Betriebsstruktur in der regionalen Fleischproduktion

Drucksache 21/453Antwortauf die Kleine Anfrage 21/28010.06.20258 Seiten12 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und Ernährung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die regionale Nutztierhaltung in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Sie trägt durch die Bereitstellung organischen Düngers zur Bodenfruchtbarkeit und zur Stabilisierung der Ackerbauerträge bei. Zudem sind tierische Produkte ein zentraler Bestandteil der Ernährung großer Teile der Bevölkerung.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Struktur der regionalen Fleischproduktion erheblich verändert. Zahlreiche handwerklich arbeitende Metzgereien und kleinere Schlachtbetriebe mussten ihre Schlachtkapazitäten aufgrund steigender bürokratischer Anforderungen und finanzieller Belastungen reduzieren oder ganz aufgeben. Strenge EU-Vorgaben und hohe Investitionskosten haben nach Ansicht der Fragesteller den Strukturwandel beschleunigt und zur Marktkonzentration auf wenige große Schlachtbetriebe und internationale Konzerne geführt (www.fachfleischerei-during.de/Ueber-Uns/EU-Zulas sung, www.landundforst.de/tier/viele-schlachthoefe-braucht-deutschland-sterb en-branche-570458). Diese Entwicklung geht zunehmend zulasten regionaler Fleischproduzenten und der Tierhalter.

Dadurch wurde nach Auffassung der Fragesteller der Wettbewerb verzerrt und haben sich die Transportwege für Schlachttiere verlängert, was negative Auswirkungen auf Tierwohl und Umwelt hat (www.bundestag.de/resource/blob/1 027602/ebb7c2eca4f4bc9e2736f340fd7d98ee/WD-5-133-24-pdf.pdf). Gleichzeitig erschweren hohe Produktionskosten und bürokratische Hürden das wirtschaftliche Überleben regionaler Betriebe. Einige international tätige Unternehmen haben bereits begonnen, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen (www.agrarheute.com/management/agribusiness/schlachtkonzern-vion-ve rkauft-letzte-viehhandels-standorte-deutschland-632370).

Parallel dazu wächst die Nachfrage nach regional erzeugten Lebensmitteln, auch im Bereich Fleisch. Verbraucher legen zunehmend Wert auf Herkunft und Qualität. Daraus ergeben sich Chancen für Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung (www.nutztierhaltung.de/schwein/mast/oekonomie/direkt vermarktung-von-fleisch-und-wurst/). Diese Potenziale werden jedoch durch die fortschreitende Konzentration der Schlachtkapazitäten und die ungleichmäßige Verteilung der Schlachtbetriebe auf die Regionen behindert (www.bm el-statistik.de/ernaehrung/ernaehrungsgewerbe/schlachten-und-fleischverarbei tung).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um die regionale Fleischproduktion zu sichern, die Verarbeitungsinfrastruktur zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Anbieter zu erhalten.

Frage 1 Seite 2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der zugelassenen Schlachthöfe und Schlachtstätten in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland entwickelt hat, und sieht sie aufgrund dieser Entwicklung einen Handlungsbedarf (bitte ausführen und auch nach Jahr und Bundesland angeben)?

Antwort

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die Liste der gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Deutschland (BLtU) (abrufbar unter https://bltu.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung? execution=e1s2). Sie dient u. a. der Veröffentlichung der aktuell in Deutschland zugelassenen Schlachtbetriebe. Eine retrospektive Auswertung dieser Liste ist nicht möglich.

Frage 2 Seite 2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der geschlachteten Tiere je Tierart in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland entwickelt hat (wenn ja, bitte auch nach Jahr und Bundesland angeben)?

Antwort

Zahlen zu den in Deutschland geschlachteten Tieren können unter www-genesi s.destatis.de/datenbank/online/url/8e9bcba0 abgerufen werden.

Frage 3 Seite 2

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die zugelassenen Schlachthöfe und Schlachtstätten der konventionellen und biologischen Tierhaltung in Deutschland nach Mitarbeiteranzahl je Bundesland, und wie hat sich dies in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (bitte nach den Kategorien weniger als 10 Mitarbeiter, 10 bis 50 Mitarbeiter, 51 bis 250 Mitarbeiter, 251 bis 750 Mitarbeiter, 751 bis 1 000 Mitarbeiter, mehr als 1 000 Mitarbeiter aufschlüsseln)?

Antwort

Ein Großteil der Schlachthöfe in Deutschland schlachtet sowohl konventionell als auch ökologisch gehaltene Tiere. Die Beschäftigungsstruktur des Wirtschaftszweigs Schlachten ist in der Übersicht 1 dargestellt. Die Bundesregierung hat zudem keine Kenntnis über die Mitarbeiterzahlen der Schlachthöfe differenziert nach Schlachtungen konventionell bzw. ökologisch gehaltener Tiere.

Übersicht 1: Beschäftigte und Betriebe im verarbeitenden Gewerbe Deutschlands, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen für den Wirtschaftszweig Schlachten

Tabelle auf Seite 3 · 15 Zeilen × 15 Spalten
Wirtschafts­ zweige 1011+1012 SchlachtenUnter 50 Beschäftigte50–99 Beschäftigte100–249 Beschäftigte250–499 Beschäftigte500–999 Beschäftigte1000 und mehr BeschäftigteInsgesamt
Be­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigteBe­ triebeBe­ schäf­ tigte
Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.Anz.
20101795 153795 478639 758163 2763.1.34129 656
20111885 339835 774619 800132 0175.1035129 917
20121865 148805 452598 98817.52 3681.34829 931
20132015 708714 956588 596196 3295.1.35530 246
20142045 800735 173589 02216.52 3921.35730 182
20152055 784704 885619 32018.51 9601.36030 499
20162055 664805 711609 549202 9364.1.37031 868
20172125 793725 125609 296255 08041 8681.37432 874
20182115 615725 1066410 194279 4664.3.38138 257
20192075 452745 3076210 073269 4764.3.37638 801
20202085 541694 959639 8413211 2327.4.38344 398
20211714 561483 339477 306279 3781711 3371218 89132254 812
20221844 890483 345518 256258 9081610 8541116 17033552 423
20231955 271463 189528 383248 6211510 7971116 38834352 649
20241794 733493 429538 869238 395128 5611322 01932956 006

Anmerkung: Gepunktete Werte unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Frage 4 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es regionale Vermarktungskapazitätsengpässe beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere durch einen Rückgang der Schlachtstätten und Metzgereien in Deutschland gibt, und wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Engpässe gibt, in welchen Bundesländern befinden sich diese?

Antwort

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es aufgrund der abnehmenden Anzahl von Schlachtstätten und Metzgereien regional zu Vermarktungskapazitätsengpässen beim Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere gekommen ist.

Frage 5 Seite 4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Fleisch- und Wurstindustrie in Deutschland Strukturbrüche entlang der gesamten Wertschöpfungskette zeigt, und wenn ja, sieht sie aufgrund dieser Entwicklung einen Handlungsbedarf (www.dfv.de/ueber-uns/presse/Branchenpanel-zeigt-Deutsch e-Fleischindustrie-erlebt-Strukturbruch-3489)?

Antwort

Für die Fleischwirtschaft stellten insbesondere die COVID-19-Pandemie, die Tierseuchen Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche sowie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Herausforderungen größeren Ausmaßes dar. In Deutschland unterstützten die Behörden die Branche nach den bestehenden Möglichkeiten. Zu nennen wäre hier beispielsweise die Arbeit der Veterinärverwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Bekämpfung von Tierseuchen. Demgegenüber bedarf es seitens des Fleisch- und Wurstsektors einer ständigen Anpassung an die sich ändernden Bedingungen der Märkte.

Frage 6 + 6a + 6b + 8 + 8a + 8b + 9 + 11 + 11a + 11b + 14 Seite 4

6Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern?

6aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

6bWenn nein, warum nicht?

8Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um eine gleichmäßige Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland zu gewährleisten und eine flächendeckende, regionale Versorgung sicherzustellen?

8aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

8bWenn nein, warum nicht?

9Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Schließung von Schlachtbetrieben in ländlichen Gebieten durch Anreize oder Förderprogramme verhindert werden kann, und wenn ja, welche?

11Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die regionalen Schlachtkapazitäten in Deutschland zu stärken und die Existenz kleiner und mittelständischer Schlachtbetriebe zu sichern?

11aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

11bWenn nein, warum nicht?

14Gibt es vonseiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen im Fleischsektor verbessert werden können, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Fragen 6 bis 6b, 8 bis 9, 11 bis 11b und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung der Schlachtkapazitäten in Deutschland resultiert aus den Gegebenheiten der Märkte und den unternehmerischen Entscheidungen in der Wertschöpfungskette.

Die Bundesregierung sieht in der Zulassung mobiler Schlachtungen eine Möglichkeit zur Stärkung regionaler Schlachtkapazitäten. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1374 wurde zunächst die Schlachtung in Herkunftsbetrieben für eine begrenzte Zahl an Rindern, Schweinen und Pferden erlaubt. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1141 wurde diese Regelung auf Schafe und Ziegen sowie andere Huftiere erweitert.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK – Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes) ist gemäß dem Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-Rahmenplanes die Förderung von „Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ möglich. Schlachtbetriebe zählen zu Verarbeitungsbetrieben landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sodass Investitionen bereits von einer Zuschuss-Förderung profitieren können. Die Förderung ist beschränkt auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, wodurch regionale Schlachtstrukturen adressiert werden. Mobile Schlachteinheiten kommen grundsätzlich auch für eine Förderung in Betracht, soweit die Schlachtung als Dienstleistung angeboten werden soll. Betriebe, die in regionalen Wertschöpfungsketten produzieren, können zudem von einem erhöhten Zuschuss profitieren. Für die Ausgestaltung und Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig.

Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) werden seit Frühjahr 2024 35 modellhafte Vorhaben zur regionalen Verarbeitung und Vermarktung in der Aufbauphase gefördert, darunter auch einzelne Vorhaben zu innovativen, (teil-)mobilen Schlachtmöglichkeiten.

Seit Sommer 2024 fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung fünf Verbundvorhaben zur teil- und vollmobilen Schlachtung. Die geförderten Projekte sollen die mobile Schlachtung durch innovative Technologien und Verfahren zur Optimierung von Organisation, Tierschutz und Prozessen verbessern.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 5

7Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die Direktvermarktung von regional erzeugtem Fleisch zu erleichtern und zu fördern?

7aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

7bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.

Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ können Investitionen in Diversifizierung gefördert werden. Zuwendungszweck ist die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit für landwirtschaftliche Unternehmen, um dem Strukturwandel zu begegnen und die Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen zu erhalten. So können beispielsweise Maßnahmen der Direktvermarkung hierüber gefördert werden. Die Entscheidung über das Angebot der Diversifizierungsförderung obliegt dem jeweiligen Bundesland.

Frage 10 + 10a + 10b Seite 6

10Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Transportwege von Schlachttieren zu verkürzen und den Tierschutz in der Fleischproduktion dadurch weiter zu verbessern?

10aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

10bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.

Die derzeitige „EU-Tierschutztransportverordnung“, Verordnung (EG) Nr. 1/2005, gestattet es den EU-Mitgliedstaaten, rein innerstaatliche Beförderungen zur Schlachtung auf acht Stunden zu begrenzen. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht und eine entsprechende Regelung in der nationalen Tierschutz-Transportverordnung getroffen. Der anhängige Legislativvorschlag der Europäischen Kommission „über den Schutz von Tieren beim Transport“ und zur Aufhebung der bestehenden EU-Tierschutztransportverordnung sieht vor, die Beförderungsdauer zum Schlachthof grundsätzlich auf neun Stunden zu begrenzen. Bei den laufenden Beratungen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Beförderungsdauer im Sinne der Tiere möglichst kurz zu halten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Schlachthöfe aus den Haltungsbetrieben erreichbar sind.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 6

12Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zu unternehmen, um den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Schlachtbetriebe zu reduzieren, ohne dabei die erforderlichen Standards zu gefährden?

12aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

12bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.

Der Abbau von unnötiger Bürokratie ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Bürokratieabbau ist dabei eine oft mühsame und kleinteilige gemeinschaftliche Daueraufgabe. Oft werden einzelne Vereinfachungen erst in der Summe als Entlastung spürbar. Wichtig ist, dass die Entbürokratisierung nicht zu einer Absenkung des Ambitionsniveaus in den Bereichen Lebensmittelhygiene und Tierschutz führt.

Frage 13 + 13a + 13b Seite 6

13Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Marktmacht von großen Fleischkonzernen einzuschränken und den fairen Wettbewerb im Bereich der Fleischproduktion und Fleischverarbeitung zu sichern?

13aWenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?

13bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht in den §§ 18 ff. bereits differenzierte Vorschriften gegen den Missbrauch von Marktmacht vor. Das Bundeskartellamt überwacht laufend die Einhaltung des Kartellrechts und sanktioniert eventuelle Verstöße.

Weiter wurden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 Vorschriften im Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich geschaffen, die unfaire Handelspraktiken von Käufern unterbinden sollen. Die Evaluierung der EU-Richtlinie ist bis zum 1. November 2025 vorgesehen. Grundsätzlich ist die freie Preisbildung Teil der marktwirtschaftlichen Ordnung. Der Preiswettbewerb als wettbewerbliches Mittel kommt dabei nicht zuletzt auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.

Frage 15 Seite 7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der mittels Weideschuss in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland geschlachteten landwirtschaftlichen Nutztiere (hochsitz-akademie.de/weideschuss/, wenn ja, bitte ausführen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

Frage 16 Seite 7

Wie stellt sich die Bundesregierung die langfristige Zukunft der Fleischproduktion in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf die regionale Erzeugung und Verarbeitung von Fleisch?

Antwort

Die Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Die für diese Zwecke erforderlichen Maßnahmen werden derzeit geprüft.