Auswahlkriterien und regionale Verteilung der Sportmilliarde im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Drucksache 21/5213Antwortauf die Kleine Anfrage 21/483131.03.20268 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenRaumordnung, Bau- und WohnungswesenSport, Freizeit und Tourismus1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Bundeshaushalt 2026 sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in der Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“ für das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ 833 Mio. Euro (Titel 893 81) sowie für „Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ 3 Mio. Euro (Titel 893 82) veranschlagt (Einzelplan 60).

Für Spitzensportstätten sind darüber hinaus Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre vorgesehen.

Im selben Titel 893 81 wird in den Erläuterungen jedoch ausdrücklich eine neue Programmscheibe von 333 Mio. Euro sowie eine zusätzliche Programmscheibe von 250 Mio. Euro für kommunale Schwimmstätten und Schwimmbäder benannt, was einen nach Auffassung der Fragesteller nachvollziehbaren Klärungsbedarf zur vollständigen Aufschlüsselung des Titelansatzes auslöst.

Der Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde nach Angaben der Bundesregierung am 16. Oktober 2025 gestartet. Interessenbekundungen konnten bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden, die Auswahl soll durch den Haushaltsausschuss erfolgen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/Sportstaet ten_Sanierung.html).

Die Nachfrage ist nach Angaben des zuständigen Ressorts außergewöhnlich hoch: Für den Projektaufruf gingen über 3 600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Mrd. Euro ein (www.bm wsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/Bundesprogramm_ SKS.html).

Gerade vor diesem Hintergrund sind Transparenz über Auswahlkriterien, Bewertungsmatrix, Prüfschritte, regionale Verteilung und Veröffentlichung von Projektdaten zentral.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Erhalt, die Sanierung und der Neubau von kommunalen Sportstätten für den Breiten- und Vereinssport liegen in der Bundesrepublik Deutschland in der Zuständigkeit der Kommunen. Für deren Finanzausstattung sind die Länder zuständig. Der Bund ist sich jedoch des Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen bewusst. Daher haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Länder, Kommunen und Vereine bei der Modernisierung und Sanierung von Sportstätten zu helfen.

Hierfür hat der Deutsche Bundestag in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die nachfolgend im einzelnen dargestellten Haushaltsmittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus können die den Ländern zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro nach Maßgabe des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) auch für Investitionen in die Sportinfrastruktur eingesetzt werden. Die Länder legen in eigener Zuständigkeit die Höhe des Anteils der Mittel fest, der für die kommunale Infrastruktur zu verwenden ist.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie setzt sich der Titelansatz Einzelplan 60, Kapitel 6002, Anlage 2 (6093), Titel 893 81 „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ in Höhe von 833 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 vollständig zusammen (bitte nach Ausfinanzierung bereits eingegangener Verpflichtungen aus dem Projektaufruf 2025/2026, neue Programmscheibe 2026 (333 Mio. Euro), zusätzliche Programmscheibe Schwimmstätten bzw. Schwimmbäder (250 Mio. Euro) aufschlüsseln)?

2Welche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (inklusive Fälligkeitsjahren) sind jeweils für die Jahre 2026 bis 2029 (sowie ggf. darüber hinaus) vorgesehen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Ansatz 2026 in Höhe von 833 Mio. Euro setzt sich zu einem Anteil in Höhe von 583 Mio. Euro aus den vom Deutschen Bundestag im Wirtschaftsplan 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (Kapitel 6093 Titel 893 81) neu veranschlagten 333 Mio. Euro für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sowie weiteren 250 Mio. Euro für eine weitere Förderrunde speziell für Schwimmstätten und -bäder zusammen.

Hinzu kommen 250 Mio. Euro zur Umsetzung der vom Deutschen Bundestag bereits im Wirtschaftsplan 2025 für eine erste Förderrunde veranschlagten Programmmittel in Höhe von insgesamt 333 Mio. Euro. Diese teilten sich auf in einen Ausgabenansatz 2025 in Höhe von 5 Mio. Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung 2025 in Höhe von 328 Mio. Euro, fällig zu 250 Mio. Euro in 2026, 50 Mio. Euro in 2027 und 28 Mio. Euro in 2028. Für die Jahre 2027 und 2028 ist eine Veranschlagung der für das jeweilige Jahr genannten Fälligkeitsraten vorgesehen.

Insgesamt belaufen sich die vom Deutschen Bundestag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellten Mittel damit auf 916 000 000 Euro.

Die Mittel sind zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt und können daher nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung bewirtschaftet werden.

Frage 3 Seite 3

Welche Stellen sind mit der Durchführung des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beauftragt (bitte Rollen, Aufgaben, Rechtsgrundlagen nennen angeben), und welche externen Dienstleister werden hierfür eingesetzt (inklusive Vergabeart, Vertragsvolumen, Laufzeit), insbesondere vor dem Hintergrund, dass als Kontaktadresse u. a. eine @pdg.de‑Adresse ausgewiesen wird?

Antwort

Die fachliche Zuständigkeit für das Bundesprogramm SKS liegt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Mit der administrativen und fachlichen Programmumsetzung wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als dem BMWSB nachgeordnete Behörde beauftragt. Die konkrete Beauftragung erfolgte durch Erlasse vom 16. Oktober 2025 (Projektaufruf 2025/2026) sowie vom 19. Januar 2026 (Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder).

Das BBSR wird bei dieser Aufgabe für beide Förderrunden von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) unterstützt. Konkret soll die PD das BBSR bei der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (Skizzenphase), bei der Antragsvorbereitung, bei der Antragsprüfung sowie beim Programmmanagement und Berichtswesen unterstützen.

Hierzu wurden zwischen dem BBSR und der PD zwei Verträge geschlossen:

Für den Vertrag zur Förderrunde 2025/2026 des Bundesprogramms ist eine Vertragslaufzeit vom 20. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2027 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr vorgesehen.

Für den Vertrag zur Förderrunde 2026 für Schwimmbäder ist eine Vertragslaufzeit vom 18. März 2026 bis zum 31. Dezember 2028 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr vorgesehen.

Die Beauftragung der PD erfolgte als Inhouse-Vergabe, da der Bund Gesellschafter der PD ist. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich angefallenem Aufwand auf Grundlage gestaffelter Tagessätze gemäß der geltenden Eckpunktevereinbarung zwischen dem Bund und der PD. Das kalkulierte voraussichtliche Vertragsvolumen beläuft sich auf insgesamt rund 3.298.680 Euro für die Förderrunde 2025/2026 und auf 3 141 600 Euro für die Förderrunde 2026 – Schwimmbäder.

Frage 4 + 6 + 7 Seite 3

4Welche Interessenbekundungen bzw. Projektskizzen gingen im Rahmen des Projektaufrufs 2025/2026 mit dem Stichtag 15. Januar 2026 ein (bitte nach Bundesländern, Antragsberechtigten (Stadt bzw. Gemeinde, Landkreis), Art der Sportstätte (z. B. Sporthalle, Sportfreianlage, Hallenbad, Freibad, Lehrschwimmbecken) und beantragter Bundesfördersumme und Gesamtkosten aufschlüsseln)?

6Wie verteilen sich die eingegangenen Projektskizzen und die beantragten Bundesmittel nach Bundesländern (bitte tabellarisch angeben)?

7Wie verteilen sich die eingegangenen Projektskizzen nach Sportstättentypen (Sporthallen, Schwimmstätten, Sportplätze, sonstige) und nach Trägerschaft (kommunal, kreislich, sonstige)?

Antwort

Die Fragen 4, 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*

AnlageAnlage 1

PDF-Seite 7 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 4

Wie viele eingereichte Projektskizzen wurden aus formalen Gründen (z. B. Unvollständigkeit, Frist, Antragsberechtigung) ausgeschlossen, nach fachlicher Prüfung nicht weiterverfolgt, und aus welchen Hauptgründen (Kategorien) erfolgten Ausschlüsse?

Antwort

Insgesamt wurden 3 684 Projektskizzen eingereicht. Davon waren nach der Bereinigung um 41 doppelt eingereichte Vorhaben und dem Abzug von 14 zurückgezogenen Projektskizzen 3 629 Interessenbekundungen prüffähig. Davon wurden 1 393 als nicht förderfähig eingestuft. Die drei häufigsten Gründe hierfür waren ein fehlender Ratsbeschluss, ein fehlender Drittmittelnachweis sowie eine Verfehlung der energetischen Mindestanforderungen.

Frage 8 Seite 4

Welche Kriterien dienen der Sicherung einer regional ausgewogenen Förderung (z. B. Quoten, Streuung, Berücksichtigung ländlicher Räume), und wenn keine vorgesehen sind, warum nicht?

Antwort

Die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (HHA) und liegt somit in dessen Ermessen, das gilt auch für die Kriterien der Projektauswahl.

Frage 9 Seite 4

Welche Bewertungskriterien, Messgrößen und Gewichtungen werden in der fachlichen Vorprüfung angewandt (inklusive Definition „besondere regionale/überregionale Bedeutung“), und welche Dokumente (Bewertungsmatrix, Bewertungsbogen, Rangliste/Vorschlagsliste) legt die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss zur Entscheidungsfindung vor (bitte vollständig beifügen bzw. inhaltlich wiedergeben)?

Antwort

Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Ziffer 7.2. des Projektaufrufs 2025/2026 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten. Nach der Prüfung formaler Kriterien zur Teilnahmeberechtigung einschließlich des Vorliegens vorzulegender Nachweise erfolgt die fachlich-inhaltliche Prüfung der eingereichten Projektskizzen in zwei Stufen.

In der ersten Stufe werden die Fördervoraussetzungen geprüft; dies betrifft die unter Ziffer 3 des Projektaufrufs aufgeführten energetischen Anforderungen und bei Kunstrasenplätzen die Verwendung zertifizierter und nachhaltiger Materialien. Darüber hinaus wird geprüft, ob der kommunale Eigenanteil, den Kommunen und Landkreise in die Finanzierung einbringen, gesichert ist.

In einer zweiten Stufe erfolgt die Prüfung der Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte. Dabei wird geprüft, ob die Interessenbekundung Aspekte aufweist, die gemäß Projektaufruf positiv bei der Bewertung berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um die Übererfüllung der energetischen Anforderungen, die Durchführung eines Projektes mit anderen Kommunen als interkommunales Projekt sowie eine fortgeschrittene Projektreife von mindestens Leistungsphase 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zudem werden die Kriterien Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit, bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialen bewertet.

Dem HHA wird eine Liste der förderfähigen Projekte zur Verfügung gestellt.

Frage 10 Seite 5

Werden alle eingegangenen Projektskizzen dem Haushaltsausschuss vorgelegt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Gemäß Maßgebebeschluss des HHA vom 4. September 2025 (Ausschussdrucksache 21(8)1685) erwartet er die Vorlage von förderfähigen Projektskizzen zur anschließenden Projektauswahl. Daher wird dem HHA eine Übersicht der eingereichten förderfähigen Projektskizzen zur Verfügung gestellt.

Frage 11 Seite 5

Welcher Zeitplan ist für die Erstellung der Vorschlagsliste der Bundesregierung und die Entscheidungsvorlage an den Haushaltsausschuss vorgesehen (bitte Datumsplanung angeben), und wie viele Projekte sollen nach Planung der Bundesregierung aus der ersten Tranche 2025/2026 finanziert werden?

Antwort

Das mit der Umsetzung des Programms beauftragte BBSR hat mit Unterstützung der PD alle eingegangenen Projektskizzen anhand der im Projektaufruf benannten Kriterien geprüft. Auf dieser Grundlage wird eine Übersicht der förderfähigen Projekte erstellt. Seitens der Bundesregierung wird keine Vorschlagsliste erarbeitet, da durch das BMWSB oder das BBSR keine Vorauswahl getroffen wird.

Für die Projektauswahl wird auf die Zuständigkeit des HHA verwiesen, der im Rahmen der zur Verfügung stehenden 333 Mio. Euro auch über die Anzahl der zu fördernden Projekte entscheidet. Die Auswahlentscheidung wird voraussichtlich nach Ostern erfolgen.

Frage 12 Seite 5

Welche konkreten Vorhaben sollen über den Titel 893 82 „Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ (3 Mio. Euro im Jahr 2026 sowie VE für Folgejahre) gefördert werden, nach welchen Kriterien erfolgt die Vorauswahl, und wird auch hierzu eine Projektliste (Ort, Maßnahme, Summe) veröffentlicht?

Antwort

Über den Titel 893 82 „Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung von Spitzensportstätten“ sollen Infrastrukturmaßnahmen an Bundesstützpunkten gefördert werden. Die Maßnahmen umfassen Sanierungsmaßnahmen sowie Ersatz- und Neubauten, insbesondere zur Reduzierung bestehender Investitionsrückstände im Spitzensport.

Aktuell sind folgende Maßnahmen vorgesehen.

Maßnahmen über 20 Mio. Euro.

– Frankfurt am Main: Ersatzneubau Multifunktionshalle (Turnen/Volleyball)

– Garching: Ersatzneubau Multifunktionshalle (Schießen)

– Magdeburg: Neubau Schwimmzentrum

Maßnahmen >15 bis 20 Mio. Euro.

– Berchtesgaden: Sanierung und Erweiterung Turnhalle (Bob/Rodel)

– Dormagen: Neubau Fechthalle Maßnahmen >10 bis 15 Mio. Euro.

– Altenberg: Erweiterung Bobstartanlage

– Erfurt: Kernsanierung Leichtathletikhalle

– Kiel: Neubau Bootshalle

– Köln: Modernisierung Funktionsgebäude (Hockey)

– Leipzig: Ersatzneubau Multifunktionsgebäude

– Potsdam: Ersatzneubau und Erweiterung Kanuzentrum

Maßnahmen >5 bis 10 Mio. Euro.

– Berlin: Neubau Bogensporthalle

– Oberwiesenthal: Neubau Kraftraum und Sprintbahn

– Suhl: Sanierung Erich-Krempel-Halle

Maßnahmen bis 5 Mio. Euro.

– Berlin: Kunstrasenplatz mit Überdachung (Hockey)

– Erfurt: Erneuerung Dach und Beleuchtung Eisschnelllaufhalle

– Hannover: Sanierung Schwimmhalle

– Mannheim: Sanierung und Modernisierung Leichtathletikhalle

Hinweise zur Förderung.

– Auswahl der Projekte.

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach sportfachlichen Kriterien durch das Bundeskanzleramt (Staatsministerin für Sport und Ehrenamt).

– Förderquote.

Die Projektförderung erfolgt mit einem Bundesanteil von bis zu 45 Prozent.

– Zeitliche Einordnung.

Berücksichtigt wurden zunächst nur Maßnahmen, die in den Jahren 2026/2027 die Leistungsphase 3 (nach HOAI) erreichen. Über Maßnahmen mit Erreichen dieser Phase erst im Jahr 2028 wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 entschieden.

– Noch keine abschließenden Fördersummen.

Die genannten Kosten stellen lediglich grobe Schätzungen der Gesamtkosten dar. Die Höhe der tatsächlich förderfähigen Gesamtkosten kann erst nach Abschluss der baufachlichen Prüfung bzw. nach Abschluss der Leistungsphase 3 der HOAI bestimmt werden. Daher können derzeit auch noch keine konkreten Fördersummen für einzelne Vorhaben benannt werden.

– Veröffentlichung der Projektliste.

Es ist geplant, die Projektliste auf der Website des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen.