Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogrammes Integration durch Sport

Drucksache 21/3015Antwortauf die Kleine Anfrage 21/284001.12.20258 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtSport, Freizeit und Tourismus
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Rahmen der öffentlich abgehaltenen sechsten Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am 27. August 2025 stand unter Tagesordnungspunkt 1.a der Abschluss des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) im Fokus. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Lars Schieske zur Erfolgskontrolle des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ während der Ausschusssitzung legte die Bundesregierung dar, nach welchen Kriterien und Kennzahlen die Wirksamkeit des Programms überprüft wird. Das Programm, das mit jährlich 10,9 Mio. Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt wird, zielt darauf ab, Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern (https://integration.dosb.de/the men/integration-durch-sport). Grundlage der Erfolgskontrolle sind dabei sowohl wissenschaftliche Begleitungen und Evaluationen als auch standardisierte Kennzahlen, die eine kontinuierliche Bewertung der Programmwirkungen ermöglichen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichun gen/themen/heimat-integration/integration/richtlinie-integration-durch-sport.p df?__blob=publicationFile&v=3).

Frage 1 Seite 1

Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Kienbaum Consultants International GmbH als geeigneter Partner für die wissenschaftliche Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) ausgewählt wurde (https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Integration/Downloads/Kienbaum_ Abschlussbericht_IdS_2021_24.pdf)?

Antwort

Kienbaum Consultants International GmbH erhielt den Zuschlag für die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms nach einem regulären Ver-

Frage 2 Seite 2

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) schreibt Maßnahmen zur Erfolgskontrolle vor, die wissenschaftliche Begleitung ist einer dieser nach § 7 BHO vorgeschriebenen Maßnahmen)?

Antwort

Die Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung werden im Rahmen der Programmsteuerung geprüft und nach Relevanz und Umsetzbarkeit berücksichtigt und umgesetzt.

Frage 3 Seite 2

Wie wird die Qualität der integrativen Sportangebote gemessen und gesichert?

Antwort

Die Qualitätssicherung erfolgt auf mehreren Ebenen. Die Vereine, welche die integrativen Sportangebote umsetzen, werden in Fort- und Weiterbildungen (z. B. durch Maßnahmen wie „Fit für die Vielfalt“) geschult. Darüber hinaus beraten die IdS-Teams der Landessportbünde die Vereine fortlaufend bei der Umsetzung der Angebote. Zusätzlich fließen in die Qualitätssicherung auch die Erkenntnissee aus den wissenschaftlichen Evaluationen einschließlich jährlicher Monitorings ein. In den Monitorings werden vertiefende Fallstudien vor Ort durchgeführt, bei denen auch teilnehmende Beobachtungen erfolgen.

Frage 4 Seite 2

Gibt es regionale Unterschiede in der Integrationserfolgen durch Sport?

Antwort

Im Rahmen der Evaluation erfolgt eine jährliche Auswertung der erhobenen Informationen und Daten. Es werden neben einem Gesamtbericht auch landesspezifische Berichte verfasst, die dazu dienen, regionale Unterschiede sichtbar zu machen.

Frage 5 Seite 2

Wie wird die Effizienz der Maßnahmen „Fit für die Vielfalt“ geprüft (https://integration.dosb.de/projekte-und-angebote/fit-fuer-die-vielfalt)?

Antwort

Die Maßnahme „Fit für die Vielfalt“ wird anhand von Evaluationsbögen der Teilnehmenden überprüft. Die Erkenntnisse daraus werden zur Weiterentwicklung des Bildungsangebots genutzt.

Frage 6 Seite 2

In welchen Zeitabständen werden Tiefeninterviews und Fragebögen durchgeführt?

Antwort

Zu den durchgeführten Maßnahmen aller geförderten Vereine erfolgen jährliche Sachberichte. Zusätzlich gibt es seit 2021 eine jährliche Online-Befragung der Stützpunktvereine. Es erfolgen zudem jährliche Fallstudien an unterschiedlichen Standorten, bei denen Tiefeninterviews mit unterschiedlichen Beteiligten und Akteuren aus dem Umfeld geführt werden.

Frage 7 Seite 2

Wie viele Neumitglieder in Stützpunktvereinen können direkt auf IdS-Angebote zurückgeführt werden (eine Kennzahl zur Erfolgskontrolle, die auf Bundesebene ausgewertet wird)?

Antwort

Die Ergebnisse 2024 aus dem Gesamtländerbericht der wissenschaftlichen Begleitung geben hierzu folgendes Bild wieder: Die 801 Stützpunktvereine konnten insgesamt 35 528 neue Mitglieder über IdS-Sportgruppen gewinnen. Durchschnittlich waren es 44 Neumitglieder je Stützpunktverein.

Frage 8 Seite 3

Gibt es bestimmte Nationalitäten, die besonders stark oder schwach vertreten sind, und wie beeinflusst dies die Programmgestaltung?

Antwort

Daten zur Nationalität der Teilnehmenden (personenbezogene Daten) werden nicht erhoben, es erfolgt auch keine diesbezügliche Differenzierung in der Programmgestaltung.

Frage 9 Seite 3

Wie valide und belastbar sind die Evaluationsergebnisse des Programms „Integration durch Sport“, wenn der überwiegende Teil der Erfolgsmessung auf anonymen Onlinebefragungen basiert, deren Angaben nicht überprüfbar sind (https://integration.dosb.de/)?

Antwort

Die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung angewandten Methoden entsprechen wissenschaftlichen Standards. Die Ergebnisse der Evaluationen des Programms „Integration durch Sport“ sind somit auch im wissenschaftlichen Sinne valide und belastbar.

Frage 10 Seite 3

Inwiefern besteht durch die Anonymität der Befragung ein struktureller Anreiz für die teilnehmenden Vereine, ihre Angaben zur Zahl der Teilnehmer mit Migrationshintergrund oder zum Integrationserfolg zugunsten eigener Förderinteressen zu beschönigen?

Antwort

Es bestehen keine Hinweise darauf, dass Vereine vorsätzlich unwahre Angaben machen. Die Wahrung der Anonymität ist ein zentraler Grundsatz sozialwissenschaftlicher Befragungen, der die Personenrechte der Befragten schützt und dadurch Antworten sozialer Erwünschtheit reduziert.

Im Übrigen bilden die Grundlage für die veröffentlichten Daten zu Mitgliederzahlen und Angeboten nicht die standardisierten (anonymen) Online-Befragungen, sondern die jährlichen Nachweispflichten (Sachbericht und rechnerischer Verwendungsnachweis). Diese Nachweise sind nicht anonym, sondern den einzelnen Vereinen zuordenbar.

Frage 11 Seite 3

Warum werden die Förderentscheidungen und die öffentliche Darstellung des Programmerfolgs vorrangig auf Basis freiwilliger und anonymer Angaben getroffen, anstatt sich auf nachweisbar belegte und überprüfbare Statistiken (wie die verpflichtenden Sachberichte und Verwendungsnachweise) zu stützen?

Antwort

Förderentscheidungen basieren nicht auf den Angaben, die im Rahmen anonymer Online-Befragungen erhoben werden. Förderentscheidungen werden auf Basis der Anträge der mitwirkenden Sportorganisationen (lokale Sportvereine, Landessportbünde und -jugenden sowie des deutschen olympischen Sportbunds – DOSB) getroffen.

Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse und des Programmerfolgs von „Integration durch Sport“ erfolgt mehrgleisig auf Basis von Statistiken, nachvollziehbaren und authentischen Erfahrungen (Storytelling), aber auch durch die Publikation der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung.

Frage 12 Seite 4

Planen Bundesregierung und Sportverbände eine Reform der Evaluationsmethodik, um mehr Transparenz, Verifizierbarkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Messung von Integrationsfortschritten und dem Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen?

Antwort

Die wissenschaftliche Begleitung wird durch vergaberechtlich nachvollziehbar ausgewählte Dienstleister erbracht. Durch die regelmäßige Neuausschreibung wird auch die Aktualität der eingesetzten wissenschaftlichen Methoden und Standards gewährleistet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war zudem bei der Ausschreibung, der Auswahl und der Besprechung des Forschungskonzeptes und der Forschungsmethodik und -inhalte eingebunden. Die aktuelle Evaluationsmethodik sichert Transparenz, Verifizierbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.

Frage 13 Seite 4

Wie wird sichergestellt, dass die von den Vereinen gemeldeten Integrationsfortschritte tatsächlich nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen bedeuten, anstatt lediglich kurzfristige oder oberflächliche Effekte widerszupiegeln?

Antwort

Die Nachhaltigkeit wird, wie vorangehend dargestellt, durch kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung, Fallstudien und Langzeitbeispiele überprüft. Praxisbeispiele belegen hierbei langfristige Integrationswirkungen. Integrationsfortschritte können situationsbedingt sowohl kurz- als auch langfristig erfolgen. Es wird auf die veröffentlichten Ergebnisse der bisherigen Evaluationen verwiesen. Sowohl die Fallstudien als auch individuelle Portraits (siehe z. B. die Wanderausstellung „30 Jahre – 30 Gesichter“ des Landessportbunds – LSB Brandenburg) zeigen Beispiele gelungener Integration mit gesellschaftlicher Langzeitwirkung.

Frage 14 Seite 4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Konflikte, Gewalthandlungen oder andere problematische Zwischenfälle im Kontext von Sportprojekten mit heterogener, oft multinationaler Zusammensetzung der Teilnehmer vor, gibt es Berichte oder Statistiken zu Vorfällen, bei denen kulturelle oder sprachliche Missverständnisse zu Problemen oder gar zu gewaltsamen Eskalationen im Rahmen des Programms geführt haben?

Antwort

Für IdS liegen keine Hinweise auf entsprechende Konflikte, Gewalthandlungen oder problematische Zwischenfälle vor.

Frage 15 Seite 4

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Vereine und Projekte, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass Vereine, die wiederholt negativ auffallen (wie z. B. wegen Gewalthandlungen), weiterhin von Fördermitteln im Rahmen von „Integration durch Sport“ profitieren?

Antwort

Die Auswahl der Vereine erfolgt durch die 16 Landessportbünde und -jugenden anhand transparenter Kriterien. Die dort verantwortlichen Teams handeln nach den Grundsätzen der Programmstrategie von „Integration durch Sport“, welche u. a. der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu entnehmen sind. Es gibt transparente Auswahlkriterien für Vereine und klare Sanktionen/Ausschlussmöglichkeiten für Vereine, die sich entgegen den definierten Zielen verhalten oder positionieren.

Frage 16 Seite 5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass durch Programme wie „Integration durch Sport“ möglicherweise die Bildung von Parallelgesellschaften oder die ethnische Segmentierung innerhalb der Vereine verstärkt wird, anstatt tatsächliche Integration in die deutsche Leitkultur zu fördern, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken?

Antwort

Es gibt für IdS keine Anhaltspunkte für integrationshemmende Wirkungen. Die gemeinsame Teilnahme von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bei IdS-Maßnahmen stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.