Festgestellte Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025

Drucksache 21/4611Antwortauf die Kleine Anfrage 21/420306.03.20264 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fragesteller interessieren sich für die von der Bundesregierung festgestellten Mittelfehlverwendungen beziehungsweise die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel seit dem 1. Januar 2025.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 durch die Bundesregierung festgestellt?

Antwort

Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurden im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 50 Fälle von Mittelfehlverwendungen festgestellt.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d + 2e + 2f + 2g Seite 2

2Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?

2aWann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die GIZ GmbH jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

2bWann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

2cWelches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?

2dAuf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?

2eWelche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der GIZ GmbH anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungsbeziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?

2fWie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

2gInwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2g werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen.*

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f + 3g Seite 2

3Im Zusammenhang mit welchen Projekten, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt hatte und durchführt, wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt?

3aWann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die KfW jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

3bWann und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

3cWelches Verhalten führte jeweils zu den jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?

3dAuf welcher institutionellen Ebene und von welchem Personenkreis wurden die Mittelfehlverwendungen oder die nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen festgestellt?

3eWelche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung und der KfW anlässlich der Feststellung der Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen ergriffen?

3fWie hoch war die jeweilige Summe der festgestellten Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

3gInwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel und der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3g werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2 verwiesen.*

Frage 4 Seite 3

Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformer Mittelverwendung wurden von der Bundesregierung im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seit dem 1. Januar 2025 festgestellt oder gemeldet?

Antwort

Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 23. Februar 2026 wurde im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit ein Fall von Mittelfehlverwendung festgestellt.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 5d + 5e + 5f Seite 3

5Im Zusammenhang mit welchen Projekten der nichtstaatlichen Zusammenarbeit wurden seit dem 1. Januar 2025 Mittelfehlverwendungen oder nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonforme Mittelverwendungen festgestellt oder gemeldet?

5aWann, und durch welche Umstände und Verfahren erlangte die Bundesregierung Kenntnis von den Mittelfehlverwendungen und den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

5bWelche Handlungen führten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den Mittelfehlverwendungen oder den nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelfehlverwendungen?

5cDurch welche institutionelle Ebene wurden die hier relevanten Handlungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils festgestellt?

5dWelche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Nachgang der Feststellung der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen jeweils ergriffen?

5eWie hoch war die festgestellte Summe der jeweiligen Mittelfehlverwendungen oder der nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonformen Mittelverwendungen?

5fInwiefern und durch wen erfolgte die Rückforderung der jeweils nicht zuwendungs- beziehungsweise vertragskonform verwendeten Mittel oder der fehlverwendeten Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5f werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 3 verwiesen.*