Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das deutsche Bäckerhandwerk steht exemplarisch für regional verwurzelten Mittelstand, sieht sich jedoch seit Jahren wachsenden Belastungen unterschiedlicher Art ausgesetzt. Neben massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten sowie einem akuten Fachkräftemangel stellt insbesondere die geltende Regelung des § 10 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar (www.unternehmeredition.de/baeckerhandwer k-in-der-krise/).
Die in dem ArbZG verankerte Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal drei Stunden an Sonn- und Feiertagen führt faktisch zu einem sogenannten Sonntagsbackverbot. Während handwerkliche Bäckereien in ihrer Produktionsfähigkeit eingeschränkt werden, können Backstationen im Lebensmitteleinzelhandel sowie Verkaufsstellen an Tankstellen ohne vergleichbare Restriktionen agieren und Backwaren herstellen und verkaufen. Diese Ungleichbehandlung verzerrt den Wettbewerb zulasten des handwerklichen Bäckergewerbes und gefährdet zunehmend dessen wirtschaftliche Existenz (www.zdh.de/presse/ver oeffentlichungen/interviews-und-statements/sonntagsbackverbot-und-bonpflic ht-symbole-fuer-reformlethargie/).
Zugleich hat sich das Konsumverhalten der Bevölkerung verändert. Die Nachfrage nach frischen Backwaren am Sonntag sowie an den meisten Feiertagen ist hoch und stellt für viele Betriebe eine äußerst wichtige wirtschaftliche Absatzmöglichkeit dar. Auch die Belieferung von Gastronomie und Hotellerie erfordert flexible Produktionsmöglichkeiten (www.karlsruhe-insider.de/verbrau cher/steigende-preise-deutsche-baeckereien-geraten-in-die-mega-krise-29 5293) und ist Teil des wirtschaftlichen Erfolgs des Bäckerhandwerks.
Die im Koalitionsvertrag 2025 bis 2029 angekündigte Reform des sogenannten Sonntagsbackverbots (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalition svertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, Randnummern 564 f.) ist zum Leidwesen der gesamten Bäckerzunft bislang ausgeblieben (www.tagesspiegel.de/wir tschaft/burokratieabbau-handwerk-sonntagsbackverbot-fur-backer-aufheben-1 5100010.html). Vertreter des Handwerks kritisieren daher nach Auffassung der Fragesteller zu Recht eine ausbleibende Umsetzung zentraler Entlastungsmaßnahmen und sprechen von einer Reformträgheit der Bundesregierung, die langsam existenzbedrohend wirkt. Dies steht im Widerspruch zu den eigenen Ankündigungen, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu stärken.
Vor diesem Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller eine zügige und praxisnahe Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend geboten.
1Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ggf. ergriffen, um die im Koalitionsvertrag 2025 bis 2029 angekündigte Reform der Regelungen zur Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk umzusetzen?
2Aus welchen Gründen wurde nach Ansicht der Bundesregierung bislang kein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, um eine gesetzliche Anpassung des § 10 Absatz 3 ArbZG herbeizuführen?
3Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den derzeitigen Wettbewerbs- und Konkurrenzbedingungen zwischen handwerklichen Bäckereien und Backstationen im Lebensmitteleinzelhandel sowie Verkaufsstellen an Tankstellen, und wenn ja, welche ist dies?
4Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Regelung des § 10 Absatz 3 ArbZG auf das Bäckerhandwerk vor?
5Berücksichtigt die Bundesregierung bei einer möglichen Reform der Arbeitszeitregelungen im Bäckerhandwerk die Interessen der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeitgestaltung und Einkommensmöglichkeiten, und wenn ja, inwieweit?
6Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf., einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelungen zur Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk vorzulegen?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz zur Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern. Daneben wurden weitere Vereinbarungen zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes getroffen. So soll im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit geschaffen und zur konkreten Ausgestaltung ein Dialog mit den Sozialpartnern durchgeführt werden. Zudem soll die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch geregelt werden.
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Dialog mit den Sozialpartnern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im zweiten Halbjahr 2025 durchgeführt. Dabei wurden die unterschiedlichen Aspekte der Themen in mehreren konstruktiven Sitzungen beleuchtet und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und diskutiert. Es wurde im Dialog jedoch auch deutlich, dass die Positionen der Sozialpartner sowohl zu einzelnen Fragestellungen als auch zu übergeordneten Fragen sehr weit auseinanderliegen. Das BMAS hat die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern gewonnenen Erkenntnisse daher eingehend ausgewertet und Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Es ist geplant, in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Referentenentwurf vorzulegen, der alle arbeitszeitrechtlichen Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzt und sowohl den Erkenntnissen aus dem Sozialpartnerdialog Rechnung trägt als auch den Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie genügt.