Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Drucksache 21/4044Antwortauf die Kleine Anfrage 21/379005.02.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokum entation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und dem Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pub likationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringberich t.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ beteiligte wurde unter dem Vorschlag 31201 – Vollständig digitalisierte, effizientere öffentliche Verwaltung durch Ziel- und Laufzeitvorgaben – eine Anpassung der Onlinezugangsgesetzgebung gefordert. Eine nicht ausreichend schnelle Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufgrund fehlender Einflussmöglichkeiten übergeordneter Verwaltungsebenen gegenüber untergeordneten Ebenen, die nach Auffassung des Mittelstandverbundes ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erfordern eine Anpassung der aktuell bestehenden Gesetzgebung. Des Weiteren soll auch die Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Verwaltungen auf gleicher Ebene ermöglicht werden, um neben den vorgenannten auch weitergehende Punkte des OZG umsetzen zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 302).

Die Bundesregierung erklärte, dass die Umsetzung des eingebrachten Vorschlages nur schrittweise umgesetzt werden kann. Begründet wurde dies mit weiteren Maßnahmen wie der Fortsetzung der Neuausrichtung des IT-Planungsrates und leistungsfähigen Governance-Strukturen (www.destatis.de/D E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost en/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 176).

Frage 1 Seite 2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

Antwort

Der Vorschlag 31201 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz) zugeordnet worden. Der Vorschlag war teilweise umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht. Hinsichtlich der damals zugrunde liegenden Erwägungen verweist die Bundesregierung auf den Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati ekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 176 f.).

Frage 2 Seite 2

Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 31201 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Es liegt keine weitergehende Konkretisierung des Vorschlags vor. Die Bundesregierung hat u. a. im Rahmen der Modernisierungsagenda (Bund) konkrete Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen eine deutlich bessere Serviceerfahrung zu verschaffen (Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2150, S. 19 ff.). Demnach werden staatliche Service-Angebote u. a. nach einem systematischen Verfahren überarbeitet und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet. Zudem werden die Möglichkeiten für Rückmeldungen zu bestehenden Services ausgeweitet und der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten verbessert. Diese Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.

Frage 3 Seite 3

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das OZG evaluiert, wenn ja, wie wurden die Ergebnisse durch die Bundesregierung bewertet, welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung infolge der Evaluierung ergriffen, und wenn nein, wieso nicht?

Antwort

Siehe § 11 Nummer 1 zweiter Halbsatz OZG: Die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes beauftragen eine fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung, das OZG alle drei Jahre, erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem 24. Juli 2024, zu evaluieren.