Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) haben die Bevölkerung um Hinweise auf den oder die Täter ersucht, die am 3. Januar 2026 durch einen Brandanschlag mehrere Starkstromkabel in Berlin beschädigt haben. Der Anschlag führte im Berliner Südwesten zu teilweise tagelangen Stromausfällen für rund 45 000 Privathaushalte, etwa 2 200 Gewerbebetriebe sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2026/Pres se2026/260127_Zeugenaufruf_Brandanschlag_Berlin.html).
Zur Aufklärung der Tat veröffentlichten die Behörden Ende Januar 2026 einen Fahndungsaufruf und lobten für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter oder zur wesentlichen Aufklärung der Tat beitragen, eine Belohnung von bis zu 1 Mio. Euro aus. Es handelt sich hierbei um eine außergewöhnlich hohe Summe. Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger bezeichnete die Auslobung als einen „einmaligen Vorgang“ und erklärte, ihr sei kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem der Bund eine Belohnung in dieser Größenordnung ausgesetzt habe (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/berlin-stromausfall-belohnung-1 00.html).
Belohnungen haben in der Vergangenheit wiederholt zur Aufklärung schwerer Straftaten beigetragen. So führte im Jahr 2024 ein mit einer Belohnung verbundener Fahndungsaufruf zur Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette. Das Bundeskriminalamt zahlte in diesem Zusammenhang 25 564,60 Euro an einen Hinweisgeber aus.
Vor dem Hintergrund der nunmehr ausgelobten Rekordsumme stellt sich die Frage nach Umfang und Praxis der Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Ergreifung mutmaßlicher Täter.
1Wie häufig wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2026 wegen der Begehung welcher Straftat eine Belohnung von welcher Bundesbehörde für Hinweise ausgelobt, die zur Ergreifung der Täter führen sollten (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2In welchem Bundesland wurden die in der Frage 1 erfragten Straftaten jeweils begangen (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
3In welcher Höhe wurden die einzelnen in der Frage 1 erfragten Belohnungen jeweils ausgelobt (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4In wie vielen von den in der Frage 1 erfragten Fällen wurde die ausgelobte Belohnung tatsächlich ausgezahlt, und in welcher Höhe erfolgte die jeweilige Auszahlung (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
5In wie vielen von den in der Frage 4 erfragten Fällen führten die Hinweise auch tatsächlich zur Ergreifung der Täter bzw. des Täters (bitte die Antwort nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Konkrete Statistiken oder Archivdaten zu Auslobungen bei Öffentlichkeitsfahndungen im Sinne der jeweiligen Fragestellung liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht vor. Aufgrund rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Löschung personenbezogener Daten in beendeten Ermittlungsverfahren ist zudem keine belastbare retrograde Erhebung für den angefragten Zeitraum durch das BKA möglich.
Überdies kann eine Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 147, 50, 147 f.). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Auslobungen von Belohnungen zur Täterergreifung werden durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) seit dem Jahr 2007 nicht mehr statistisch erfasst. Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung des bis ins Jahr 2007 zurückreichenden immensen Aktenbestandes des GBA. Diese Recherche würde die entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre.
Die Bundespolizei sowie das Zollkriminalamt bzw. die Zollfahndung haben in dem fraglichen Zeitraum keine eigenen Auslobungen im Rahmen von Öffentlichkeitsfahndungen vorgenommen.
Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung Kenntnis von folgenden Auslobungen.
| Jahr | Straftat/Delikt (Frage 1) | auslobende Bundes behörde (Frage 1) | Bundesland, in dem die Straftat began gen wurde (Frage 2) | Höhe der Auslobung (Frage 3) | Höhe der ausgezahl ten Belobung (Frage 4) | Hinweise führten zur Ergreifung (Frage 5) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2005 | Beihilfe zum Mord im Jahre 1983 | GBA | Bayern | 5 000 Euro | 0,00 Euro | entfällt |
| 2016 | Mord und versuchter Mord | GBA | Berlin | bis zu 100 000 Euro | 0,00 Euro | entfällt |
| 2020 | Mord | BKA | Ausland | 10 000 Euro | 0,00 Euro | entfällt |
| 2023 | Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung | GBA | Leipzig, Dessau-Roßlau, Dortmund, Eisenach, Wurzen, Budapest/Ungarn und andernorts | bis zu 10 000 Euro | 0,00 Euro | entfällt |
| 2024 | Versuchter Mord, schwerer Raub, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen | BKA | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen | 150 000 Euro | 25 564,60 Euro | ja |
| 2026 | Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, verfassungsfeindliche Sabotage, Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe | BKA | Berlin | bis zu einer Million Euro | 0,00 Euro | entfällt |