3,4
20092.876.905–0,5
20102.878.9930,1
20112.728.284–5,2
20122.593.558–4,9
20132.587.499–0,2
20142.548.984–1,5
20152.477.251–2,8
20163.307.57433,5
20173.403.6052,9
20183.260.195–4,2
20193.071.004–5,8
20203.038.462–1,1
20213.012.459–0,9
20222.959.891–1,7
20233.192.7137,9
20243.234.6481,3

Quelle: Amtliche Statistik KM1 der GKV

Frage 4 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der jeweiligen Personengruppe, die in Frage 3 genannt wurde, in der GKV seitdem entwickelt?

Antwort

Die Anzahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen zu Bürgergeld- bzw. Arbeitslosengeld-II-Beziehenden wird in der amtlichen Statistik der GKV nicht separat erhoben.

Frage 5 Seite 3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der GKV seit dem Jahr 2000 jährlich entwickelt?

Antwort

Durch den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird keine Mitgliedschaft in der GKV begründet.

Frage 6 Seite 3

Welche anderen ausländischen Personengruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der GKV kostenfrei mitversichert (bitte auflisten)?

Antwort

Bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und den daraus folgenden Leistungsansprüchen wird nicht nach der Staatsangehörigkeit differenziert. Grundsätzlich gilt das Sozialgesetzbuch (SGB) nur bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 30 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I). Leistungsansprüche können sich darüber hinaus aus über- und zwischenstaatlichem Recht ergeben (§ 30 Absatz 2 SGB I). Das betrifft insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Sozialversicherungsabkommen, die die Bundesrepublik Deutschland mit weiteren Staaten abgeschlossen hat. Auch hierbei sind die Leistungsansprüche in Deutschland grundsätzlich von der Mitgliedschaft und Leistungsberechtigung im Sicherungssystem des Staates abhängig, mit dem Deutschland ein Abkommen abgeschlossen hat, und nicht von der Staatsangehörigkeit.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl aller beitragsfrei in der GKV versicherten Deutschen seit dem Jahr 2000 (bitte jährlich auflisten)?

8Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl aller beitragsfrei in der GKV versicherten Ausländer seit dem Jahr 2000 (bitte jährlich auflisten)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die amtlichen Statistiken der GKV werden nicht getrennt nach Nationalität der Versicherten erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Zusammensetzung der GKV nach Nationalitäten vor.

Frage 9 + 10 Seite 3

9Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Deutschen und die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der GKV mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe seit dem Jahr 2017 jährlich entwickelt (bitte ausführlich auflisten)?

10Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Zahl der Ausländer und die Zahl ihrer beitragsfrei mitversicherten Familienmitglieder in der GKV mit einem Pflegegrad oder einer Pflegestufe seit dem Jahr 2017 jährlich entwickelt (bitte ausführlich auflisten)?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die amtlichen Statistiken der GKV werden nicht getrennt nach Nationalität der Versicherten erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Zusammensetzung der GKV nach Nationalitäten vor.