Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen

Drucksache 21/373Antwortauf die Kleine Anfrage 21/17030.05.202538 Seiten7 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernBundestagStaat und Verwaltung6 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an Wahlen in Deutschland teilnehmen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben oder dort nie einen Wohnsitz hatten.

Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) wahlberechtigt, sofern sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG) oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG).

In diesen beiden Fällen setzt die Wahlteilnahme jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus.

Schätzungen des Auswärtigen Amts gehen davon aus, dass 3 bis 4 Millionen Bundesbürger sogenannte Auslandsdeutsche sind. Der enge Zeitplan bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, der der frühzeitigen Auflösung des Deutschen Bundestages geschuldet war, führte dazu, dass viele Auslandsdeutsche beklagten, dass sie ihre Stimme nicht abgeben konnten. Die Parteien hatten bis zum 30. Januar 2025 Zeit, ihre Listen für die Bundestagswahl einzureichen; erst danach konnten die Stimmzettel in den Druck gehen und an die Gemeinden ausgeliefert werden. Die Unterlagen für die Briefwahl im Ausland wurden frühestens am 4. Februar 2025 verschickt (vgl. www.wiwo.de/politik/deutschl and/bundestagswahl-2025-briefwahl-debakel-wenn-auslandsdeutsche-in-den-f lieger-steigen-muessen-um-waehlen-zu-koennen-/30223868.html), häufig wohl sogar später. Teilweise sollen die Wahlunterlagen sogar erst nach der Wahl im Ausland angekommen sein (www.handelsblatt.com/politik/deutschla nd/bundestagswahl-bundeswahlleiterin-weist-vorwuerfe-schlechter-vorbereitu ng-zurueck/100112489.html).

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/15078 wird erklärt, dass die Bundeswahlleiterin seitens der Gemeindebehörden über 213 699 Eintragungen von Auslandsdeutschen in ein Wählerverzeichnis unterrichtet wurde (Stand: 25. Februar 2025). Diese Zahl sei noch nicht endgültig, dürfe sich jedoch nur noch geringfügig verändern.

Der Bundesregierung liegen weiterhin nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über die Zahl der zurückgesandten Briefwahlunterlagen aus dem Ausland vor. Die wahlrechtlichen Vorschriften sehen eine gesonderte Erfassung der Stimmen von Auslandsdeutschen nicht vor. Ihre per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden mit den übrigen Briefwahlstimmen ausgezählt.

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 erklärt die Bundesregierung, dass die Wahlunterlagen erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist über Beschwerden zu Kreiswahlvorschlägen oder Landeslisten (nach § 26 Absatz 2 Satz 5 und § 28 Absatz 2 Satz 5 BWG) gedruckt werden konnten. Der letzte Tag für diese Entscheidungen der Landeswahlausschüsse bzw. des Bundeswahlausschusses sei der 30. Januar 2025 gewesen.

Unmittelbar im Anschluss an den Druck der Stimmzettel seien die Briefwahlunterlagen versandt worden. Die Bundesregierung habe bei den Ländern mehrfach dafür geworben, dass die zuständigen Kommunen die Briefwahlunterlagen an die Auslandsdeutschen prioritär versenden (ebd.).

Frage 1 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erfolgten Eintragungen von Auslandsdeutschen in ein Wählerregister in Deutschland bei den Bundestagswahlen seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?

Antwort

Die Bundeswahlleiterin hat eine Übersicht mit Zeitreihe seit 1987 in ihrem Internetangebot veröffentlicht: www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/d/deut sche-ausland.html#id-0.

Frage 2 Seite 2

Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erfolgten Eintragungen auf die Wohnländer der Auslandsdeutschen seit dem Jahr 2002 auf (bitte nach Jahren auflisten)?

Antwort

Eine Übersicht zur Eintragung von Auslandsdeutschen nach Wohnsitzstaaten für die Bundestagswahl 2025 ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin eingestellt: www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/6e8f168e-69ce-43c1-a807-009 4e5a19458/btw25_ad_wohnsitzstaat.pdf.

Die Übersichten der Bundeswahlleitung für die Bundestagswahlen 2025, 2021, 2017, 2013, 2009 und 2005 finden sich in den Anlagen 1 bis 6.* Die erfragten Angaben für die Bundestagswahl 2002 liegen auch dort nicht mehr vor.

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 4–7 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 6 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 32–37 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Anträgen auf Briefwahl vor, die bei den letzten drei Bundestagswahlen aufgrund mangelnder unmittelbarer Vertrautheit abgelehnt wurden?

Antwort

Die Prüfung der Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung ins Wählerverzeichnis obliegt ausschließlich den Gemeindebehörden. Fälle, in denen Antragstellungen durch die Gemeindebehörden mangels Nachweises einer unmittelbaren Vertrautheit i. S. d. § 12 Absatz 2 Nummer 2 BWG abgelehnt werden, werden mangels Rechtsgrundlage nicht zentral erfasst oder an die Bundeswahlleiterin gemeldet. Insoweit entzieht sich die Fallzahl der Kenntnis der Bundesregierung.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Beschwerden über Probleme oder die Verhinderung der Briefwahl sind der Bundesregierung für die Bundestagswahlen seit 2002 jeweils bekannt geworden?

Antwort

Die Zahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer Wahlteilnahme per Briefwahl stehen, wird nicht erfasst. Grundsätzlich sind die Gemeindebehörden, die für den Versand der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten zuständig sind, die erste Anlaufstelle für Beschwerden.

Frage 5 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über verspätet eingetroffene oder bei den Antragstellern gar nicht eingetroffene Wahlunterlagen bei der letzten Bundestagswahl vor?

Antwort

Die Zahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit verspätet eingetroffenen oder bei den Antragstellerinnen und Antragstellern gar nicht eingetroffenen Wahlunterlagen stehen, wird nicht erfasst. Grundsätzlich sind die Gemeindebehörden, die für den Versand der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten zuständig sind, die erste Anlaufstelle für Beschwerden.

Frage 6 Seite 3

Wurden seitens der Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um angesichts verkürzter Fristen durch die frühzeitige Auflösung des 20. Deutschen Bundestages das Wahlrecht von Auslandsdeutschen sicherzustellen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/14393.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen zu erhöhen?

8Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Wahlvorgang von Auslandsdeutschen zu vereinfachen beziehungsweise zu reformieren?

Antwort

Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 zusammen beantwortet.

Das Bundeswahlrecht ist nach der gängigen Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein, prüft jedoch laufend, welche Möglichkeiten es gibt, um die Wahlteilnahme für sich im Ausland aufhaltende Wahlberechtigte zu erleichtern.

Anlagen
AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 8–12 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 3 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 13–17 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 4 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 18–23 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 5 zur Kleinen Anfrage 21/170

PDF-Seiten 24–31 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen