Sprengung von Geldautomaten in den Jahren von 2005 bis 2025

Drucksache 21/5902Antwortauf die Kleine Anfrage 21/563311.05.202614 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit4 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/129 wurde unter anderem erfragt, wie oft es zu Sprengungen von Geldautomaten in den Jahren 2005 bis 2024 jeweils gekommen ist. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.

Frage 1 Seite 1

Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2005 bis 2025 jährlich zu Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Bezüglich der Fallzahlen 2005 bis 2023 und 2025 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Für das Jahr 2024 bildet das Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“ des

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Land2024
BB10
BE44
BW43
BY22
HB2
HE24
HH8
MV4
NI19
NW44
RP23
SH4
SL8
SN4
ST3
TH7
Gesamt269
Frage 2 Seite 2

Wie viele Tatverdächtige konnten bei den in Frage 1 erfragten Straftaten seit dem Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung ermittelt werden, und wie hoch war der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und die absoluten Zahlen sowie auch den prozentualen Anteil jeweils angeben)?

Antwort

Entsprechend des Bundeslagebildes Angriffe auf Geldautomaten 2024 liegen dem BKA folgende Zahlen im Sinne der Fragestellung vor:

Es wurden 103 Tatverdächtige ermittelt.

Zur besseren Darstellung der in Deutschland agierenden Täter bzw. Tätergruppierungen wird ab dem Lagebild 2016 darauf abgestellt, aus welchem Land die jeweils ermittelten Tatverdächtigen stammten. Maßgeblich ist dabei, wo die Personen zum Zeitpunkt der Tat ihren Lebensmittelpunkt hatten. Im Jahr 2024 ergaben sich hierzu folgende Zahlen.

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 2 Spalten
2024
Tatverdächtige gesamt103
Tatverdächtige nicht aus Deutschland78
Anteil75,7 Prozent

Ab dem Berichtsjahr 2020 hat das BKA darüber hinaus die Nationalitäten der Tatverdächtigen erfasst, die im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen bekannt wurden:

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 2 Spalten
2024
Tatverdächtige gesamt103
Tatverdächtige nicht aus Deutschland88
Anteil85,4 Prozent

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Welche zehn Staatsangehörigkeiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 2 erfragten nichtdeutschen Tatverdächtigen am häufigsten festgestellt, und wie hoch war jeweils ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller nichtdeutschen Tatverdächtigen in dem jeweiligen Jahr (bitte nach Jahresscheiben und dem prozentualen Anteil der jeweiligen Staatsangehörigkeit an der Gesamtzahl aller nichtdeutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Jahr 2024 wurden die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten wie folgt erfasst. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
2024Anteil in %
NLD5360,20 Prozent
MDA1314,80 Prozent
FRA1011,40 Prozent
XKK33,4 Prozent
RUS22,3 Prozent
AFG11,10 Prozent
ALB11,10 Prozent
BEL11,10 Prozent
BIH11,10 Prozent
POL11,10 Prozent
Frage 4 Seite 3

Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Straftaten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter den Inhalt der Geldautomaten entwenden, und wie hoch war hierbei der jährlich verursachte Vermögensschaden insgesamt (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?

Antwort

Im Jahr 2024 ergibt sich hinsichtlich der Anzahl der Taten, in denen Tatverdächtige an Bargeld gelangten, folgendes Bild.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 2 Spalten
2024
Fallzahl gesamt269
Versuchter Diebstahl125
Vollendeter Diebstahl144

Das BKA erhebt seit dem Jahr 2013 Angaben zur Beutesumme, die anlässlich von Geldautomatensprengungen erlangt wurde. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt hierbei nicht. Für das Jahr 2024 wurde die Beutesummen von ca. 13,4 Mio. Euro festgestellt.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 5d + 5e + 5f + 5g + 5h Seite 3

5Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2025 bei dem besonders schweren Fall des Diebstahls gemäß §§ 242, 243 des Strafgesetzbuches (StGB) jeweils

5adie Anzahl der erfassten Fälle,

5bdie Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt,

5cdie Anzahl der deutschen Tatverdächtigen,

5ddie Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen, und welche fünf Staatsangehörigkeiten wurden bei diesem Personenkreis am häufigsten festgestellt,

5eder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen,

5fdie Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine marokkanische Staatsangehörigkeit verfügten,

5gder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine marokkanische Staatsangehörigkeit verfügten, an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen und

5hder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine niederländische Staatsangehörigkeit verfügten, an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (die Antworten zu den Fragen 5a bis 5h bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Die Beauskunftung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Orientiert an der Fragestellung nach besonders schweren Fällen des Diebstahls werden die Fall- und Tatverdächtigenzahlen zu den PKS-Schlüsseln 400010 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) und 400710 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls von/aus Automaten) der Berichtsjahre 2016 bis 2025 in den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Tabellen aufgeführt.*

Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Daten auf alle besonders schweren Fälle des Diebstahls und als Teilmenge davon auf alle besonders schweren Fälle des Diebstahls von/ aus allen Automaten (nicht eingeschränkt auf Geldautomaten) beziehen.

AnlageAnlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bund

PDF-Seiten 5–6 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bund

PDF-Seiten 7–10 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e + 6f + 6g + 6h Seite 4

6Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2025 bei dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 StGB jeweils

6adie Anzahl der erfassten Fälle,

6bdie Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt,

6cdie Anzahl der deutschen Tatverdächtigen,

6ddie Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen, und welche fünf Staatsangehörigkeiten wurden bei diesem Personenkreis am häufigsten festgestellt,

6eder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen,

6fdie Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine marokkanische Staatsangehörigkeit verfügten,

6gder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine marokkanische Staatsangehörigkeit verfügten, an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen und

6hder prozentuale Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die über eine niederländische Staatsangehörigkeit verfügten, an der Gesamtzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (die Antworten zu den Fragen 6a bis 6h bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Antwort

Die Beauskunftung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In den als Anlagen 3 und 4 beigefügten Tabellen werden die Fall- und Tatverdächtigenzahlen zum PKS-Schlüssel (675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB) der Berichtsjahre 2016 bis 2025 aufgeführt.

AnlageAnlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bund

PDF-Seite 11 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD,

PDF-Seiten 12–13 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen