Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass im Jahr 2024 insgesamt 291 955 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entspricht dies einem Anstieg um 91 860 Personen bzw. rund 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde ein neuer Höchststand erreicht. Seit der Einführung der Einbürgerungsstatistik im Jahr 2000 gab es noch nie so viele Einbürgerungen wie im Jahr 2024 (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/einbuergerungen-2024-destatis-10 0.html). Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, wie sich die Anzahl und die Kosten der Einbürgerungsverfahren hierzulande in den vergangenen Jahren entwickelt haben.
Wie viele Personen wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30.September 2025 hierzulande jährlich eingebürgert, und welche prozentuale Veränderung erfolgte dabei gegenüber dem jeweiligen Vorjahr (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die jeweiligen Einbürgerungszahlen der Jahre 2000 bis 2024 sowie die prozentuale Veränderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bislang keine Ergebnisse vor, diese werden voraussichtlich im Juni 2026 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.
| Einbürgerungen im Zeitverlauf | ||
|---|---|---|
| Jahr | Einbürgerungen von Ausländern | Veränderungsrate zum Vorjahr |
| Anzahl | Prozent | |
| 2000 | 186 672 | -24,8 |
| 2001 | 178 098 | -4,6 |
| 2002 | 154 547 | -13,2 |
| 2003 | 140 731 | -8,9 |
| 2004 | 127 153 | -9,6 |
| 2005 | 117 241 | -7,8 |
| 2006 | 124 566 | +6,2 |
| 2007 | 113 030 | -9,3 |
| 2008 | 94 474 | -16,4 |
| 2009 | 96 122 | +1,7 |
| 2010 | 101 570 | +5,7 |
| 2011 | 106 897 | +5,2 |
| 2012 | 112 348 | +5,1 |
| 2013 | 112 353 | 0 |
| 2014 | 108 422 | -3,5 |
| 2015 | 107 317 | -1 |
| 2016 | 110 383 | +2,9 |
| 2017 | 112 211 | +1,7 |
| 2018 | 112 340 | +0,1 |
| 2019 | 128 905 | +14,7 |
| 2020 | 109 880 | -14,8 |
| 2021 | 131 595 | +19,8 |
| 2022 | 168 775 | +28,3 |
| 2023 | 200 095 | +18,6 |
| 2024 | 292 020 | +45,9 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Welche Staatsangehörigkeiten wurden bei den in Frage 1 erfragten Personen festgestellt, bevor ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln und auf die zehn Staatsangehörigkeiten beschränken, die am häufigsten festgestellt wurden)?
Die Aufstellung der jeweils zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten der in den Jahren 2000 bis 2024 eingebürgerten Personen ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.* Für das Berichtsjahr 2025 liegen bislang keine Ergebnisse vor, diese werden voraussichtlich im Juni 2026 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.
PDF-Seiten 4–11 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten, die für die Durchführung eines Einbürgerungsverfahrens in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025 hierzulande jährlich entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4Wie hoch war der Anteil an den durchschnittlichen Kosten für ein Einbürgerungsverfahren in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025, der von der einzubürgernden Person selbst getragen werden musste (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5Wie hoch waren die Gesamtkosten, die für die Durchführung aller Einbürgerungsverfahren in dem Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 30. September 2025 hierzulande jährlich entstanden sind (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts sowie für die Ausgestaltung der dazu gehörigen Verfahren liegt bei den Ländern (Artikel 83 und 84 des Grundgesetzes). Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den tatsächlich angefallenen Kosten von Einbürgerungsverfahren im erfragten Zeitraum vor.
Zu den Kosten, die von der einzubürgernden Person selbst getragen werden müssen (Frage 4) gehören die Gebühren, die sich aus § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) bzw. bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 aus § 38 StAG in der bis dahin geltenden Fassung in Verbindung mit der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) ergeben.
Welche Ausweisdokumente genau erhält aktuell die einzubürgernde Person nach Abschluss des Einbürgerungsverfahrens ausgehändigt?
Das Einbürgerungsverfahren endet mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (vgl. § 16 StAG). Im Anschluss daran unterliegt die eingebürgerte Person der Ausweispflicht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG). Dieser Pflicht hat die eingebürgerte Person durch die gebührenpflichtige Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG) nachzukommen. Auf Wunsch ist die gebührenpflichtige Beantragung beider Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) für jeden deutschen Staatsangehörigen möglich.