In Berlin-Karlshorst lagernde Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle

Drucksache 21/4726Antwortauf die Kleine Anfrage 21/367402.02.20264 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach der Deutschen Einheit übernahm das Bundesamt für Strahlenschutz das Gelände des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin-Karlshorst, Waldowallee, und damit auch eine strahlende Plutonium-Beryllium-Neutronenquelle, die ursprünglich zur Kalibrierung von Messgeräten eingesetzt wurde. Zur sicheren Verwahrung nach den Maßgaben des Atomgesetzes wurde für den zylinderförmigen strahlenden Kernbrennstoff auf dem Gelände in Berlin-Karlshorst ein Bunker errichtet (www.tagesspiegel.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlsh orst-4956559.html).

In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 fragten Abgeordnete der Fraktion der AfD in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13619 nach Details zum Abtransport der Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst, weil das Gelände nunmehr zur Wohnraumbebauung genutzt werden sollte (www.tagesspiege l.de/berlin/das-radioaktive-erbe-von-karlshorst-4956559.html).

In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13850 heißt es, dass gegenwärtig Möglichkeiten zur Konditionierung des Materials geprüft würden und ein zeitlicher Horizont für den Abtransport der Plutonium-Beryllium-Quelle aus Berlin-Karlshorst derzeit nicht genannt werden könne. Eine Prüfung der Optionen zum Abtransport und Verbleib laufe jedoch bereits.

Des Weiteren heißt es, dass zur Überwachung der Sicherheitsanforderungen an die Strahlenquelle die Bundesregierung kontinuierlich Messungen durchführe. Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung der Quelle soll keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen (www.base.bu nd.de/shareddocs/kurzmeldungen/de/2018/3101-strahlenquelle.html).

Frage 1 Seite 2

Liegt die Zuständigkeit für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen nach der Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) immer noch beim BASE, und wenn nein, welche Bundesoberbehörde ist derzeit zuständig für Aspekte der staatlichen Verwahrung von Kernbrennstoffen?

Antwort

Ja.

Frage 2 + 2a + 2b + 3 + 4 + 5 Seite 2

2Ist die Optionenprüfung zum Abtransport und weiteren Verbleib der Strahlenquelle des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der Deutschen Demokratischen Republik aus Berlin-Karlshorst, die von einem zylindrischen Behälter mit einem Durchmesser von 6 und einer Höhe von 9,5 Zentimetern umschlossen wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/13850), inzwischen abgeschlossen?

2aWenn ja, wann wurde die Optionenprüfung abgeschlossen?

2bWenn nein, kann ein zeitlicher Horizont für den Abtransport genannt werden?

3Wenn die Frage 2 bejaht wurde, an welchen Ort, Zwischen- oder Endlagerstandort im In- und Ausland, wurde die Strahlenquelle aus Berlin-Karlshorst verbracht bzw. soll sie verbracht werden?

4Wenn Frage 2 bejaht wurde, hat die Optionenprüfung eine Endlagerfähigkeit des strahlenden Materials ergeben (bitte die Masse und chemische Darstellung des Plutoniums sowie dessen Isotopenzusammensetzung nennen und insbesondere entlang der gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutern)?

5Wenn Frage 2 bejaht wurde, wie hoch (in Euro) ist der von der Landessammelstelle an den Bund abzuführende Kostenanteil bei Annahme der Plutonium-Beryllium-Strahlenquelle?

Antwort

Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Optionenprüfung durch das BASE ist noch nicht abgeschlossen. Das BASE strebt den Abtransport der Quelle bis Ende des Jahres 2026 an.

Frage 6 Seite 2

Wenn die Optionenprüfung (Frage 2) und der daran anschließende Abtransport in ein Zwischen- oder Endlager für radioaktive Stoffe noch nicht beendet sein sollte, was sind die Ursachen für diese lange Bearbeitungsdauer (ggf. in Verbindung mit der Erläuterungsbitte in Frage 4 setzen)?

Antwort

Der Zeitbedarf für die Optionenprüfung erklärt sich aus den Anforderungen an die Aufbewahrung der Quelle insbesondere auf technischer Ebene.

Frage 7 Seite 2

Wann erfolgte die letzte Überwachungsmessung der Strahlenquelle durch die zuständige Bundesoberbehörde?

Antwort

Die messtechnische Überwachung der Strahlenquelle erfolgt kontinuierlich.

Frage 8 + 9 Seite 3

8Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die Internationale Atomenergie-Organisation?

9Wann erfolgte die letzte Kontrolle der Strahlenquelle durch die EURATOM?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine gemeinsame Kontrolle der Strahlenquelle von IAEO und EURATOM erfolgte zuletzt im November 2024.