Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327 stellen sich den Fragestellern mehrere Nachfragen.
Warum antwortet die Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2327, dass keine Vertreter der Bundesregierung am Global Solutions Forum teilgenommen haben, obwohl ausweislich offener Quellen z. B. A. D., Leiterin der Abteilung „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie N. M. vom Auswärtigen Amt teilnahmen (vgl. https://global-solutions-su mmit.org/public/events/fb1a1fa895/speakers)?
Die Bundesregierung beantwortet in Kleinen Anfragen eine personenbezogene Teilnahme der Bundesregierung an Veranstaltungen regelmäßig ab der Ebene von (Parlamentarischen) Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Staatsministerinnen und Staatsministern.
Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung, in der die politisch relevanten Entscheidungen durch die Amtsträger der Hausleitungsebenen getroffen werden. Eine pauschale Einbeziehung der gesamten Arbeitsebene der Bundesministerien überschreitet in der Regel die Grenzen des parlamentarischen Kontrollrechts. Jenseits von konkreten Einzelfällen ist eine pauschale und lückenlose Abfrage der Beteiligung bis auf Arbeitsebene für die Zwecke der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich weder notwendig noch zielführend.
Sieht die Bundesregierung es kritisch, wenn Dr. Christian Kastrop, von Mai 2020 bis Dezember 2021 Staatssekretär für Verbraucherpolitik und Digitale Gesellschaft im damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, seit September 2023 geschäftsführender Gesellschafter der Global Solutions Initiative Foundation gGmbH Berlin, vom Amt des Staatssekretärs zu einer Nichtregierungsorganisation (NGO) wechselt, welche die Bundesregierung berät und von ihr finanziert wird (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/2327; vgl. www.fifo-koeln.org/de/institut/fifo-policy-fellows/pro f-dr-christian-kastrop; bitte begründen), wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
Die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes ist nach Beendigung des Beamtenverhältnisses grundsätzlich möglich und wird von der Bundesregierung nicht bewertet. Allgemein begrüßt es die Bundesregierung, wenn sich Beamtinnen und Beamte bzw. Tarifbeschäftigte nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für gemeinnützige Belange engagieren.