Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Trotz der steigenden Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ukrainer in Deutschland – im Juli 2025 waren es 290 471 – betrug die SGB-II-Quote (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der in Deutschland lebenden Ukrainer zu diesem Zeitpunkt 55,5 Prozent. Zum Vergleich: Die SGB-II-Quote von Deutschen lag im Juli 2025 bei 5,2 Prozent (vgl. https://statistik.arbeits agentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrationsmonito r/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1).
Gleichzeitig zeigt sich ein Ungleichgewicht bei den Tätigkeiten, denen die Ukrainer in Deutschland im Vergleich zu den von Deutschen ausgeübten Tätigkeiten nachgehen: So gingen im Juni 2025 86,8 Prozent der deutschen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) einer Tätigkeit mit dem Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist oder Experte nach, bei den ukrainischen SvB waren es nur 54,6 Prozent (ebd.). Stand Juli 2025 arbeiteten ferner rund 64 Prozent der ukrainischen SvB in Vollzeit und 36 Prozent in Teilzeit (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_F ormular.html?nn=25122&topic_f=ust-uebergreifende-statistik-ukraine#:~:tex t=Januar%202026 Prozent20 ProzentE2 Prozent80 Prozent93 Prozent20Deuts chland,EXCEL).
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge, die seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind, hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stand 31. Dezember 2025 in Deutschland auf (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, nach Geschlecht und Altersstufen: unter 18 Jahre, 18 bis 22 Jahre, 22 bis 39 Jahre, 40 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter sowie in tabellarischer Form angeben)?
Tabelle: Geflüchtete aus der Ukraine nach Staatsangehörigkeit
| Staatsangehörigkeit | Anzahl Personen |
|---|---|
| ukrainische Staatsangehörige | 1.290.526 |
| weitere Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige | 36.549 |
| Staatenlose | 193 |
| Summe | 1.327.268 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Tabelle: Geflüchtete aus der Ukraine nach Geschlecht und Alter
| Anzahl Personen | divers | männlich | unbekannt | weiblich | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 18 Jahre | 18 | 186.015 | 614 | 170.511 | 357.158 |
| 18 bis 21 Jahre | 16 | 67.351 | 156 | 48.167 | 115.690 |
| 22 bis 39 Jahre | 28 | 141.393 | 561 | 200.181 | 342.163 |
| 40 bis 59 Jahre | 22 | 121.387 | 529 | 222.609 | 344.547 |
| 60 bis 64 Jahre | 2 | 16.694 | 70 | 33.100 | 49.866 |
| 65 Jahre und älter | 10 | 34.765 | 239 | 82.830 | 117.844 |
| Summe | 96 | 567.605 | 2.169 | 757.398 | 1.327.268 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 nach Deutschland eingereist, und wie viele sind wieder ausgereist (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen sowie nach Geschlecht und die Zahlen in tabellarischer Form angeben)?
Im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 sind nach Angaben des AZR rund 1,79 Millionen Personen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025
| Anzahl Personen | divers | männlich | unbekannt | weiblich | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ukrainische Staatsangehörige | 138 | 709.402 | 3.761 | 1.029.544 | 1.742.845 |
| weitere nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige | 5 | 32.047 | 68 | 16.492 | 48.612 |
| Staatenlose | 0 | 170 | 0 | 56 | 226 |
| Summe | 143 | 741.619 | 3.829 | 1.046.092 | 1.791.683 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren im AZR 470.290 Personen, die seit dem 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist waren, als nicht mehr in Deutschland aufhältig erfasst. Zu den nicht mehr aufhältigen Personen zählen sowohl verstorbene Personen als auch Personen, die einen erfassten Fortzug nach unbekannt oder ins Ausland hatten bzw. abgeschoben wurden. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 nach Deutschland eingereist waren und zum 31. Januar 2026 nicht mehr aufhältig erfasst sind
| Anzahl Personen | divers | männlich | unbekannt | weiblich | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ukrainische Staatsangehörige | 47 | 168.037 | 1.647 | 288.329 | 458.060 |
| weitere nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige | 0 | 8.692 | 14 | 3.491 | 12.197 |
| Staatenlose | 0 | 27 | 0 | 6 | 33 |
| Summe | 47 | 176.756 | 1.661 | 291.826 | 470.290 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 nach Deutschland eingereist, und wie viele sind wieder ausgereist (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen sowie nach Geschlecht und die Zahlen in tabellarischer Form angeben)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sind rund 181.000 Personen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
| Anzahl Personen | divers | männlich | unbekannt | weiblich | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ukrainische Staatsangehörige | 27 | 93.962 | 254 | 85.622 | 179.865 |
| weitere nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige | 0 | 405 | 3 | 302 | 710 |
| Staatenlose | 0 | 4 | 0 | 4 | 8 |
| Summe | 27 | 94.371 | 257 | 85.928 | 180.583 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren im AZR rund 18.000 Personen, die seit dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist waren, als nicht mehr in Deutschland aufhältig erfasst. Zu den nicht mehr aufhältigen Personen zählen sowohl verstorbene Personen als auch Personen, die einen erfassten Fortzug nach unbekannt oder ins Ausland hatten bzw. abgeschoben wurden. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Personen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist waren und nicht mehr aufhältig erfasst sind, Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Januar 2026
| Anzahl Personen | divers | männlich | unbekannt | weiblich | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| ukrainische Staatsangehörige | 2 | 8.298 | 27 | 9.339 | 17.666 |
| weitere nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige | 0 | 21 | 0 | 8 | 29 |
| Staatenlose | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 2 | 8.319 | 27 | 9.347 | 17.695 |
Quelle: Ausländerzentralregister
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Integrations- oder Sprachkurs absolviert, und wie viele befinden sich aktuell in einem solchen Kurs (bitte nach Geschlecht und Altersstufen: unter 18 Jahre, 18 bis 39 Jahre, 40 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter differenzieren und die Zahlen jeweils für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 getrennt darstellen)?
Eine Auswertung nach aktuellen Teilnahmen im Integrationskurs ist technisch nicht möglich.
Die Anzahl und Verteilung der neuen Kursteilnehmenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, welche ab dem 24. Februar 2022 einen Integrationskurs begonnen haben, sowie die Anzahl und Verteilung der Integrationskursaustritte von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle: Integrationskurs – Anzahl der neuen Kursteilnehmenden von ukrainischen Kriegsflüchtlingen¹) im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Oktober 2025 nach Geschlecht²), konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. Februar 2026 ohne Kurswiederholende
| Geschlecht | 24.2. bis 31.12.2022 | 2023 | 2024 | 1.1. bis 31.10.2025 |
|---|---|---|---|---|
| Männlich | 40.333 | 58.914 | 50.659 | 35.675 |
| Weiblich | 159.947 | 108.985 | 66.620 | 43.838 |
| Summe | 200.280 | 167.899 | 117.279 | 79.513 |
¹) gemäß der Definition Kriegsflüchtling wurden einzig Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung ab 24. Februar 2022 betrachtet ²) Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Tabelle: Integrationskurs – Anzahl der neuen Kursteilnehmenden von ukrainischen Kriegsflüchtlingen¹) im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Oktober 2025 nach Altersgruppe, konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. Februar 2026 ohne Kurswiederholende
| Altersgruppe | 24.2. bis 31.12.2022 | 2023 | 2024 | 1.1. bis 31.10.2025 |
|---|---|---|---|---|
| unter 18 Jahre | 4.561 | 4.132 | 4.134 | 3.468 |
| 18 bis 39 Jahre | 99.882 | 85.663 | 62.630 | 44.160 |
| 40 bis 59 Jahre | 81.277 | 67.462 | 44.125 | 27.652 |
| 60 bis 64 Jahre | 9.348 | 7.852 | 4.906 | 3.215 |
| 65 Jahre | 1.075 | 755 | 419 | 292 |
| über 65 Jahre | 4.137 | 2.035 | 1.065 | 726 |
| Summe | 200.280 | 167.899 | 117.279 | 79.513 |
¹) gemäß der Definition Kriegsflüchtling wurden einzig Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung ab 24. Februar 2022 betrachtet
Tabelle: Integrationskurs – Anzahl der Kursaustritte von ukrainischen Kriegsflüchtlingen¹) im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Oktober 2025 nach Geschlecht²), konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. Februar 2026 ohne Kurswiederholende
| Geschlecht | 24.2. bis 31.12.2022 | 2023 | 2024 | 1.1. bis 31.10.2025 |
|---|---|---|---|---|
| Männlich | 348 | 39.461 | 57.769 | 45.347 |
| Weiblich | 2.126 | 142.751 | 121.848 | 68.567 |
| Summe | 2.474 | 182.212 | 179.617 | 113.914 |
¹) gemäß der Definition Kriegsflüchtling wurden einzig Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung ab 24. Februar 2022 betrachtet ²) Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ (nach § 22 Abs. 3 PStG) werden aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Tabelle: Integrationskurs – Anzahl der Kursaustritte von ukrainischen Kriegsflüchtlingen ¹) im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Oktober 2025 nach Altersgruppe, konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 1. Februar 2026 ohne Kurswiederholende
| Altersgruppe | 24.2. bis 31.12.2022 | 2023 | 2024 | 1.1. bis 31.10.2025 |
|---|---|---|---|---|
| unter 18 Jahre | 53 | 1.476 | 1.386 | 1.096 |
| 18 bis 39 Jahre | 1.514 | 89.718 | 86.121 | 57.328 |
| 40 bis 59 Jahre | 817 | 77.403 | 78.634 | 47.595 |
| 60 bis 64 Jahre | 47 | 8.326 | 8.942 | 5.457 |
| 65 Jahre | 11 | 1.194 | 1.105 | 677 |
| über 65 Jahre | 32 | 4.095 | 3.429 | 1.761 |
| Summe | 2.474 | 182.212 | 179.617 | 113.914 |
¹) Gemäß der Definition Kriegsflüchtling wurden einzig Teilnahmeberechtigung/-verpflichtungen sowie Kursbeginne ab 24. Februar 2022 betrachtet.
Im Folgenden werden die Kursaustritte und der Bestand an Teilnehmenden ukrainischer Staatsangehöriger in den Berufssprachkursen dargestellt. Daten für Kursaustritte werden in den Berufssprachkursen erst seit dem Jahr 2023 konsolidiert. Für das Jahr 2022 kann davon ausgegangen werden, dass es keine signifikante Zahl an Austritten von ukrainischen Staatsangehörigen gab, da dem Berufssprachkursbesuch überwiegend ein mehrmonatiger Integrationskursbesuch vorangeht. Die Altersgruppen wurden nach der bestehenden, in den Berufssprachkursen üblichen, Aufgliederung eingeteilt.
Tabelle: Berufssprachkurs – Kursaustritte* von ukrainischen Staatsangehörigen nach Geschlecht und Altersgruppen
| Kursaustritte 2023 | männlich | weiblich | Gesamt |
|---|---|---|---|
| bis unter 25 Jahre | 793 | 2.785 | 3.578 |
| 25 bis unter 35 Jahre | 709 | 3.978 | 4.687 |
| 35 bis unter 45 Jahre | 946 | 6.436 | 7.382 |
| 45 bis unter 55 Jahre | 375 | 2.676 | 3.051 |
| 55 Jahre und älter | 129 | 522 | 651 |
| Gesamtergebnis | 2.952 | 16.397 | 19.349 |
| Kursaustritte 2024 | männlich | weiblich | Gesamt |
| bis unter 25 Jahre | 4.276 | 9.262 | 13.538 |
| 25 bis unter 35 Jahre | 3.072 | 13.455 | 16.527 |
| 35 bis unter 45 Jahre | 4.564 | 24.525 | 29.089 |
| 45 bis unter 55 Jahre | 1.933 | 11.253 | 13.186 |
| 55 Jahre und älter | 587 | 2.599 | 3.186 |
| Gesamtergebnis | 14.432 | 61.094 | 75.526 |
| Kursaustritte 2025 | männlich | weiblich | Gesamt |
| bis unter 25 Jahre | 5.030 | 7.300 | 12.330 |
| 25 bis unter 35 Jahre | 2.909 | 9.163 | 12.072 |
| 35 bis unter 45 Jahre | 4.129 | 18.283 | 22.412 |
| 45 bis unter 55 Jahre | 2.147 | 10.431 | 12.578 |
| 55 Jahre und älter | 614 | 2.674 | 3.288 |
| Gesamtergebnis | 14.829 | 47.851 | 62.680 |
* Für die Jahre 2023 und 2024 konsolidierte Daten, für das Jahr 2025 Daten aus der Fortschreibung mit Stand 27. Februar 2026. Die zeitliche Zuordnung der Kursaustritte erfolgte nach dem Datum des Kursendes. Aufgrund der geringen Fallzahl wurden die Ausprägungen „divers“ und „keine Angabe“ der kleineren Gruppe der männlichen Teilnehmenden zugeschlagen.
* Für die Jahre 2023 und 2024 konsolidierte Daten, für das Jahr 2025 Daten aus der Fortschreibung mit Stand 27. Februar 2026. Die zeitliche Zuordnung der Kursaustritte erfolgte nach dem Datum des Kursendes. Aufgrund der geringen Fallzahl wurden die Ausprägungen „divers“ und „keine Angabe“ der kleineren Gruppe der männlichen Teilnehmenden zugeschlagen.
Tabelle: Berufssprachkurs – Teilnehmende in laufenden Kursen* von ukrainischen Staatsangehörigen nach Geschlecht und Altersgruppen zum Stichtag 27. Februar 2026
| Bestand | männlich | weiblich | Gesamt |
|---|---|---|---|
| bis unter 25 Jahre | 3.885 | 4.101 | 7.986 |
| 25 bis unter 35 Jahre | 1.788 | 4.109 | 5.897 |
| 35 bis unter 45 Jahre | 2.246 | 7.839 | 10.085 |
| 45 bis unter 55 Jahre | 1.070 | 4.533 | 5.603 |
| 55 Jahre und älter | 237 | 1.065 | 1.302 |
| Gesamtergebnis | 9.226 | 21.647 | 30.873 |
* Daten aus der Fortschreibung mit Stand 27. Februar 2026. Der Bestand bezieht sich auf Teilnehmende in laufenden Kursen zum Stichtag 27. Februar 2026.
* Daten aus der Fortschreibung mit Stand 27. Februar 2026. Der Bestand bezieht sich auf Teilnehmende in laufenden Kursen zum Stichtag 27. Februar 2026.
Aufgrund der geringen Fallzahl wurden die Ausprägungen „divers“ und „keine Angabe“ der kleineren Gruppe der männlichen Teilnehmenden zugeschlagen.
Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einer Beschäftigung nach, und wie hoch ist die Beschäftigungsquote (bitte differenziert nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: Vollzeit und Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung, jeweils nach Geschlecht sowie jeweils nach den in Frage 4 dargelegten Altersstufen in tabellarischer Form angeben)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gingen im Juni 2025 rund 341.000 ukrainische Staatsangehörige einer abhängigen Beschäftigung nach. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
6Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von Februar 2022 bis heute (bitte aktuellen Datenstand verwenden) jeweils die Anzahl der ukrainischen Staatsbürger und der Anteil der
6asozialversicherungspflichtig Beschäftigen,
6bsozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten,
6csozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten und
6dausschließlich geringfügig Beschäftigten entwickelt (bitte tabellarisch unter Ausweisung der Differenz zwischen den Monatswerten für Februar 2022 und dem aktuellen Datenstand im Jahr 2025 darstellen)?
Ergebnisse können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
7Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 die Anzahl und der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (zusätzlich bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung differenzieren) mit der Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsgebiet
7aDeutsche,
7bAusländer (insgesamt),
7cEU-Ausländer,
7dEU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
7eWestbalkan,
7fUkraine und
7gTop --nichteuropäische Asylherkunftsländer jeweils differenziert nach Anforderungsniveau der ausgeführten Tätigkeit (Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte) entwickelt?
8Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 die Anzahl und der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (zusätzlich bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung differenzieren) mit der Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsgebiet
8aDeutsche,
8bAusländer (insgesamt),
8cEU-Ausländer,
8dEU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
8eWestbalkan,
8fUkraine und
8gTop-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer jeweils differenziert nach Berufsabschluss (ohne Berufsabschluss, betriebliche bzw. schulische Berufsausbildung, akademischer Abschluss) entwickelt?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2025 rund 34,9 Millionen Beschäftigte sozialversicherungspflichtig tätig, darunter rund 29,1 Millionen deutsche und 5,8 Millionen ausländische Staatsangehörige. Weitere Ergebnisse in den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 3 und 4 im Anhang entnommen werden.* Als Jahreswert wurde der Juni-Wert ausgewiesen.
9Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbezieher mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt:
9aDeutsche,
9bAusländer (insgesamt),
9cEU-Ausländer,
9dEU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
9eWestbalkan,
9fUkrainer und
9gTop-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer?
10Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das Medianentgelt für die in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten jeweils entwickelt, und wie groß war im Jahr 2024 jeweils der absolute und relative (Median-)Entgeltunterschied der in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten zum Medianentgelt von deutschen Beschäftigten?
11Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das Medianentgelt der Beschäftigten in den Altersgruppen
11a15 bis unter 25 Jahre,
11b25 bis unter 55 Jahre sowie
11c55 Jahre und älter jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU-11), Westbalkan, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für das Jahr 2024 jeweils den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied zu deutschen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe ausweisen)?
12Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 das Medianentgelt der Beschäftigten in den Anforderungsniveaus
12aHelfer,
12bFachkraft,
12cSpezialist und
12dExperte jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU-11), Westbalkan, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für das Jahr 2024 jeweils den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied zu deutschen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe ausweisen)?
Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Jahr 2024 rund 3,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich, darunter rund 2,3 Millionen deutsche und 1,1 Millionen ausländische Staatsangehörige. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
Angaben zu den mittleren Bruttomonatsentgelten (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie zu den Entgeltunterschieden können den Tabellen 6 bis 8 im Anhang entnommen werden.*
Zum methodischen Hintergrund der Entgelte, der Entgeltunterschiede und des unteren Entgeltbereiches verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung auf der Bundestagsdrucksache 20/12933.
13Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten mit einer der in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau „Helfer“, die jeweils ein niedrigeres Entgelt als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau „Helfer“ aufwiesen (bitte jeweils für jedes Jahr und jede Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
14Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten mit einer der in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau „Fachkraft“, die jeweils ein niedrigeres Entgelt als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau „Helfer“ aufwiesen (bitte jeweils für jedes Jahr und jede Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können den Tabellen 9 und 10 im Anhang entnommen werden.*
Wie hat sich die Zahl der durch Auswahl und Vorschlag vermittelten ukrainischen Kriegsflüchtlinge und die dazugehörige Vermittlungsquote in den Jahren 2023, 2024 und 2025 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Monaten getrennt aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gingen im Jahr 2025 rund 518.000 arbeitslos gemeldete ukrainische Staatsangehörige aus der Arbeitslosigkeit ab, darunter rund 92.000 in eine Erwerbstätigkeit. Unter den Abgängen in eine Erwerbstätigkeit waren 71.000 in eine ungeförderte Beschäftigung, davon rund 4.000 Personen in eine ungeförderte Beschäftigung durch Vermittlung. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.*
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass „Abgänge aus Arbeitslosigkeit durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ eine eng definierte Gruppe darstellen. Ziel der Vermittlungsunterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit ist es, die Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Arbeitsuchenden bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Nach § 35 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) umfasst die Vermittlung in diesem Sinne alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Für die Definition und zu erfüllenden Kriterien wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 127 des Abgeordneten René Springer auf Bundestagsdrucksache 20/12255 verwiesen.
Wie lassen sich die Erfolge des sogenannten Jobturbos für ukrainische Kriegsflüchtlinge hinsichtlich der Anzahl und Quote der Vermittlungen sowie der Abgänge in eine Beschäftigung belegen (bitte tabellarisch für die Monate von November 2023 bis Dezember 2025, differenziert nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und geringfügiger Beschäftigung darstellen, geförderte Beschäftigungen bitte gesondert ausweisen)?
In einer Studie (Hainmüller et al.) wurde die Wirkung des Job-Turbos auf Basis administrativer Daten der Bundesagentur für Arbeit empirisch untersucht und gezeigt, dass die Einführung des Job-Turbos die Beschäftigungsaufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen signifikant erhöht hat. So lag im Dezember 2025 der monatliche Abgang aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für ukrainische Staatsangehörige bei rund 5.400, ein Plus von 90,4 Prozent im Vergleich zu November 2023. Die Studie ist hier veröffentlicht: https://osf.io/preprints/socarxiv/px9ew_v1.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Abgang an Arbeitslosen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit können in der erfragten Differenzierung der Tabelle 12 im Anhang entnommen werden.*
17Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Zugänge in den Regelleistungsbezug mit vorherigem Regelleistungsbezug in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte nach den gesamten Zugängen in den Regelleistungsbezug, den Zugängen mit einem Vorbezug innerhalb der letzten drei Monate sowie einem Vorbezug, der länger als drei Monate zurücklag, differenzieren und dies jeweils für die folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche und Ukrainer sowie insgesamt ausweisen)?
18Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Abgänge aus dem Regelleistungsbezug, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abgang erneut in den Regelleistungsbezug zurückkehrten, in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte nach den gesamten Abgängen aus dem Regelleistungsbezug und den mit einem erneuten Bezug innerhalb der folgenden drei Monate differenzieren und dies jeweils für die folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche und Ukrainer sowie insgesamt ausweisen)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Zeitraum Januar bis November 2025 rund 1,8 Millionen Zugänge in den Regelleistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und rund 2 Millionen Abgänge. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.*
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter, das durchschnittliche Alter der neu versicherten Beschäftigten und die durchschnittliche Anzahl der Beitragsjahre beim Renteneintritt von deutschen und ausländischen Versicherten entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus den Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern getrennt ausweisen)?
Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung in der erfragten Differenzierung können der Tabelle 14 im Anhang entnommen werden.* Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Statistische Angaben zu Beitragszeiten liegen nur für Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vor. Entsprechende Informationen für Zeiten, die in anderen Alterssicherungssystemen, z. B. im Herkunftsland, zurückgelegt wurden, liegen nicht vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2023 bis 2025 das durchschnittliche beitragspflichtige Versichertenentgelt deutscher und ausländischer Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus den Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern getrennt ausweisen)?
Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung in der erfragten Differenzierung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Tabelle: Durchschnittlich erzielte Jahresentgelte in Euro¹) von versicherungspflichtig Beschäftigten ohne Beitragsbesonderheiten nach Jahren und Staatsangehörigkeit
| Staatsangehörigkeit/ Berichtsjahr | 2023 | 2024 |
|---|---|---|
| Insgesamt2) | 40.382 | 42.316 |
| dar.: Deutsch | 42.593 | 44.701 |
| Ausland | 31.300 | 32.966 |
| dar.: EU-Ausland | 29.472 | 31.419 |
| Drittstaatenangehörige3) | 32.630 | 33.948 |
| Ukraine | 25.359 | 25.667 |
| Top-8-Asyslherkunftsländer4) | 25.913 | 27.206 |
1)Entgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung ohne Rentenbezug, ohne Entgelte aus Beschäftigung mit einem reinen Entgelt im Übergangsbereich/in der Gleitzone, wegen Berufsausbildung sowie nach dem Altersteilzeitgesetz und ohne geringfügige Beschäftigung. Es werden nur Entgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. 2)Einschließlich staatenlos und Staatsangehörigkeit unbekannt 3)Ausland abzgl. Länder der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation. 4)Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Versicherte
21Welches Bruttomonatsentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erforderlich, um im Alter jeweils nach 45, 35 und 25 Arbeitsjahren eine Rente ohne Grundrentenzuschlag oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer Darstellung für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
22Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, deren Entgelt nicht ausreicht, um im Alter hochgerechnet auf jeweils 45, 35 und 25 Beitragsjahre eine Rente ohne Grundrentenzuschlag oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus den Top-8nichteuropäischen Asylherkunftsländern für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Entgeltverhältnisses können die versicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte, die im Jahr 2024 rein rechnerisch notwendig wären, um 1/45, 1/35 bzw. 1/25 der Entgeltpunkte des Rentenzahlbetrages (ohne Berücksichtigung eines eventuell zustehenden Grundrentenzuschlages) in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfes eines Beziehenden in der Grundsicherung im Alter (1.007 Euro, Stand: Ende Dezember 2024) zu erreichen, der Tabelle 15 im Anhang entnommen werden.*
Angaben zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, deren Bruttomonatsentgelt unter der Grenze für eine Rente oberhalb der Grundsicherung lag, können ebenfalls der Tabelle 15* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse für das Jahr 2025 liegen nicht vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf den Erwerbsverlauf und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass die Ergebnisse nicht stabil sind, da die Rentenhöhe mit einem vorläufigen durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt berechnet werden musste. Ferner wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe der gesetzlichen Rente alleine nicht auf Hilfebedürftigkeit im Alter geschlossen werden kann, da weitere Einkünfte und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt werden.
23Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die im Jahr 2024 Grundsicherung im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
24Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Personen, die in den Jahren 2023 und 2024 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können den Tabellen 16 und 17 im Anhang entnommen werden.*
25Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen, ausgezahlt wurde (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
26Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, ausgezahlt wurde (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem Jahr 2017 werden die jährlichen Gesamtausgaben für das Vierte Kapitel des SGB XII als Nettoausgaben für Geldleistungen aus den Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an die Länder ermittelt. Die von den Ländern nachgewiesenen Nettoausgaben lassen sich nicht nach Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten differenzieren. Jedoch ist eine Unterscheidung nach Leistungsberechtigten möglich, die die Altersgrenze überschritten haben.
Die Angaben für die Jahre 2023 und 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, soweit diese in der gewünschten Differenzierung vorliegen. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.
Tabelle: Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII), Deutschland
| Jahr | Insgesamt in Tsd. Euro | Darunter im Alter1) in Tsd. Euro |
|---|---|---|
| 2023 | 10.090.200 | 5.084.770 |
| 2024 | 11.432.134 | 5.916.449 |
1)Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quellen: Ab 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen auf der Grundlage von Jahresnachweisen ausgewertet, die die Länder dem Bund im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46a Absatz 5 SGB XII vorzulegen haben (Datenstand 29. April 2025).
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (oder hilfsweise aktueller Datenstand) einen Rentenzahlbetrag erhalten, der unterhalb des Bruttobedarfs von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) lag (bitte nach insgesamt, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer getrennt ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies jeweils bezogen auf alle Rentenempfänger der vorstehend genannten Gruppen?
Der durchschnittliche Bruttobedarf der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen lag am Ende des Jahres 2023 in Deutschland bei 942 Euro und am Ende des Jahres 2024 bei 1.011 Euro. Ergebnisse zu den Rentenzahlbeträgen liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Für die Auswertung wurde daher auf Altersrenten mit Zahlbeträgen zum 31. Dezember 2023 unter 950 Euro und zum 31. Dezember 2023 unter 1.000 Euro abgestellt. Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung können in der erfragten Differenzierung der Tabelle 18 im Anhang entnommen werden.* Daten für das Jahr 2025 liegen nicht vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-) Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der Alterssicherungsbericht 2024 bestätigt den Zusammenhang: So fällt das Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen durchschnittlich am höchsten aus, (vgl. hierzu auch die Tabelle „Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024, Bundestagsdrucksache 20/14086, Seite 89). Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden.
Wie viele der Kriegsflüchtlinge mit ukrainischer Staatsangehörigkeit bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (hilfsweise aktueller Datenstand) Grundsicherung oder Sozialhilfe (bitte differenziert nach SGB II – Hilfe zum Lebensunterhalt, SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, nach Geschlecht und nach den Altersstufen wie in Frage 4 angeben)?
Aufgrund von Untererfassungen in der Sozialhilfestatistik zum aufenthaltsrechtlichen Status von ukrainischen Leistungsberechtigten mit der Ausprägung „Kriegs-/Bürgerkriegsflüchtling“ werden nachfolgend alle Leistungsbeziehenden mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen der Sozialhilfe am Ende des Jahres 2022, 2023, 2024 bezogen, können nach Geschlecht differenziert den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 sowie Daten differenziert nach den in Frage 4 genannten Altersgruppen liegen nur für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII vor (aktuellste Daten Ende des dritten Quartals 2025) und können der entsprechenden Tabelle entnommen werden. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten nur Personen ab 18 Jahren.
Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Geschlecht am Ende des Jahres, Deutschland
| Geschlecht | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| Insgesamt | 21.475 | 25.015 | 25.980 |
| dav.: männlich | 6.725 | 7.905 | 8.225 |
| weiblich | 14.745 | 17.110 | 17.760 |
Quelle: Statistisches Bundesamt
Tabelle: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, nach Geschlecht und Altersgruppen am Ende des Jahres/Quartals
| Geschlecht/ Alter | 2022 | 2023 | 2024 | 3. Quartal 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 73.060 | 86.775 | 99.450 | 106.435 |
| dav.: männlich | 22.160 | 26.450 | 30.360 | 32.540 |
| weiblich | 50.900 | 60.325 | 69.090 | 73.895 |
| dav.: 18 bis 39 Jahre | 335 | 735 | 1.115 | 1.415 |
| 40 bis 59 Jahre | 715 | 980 | 1.365 | 1.615 |
| 60 bis 64 Jahre | 1.045 | 1.145 | 1.215 | 1.220 |
| 65 Jahre | 575 | 500 | 510 | 480 |
| 66 Jahre und älter | 70.390 | 83.420 | 95.240 | 101.700 |
Quelle: Statistisches Bundesamt Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Regelleistungsberechtigten nach den SGB II liegen zu ukrainischen Staatsangehörigen vor Angaben bis einschließlich November 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Bestand Regelleistungsberechtigte (RLB) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach ausgewählten Altersklassen und Geschlecht, Jahresdurchschnitte
| Alter/ Geschlecht | 2022 | 2023 | 2024 | Durchschnitt Jan. bis Nov. 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 361.216 | 703.660 | 714.735 | 683.076 |
| dar.: unter 18 Jahre | 144.496 | 267.964 | 260.122 | 241.041 |
| 18 bis unter 40 Jahre | 113.697 | 226.837 | 231.571 | 223.085 |
| 40 bis unter 60 Jahre | 88.518 | 183.188 | 196.045 | 191.941 |
| 60 bis unter 65 Jahre | 12.896 | 22.945 | 24.090 | 23.691 |
| 65 Jahre | 1.530 | 2.557 | 2.646 | 2.766 |
| dar.: Männer | 123.525 | 262.110 | 281.201 | 276.779 |
| Frauen | 237.633 | 441.550 | 433.534 | 406.297 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Welche Kosten sind dem Bund durch die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge bisher entstanden (wenn die angefallenen Kosten nicht genau beziffert werden können, wird um eine Schätzung gebeten)?
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugänglichen Informationen, die auf der Webseite der Bundesregierung unter dem nachfolgendem Link abgerufen werden können: www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2407 162/550e93d2bdb156712682b9fdd70da21f/2026-02-13-ukraine-unterstuetzun g-data.pdf?download=1.
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