Verwaltungskosten und Immobilienbewirtschaftung der Jobcenter und Agenturen für Arbeit

Drucksache 21/6242Antwortauf die Kleine Anfrage 21/597101.06.202697 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und BeschäftigungStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter verwalten einen signifikanten Teil des deutschen Sozialbudgets. Für die administrative Abwicklung von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld fallen jährlich Verwaltungskosten in Milliardenhöhe an, die vom Steuer- und Beitragszahler aufgebracht werden müssen.

Ein wesentlicher Kostenfaktor dieses Apparates ist die Unterhaltung und Bewirtschaftung der bundesweiten Liegenschaften. Durch die seit dem Jahr 2020 massiv ausgeweitete und dauerhaft etablierte Inanspruchnahme von Telearbeit und Homeoffice in der öffentlichen Verwaltung hat sich der tatsächliche Flächenbedarf in den Behördengebäuden drastisch reduziert (www.bundesrechnu ngshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/ergaenzungsband-2022/bemerkung-22.pdf). Es steht zu befürchten, dass bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen ein erheblicher struktureller Leerstand entstanden ist. Gleichzeitig werden jedoch offenkundig weiterhin hohe Mieten und Unterhaltskosten für Büroflächen entrichtet, die für den Dienstbetrieb de facto gar nicht mehr in diesem Umfang benötigt werden (https://steuerzahler.de/newsundservice/new s/310-mio-euro-fuer-unnoetige-bueroflaechen/).

Eine zukunftsorientierte und effiziente Immobilienbewirtschaftung erfordert nach Auffassung der Fragesteller zwingend die konsequente Implementierung von Desk-Sharing-Modellen sowie die Kündigung bzw. Nichtverlängerung von Mietverträgen für überflüssige Liegenschaften. Die Fragesteller sehen hier ein massives Einsparpotenzial zur Entlastung der öffentlichen Haushalte. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Kleine Anfrage Transparenz über die tatsächliche Entwicklung der Verwaltungskosten, das Verhältnis von Eigen- zu Mietimmobilien sowie die fortbestehenden Ineffizienzen bei der Flächennutzung der Jobcenter und Agenturen für Arbeit herstellen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Bei der Beantwortung der Fragen wurde von dem Verständnis ausgegangen, dass sich alle die Jobcenter betreffenden Fragen auf Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen beziehen.

Frage 1 Seite 2

Wie hoch waren die Verwaltungskosten (Ist-Ausgaben und Soll-Ansätze) der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) und der Agenturen für Arbeit in den Jahren von 2020 bis 2025 jeweils (bitte nach Personalkosten, sächlichen Ausgaben, IT‑Kosten und sonstigen Posten sowie nach Bundesländern bzw. Trägern, also BA vs. zugelassene kommunale Träger, aufschlüsseln)?

Antwort

Die Verwaltungsausgaben (auch nach Bundesländern aufgeschlüsselt) der Agenturen für Arbeit können den Tabellen 1 bis 3 im Anhang entnommen werden.*

Bei den Agenturen für Arbeit fallen keine Ausgaben für Informationstechnik an. Diese erfolgen ausschließlich zentral durch das IT-Systemhaus. Die Ausgaben für Informationstechnologie sind der Tabelle 4 im Anhang zu entnehmen.* Die Verwaltungsausgaben (auch nach Bundesländern aufgeschlüsselt) der gemeinsamen Einrichtungen können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.* Die Spalte „Eingliederungsmittelverordnung Verwaltungskosten“ weist darin die zugeteilten Mittel für Verwaltungskosten des Bundes nach der Eingliederungsmittelverordnung aus, die Spalte „Verwaltungskosten“ die Ist-Ausgaben.

Frage 2 Seite 2

In welchem Umfang befinden sich die Liegenschaften der Jobcenter und Agenturen für Arbeit (einschließlich überörtlicher Einrichtungen) im Eigentum des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bzw. werden sie von Dritten gemietet oder gepachtet (bitte die Gesamtzahl der Standorte, den genauen Anteil eigener vs. gemieteter Immobilien sowie die jährlichen Miet- und Unterhaltskosten für die Jahre von 2020 bis 2025 bundesweit und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Liegenschaften im Eigentum der Bundesagentur für Arbeit und Anmietobjekte sowie die Miet- und Unterhaltskosten sind den Tabellen 6 bis 8 im Anhang zu entnehmen.* Zwei angemietete Objekte stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Weitere Angaben zu den Eigentümern der Anmietobjekte liegen nicht vor.

Frage 3 Seite 2

Wie viele Quadratmeter Bürofläche in den von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern genutzten Liegenschaften stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ungenutzt leer (struktureller Leerstand), und welche jährlichen Kosten (Mietzahlungen oder Unterhaltskosten für ungenutztes Eigentum) entstehen hierdurch?

Antwort

Flächenleerstände sind in der Regel temporär und werden bei absehbarerer Nichtnutzung abgemietet oder anderweitig genutzt. Daten zu dauerhaftem Leerstand und dadurch entstehenden Kosten werden nicht erfasst und liegen daher nicht vor.

Frage 4 Seite 3

Wie hat sich die durchschnittliche Präsenzquote der Mitarbeiter in den Liegenschaften durch die Inanspruchnahme von Telearbeit bzw. Homeoffice seit dem Jahr 2020 entwickelt, und inwiefern werden Desk-Sharing-Konzepte systematisch genutzt, um den Flächenbedarf in Zukunft zu senken?

Antwort

Die durchschnittliche Präsenz von Mitarbeitenden in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit hat sich seit 2020 durch die verstärkte Nutzung von Mobilarbeit verringert, wird aber nicht umfassend erfasst. Der konkrete Umfang der örtlichen Präsenz hängt wesentlich von der jeweiligen Tätigkeit, dem Grad der Kundennähe sowie den dienstlichen Erfordernissen ab. In kundennahen Bereichen ist weiterhin regelmäßig von einem sehr hohen Präsenzanteil auszugehen. Die konkrete Ausgestaltung der Mobilarbeit erfolgt vor Ort im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse und der teambezogenen Abstimmungen in Verantwortung der jeweiligen Führungskraft. Derzeit werden in einzelnen geeigneten Dienststellen Desk-Sharing-Konzepte erprobt und weitere Modellversuche in ausgewählten Dienststellen durchgeführt, um eine noch wirtschaftlichere Flächennutzung zu erreichen.

Frage 5 Seite 3

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur generellen Senkung der Verwaltungskosten und zur Optimierung der Immobilienbewirtschaftung im vorgenannten Bereich ggf. (z. B. Verkauf eigener Liegenschaften, Neuverhandlungen oder Nichtverlängerung von Mietverträgen)?

Antwort

Das Management ihrer Liegenschaften obliegt der Bundesagentur für Arbeit als selbstverwalteter Körperschaft des öffentlichen Rechts und in den gemeinsamen Einrichtungen als Trägerin der Grundsicherung gemeinsam mit den kommunalen Trägern. Es ist ein fester Bestandteil des Immobilienmanagements der Bundesagentur für Arbeit, aktives Flächenmanagement zu betreiben. Für den Dienstbetrieb nicht mehr benötigte Flächen werden bei Anmietungen von Dritten abgemietet. Freiwerdende Flächen in Eigentumsliegenschaften der Bundesagentur für Arbeit werden an Jobcenter oder Dritte vermietet. Leerstehende, nicht mehr benötigte Objekte im Eigentum der Bundesagentur für Arbeit werden aktiv zur Verwertung angeboten.

Frage 6 Seite 3

Wie haben sich die Krankenstandsquote sowie die durchschnittliche Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage der Mitarbeiter in den Jobcentern und Agenturen für Arbeit in den Jahren von 2020 bis 2026 jeweils entwickelt (bitte für jedes der genannten Jahre einzeln sowie nach Trägern aufschlüsseln)?

Antwort

Die Gesundheitsquote hat sich sowohl in den Arbeitsagenturen als auch in den gemeinsamen Einrichtungen seit 2022 kontinuierlich verbessert. Gleichermaßen verringerte sich die Anzahl der durchschnittlichen Ausfalltage je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Den Tabellen 9 bis 12 im Anhang sind die bundesdurchschnittlichen Werte für die Jahre 2022 bis 2025 für die Rechtskreise des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Arbeitsagenturen) und des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (gemeinsame Einrichtungen) zu entnehmen.* Für die Jahre 2020 und 2021 liegen keine Daten vor.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Vollzeitäquivalente waren von 2020 bis 2025 jeweils je Jobcenter angestellt, und wie hoch war die Büronutzfläche (bitte als Tabelle in maschinenlesbarer Form auflisten und die durchschnittliche Quadratmeteranzahl je Vollzeitäquivalent angeben)?

Antwort

Die Angaben zu Vollzeitäquivalenten können den Tabellen 13 bis 18 im Anhang entnommen werden.* Die Büronutzflächen können der Tabelle 19 im Anhang entnommen werden.* Eine Auswertung nach durchschnittlicher Quadratmeterzahl je Vollzeitäquivalent wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgenommen und liegt daher nicht vor.

Frage 8 Seite 4

Wie viele Vollzeitäquivalente waren von 2020 bis 2025 jeweils je Agentur für Arbeit angestellt, und wie hoch war die Büronutzfläche (bitte als Tabelle in maschinenlesbarer Form auflisten und die durchschnittliche Quadratmeteranzahl je Vollzeitäquivalent angeben)?

Antwort

Die Angaben zu Vollzeitäquivalenten können den Tabellen 20 bis 25 im Anhang entnommen werden.* Die Büronutzflächen können der Tabelle 26 im Anhang entnommen werden.* Eine Auswertung nach durchschnittlicher Quadratmeterzahl je Vollzeitäquivalent wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgenommen und liegt daher nicht vor.

Anlage
AnlageAnlage: Tabellen 1 ff. – Verwaltungsausgaben u. a.

PDF-Seiten 5–97 (93 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen