Anzahl und Kosten eingeflogener Ausländer - Stand: 31. Dezember 2025

Drucksache 21/4904Antwortauf die Kleine Anfrage 21/458819.03.20264 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/815 wurde unter anderem erfragt, wie viele Asylbewerber im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Frage 1 Seite 1

Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der sogenannten humanitären Aufnahme in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 jährlich auf dem Luftweg aus welchem Land nach Deutschland eingereist, und bei wie vielen von diesen Personen hat der deutsche Staat die Kosten für die An- und Einreise übernommen (bitte jeweils nach Jahresscheiben, der Staatsangehörigkeit und dem Geschlecht der eingereisten Person aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind 2 230 Schutzberechtigte aufgenommen worden, von denen 1 323 unter der vormaligen Bundesregierung eingereist sind. Diese Einreisen erfolgten aus Ägypten, Jordanien, Kenia und über den Evakuierungsmechanismus des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) über Ruanda aus Libyen sowie im Rahmen der Unallocated Quota auch aus weiteren Ländern; ebenfalls umfasst sind Einreisen von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen der Aufnahmeprogramme für Afghanen aus Pakistan. Nach dem Regierungswechsel erfolgten lediglich noch rechtlich bindende Einreisen in Abwicklung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan sowie Einreisen ehemaliger afghanischer Ortskräfte und im Resettlement infolge einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und Einreise übernommen. Die Aufstellungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 38 Zeilen × 4 Spalten
EinreisejahrGeschlechtStaatsangehörigkeitAnzahl
2025männlichAfghanistan526
Äthiopien3
Burundi30
China5
Eritrea20
Irak2
Jemen2
Kamerun1
Kongo, Dem. Republik84
Nigeria2
Ruanda1
Simbabwe3
Somalia51
Staatenlos3
Sudan (ohne Südsudan)95
Südsudan126
Syrien, Arabische Republik96
Uganda1
männlich1 051
weiblichAfghanistan611
Äthiopien7
Burundi28
China5
Eritrea15
Irak4
Kongo, Dem. Republik92
Nigeria2
Sierra Leone1
Simbabwe1
Somalia53
Staatenlos3
Sudan (ohne Südsudan)98
Südsudan142
Syrien, Arabische Republik113
Uganda2
Zentralafrikanische Republik2
weiblich1 179
Gesamt2 230
Frage 2 Seite 3

Wie hoch waren die Kosten für die in Frage 1 erfragten eingeflogenen Personen, die dem deutschen Staat während des erfragten Zeitraums entstanden sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bund trägt die Kosten für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und für den Transport der Schutzberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland. Die Kostenübernahme in den Aufnahmeverfahren beruht auf Einigungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern. Hiernach sind Kosten für die Aufnahme bis zum Abschluss der „Erstaufnahme“, die spätestens nach einem 14-tägigen Aufenthalt in von den Ländern zur Verfügung gestellten Zwischenunterbringungseinrichtung endet, vom Bund zu tragen. Die Ausgaben im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 beliefen sich auf 34 669 697,24 Euro. Für das Jahr 2025 sind die Abrechnungen der entstandenen Kosten im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan aus buchhalterischen Gründen noch nicht abgeschlossen und deshalb noch nicht abschließend bezifferbar. Die Kosten im Jahr 2025 sind durch bis zum Regierungswechsel erfolgte Aufnahmen sowie durch notwendige Aufgaben und Aufnahmen, die vor allem bei den Aufnahmen aus Afghanistan noch vor der Beendigung der Maßnahmen entstanden sind, begründet. Bei den angegebenen Kosten ist zudem zu berücksichtigen, dass über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eine Erstattung von Kosten an die Bundesrepublik Deutschland für die Aufnahme von Personen im Rahmen von Resettlement, humanitärer Aufnahme sowie Relocation durch die EU-Kommission in den Förderperioden des AMIF 2014 bis 2020 sowie in der Förderperiode 2021 bis 2027 in Höhe von bisher 453 620 000 Euro erfolgte. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/986 verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Wie viele von den in den Fragen 1 und 2 erfragten und auf Kosten des deutschen Staates eingereisten Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland minderjährig, und wie wurde festgestellt, dass es sich bei den betroffenen Personen um Minderjährige handelt (bitte nach Jahresscheiben, Staatsangehörigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)?

Antwort

Entsprechende Nachweise zum Alter der einreisenden Personen werden je nach Verfügbarkeit über Geburtsurkunden, Familienbücher oder Identitätsdokumente erlangt.

Die Aufstellung zu Minderjährigen (< 18 Jahre), die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nach § 23 Absatz 2 und Absatz 4 AufenthG aufgenommen wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 18 Zeilen × 4 Spalten
männlichweiblichSumme
20252025
Staatsangehörigkeit
Afghanistan233228461
Äthiopien123
Burundi181331
China336
Eritrea14721
Kongo, Dem.Republik415192
Nigeria112
Simbabwe314
Somalia282250
Staatenlos22
Sudan (ohne Südsudan)534497
Südsudan6463127
Syrien, Arabische Republik5659115
Uganda22
Zentralafrikanische Republik11
Gesamt5154991 014