Ursachenforschung hinsichtlich gestiegener Zahl der Autismus-Diagnosen und Hilfsangebote für Betroffene

Drucksache 21/4918Antwortauf die Kleine Anfrage 21/458920.03.20268 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium für GesundheitGesundheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach Angaben des Leiters des Zentrums für Neuroentwicklungsstörungen und der Abteilung für Neuropsychiatrie am Karolinska-Institut in Stockholm, Prof. Dr. Sven Bölte, ist ungefähr seit dem Jahr 2000 eine weltweit steigende Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen zu verzeichnen (www.tagessch au.de/wissen/gesundheit/autismus-neurologie-trend-101.html). Laut einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ vermutete das US-amerikanischen Gesundheitsministerium im vergangenen Jahr Umweltgifte als mögliche Ursache dieser Entwicklung und gab deshalb Studien in Auftrag, um mögliche entsprechende Zusammenhänge zu prüfen; andererseits wird für die Erklärung des statistischen Anstiegs häufig auf ein deutlich gestiegenes gesellschaftliches Bewusstsein für die Thematik hingewiesen (www.nzz.ch/wissenschaft/die-zah l-der-autismusfaelle-hat-sich-in-den-vergangenen-jahren-vervielfacht-woran-li egt-das-ld.1882098).

In den USA wurde bei rund 3 Prozent der Kinder eine Autismus-Diagnose gestellt (Stand 2025), während es in den 1980er-Jahren nur 0,04 Prozent waren (ebd.). Auch in Deutschland sind steigende Zahlen festzustellen: Auf Basis von ambulanten Abrechnungsdaten der hkk Krankenkasse wurde bei jungen Menschen bis zum Alter von 24 Jahren im Jahr 2022 eine Betroffenenquote von 0,78 Prozent ermittelt, während es im Jahr 2013 noch 0,41 Prozent waren (www.vdek.com/magazin/ausgaben/2023-05/hkk-autismusfaelle-kinder-jugen dliche.html). Der Anteil der männlichen Betroffenen war dabei stets höher als der von weiblichen Betroffenen: Bei Männern und Jungen waren es 1,08 Prozent, bei Mädchen und Frauen 0,46 Prozent (ebd., Zahlen des Jahres 2022).

Obwohl die Fallzahlen immer mehr zunehmen, sind die Beratungs- und Unterstützungsangebote nach Medienberichten weiterhin lückenhaft. Für das Finden eines Diagnostikplatzes können nicht selten bis zu fünf Jahre vergehen (www.deutschlandfunkkultur.de/autismus-erwachsene-diagnose-psychologie-100.html), was für die Betroffenen auch deshalb eine starke Belastung bedeuten kann, weil Autismus häufig mit Depressionen oder Angsterkrankungen einhergeht (ebd.).

Autistische Störungen können für die Betroffenen je nach Schweregrad zu erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeits- und Soziallebens führen. Aus diesen Gründen soll die vorliegende Kleine Anfrage eine bestmögliche Transparenz über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ursachenforschung und der politischen Maßnahmen für die Hilfe von Betroffenen herstellen.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) in Deutschland zwischen den Jahren 2020 und 2025 entwickelt (bitte nach Jahren, Altersgruppen, Geschlecht und Art der autistischen Störung aufschlüsseln)?

2Welche amtlichen oder kassenbasierten Datensätze liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zahl der festgestellten ASS-Diagnosen ggf. vor?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Prävalenz von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) zwischen den Jahren 2020 und 2025 in Deutschland vor, da in diesem Zeitraum keine repräsentativen epidemiologischen Studien zur Untersuchung der Bevölkerung auf ASS durchgeführt wurden.

Informationen zu Diagnosen von ASS in der stationären Versorgung (also nicht in der Bevölkerung insgesamt) in Krankenhäusern (www.gbe-bund.de/gbe/isgb e.archiv?p_indnr=702&p_archiv_id=7344915&p_sprache=D&p_action=A) und Vorsorge- oder Rehabilitations-Einrichtungen (www.gbe-bund.de/gbe/isgb e.archiv?p_indnr=902&p_archiv_id=7346485&p_sprache=D&p_action=A) liefert das Informationssystem Gesundheitsberichterstattung des Bundes, aktuell für die Jahre 2020 bis 2023 des erfragten Zeitraums. Informationen des Statistischen Bundesamts beinhalten auch Informationen zu Diagnosen von ASS in der stationären Versorgung in Krankenhäusern vom Jahr 2024, siehe beigefügte Tabelle in der Anlage.* Diese Anzahl entspricht nicht der Anzahl von Personen mit ASS-Diagnose in der stationären Versorgung, da eine Person pro Jahr bei mehrmaligen stationären Aufenthalten mehrere Fälle erzeugen kann.

Aus der ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegen Daten zur Häufigkeit von ASS-Diagnosen in den Jahren 2012 bis 2024 und zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl aller dokumentierten Diagnosen psychischer Störungen (ICD-10 F00-F99) für die Altersgruppen unter 18 Jahren und ab 18 Jahren vor. Der Anteil kann nicht als Prävalenz und die Anzahl nicht als Zahl betroffener Personen interpretiert werden.

Unter Kindern und Jugendlichen (< 18 Jahre) nahm die Anzahl ambulanter ASS-Diagnosen und ihr Anteil an allen dokumentierten Diagnosen psychischer Störungen zwischen 2012 und 2024 zu. Für Diagnosen von frühkindlichem Autismus (F84.0) stiegen die Anzahl und der Anteil an allen Diagnosen psychischer Störungen von 0,56 Prozent (n=61.723) auf 1,41 Prozent (n=252.414), für Diagnosen von atypischem Autismus (F84.1) von 0,11 Prozent (n=12.342) auf 0,25 Prozent (n=44.183) und für Diagnosen des Asperger-Syndroms (F84.5) von 0,28 Prozent (n=30.906) auf 0,48 Prozent (n= 85.919).

Eine ähnliche zeitliche Entwicklung war bei Erwachsenen zu beobachten. Für Diagnosen von frühkindlichem Autismus (F84.0) stiegen die Anzahl und der Anteil an allen Diagnosen psychischer Störungen von 0,06 Prozent (n= 61.559) auf 0,13 Prozent (n=207.697), für Diagnosen von atypischem Autismus (F84.1) von 0,01 Prozent (n= 14.833) auf 0,04 Prozent (n=59.947) und für Diagnosen des Asperger-Syndroms (F84.5) von 0,02 Prozent (n=23.315) auf 0,10 Prozent (n= 162.066).

AnlageAnlage: Aus dem Krankenhaus entlassene vollstationäre Patienten

PDF-Seiten 5–8 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 3a + 3b + 3c + 3d + 3e + 3f Seite 3

3Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur möglichen Beeinflussung der Fallzahlen durch

3aumweltbedingte Einflussfaktoren,

3bSchwermetalle,

3cImpfnebenwirkungen,

3dmangelnde diagnostische und medizinische Infrastruktur,

3egestiegenes gesellschaftliches Problembewusstsein und/oder

3fsonstige Faktoren vor?

Antwort

Die steigenden Fallzahlen ambulanter und stationärer ASS-Diagnosen reflektieren nicht zwingend auch eine Zunahme von ASS-Ersterkrankungen. Als wesentlich für die zunehmenden ASS-Diagnosen wird ein Zusammenhang mit einem gesteigerten gesellschaftlichen Problembewusstsein eingeschätzt.

Zusammenhänge zwischen umweltbedingten Einflüssen und Schwermetallen mit ASS sind bislang nicht gesichert bei insgesamt begrenzter Evidenz. Bei den durch Überwachungsprogramme erfassten diskutierten Risikofaktoren in Bezug auf die Humanexposition ist über die letzten Jahrzehnte keine generelle Zunahme zu beobachten. Vielmehr weisen die Daten überwiegend auf stagnierende oder rückläufige Trends hin.

Zusammenhänge zwischen Impfnebenwirkungen und ASS sind eindeutig widerlegt. Zusammenhänge mit mangelnder diagnostischer und medizinischer Infrastruktur sind nicht belegt. Weitere diskutierte Faktoren umfassen vor allem genetische Einflüsse sowie verschiedene pränatale und perinatale Risikofaktoren (z. B. Assoziationen zwischen höherem Elternalter, Frühgeburtlichkeit, mütterlichen Erkrankungen und Einnahme von Antidepressiva/SSRI) mit zum Teil nur moderater Studienqualität, während für viele andere diskutierte Faktoren (wie z. B. erhöhter frühkindlicher Medienkonsum) die Evidenz uneinheitlich bleibt.

Frage 4 Seite 3

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Diagnostik-Wartezeiten zu verkürzen und diagnostische sowie therapeutische Hilfe engmaschiger zur Verfügung stellen zu können?

Antwort

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung obliegt gemäß § 75 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch den unter Landesaufsicht stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die KVen haben im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages Instrumente, um auf besondere regionale Versorgungsbedarfe zu reagieren. Auch die Länder besitzen umfassende Optionen, sich in die Aufstellung des Bedarfsplans einzubringen und so unmittelbar Einfluss auf das Angebot der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung zu nehmen.

Deutschland verfügt insgesamt über ein breit angelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie über ein breites Angebot an weitergehenden Hilfen. Gleichzeitig bestehen Herausforderungen, unter anderem durch eine hohe Nachfrage an Behandlungsleistungen, damit einhergehende Kapazitätsengpässe und Bedarf an komplexen Behandlungsansätzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich für eine Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung und der weiteren Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierzu unter anderem vor, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen, um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen. Mit diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -Jugendpsychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Mit der im Februar 2025 in Kraft getretenen Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (BGBl. 2025 I Nr. 40) werden zudem Patientinnen und Patienten, die einen besonders erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, dabei unterstützt, einen Behandlungsplatz zu erhalten. Aufgenommen wurde ein zusätzlicher Tatbestand zur Ermächtigung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzten zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von besonders vulnerablen Patientengruppen (§ 31 Absatz 1 Satz 3 f. der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte). Damit können zusätzliche Behandlungskapazitäten für die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders vulnerablen Menschen geschaffen werden. Auch Kinder und Jugendliche können zu dieser Patientengruppe gehören.