Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Drucksache 21/5560Antwortauf die Kleine Anfrage 21/488822.04.20268 Seiten18 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 12. März wurde bekannt, dass im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die E-Mail-Konten mehrerer Beamtinnen und Beamten im Auftrag der Hausleitung durchsucht wurden (vgl. www.spiegel.de/politik/deut schland/leaks-katherina-reiches-wirtschaftsministerium-liess-e-mail-konten-vo n-beamten-durchsuchen-a-e221216c-7850-4e53-b392-6cfe4263b455 ). Ziel dieser bisher scheinbar einmaligen Maßnahme soll die Suche nach Personen sein, welche zwei Gesetzentwürfe (Netzpaket und EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Novelle) an Dritte weitergeben haben. Das Vertrauen in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien durch die Hausleitung ist ein hohes Gut, gleichzeitig sind vom Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden für einen solchen Eingriff in die Kommunikationsmittel von Mitarbeitenden gelegt. Sollte sich diese Maßnahme bestätigen, wirft dies viele Fragen zur Arbeitskultur, zum Vertrauen und zum Misstrauen zwischen Leitungsebene und der Belegschaft des ganzen BMWE auf.

Frage 1 Seite 1

Wie viele E-Mail-Konten hat die Hausleitung des BMWE insgesamt durch wen durchsuchen lassen, und an welchen Tagen fanden diese Maßnahmen statt (bitte nach Datum und Anzahl aufschlüsseln)?

Antwort

Die Maßnahme fand vom 28. bis 29. Januar 2026 statt. Betroffen waren 36 E-Mail-Konten.

Frage 2 + 3 + 12 Seite 1

2Bei wie vielen Personen wurden insgesamt die E-Mail-Konten durchsucht, und wie viel Prozent der Gesamtbelegschaft waren von den Maßnahmen betroffen?

3In welcher Weise wurden die E-Mail-Konten durchsucht?

12Wurden bei den Durchsuchungen ausschließlich Metadaten und Versandprotokolle ausgewertet oder auch Inhalte von E-Mails gelesen?

Antwort

Die Fragen 3 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Die Maßnahme beschränkte sich auf die Auswertung von Protokolldaten, d. h. Metadaten wie Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit. Inhalte von E-Mails wurden nicht eingesehen. Die Analyse erfolgte mittels vordefinierter Schlagwortfilter.

Frage 4 Seite 2

Zu welchem Zeitpunkt wurden die Betroffenen über die Maßnahme informiert?

Antwort

Die Betroffenen wurden am 5. Februar 2026 über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt.

Frage 5 Seite 2

Waren Mitglieder des Personalrats bei den Durchsuchungen zugegen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Bei der Maßnahme handelte es sich um die Auswertung von Protokolldaten. Sie stellte keine „Durchsuchung“ dar, bei der Personen „zugegen“ sein konnten. Dies ist nach den Vorgaben der einschlägigen Dienstvereinbarung in einem solchen Fall auch nicht vorgesehen. Im Übrigen wurde der Personalrat über die Durchführung der Maßnahme informiert.

Frage 6 Seite 2

Zu welchem Zeitpunkt wurde der Datenschutzbeauftragte des Hauses über die Maßnahmen informiert?

Antwort

Die Datenschutzbeauftragte wurde über die Durchführung der Maßnahme im Nachgang informiert.

Frage 7 Seite 2

Welche Möglichkeit haben Beschäftigte, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen, und wie viele Beschäftigte haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

Antwort

Den Beschäftigten stehen die regelmäßigen Rechtsbehelfe des Beamten- bzw. des Arbeitsrechts zur Verfügung. Entsprechende Rechtsbehelfe wurden nicht eingelegt. Daneben haben die Beschäftigten die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu wenden. Die Betroffenen wurden auf ihre Rechte nach der DSGVO bei der Mitteilung der Maßnahme hingewiesen. Die Beratung der Datenschutzbeauftragten unterliegt nach Artikel 38 DSGVO der Vertraulichkeit (Verschwiegenheitspflicht).

Frage 8 Seite 3

Gab es konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente, dass die Personen, deren E-Mail-Konten durchsucht worden sind, an den Weitergaben der Entwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket beteiligt gewesen sein könnten oder auf andere Weise gegen Vertraulichkeitsvorschriften verstoßen haben könnten, wenn ja, welche (bitte im Einzelnen angeben), und wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet?

Antwort

Zu diesen beiden Entwürfen hat keine Maßnahme stattgefunden.

Frage 9 Seite 3

Hat die Hausleitung im Vorfeld oder im Anschluss an die Maßnahmen Strafanzeige gegen Beschäftigte gestellt?

Antwort

Nein.

Frage 10 Seite 3

Gab ober gibt es darüber hinaus weitere Durchsuchungen von E-Mail-Konten im Zusammenhang mit anderen Vorgängen außer den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?

Antwort

Die Maßnahme erfolgte wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen, konkret der Herausgabe personenbezogener Daten bzw. Geschäftsgeheimnisse Dritter im Rahmen einer Reise der Bundesministerin.

Frage 11 Seite 3

Gingen den Durchsuchungen mildere Methoden voraus, um mögliche Verstöße gegen die Vertraulichkeit aufzuklären, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Mitarbeitenden wurden im Vorfeld der Maßnahmen um Abgabe einer dienstlichen Erklärung ersucht. Die Erklärungen dienten der zügigen Sachverhaltsaufklärung sowie insbesondere auch der Entlastung der Mitarbeitenden.

Frage 13 + 14 Seite 3

13Geschah die Durchsuchung auf Anweisung von Bundesministerin Katherina Reiche, oder hatte sie vorab Kenntnis davon, und wann war die Bundesministerin mit dieser Maßnahme befasst?

14Falls die Bundesministerin die Durchsuchung nicht angewiesen hat, gab es eine klare Dienstanweisung einer anderen Person hierzu, und wenn ja, wann, und von wem?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.

Nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung erfolgte die Maßnahme auf Anweisung der Staatssekretäre.

Frage 15 Seite 3

Welche Einschätzung des Personalrates gab es zu der angeordneten Maßnahme?

Antwort

Über Einschätzungen des Personalrats gibt das BMWE keine Stellungnahme ab.

Frage 16 Seite 4

Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die Betroffenen über die Durchsuchung ihrer dienstlichen E-Mail-Konten informiert, und hatten sie Gelegenheit zur Stellungnahme?

Antwort

Die Betroffenen wurden per E-Mail im Anschluss an die Maßnahme über diese informiert. Hierin wurde den Betroffenen auch eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme genannt.

Frage 17 Seite 4

Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Schutz personenbezogener Daten, die nicht im Zusammenhang mit den Leaks standen, zu gewährleisten und eine Einsichtnahme in rein private Kommunikation (soweit dienstlich geduldet) zu vermeiden?

Antwort

Der Schutz personenbezogener Daten wurde dadurch gewährleistet, dass sich die Maßnahme auf einen klar definierten Personenkreis beschränkte, der betroffene Umfang durch definierte Schlagwörter und einen definierten Zeitraum beschränkt wurde, nur ausgehende E-Mails betraf und sich die Maßnahme inhaltlich nur auf die Prüfung von Metadaten bezog. Es gab zu keinem Zeitpunkt Einsichtnahme in die Inhalte der Kommunikation.

Frage 18 Seite 4

Dürfen dienstliche E-Mail-Konten im BMWE auch privat genutzt werden, oder ist dies jedenfalls geduldet?

Antwort

Die private Nutzung von E-Mail-Konten ist in einer Dienstvereinbarung geregelt. Sie ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die Beschäftigten willigen vorher in die Protokollierung und Auswertung der Verbindungsdaten sowie in E-Mail-Filtermaßnahmen durch Einwilligungserklärung ein.

Frage 19 Seite 4

Das Bundesarbeitsgericht betont bei Überwachungsmaßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – ist dieser nach Ansicht der Bundesregierung im aktuellen Fall gegeben, obwohl das Veröffentlichen eines vertraulichen Gesetzentwurfs nach Ansicht der Fragestellenden keine Gefahr für Leib, Leben, Staatswohl oder operative Sicherheitsbelange darstellen dürfte?

Antwort

Die Maßnahme erfolgte nicht wegen einer Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs.

Frage 20 Seite 4

Gibt es noch andere Fälle von durchsuchten E-Mail-Konten in der aktuellen Bundesregierung und ihren Häusern (bitte jeweils inklusive Angaben zu Ministerium, Datum, Anlass und Umfang der Untersuchung auflisten)?

Antwort

Mit Blick auf die in dieser Kleinen Anfrage aufgeworfenen Sachverhalte hat es keine weiteren sogenannten Durchsuchungen von E-Mail-Konten innerhalb der Bundesregierung gegeben.

Frage 21 Seite 5

Nimmt die Bundesregierung die derzeitige Diskussion zum Anlass, um in dieser Wahlperiode noch einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen?

Antwort

Im Sofortprogramm aus Mai 2025 hat die Bundesregierung verabredet, kurzfristig einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen. Damit wird zugleich die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, angesichts steigender Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz in der Arbeitswelt faire Regelungen für den Umgang mit Daten im Betrieb zu schaffen. Für das Vorhaben besteht eine gemeinsame Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Derzeit laufen die regierungsinternen Vorarbeiten.