Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte von Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Save our Mangroves Now 3.0“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID: DE‑1‑202234243) mit einem Zuschuss von 3 500 000 Euro, der vollständig ausgezahlt wurde (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsu che/DE-1-202234243). Die Durchführungsorganisation war der World Wide Fund for Nature (WWF) Deutschland (ebd.). Das Vorhaben zielte auf die Förderung von Schutz, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung der Mangrovenbestände im westlichen Indischen Ozean (Subsahara-Afrika) ab und war dem Sektor Umweltschutz allgemein/Biodiversität (100 Prozent) zugeordnet (ebd.).
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (BVerfGE 110, 199 (Rn. 215 ff.); 124, 78 (Rn. 121 ff.); 137, 185 (Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699)).
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen als Konsequenz eines sich verändernden Länderkontextes jederzeit möglich sind. Kosten, Indikatoren, Wirkungen, Projektfortschritte sowie Mittel- und Personaleinsätze o. ä. können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Im vorliegenden Fall gab es im Projektverlauf bereits solche Änderungen, sie sind bis zum tatsächlichen Abschluss eines Vorhabens auch weiterhin denkbar. Dies trifft in besonderer Weise auch für die Wirkungen und tatsächlichen Einzelkosten des Vorhabens zu. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
1Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 3 500 000 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in Subsahara-Afrika (z. B. Schutzmaßnahmen, Wiederherstellung, nachhaltige Nutzung) und Kosten in Deutschland (z. B. WWF-Verwaltung, Personalkosten, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2Welcher Anteil der Mittel floss direkt an lokale Partner oder Institutionen in Subsahara-Afrika, und welcher Anteil blieb beim WWF in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3Welche Ergebnisse (z. B. geschützte oder wiederhergestellte Mangrovenfläche in Hektar, Anzahl beteiligter Gemeinden, CO -Bindung in Ton-
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3 (Forts.)nen) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland und wie viele vor Ort in Subsahara-Afrika tätig, und wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6Welche lokalen Umsetzungspartner (z. B. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Gemeinden, Behörden) in Subsahara-Afrika wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7Welche Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Nutzung (z. B. durch lokale Gemeinden) wurden umgesetzt und mit welchen messbaren Einnahmen oder Vorteilen für diese Gemeinden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8Wie wurde die Nachhaltigkeit der Maßnahmen (z. B. Schutz und Wiederherstellung von Mangroven) nach Projektende 2025 sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Risikoanalysen zu Korruption, mangelnder lokaler Kapazitäten oder Klimawandeleffekten in Subsahara-Afrika wurden vorab durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Risikoanalysen für das Vorhaben „Save Our Mangroves Now! 3.0“ umfassen Bewertungen zu Korruption, lokalen Kapazitäten und Klimawandel-Effekten. Diese wurden durch standardisierte Instrumente wie das „Environmental and Social Safeguards Framework“ des WWF sowie durch Partneranalysen durchgeführt. Präventive Maßnahmen umfassen regelmäßige Berichterstattung, externe Audits, stichprobenartige Nachweise von Zahlungen, gezielte Trainings, Förderung klimarelevanter politischer Prozesse und angepassten Restaurationsmaßnahmen. Lokale Kapazitäten wurden durch Evaluationen vorheriger Kooperationen bewertet und durch gezielte Trainings und Kapazitätsaufbau gestärkt. Insgesamt wird der „Do no harm“-Ansatz verfolgt, um negative Auswirkungen zu minimieren und die Projektziele nachhaltig zu sichern.
Warum wurde der WWF Deutschland als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen (z. B. direkte Partnerschaft mit afrikanischen Organisationen) wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der WWF Deutschland wurde als Durchführungsorganisation für das Projekt „Save Our Mangroves Now! 3.0“ aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Region und seiner Expertise im Bereich des Natur-, Umwelt- und Mangrovenschutzes ausgewählt. Der WWF Deutschland hat bereits in vorherigen Kooperationen erfolgreich mit den internationalen Partnern des Vorhabens zusammengearbeitet und verfügt über etablierte Strukturen zur Koordination und Überwachung von Naturschutzprojekten. Zudem bringt der WWF Deutschland umfassende Kapazitäten und Netzwerke ein, die für die Umsetzung eines Projekts dieser Größenordnung erforderlich sind.
Regionale WWF-Büros (z. B. WWF Kenya, WWF Madagascar) und andere Partner sind eingebunden und gewährleisten eine effektive Umsetzung vor Ort. Diese Partnerorganisationen verfügen über spezifische lokale Expertise und Netzwerke, während der WWF Deutschland u. a. die übergeordnete Koordination und Berichterstattung übernimmt, um die Einhaltung internationaler Standards sicherzustellen.
Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt definiert, und wie wurden Fortschritte regelmäßig überprüft und dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In welchen Ländern oder Regionen Subsahara-Afrikas (westlicher Indischer Ozean) wurden die Mittel schwerpunktmäßig eingesetzt und mit welchen spezifischen Ergebnissen pro Land (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Mittel wurden in der Region westlicher Indischer Ozean mit einem Schwerpunkt auf Kenia und Mosambik umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13Welche Rückmeldungen lokaler Projektpartner (z. B. Gemeinden, Behörden) zu dem Projekt liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Biodiversitäts- oder Mangrovenprojekten in anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.