Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland studierten im Jahr 2024 etwa 2,9 Millionen Menschen, über 200 000 davon als Promotionsstudierende. Eine der Säulen der öffentlich unterstützten Studienfinanzierung stellen für diese knapp 3 Millionen jungen Menschen, die die Fachkräfte und Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler von morgen sein sollen, neben dem BAföG und öffentlich finanzierten Bildungs- und Studienkrediten die Stipendienprogramme der 13 staatlich anerkannten Begabtenförderwerke dar. Nach den letzten verfügbaren Daten wurden über Studienstipendien der Begabtenförderwerke knapp 30 000 Personen gefördert, also ca. 1 Prozent aller Studierenden und Promovierenden. In der vergangenen Legislaturperiode wurden die Begabtenförderwerke erstmals auch für Auszubildende geöffnet. Mittlerweile bieten neun Förderwerke Programme für die Berufliche Bildung an. Zwar sind Studien- und Promotionsstipendien weiterhin ein wichtiges Mittel, um v. a. Talente und exzellente Studierende zu fördern. Jedoch bleibt die Bundesregierung damit weiterhin weit unter dem beispielsweise mit der Einführung des Deutschlandstipendiums 2011 formulierten Ziel, 10 Prozent der Studierenden mit einem Stipendium auszustatten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bleiben Fragen im Hinblick auf die Transparenz des Auswahlverfahrens für Stipendiatinnen und Stipendiaten bestehen. Zudem zeigt sich, dass die Bemühungen zur Öffnung der Stipendienangebote für Menschen aus weniger privilegierten sozialen Lebenslagen bislang nur teilweise zu einer breiteren Teilhabe geführt haben. Bewerberinnen und Bewerber aus Familien mit höherem Einkommen oder akademischem Hintergrund scheinen weiterhin überdurchschnittlich von den Fördermöglichkeiten zu profitieren (www.sueddeutsche.de/bildung/begab tenfoerderung-studium-stipendium-ausland-1.4928406).
um. Die dritte Säule ist die berufliche Begabtenförderung mit den beiden Programmlinien Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium. Beide Programme werden vom BMFTR finanziert und von der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) administriert.
Das Augenmerk der Bundesregierung liegt nicht nur auf der Stärkung dieser wichtigen und erfolgreichen Instrumente individueller Talent- und Exzellenzförderung, sondern auf ihrer Weiterentwicklung, ihrem Ausbau und der engeren Verzahnung von Förderaktivitäten. So konnten im Jahr 2024 erstmals Stipendien an Auszubildende durch die bisher primär akademisch ausgerichteten Werke vergeben werden. Auch für die Zukunft wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode eine Stärkung der Begabtenförderung vereinbart.
Angesichts der thematischen Fokussierung der Kleinen Anfrage beziehen sich die Antworten ausschließlich auf die oben genannten Förderaktivitäten der Begabtenförderung des BMFTR. Unberücksichtigt bleiben demnach Programme anderer Ressorts. Das gilt beispielsweise für Stipendienprogramme des Auswärtigen Amts (AA), die zwar von einigen Begabtenförderungswerken durchgeführt werden, aber mit Blick auf ihre anderen Zielgruppen und Fördermodalitäten von der Begabtenförderung des BMFTR abzugrenzen sind.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Quote der Studierenden und Promovierenden, die ein Stipendium von einem staatlich anerkannten Begabtenförderwerk erhalten haben, entwickelt?
Die Entwicklung der Quote der Studierenden und Promovierenden, die ein Stipendium von einem staatlich anerkannten Begabtenförderwerk erhalten haben, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Studienförderung | Promotionsförderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | Geförderte | Gesamtstudierende | in Prozent | Geförderte | Gesamtpromovierende | in Prozent |
| 2015 | 27.629 | 2.757.799 | 1,00 | 3.964 | k.A. | |
| 2016 | 28.896 | 2.807.010 | 1,03 | 3.960 | k.A. | |
| 2017 | 29.459 | 2.844.978 | 1,04 | 4.001 | k.A. | |
| 2018 | 30.086 | 2.868.222 | 1,05 | 4.225 | k.A. | |
| 2019 | 30.406 | 2.891.049 | 1,05 | 4.328 | 182.778 | 2,37 |
| 2020 | 30.868 | 2.944.145 | 1,05 | 4.370 | 192.270 | 2,27 |
| 2021 | 32.333 | 2.941.915 | 1,10 | 4.325 | 200.307 | 2,16 |
| 2022 | 32.075 | 2.920.263 | 1,10 | 4.214 | 205.302 | 2,05 |
| 2023 | 32.009 | 2.868.311 | 1,12 | 4.009 | 204.945 | 1,96 |
| 2024 | 31.447 | 2.864.122 | 1,10 | 3.794 | 212.437 | 1,79 |
Quelle: destatis.de
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zielmarke von 1 Prozent aller Studierenden, die ein Studienstipendium der 13 Begabtenförderungswerke erhalten sollen, beizubehalten oder künftig zu erhöhen?
Das sogenannte Ein-Prozent-Ziel ist gültig und soll beibehalten werden.
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Höhe des Höchstförderbetrags des Studienstipendiums entwickelt?
Der Höchstförderbetrag in der Studienförderung setzt sich zusammen aus dem Grundstipendium, Zuschlägen zu Kranken- und Pflegeversicherung, der Studienkostenpauschale (früher: Büchergeld), Zusatzleistungen für Kinder sowie in bestimmten Fallkonstellationen Extra-Geldzahlungen für besonderen, nachzuweisenden Betreuungsbedarf bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamt-Stipendienleistung (einschließlich Zuschlägen).
Das Grundstipendium in der Studienstipendienförderung folgt der Ausrichtung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und bemisst sich am Bedarf des Auszubildenden, der für Studienstipendiaten mit dem Fördermessbetrag angegeben wird. Dieser war bis zur Änderung der Zusätzlichen Nebenbestimmungen zum Wintersemester 2021/2022 mit konkreten Geldbeträgen beziffert, die dem BAföG-Bedarfssatz nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 sowie Absatz 2 Nummer 2 BAföG entsprachen. Hinzu kamen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung und ein Kinderzuschlag pro Kind, für die ebenfalls konkrete Geldbeträge festgelegt waren, entsprechend der Erhöhung des BAföG-Bedarfs nach den §§ 13a und 14b BAföG.
Seit der Änderung der Zusätzlichen Nebenbestimmungen zum Wintersemester 2021/2022 verweisen diese Zusätzlichen Nebenbestimmungen für den Fördermessbetrag einschließlich Kranken-, Pflegeversicherungs- und Kinderzuschlag unmittelbar auf die §§ 13, 13a und 14b BAföG. Änderungen der BAföG-Bedarfssätze werden damit direkt für die Studienstipendien übernommen.
Die Studienkostenpauschale beträgt seit der letzten Anpassung im Jahr 2013 nunmehr 300 Euro monatlich.
Die Entwicklung der Gesamt-Höchstförderbeträge in den letzten zehn Jahren ist den folgenden Tabellen zu entnehmen.
| Jahr | Fördermessbetrag in EURO | KV-Zuschuss in EURO | PV-Zuschuss in EURO | Gesamt in EURO | Familienzuschlag in EURO | Kinderbetreu- ungszuschlag in EURO | Studienkosten- pauschale in EURO | Höchstförderbe- trag (ohne FZ, KBZ) in EURO |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 597,00 | 62,00 | 11,00 | 670,00 | 155,00 | 113,00 | 300,00 | 970,00 |
| 2016 | 649,00 | 71,00 | 15,00 | 735,00 | 155,00 | 130,00 | 300,00 | 1.035,00 |
| 2017 | 649,00 | 71,00 | 15,00 | 735,00 | 155,00 | 130,00 | 300,00 | 1.035,00 |
| 2020 | 752,00 | 84,00 | 25,00 | 861,00 | 155,00 | 150,00 | 300,00 | 1.161,00 |
| 2021 | 752,00 | 84,00 | 25,00 | 861,00 | 155,00 | 150,00 | 300,00 | 1.161,00 |
| 2022 | 812,00 | 94,00 | 28,00 | 934,00 | – | 160,00 | 300,00 | 1.234,00 |
| 2023 | 812,00 | 94,00 | 28,00 | 934,00 | – | 160,00 | 300,00 | 1.234,00 |
| 2024 | 855,00 | 102,00 | 35,00 | 992,00 | – | 160,00 | 300,00 | 1.292,00 |
| Zuschuss für freiwillig Versicherte | |||
|---|---|---|---|
| Jahr | KV-Zuschuss in EURO | PV-Zuschuss in EURO | Höchstförderbetrag in EURO |
| 2020 | 155,00 | 34,00 | 1.241,00 |
| 2021 | 155,00 | 34,00 | 1.241,00 |
| 2022 | 168,00 | 38,00 | 1.318,00 |
| 2023 | 168,00 | 38,00 | 1.318,00 |
| 2024 | 185,00 | 48,00 | 1.388,00 |
Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Promotionsstipendien im Verhältnis zu anderen Finanzierungswegen für Promovierende?
Eine gute Ausstattung der Promotionsstipendien ist wichtig, um diesen Finanzierungsweg wettbewerbsfähig zu halten. Daher hat die Bundesregierung die monatlichen Promotionsstipendien um jeweils 100 Euro zu den Wintersemestern 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 und damit um insgesamt 300 Euro erhöht. Seit dem 1. Oktober 2025 beträgt das Grundstipendium monatlich 1.650 Euro.
Wie haben sich die Bundesmittel für die Begabtenförderungswerke in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Entwicklung der Bundesmittel für die Begabtenförderungswerke ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Jahr | IST-Ausgaben in EURO |
|---|---|
| 2015 | 232.310.492,09 |
| 2016 | 243.557.502,50 |
| 2017 | 262.057.711,85 |
| 2018 | 266.312.967,73 |
| 2019 | 264.103.367,35 |
| 2020 | 286.269.898,92 |
| 2021 | 276.705.346,10 |
| 2022 | 287.561.648,66 |
| 2023 | 293.979.977,62 |
| 2024 | 313.833.456,55 |
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten, ohne dabei das Fördervolumen zu reduzieren, und wenn ja, welche?
Den Werken stehen 14 Prozent der verausgabten Stipendienmittel als Pauschale für Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Es obliegt den Werken, diese Mittel möglichst effizient einzusetzen. Weitere Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
7Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass rund zwei Drittel der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke aus Akademikerhaushalten stammen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den Zugang zu Stipendien insbesondere für Erstakademikerinnen und Erstakademiker zu verbessern?
8Gibt es Zielquoten oder Zielgrößen für die Förderung von unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Frauen, Studierende mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung o. a.)?
9Mit welchen Maßnahmen schafft die Bundesregierung gezielt Anreize für die Begabtenförderwerke, unterrepräsentierte Gruppen stärker zu berücksichtigen und deren Teilhabechancen zu erhöhen?
10Wie bekannt sind die Begabtenförderungswerke bei Studierenden verschiedener Herkunfts- und Bildungsgruppen, und wie trägt die Bundesregierung dazu bei, unterrepräsentierte Gruppen gezielt zu adressieren?
Die Fragen 7 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Begabtenförderungswerke spiegeln mit ihren Trägern den Pluralismus der Gesellschaft wider und fördern die Begabten nach eigenen Maßgaben ideell entsprechend ihrer jeweiligen Ausrichtung. In ihrer Gemeinsame(n) Wertebasis der Begabtenförderung bekennen sich die Werke dazu, mit ihrer Arbeit gegen „jegliche weitere Art von Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ einzutreten.
Für das BMFTR ist es wichtig, dass die Begabtenförderung Talente aus der Breite der Gesellschaft anspricht und im Sinne der Chancengerechtigkeit den Anteil von bisher unterrepräsentierten Gruppen in der Begabtenförderung erhöht. Insofern bestärkt das BMFTR die Begabtenförderungswerke kontinuierlich in ihren eigenen Bemühungen, auf in der Förderung unterrepräsentierte Personengruppen gezielt zu- und einzugehen.
Auch wenn es hierbei keine konkreten Zielquoten gibt, so sind deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Vergangenheit festzustellen. So liegt beispielsweise die Quote von geförderten Frauen bei über 50 Prozent.
Über den Bekanntheitsgrad der Begabtenförderungswerke bei verschiedenen Studierendengruppen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Wie haben sich die Anteile von Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Migrationshintergrund, Frauen in MINT-Fächern und Studierenden mit Behinderung in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.* Zu Studierenden mit Behinderungen liegen dem BMFTR keine Daten vor.
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Welche speziellen Unterstützungen gibt es für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder chronischen Erkrankungen?
Die Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sehen in diesen Fällen konkrete Unterstützungsmöglichkeiten vor. Gewährt werden finanzielle Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form eines Kinderzuschlags für Studien- und Promotionsstipendiaten, eines Familienzuschlags für Promotionsstipendiaten sowie von Extra-Geldzahlungen für besonderen, nachgewiesenen Betreuungsbedarf in speziellen Fallkonstellationen mit Familienbezug wie Schwangerschaft (Studienstipendiaten) und / oder besonderer Kinderbetreuung (Studien- und Promotionsstipendiaten).
Darüber hinaus wird auch eine Verlängerung der Förderungszeit gewährt im Fall schwerwiegender Gründe (z. B. Krankheit), in häuslicher Umgebung erfolgender Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist, einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren und jeweils dadurch bedingter verzögerter Studienzeit (ausgerichtet an der entsprechenden Regelung im BAföG, vgl. § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 BAföG) bzw. verhinderter Arbeitsfortschritte im Rahmen der Promotion.
Studienstipendiaten können außerdem ein Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen, entsprechend der Regelung im BAföG, das ihnen eine verlängerte Förderungsdauer ohne Nachweis individueller Verlängerungsgründe ermöglicht; dieses kann auch zum Aufholen von Studienverzögerungen u. a. aus krankheits- oder familienbedingten Gründen genutzt werden.
Überdies besteht auch die weitere Möglichkeit der Beantragung von Studienabschlusshilfe in besonders begründeten Ausnahmefällen, angelehnt an die Regelung im BAföG.
Wie verteilen sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten regional über das Bundesgebiet (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten in Relation zur Gesamtzahl der Studierenden bzw. Promovierenden pro Bundesland angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der Anlage 2 zu entnehmen.* Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes einsehbar.
PDF-Seite 15 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
An welchen Hochschulformen (Universitäten, Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), Kunst- und Musikhochschulen etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele der Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeschrieben (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Hochschulform | Studienförderung | In Prozent | Promotionsförderung | In Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Universität | 26.312 | 83,7 | 3.630 | 95,7 |
| Fachhochschule | 3.464 | 11,0 | 36 | 0,9 |
| Pädagogische Hochschule | 120 | 0,4 | 15 | 0,4 |
| Theologische Hochschule | 42 | 0,1 | 6 | 0,2 |
| Kunsthochschule inkl. Musikhochschule | 1.042 | 3,3 | 58 | 1,5 |
| Andere | 467 | 1,5 | 49 | 1,3 |
| Gesamt | 31.447 | 3.794 |
Erhebungsjahr 2024
Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes einsehbar.
In welchen Fachdisziplinen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele der Stipendiatinnen und Stipendiaten eingeschrieben, und inwiefern weichen die Förderquoten von der Verteilung in der gesamten Studierendenschaft ab (bitte in Prozent der Gesamtheit der Geförderten angeben)?
Die Angaben zu den Geförderten der Werke sind der Anlage 3 zu entnehmen.* Die allgemeine Hochschulstatistik ist auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes einsehbar.
PDF-Seite 16 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
16Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bewerbungsprozesse der verschiedenen Begabtenförderungswerke transparent und miteinander vergleichbar sind, und wann wurde zuletzt eine Überprüfung oder Evaluation der Auswahlverfahren durchgeführt, welche Ergebnisse liegen vor?
17Welche Maßnahmen werden ergriffen, um soziale Selektionsmechanismen in den Auswahlverfahren zu vermeiden?
18Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Begabtenförderung transparenter wird und stärker qualitative Auswahlkriterien wie persönliche Hintergründe und vielversprechende Entwicklungsperspektiven in den Auswahlkriterien eine Rolle spielen als beispielsweise lediglich Noten und Leistungszwischenstände?
19Welche digitalen Tools oder Verfahren kommen in den Bewerbungs- und Auswahlprozessen zum Einsatz, und welche digitalen Verwaltungsprozesse sind bereits bei den Förderwerken umgesetzt?
Die Fragen 16 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ausgestaltung der Bewerbungsprozesse liegt in der jeweiligen Verantwortung der Begabtenförderungswerke. Dies umfasst auch die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte im Verfahren entsprechend der jeweiligen Ausrichtung der Werke zu setzen.
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode hat das BMFTR einen Dialog mit den Werken begonnen, um Möglichkeiten der weiteren Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses zu identifizieren.
Welche Ziele sollen aus Sicht der Bundesregierung mit der ideellen Förderung der Begabtenförderungswerke erreicht werden?
Die ideelle Förderung ist ein wesentlicher Bestandteil des Stipendiums und der Förderung. Sie zielt darauf, besonders begabte, motivierte, sich wissenschaftlich qualifizierende und auch außerfachlich engagierte junge Menschen nach dem Prinzip der Individualförderung zu eigenständigen, kritischen, fachlich kompetenten und dem Gemeinwohl verpflichteten Persönlichkeiten zu bilden.
Sie sollte sich zum einen mit der Dynamik und Komplexität der heutigen Wissensgesellschaft befassen und entsprechende Schlüsselqualifikationen vermitteln. Zum anderen gehört zu ihr eine intensive Auseinandersetzung mit und die Vermittlung von zentralen Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, von Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Weiterer Bestandteil sind Themen der Internationalisierung von Wissenschaft und Gesellschaft und der Erwerb interkultureller Kompetenzen.
Ergänzend wird auf die Ausführungen der genannten Erklärung der Werke Gemeinsame Wertebasis der Begabtenförderung verwiesen.
Wie unterstützt die Bundesregierung die Begabtenförderungswerke bei der Umsetzung eines qualitativ anspruchsvollen ideellen Begleitprogramms?
Den Begabtenförderungswerken stehen bis zu 6 Prozent der verausgabten Stipendienmittel als zweckgebundene Pauschale für Betreuungsaufgaben für die ideelle Förderung zur Verfügung. Auch die Pauschale für Verwaltungsausgaben kann für die ideelle Förderung eingesetzt werden. Es obliegt den Werken, diese Mittel möglichst effektiv einzusetzen und zum Beispiel über Kooperationen das Programmangebot zu erweitern.
Welche Evaluations- oder Forschungsdaten liegen zur Wirksamkeit der ideellen Förderung in den Begabtenförderungswerken vor, insbesondere im Hinblick auf persönliche Entwicklung, gesellschaftliches Engagement und Netzwerkwirkung?
Die ideelle Förderung aller Begabtenförderwerke wurde im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) evaluiert. Die Evaluation zeigte ein sehr positives Bild der ideellen Förderung aus der Perspektive der Geförderten.
Seither haben fast alle Werke durch teils ausführliche Absolventen- bzw. Verbleibstudien und weitere Erhebungen u. a. die Wirkung der ideellen Förderung untersuchen lassen.
Übergreifend kann festgestellt werden, dass alle Erhebungen mit großer Klarheit die positiven Effekte der ideellen Förderung aufzeigen. Diese Förderung trägt demnach ganz wesentlich zur persönlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklung der Stipendiatinnen und Stipendiaten bei, stärkt ihre Kompetenzen, fördert ihr gesellschaftliches Engagement und intensiviert die Vernetzung.
23Welchen Beitrag misst die Bundesregierung den Alumni-Netzwerken der Begabtenförderwerke im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung und Weiterentwicklung der Begabtenförderung bei?
24Welchen Beitrag plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Alumni-Programmen und den Aufbau von Alumni-Netzwerken innerhalb der Werke?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die aktive Einbindung von Alumni in die vielfältigen Aktivitäten der Werke ist bei vielen Werken gängige Praxis. Die konkrete Ausgestaltung der Alumni-Arbeit liegt dabei in der jeweiligen Verantwortung der Werke.
Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Förderungen über die Exzellenzstrategie und einer Zunahme von Stipendiatinnen und Stipendiaten an erfolgreichen Exzellenz-Universitäten feststellen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine übergreifenden Kenntnisse vor.
Wie haben sich die Auslandspauschalen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie häufig wird der mögliche Förderhöchstbetrag für Auslandaufenthalte ausgeschöpft?
Die Auslandspauschale liegt grundsätzlich zwischen 200 und 350 Euro monatlich. Von den Werken gezahlte Auslandspauschalen und Auslandszuschläge werden im BMFTR nicht getrennt erfasst. Die Entwicklung der Gesamtausgaben für die Auslandsförderung auf Basis der kurzfristig auswertbaren Daten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Jahr | Studienförderung in EURO | Promotionsförderung in EURO | Gesamt in EURO |
|---|---|---|---|
| 2019 | 25.178.096,02 | 2.305.798,39 | 27.483.894,41 |
| 2020 | 15.696.051,83 | 1.415.166,17 | 17.111.218,00 |
| 2021 | 15.381.704,63 | 1.509.845,01 | 16.891.549,64 |
| 2022 | 20.545.679,22 | 2.363.831,03 | 22.909.510,25 |
| 2023 | 21.281.336,34 | 2.201.896,96 | 23.483.233,30 |
| 2024 | 22.902.613,36 | 2.258.042,27 | 25.160.655,63 |
Quelle: Für die Jahre 2015 bis 2018 liegen keine einheitlichen Daten vor.
Wie viele Stipendiatinnen und Stipendiaten haben Auslandsaufenthalte pro Jahr in den letzten zehn Jahren wahrgenommen, und wie viele davon sind Frauen, LGBTIQ, aus Akademikerhaushalten, mit Migrationshintergrund, Menschen mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder mit chronischen Erkrankungen?
Zahlen zu den einzelnen Personengruppen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zahlen zu Auslandsaufenthalten allgemein sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Jahr | Studienförderung | Promotionsförderung | Geförderte im Ausland |
|---|---|---|---|
| 2015 | 6.599 | 1.134 | 7.733 |
| 2016 | 6.773 | 1.100 | 7.873 |
| 2017 | 6.987 | 1.170 | 8.157 |
| 2018 | 9.463 | 1.434 | 10.897 |
| 2019 | 9.245 | 1.430 | 10.675 |
| 2020 | 6.133 | 586 | 6.719 |
| 2021 | 5.958 | 536 | 6.494 |
| 2022 | 7.885 | 1.164 | 9.049 |
| 2023 | 7.510 | 1.187 | 8.697 |
| 2024 | 7.599 | 1.128 | 8.727 |
Welche Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz Förderung (Bürokratie, Visakosten, soziale Barrieren), um einen Auslandsaufenthalt durchzuführen?
Stipendiatinnen und Stipendiaten der Werke können bei Auslandsaufenthalten von einer besonderen finanziellen und organisatorischen Unterstützung profitieren.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung grundsätzlich keine Unterschiede in den Hürden für Auslandsaufenthalte, unabhängig davon, ob Studierende und Promovierende eine Förderung durch Begabtenförderungswerke erhalten oder nicht.
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, die Mittel der Begabtenförderungswerke „deutlich" anzuheben, und bis wann?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ist es das Ziel der Bundesregierung, dass künftig alle staatlich anerkannten Begabtenförderwerke auch Programme für Auszubildende anbieten, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen, dass die bislang noch nicht beteiligten Förderwerke entsprechende Angebote starten?
Von 2024 bis 2029 läuft die Pilotförderung Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF). Grundsätzlich ist der Bundesregierung eine breite Beteiligung der Begabtenförderungswerke wichtig. Derzeit bieten neun Begabtenförderungswerke individuelle Stipendienangebote für Auszubildende an. Die Teilnahme an der Pilotförderung stand allen Begabtenförderungswerken offen.
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Bezieherinnen und Bezieher von Weiterbildungs- oder Aufstiegsstipendien vor, etwa in Bezug auf Beruf, Geschlecht oder familiären Hintergrund?
Die der Bundesregierung vorliegenden Zahlen sind der Anlage 4 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 17–22 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Plant die Bundesregierung Informationskampagnen, um die Begabtenförderung in der Beruflichen Bildung bekannter zu machen und damit die Nachfrage nach Stipendien unter Auszubildenen zu erhöhen?
Das Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium wird von der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) koordiniert und zum Teil auch durchgeführt. Die SBB verantwortet auch die Werbung für das Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium. Zudem werben die Kammern und zuständigen Stellen insbesondere für das Weiterbildungsstipendium. Die beteiligten Werke werben für ihre jeweilige Auszubildendenförderung. Die Bundesregierung informiert ebenfalls, z. B. online oder in Berichten, über laufende Aktivitäten der beruflichen Begabtenförderung.
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung als wichtigen Aspekt der Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche weiter auszubauen?
Die Bundesregierung sieht sowohl in den etablierten Programmen Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium als auch in der Pilotförderung für Ausbildungsstipendien wichtige Maßnahmen für die Gleichwertigkeit und die Durchlässigkeit der beruflichen und akademischen Bildung.
Im Rahmen der Pilotförderung Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF) verantworten die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) und die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) gemeinsam ein kooperatives Stipendienprogramm für Auszubildende.
Ergänzend zu den Ausbildungsstipendien wird im Rahmen der Pilotförderung auch die Kooperation im Rahmen der ideellen Förderung zwischen elf Begabtenförderungswerken und der SBB intensiviert. So öffnen die teilnehmenden Werke schrittweise ein ausgewähltes Angebot ihrer ideellen Förderung für Geförderte der SBB sowie die SBB ausgewählte Angebote für die Geförderten der Werke. Ziele sind neben der Erweiterung des fachlichen Angebots auch der gegenseitige Austausch sowie die Vernetzung zwischen Geförderten mit akademischem und beruflichem Hintergrund.
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des Weiterbildungs- und des Aufstiegsstipendiums, und welche Leistungsverbesserungen plant sie für diese Stipendien?
Die Befunde der Evaluation werden derzeit ausgewertet.
Wie begründet die Bundesregierung, dass Auszubildende bei Weiterbildungsstipendien einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme leisten müssen, während die Stipendien der akademischen Begabtenförderwerke in der Regel als Vollzuschuss gewährt werden?
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Die Geförderten gehen in der Regel aufgrund ihrer Qualifikation einer beruflichen Tätigkeit nach und stehen im Arbeitsleben, sodass sie über ein eigenes Einkommen verfügen. Stipendien der Begabtenförderungswerke richten sich an Personen, die sich in einer Qualifikationsphase befinden und in der Regel daher über deutlich geringere finanzielle Mittel beziehungsweise kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügen.
Wurde die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der jährlichen Aufnahmezahlen beim Weiterbildungs- und beim Aufstiegsstipendium bereits umgesetzt, und wenn nein, ab wann erfolgt diese?
Die Erhöhung der Aufnahmezahlen wird bereits schrittweise umgesetzt. Im Jahr 2024 erfolgten 6.450 Neuaufnahmen für das Weiterbildungsstipendium und 1.301 für das Aufstiegsstipendium.
Für das Jahr 2025 wird von weiteren Steigerungen ausgegangen.
Welche Maßnahmen werden geprüft, um die Verzahnung zwischen schulischer Talentförderung, frühzeitiger Begabtenidentifikation und der späteren akademischen Förderung zu stärken?
Eine solche Verzahnung ist wichtig für die frühe Ansprache junger Talente. Hier wird auf die Aktivitäten der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. hingewiesen. Die Studienstiftung verzahnt als größtes Förderwerk seit über 50 Jahren die eigene Arbeit mit der schulischen Talentförderung. Dies lässt sich in drei Linien aufteilen:
1. Seit den 1970er und 1980er Jahren bestehen Kooperationen mit wissenschaftsorientierten Schülerwettbewerben, deren leistungsstärkste Kandidatinnen und Kandidaten in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen oder für das Auswahlverfahren nominiert werden. Diese Kooperationen wurden seitdem kontinuierlich ausgebaut. Aktuell kooperiert die Studienstiftung mit Jugend forscht, Jugend debattiert, Jugend präsentiert, INVENT a CHIP, den Bundeswettbewerben Mathematik, Informatik und Fremdsprachen, dem Landes- und Bundeswettbewerb Philosophischer Essay, dem BundesUmweltWettbewerb, dem German Young Physicists‘ Tournament, dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, den verschiedenen Auswahlwettbewerben zur Internationalen Biologie-/Chemie-/Mathematik-/Physik- und Informatik-Olympiade sowie mit (Alt-)Sprachenwettbewerben in NRW, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.
2. Ein Vorschlagsrecht für die Förderung der Studienstiftung wird zudem ausgewählten Institutionen und Stiftungen eingeräumt, die – ähnlich wie die Studienstiftung – außercurriculare Bildungsveranstaltungen und -angebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler veranstalten. Hierzu zählen seit Jahrzehnten die zis-Reisestipendien der zis Stiftung für Studienreisen und seit vielen Jahren auch die „Deutschen SchülerAkademien“ von Bildung und Begabung.
3. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Studienstiftung zudem zahlreiche Kooperationen mit Organisationen aufgebaut, die besonders begabte Jugendliche aus sozioökonomisch oder sozio-demografisch benachteiligten Haushalten fördern – auch diese Organisationen üben ein Vorschlagsrecht für die Studienanfängerauswahl der Studienstiftung aus. Hierzu gehören das START-Schülerstipendienprogramm der START-Stiftung, die Initiativen Talent im Land Bayern und Talent im Land Baden-Württemberg, das NRW-Zentrum für Talentförderung, das Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma, die Stiftung SPI, Das Deutsche Schülerstipendium der Roland-Berger-Stiftung sowie die Programmlinie B-YOU! der Claussen-Simon-Stiftung.
Innerhalb der letzten zehn Jahre – von 2015 bis 2024 – hat die Studienstiftung über die genannten Wettbewerbe und Kooperationen über 1.100 Talente in ihre Förderung aufgenommen, allein im Jahr 2024 waren es ca. 120 Personen.
Um begabte Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit ihrer Förderung zu erreichen, schreibt die Studienstiftung zudem jedes Jahr alle Schulleitungen der zur (Fach-)Hochschulreife führenden deutschen Schulen an und bittet darum, begabte Absolventinnen und Absolventen für ein Stipendium vorzuschlagen. Im Jahr 2024 wurden auf diesem Wege über 5.800 Verantwortliche an Schulen über ihr Vorschlagsrecht informiert.
Auch über ihr 2011 gestartetes Botschafterprogramm ist die Studienstiftung an Schulen aktiv. Mehr als 1.000 Botschafterinnen und Botschafter informieren bei regelmäßigen Schulbesuchen über die Themen Studienfinanzierung und Fördermöglichkeiten durch Stipendien und motivieren Schülerinnen und Schüler – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – dazu, ein Studium in Erwägung zu ziehen und sich um ein Stipendium zu bewerben.
Darüber hinaus ist im Jahr 2025 das Pilotprojekt Vorabitur-Auswahl gestartet, das zusätzlich zu den regulären Schulvorschlägen Schülerinnen und Schüler erreichen soll, die in ihren Elternhäusern über geringe finanzielle Ressourcen oder anderweitig begrenzte Bildungschancen verfügen und denen eine frühzeitige Stipendienzusage Rückenwind für die Entscheidung zu einem Studium geben könnte. Das Projekt, das zunächst an Schulen in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland gestartet ist, ist erfolgreich angelaufen und hat im ersten Jahr zu mehr als 300 zusätzlichen Vorschlägen und zu 70 Aufnahmezusagen für besonders talentierte Schülerinnen und Schüler geführt.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Evaluationen des Deutschlandstipendiums im Hinblick auf seine Wirksamkeit, und welche Schritte plant sie, um bislang weniger erreichte Studierendengruppen besser anzusprechen?
Zu Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der bisherigen Evaluation und Begleitforschung wird verwiesen auf Bundestagsdrucksache 18/7890 (Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium über die Ergebnisse der Evaluation nach § 15 des Stipendienprogramm-Gesetzes und der Begleitforschung). Über mögliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des nationalen Stipendienprogramms, auch im Hinblick auf die Ansprache ggf. bislang weniger erreichter Studierendengruppen, wird die Bundesregierung nach Vorlage des für das Jahr 2027 vorgesehenen Abschlussberichts zur derzeit laufenden umfassenden externen Evaluation des Deutschlandstipendiums entscheiden.
Wie soll das System der Begabtenförderung langfristig im Gefüge der Studienfinanzierung positioniert und weiterentwickelt werden, und welche Reformprioritäten sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der Begabtenförderung?
Die Begabtenförderung ist ein seit vielen Jahrzehnten erfolgreiches und unverzichtbares Instrument zur Förderung des Spitzennachwuchses in Deutschland. Die Bundesregierung beabsichtigt auch in Zukunft weitere Verbesserungen vorzunehmen, um die Förderung weiterhin attraktiv, wirksam und chancengerecht auszugestalten.