Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative):
– DE-1-201918028 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 01918028, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202200707-6771 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202200707-6771, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202218121 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02218121, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202218139 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02218139, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7351 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202306009-7351, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7473 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202306009-7473, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202306009-7475 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202306009-7475, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202318426 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02318426, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202406007-8124 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/D E-1-202406007-8124, abgerufen am 6. November 2025),
– DE-1-202418606 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02418606, abgerufen am 6. November 2025), – DE-1-202418614 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02418614, abgerufen am 6. November 2025) und
– DE-1-202418630 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-2 02418630, abgerufen am 6. November 2025).
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf insgesamt 236 180 670,78 Euro nach dem Stand vom 6. November 2025 (a. a. O.).
1Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten zwölf Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
2Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten zwölf Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
3Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für den Jemen zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen der Fragesteller 236 180 670,78 Euro entspricht und damit einen signifikanten Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des IATI-Prozesses grundsätzlich dazu verpflichtet, Transparenz über ihre entwicklungspolitischen Aktivitäten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird jedoch durch Regelungen wie den Geheimschutz, die Datenschutz-Grundverordnung oder das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt.
In den angefragten Fällen können die gewünschten Informationen aus Sicherheitsgründen nicht offengelegt werden. Das Arbeitsumfeld für die Partnerorganisationen der Bundesregierung (zivilgesellschaftliche Akteure, staatliche Durchführungsorganisationen, Vereinte Nationen) hat sich im Jemen seit Mitte 2024 deutlich verschlechtert. Zahlreiche Lokalbeschäftigte wurden willkürlich durch die De-facto-Autoritäten bzw. die Huthi-Miliz festgenommen und ohne Anklage an unbekannte Orte verbracht. Bis heute besteht kein Kontakt zu ihnen. Aufgrund ihrer Tätigkeit für westliche Geberländer stehen die Lokalbeschäftigen besonders im Fokus der Behörden und unter einem extremen Druck. Im Herbst 2025 ging es schließlich so weit, dass die De-facto-Autoritäten auch internationale Mitarbeitende der Vereinten Nationen zeitweise festgesetzt und bedroht haben. Jemen ist ein äußerst unsicheres und volatiles Umfeld, in dem die Partnerorganisationen der Bundesregierung agieren. Auch die Terrororganisation Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel und weitere bewaffnete Gruppierungen stellen in Jemen eine Gefahr dar.
Die Offenlegung der Namen der Partnerorganisationen der Bundesregierung oder die Benennung konkreter Projektdetails gefährden die Mitarbeiter vor Ort potenziell. Eine öffentliche Nennung würde ein erhebliches Risiko für die Sicherheit insbesondere der Lokalbeschäftigten darstellen und einen Angriff auf ihre Freiheit, körperliche Unversehrtheit und rechtliche Sicherheit darstellen. Dies betrifft gleichermaßen die deutschen Partner, die sich vor Ort aufhalten.
Darüber hinaus ist die vertrauliche Behandlung sensibler, personenbezogener Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure mit der Bundesregierung. Eine umfassende Offenlegung würde das bestehende Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigen und die Bildung neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen erschweren. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Durchführung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich und würde die effektive Wahrnehmung der entwicklungspolitischen Aufgaben der Bundesregierung gefährden.
Eine Weitergabe der Informationen als Verschlusssache ist ebenfalls ausgeschlossen, da dies wie oben dargestellt ebenfalls eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben darstellen könnte. Zudem wäre auch bei einer vertraulichen Weitergabe ein Vertrauensverlust der lokalen Partner zu befürchten. Daher würde die Bundesregierung in ihrer Fähigkeit, entwicklungspolitische Aufgaben wahrzunehmen, erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund kann selbst ein geringes Risiko der Offenlegung der Namen nicht akzeptiert werden. Nach sorgfältiger Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Regierungsaufgaben überwiegt in diesem Fall der Schutz der betroffenen Personen gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht.