Anzahl und Kosten von Einbürgerungsverfahren

Drucksache 21/2838Antwortauf die Kleine Anfrage 21/249717.11.202512 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass im Jahr 2024 insgesamt 291 955 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entspricht dies einem Anstieg um 91 860 Personen bzw. rund 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. Seit der Einführung der Einbürgerungsstatistik im Jahr 2000 gab es noch nie so viele Einbürgerungen wie im Jahr 2024 (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/einbuergerungen-2024-destatis-10 0.html). Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, wie sich die Anzahl und die Kosten der Einbürgerungsverfahren hierzulande in den vergangenen Jahren entwickelt haben.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Personen wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30.September 2025 hierzulande jährlich eingebürgert, und welche prozentuale Veränderung erfolgte dabei gegenüber dem jeweiligen Vorjahr (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Die jeweiligen Einbürgerungszahlen der Jahre 2000 bis 2024 sowie die prozentuale Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bislang keine Ergebnisse vor, diese werden voraussichtlich im Juni 2026 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Tabelle auf Seite 2 · 25 Zeilen × 3 Spalten
Einbürgerungen im Zeitverlauf
JahrEinbürgerungen von AusländernVeränderungsrate zum Vorjahr
AnzahlProzent
2000186 672-24,8
2001178 098-4,6
2002154 547-13,2
2003140 731-8,9
2004127 153-9,6
2005117 241-7,8
2006124 566+6,2
2007113 030-9,3
200894 474-16,4
200996 122+1,7
2010101 570+5,7
2011106 897+5,2
2012112 348+5,1
2013112 3530
2014108 422-3,5
2015107 317-1
2016110 383+2,9
2017112 211+1,7
2018112 340+0,1
2019128 905+14,7
2020109 880-14,8
2021131 595+19,8
2022168 775+28,3
2023200 095+18,6
2024292 020+45,9

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025

Frage 2 Seite 2

Welche Staatsangehörigkeiten wurden bei den in Frage 1 erfragten Personen festgestellt, bevor ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln und auf die zehn Staatsangehörigkeiten beschränken, die am häufigsten festgestellt wurden)?

Antwort

Die Aufstellung der jeweils zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der in den Jahren 2000 bis 2024 eingebürgerten Personen ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.* Für das Berichtsjahr 2025 liegen bislang keine Ergebnisse vor, diese werden voraussichtlich im Juni 2026 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

AnlageAnlage zur Antwort zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner

PDF-Seiten 4–11 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 4 + 5 Seite 3

3Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten, die für die Durchführung eines Einbürgerungsverfahrens in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025 hierzulande jährlich entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

4Wie hoch war der Anteil an den durchschnittlichen Kosten für ein Einbürgerungsverfahren in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025, der von der einzubürgernden Person selbst getragen werden musste (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5Wie hoch waren die Gesamtkosten, die für die Durchführung aller Einbürgerungsverfahren in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025 hierzulande jährlich entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet.

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts sowie für die Ausgestaltung der dazu gehörigen Verfahren liegt bei den Ländern (Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes). Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den tatsächlich angefallenen Kosten von Einbürgerungsverfahren im erfragten Zeitraum vor.

Zu den Kosten, die von der einzubürgernden Person selbst getragen werden müssen (Frage 4) gehören die Gebühren, die sich aus § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bzw. bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 aus § 38 StAG in der bis dahin geltenden Fassung in Verbindung mit der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) ergeben.

Frage 6 Seite 3

Welche Ausweisdokumente genau erhält aktuell die einzubürgernde Person nach Abschluss des Einbürgerungsverfahrens ausgehändigt?

Antwort

Das Einbürgerungsverfahren endet mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (vgl. § 16 StAG). Im Anschluss daran unterliegt die eingebürgerte Person der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG). Dieser Pflicht hat die eingebürgerte Person durch die gebührenpflichtige Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG) nachzukommen. Auf Wunsch ist die gebührenpflichtige Beantragung beider Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) für jeden deutschen Staatsangehörigen möglich.