Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern

Drucksache 21/3639Antwortauf die Kleine Anfrage 21/338330.12.20252 Seiten5 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernKulturStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zum 1. November 2025 trat eine zwischen dem Beauftragten der Bundes­ regierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des In­ nern (BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Zusammen mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMI wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten somit im BMI zusam­ mengeführt.

Der Wechsel der Zuständigkeiten bedeutet, dass die durch den § 96 des Bun­ desvertriebenengesetzes angesprochenen Institutionen in die Zuständigkeit des BMI fallen. Das führt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nur dazu, dass die Vertriebenen und deutschen Minderheiten aus dem Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur herausgehoben und von einem größeren Gedenkrahmen abgespalten werden, sondern auch zu recht­ lichen Unklarheiten.

In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 zur Bündelung der Zustän­ digkeit schreibt das BMI: „Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert“.

Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Dezember 2008 als überparteiliche, unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts vom Deut­ schen Bundestag gegründet. Sie steht unter der Trägerschaft der Stiftung Deut­ sches Historisches Museum (DHM). Während die Stiftung Flucht, Vertrei­ bung, Versöhnung nun beim BMI angesiedelt ist, fällt die Trägerstiftung Deut­ sches Historisches Museum jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des BKM.

Frage 1 Seite 2

Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen BMI und BKM in Bezug auf die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als unselbstständige Stiftung unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum ver­ teilt?

Antwort

Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist seit 1. November 2025 mit Über­ gang der Aufgaben für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf BMI für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (SFVV) zuständig und nimmt die Verantwortung für diese Einrichtung wahr. Fragen, die beide Einrichtungen betreffen, werden in enger Zusammenarbeit geklärt. BMI und BKM sind in den jeweiligen Stiftungsräten der beiden Einrichtungen vertreten.

Frage 2 Seite 2

Wie wirkt sich die Aufteilung der Zuständigkeit auf die interne Organisa­ tion der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus?

Antwort

Auswirkungen auf die interne Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung bestehen nicht.

Frage 3 Seite 2

Wann erfolgte die letzte Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Flucht, Ver­ treibung, Versöhnung, und wer hat aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat in­ ne?

Antwort

Die Wahl der Stiftungsratsmitglieder erfolgte zuletzt am 18. September 2025 durch den Deutschen Bundestag. Den Vorsitz im Stiftungsrat hat die Ministe­ rialdirigentin Maria Bering (BKM) inne, stellvertretende Amtschefin des BKM.

Frage 4 Seite 2

Plant die Bundesregierung, die im Wahlprogramm der Union angekündig­ te Neugestaltung der Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung weiterzuverfolgen?

Antwort

Die Weiterentwicklung der Dauerausstellung ist eine ständige Aufgabe musea­ ler Einrichtungen. Seit der Eröffnung 2021 wurde auch die Dauerausstellung der SFVV in Abstimmung mit dem Stiftungsrat verändert und weiterentwi­ ckelt.

Frage 5 Seite 2

Wie wirkt sich die Abgabe des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebe­ nen und deutschen Minderheiten vom BKM, der in erster Linie für die Er­ innerungspolitik und auch für die Gedenkstättenkonzeption des Bundes verantwortlich ist, an das BMI auf das Gesamtkonzept der deutschen Erin­ nerungskultur aus?

Antwort

Mit Ausnahme des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten wird Erinnerungskultur auch weiterhin federführend von BKM verantwortet. In allen gemeinsam betreffenden Fragen erfolgt ein enger Aus­ tausch zwischen den Ressorts.