Sachstand, Perspektiven und Rolle des Bundes beim Lückenschluss der unterbrochenen Bundesautobahn 73 (Frankenschnellweg) und deren kreuzungsfreiem Ausbau in Nürnberg

Drucksache 21/3494Antwortauf die Kleine Anfrage 21/312830.12.20254 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Frankenschnellweg ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung, die Nürnberg mit der Bundesautobahn 73 verknüpft und täglich von über 60 000 Fahrzeugen genutzt wird. Um Staus und Belastungen in angrenzenden Wohngebieten zu reduzieren, sieht der geplante kreuzungsfreie Ausbau eine dritte Fahrspur, Lärmschutzwände, einen rund 1,8 Kilometer langen Tunnel sowie neue Rad- und Fußwege und Grünflächen vor. Die Kosten werden auf knapp 1 Mrd. Euro geschätzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich im Rahmen der förderfähigen Ausgaben an der Finanzierung (www.nuernberg.de/internet/soer_n bg/fsw_projekt.html), doch bleibt ein erheblicher Finanzierungsbedarf für die Kommune. Nach der rechtskräftigen Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 sollen die Ausschreibungen für den westlichen Abschnitt Anfang 2026 starten, der Baubeginn ist für 2027 vorgesehen. Angesichts des kommunalen Investitionsstaus und der gestiegenen Verschuldung (der kommunale Schuldenstand in Deutschland stieg 2024 um 9,4 Prozent auf 169,4 Mrd. Euro, während die Bauinvestitionen real um 2,6 Prozent sanken, vgl. www.bvmb.de/images/pdf/Pressemitteilungen/2025_07_03_PM_KfW_Kommunalpanel_2025.pdf) wird nach Ansicht der Fragesteller eine verstärkte Bundesbeteiligung notwendig, um eine zügige Umsetzung des Projekts zu gewährleisten und die finanzielle Belastung der Stadt Nürnberg zu verringern.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 Seite 1

1Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche oder bestehende Förderung des Projekts, etwa im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes oder anderer Bundesprogramme, und in welcher Höhe werden gegebenenfalls Mittel bereitgestellt?

2Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Bundesanteil an der Finanzierung des Projekts oder vergleichbarer kommunaler Infrastrukturvorhaben zu erhöhen?

3Ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Projekte wie den Frankenschnellweg gedacht?

4Fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in das Projekt, und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort

Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

§ 5a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) räumt die Möglichkeit ein, in Einzelfällen zum Bau oder Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen Zuwendungen zu gewähren. Das beschränkt sich allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle. Der Bund stellt den Ländern über das Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und seinen Nachfolgeregelungen erhebliche Fördermittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen zur Verfügung. Die Länder erhalten u. a. dafür seit 2020 einen höheren Anteil des Umsatzsteueraufkommens. Das GVFG selbst sieht ausschließlich die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr vor.

Das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, das die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils an den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) regelt, umfasst auch die Verteilung der Mittel auf die Länder sowie die mit Blick auf die Zielsetzung des Sondervermögens vorgesehenen Infrastrukturbereiche, in denen die Mittel investiert werden können. Fördermöglichkeiten liegen im Ermessen der Länder. Konkrete Förderungen des Projekts sind dem Bundesministerium für Verkehr nicht bekannt.

Frage 5 Seite 2

Sind die geplanten rund 5 Kilometer Rad- und Gehwege im Bereich oberhalb des künftigen Tunnels nach Kenntnis der Bundesregierung förderfähig, beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Modellvorhaben Radverkehr“ (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/foer derung-modellvorhaben-radverkehr-projekte.html), und hat die Stadt Nürnberg nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Bestrebungen unternommen, Fördermittel zu beantragen, wenn ja, welche?

Antwort

Die Stadt Nürnberg hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den Programmen des Rad- und Fußverkehrs bisher keine Fördermittel beantragt.

Frage 6 Seite 2

Gibt es Kontakt zwischen der Bundesregierung und der Stadt Nürnberg hinsichtlich einer möglichen Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzauflagen, etwa in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung, Begrünung und sicherer Radverkehr, wenn ja, ist eine Unterstützung vorgesehen, und in welcher Form?

Antwort

Nein.

Frage 7 Seite 3

Soll die vom Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder angekündigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (www.bm v.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2025/schnieder-dvz-30-06-202 5.html) auch bei kommunalen Projekten wie dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs Wirkung entfalten, um beispielsweise die geplante Bauzeit von rund zehn Jahren einzuhalten oder zu verkürzen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind hierfür vorgesehen?

Antwort

Für die den Bundesfernstraßen nachgeordneten öffentlichen Straßen (wie Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) liegt nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Der Entwurf eines Infrastrukturzukunftsgesetzes bezieht sich bezüglich der Straßen dementsprechend auf die Bundesfernstraßen. Soweit der Gesetzentwurf die Regelungen zum Planfeststellungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes neu regelt, entscheiden die Länder, ob sie diese für das landesrechtliche Verwaltungsverfahren übernehmen.

Frage 8 Seite 3

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Projekt des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs Building Information Modeling (BIM) eingesetzt, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen sowie den Verkehrsfluss und die Grünflächenplanung zu optimieren?

Antwort

Die Umsetzung des Projektes obliegt der Stadtverwaltung Nürnberg. Der Bundesregierung liegen zum Einsatz von Building Information Modeling im Rahmen der Projektplanungen keine eigenen Informationen vor.