Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2025 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4603)

Drucksache 21/6532Antwortauf die Kleine Anfrage 21/614616.06.202615 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4249 sollte unter anderem erfragt werden, wie sich die Täter-Opfer-Relation zwischen Deutschen und Zuwanderern in den einzelnen Deliktsbereichen in dem Jahr 2025 entwickelt hat. Da die erfragten Daten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage jedoch noch nicht vorlagen, sollen diese nun mit der vorliegenden Kleinen Anfrage abgefragt werden.

Text vor der ersten Frage

Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) werden jeweils die aus der Anlage ersichtlichen Straftaten, zu denen Opfermerkmale in der PKS erfasst werden, je Berichtsjahr in die Auswertung miteinbezogen.*

Frage 1 Seite 2

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l des Strafgesetzbuches (StGB)), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der deutschen Opfer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Opfererfassung und mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer sind in der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 2 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrFallstatusAnzahl Opfer Deutsch
2025versucht147
2025vollendet4.059

Die Informationen zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Zuwanderer im Sinne der Fragestellung sind in der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusTatverdächtige (TV) StaatsangehörigkeitAnzahl Opfer Deutsch
2025versuchtSyrien44
2025versuchtAfghanistan19
2025versuchtIrak5
2025vollendetSyrien903
2025vollendetAfghanistan579
2025vollendetIrak227

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der Zuwanderer unter den Opfern bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Opfererfassung und mindestens einem deutschen Tatverdächtigen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 8 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusStaatsangehörigkeit Opfer ZuwandererAnzahl Opfer Zuwanderer
2025versuchtgesamt13
2025versuchtUkraine4
2025versuchtSyrien2
2025versuchtSomalia2
2025vollendetgesamt267
2025vollendetUkraine62
2025vollendetSyrien62
2025vollendetAfghanistan24

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der deutschen Opfer bei Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung und mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrFallstatusAnzahl Opfer Deutsch
2025versucht101
2025vollendet15

Die Informationen zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Zuwanderer im Sinne der Fragestellung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusTatverdächtige (TV) StaatsangehörigkeitAnzahl Opfer Deutsch
2025versuchtTürkei22
2025versuchtSyrien19
2025versuchtAfghanistan8
2025vollendetUkraine4
2025vollendetNordmazedonien4
2025vollendetSyrien2

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der Zuwanderer unter den Opfern bei Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung und mindestens einem deutschen Tatverdächtigen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 8 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusStaatsangehörigkeit Opfer ZuwandererAnzahl Opfer Zuwanderer
2025versuchtgesamt38
2025versuchtSyrien9
2025versuchtUkraine5
2025versuchtAfghanistan5
2025vollendetgesamt11
2025vollendetTürkei3
2025vollendetSyrien2
2025versuchtAlbanien2

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 4

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der deutschen Opfer bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit Opfererfassung und mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 2 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrFallstatusAnzahl Opfer Deutsch
2025versucht2.578
2025vollendet18.294

Die Informationen zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Zuwanderer im Sinne der Fragestellung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusTatverdächtige (TV) StaatsangehörigkeitAnzahl Opfer Deutsch
2025versuchtSyrien532
2025versuchtUkraine207
2025versuchtAfghanistan181
2025vollendetSyrien4.566
2025vollendetAfghanistan1.686
2025vollendetUkraine1.536

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 6 Seite 4

Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der Zuwanderer unter den Opfern bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit Opfererfassung und mindestens einem deutschen Tatverdächtigen sind in der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 5 · 8 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusStaatsangehörigkeit Opfer ZuwandererAnzahl Opfer Zuwanderer
2025versuchtgesamt691
2025versuchtSyrien221
2025versuchtUkraine85
2025versuchtAfghanistan69
2025vollendetgesamt8.599
2025vollendetSyrien2.561
2025vollendetUkraine1.310
2025vollendetAfghanistan988

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 5

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der deutschen Opfer bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB mit Opfererfassung und mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 5 · 2 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrFallstatusAnzahl Opfer Deutsch
2025versucht173
2025vollendet10.915

Die Informationen zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Zuwanderer im Sinne der Fragestellung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusTatverdächtige (TV) StaatsangehörigkeitAnzahl Opfer Deutsch
2025versuchtSyrien47
2025versuchtAfghanistan21
2025versuchtIrak12
2025vollendetSyrien2.367
2025vollendetAfghanistan898
2025vollendetIrak556

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der Zuwanderer unter den Opfern bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB mit Opfererfassung und mindestens einem deutschen Tatverdächtigen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 6 · 11 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusStaatsangehörigkeit Opfer ZuwandererAnzahl Opfer Zuwanderer
2025versuchtgesamt38
2025versuchtSyrien13
2025versuchtUkraine5
2025versuchtAfghanistan3
2025versuchtIrak3
2025versuchtSerbien3
2025versuchtTürkei3
2025vollendetgesamt2.720
2025vollendetSyrien864
2025vollendetUkraine396
2025vollendetAfghanistan243

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 9 Seite 6

Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249 bis 256 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Informationen zur Anzahl der deutschen Opfer bei Raubdelikten mit Opfererfassung und mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 6 · 2 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrFallstatusAnzahl Opfer Deutsch
2025versucht572
2025vollendet2.835

Die Informationen zur Staatsangehörigkeit der tatverdächtigen Zuwanderer im Sinne der Fragestellung sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusTatverdächtige (TV) StaatsangehörigkeitAnzahl Opfer Deutsch
2025versuchtSyrien169
2025versuchtIrak40
2025versuchtUkraine37
2025vollendetSyrien644
2025vollendetAlgerien214
2025vollendetMarokko203

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 10 Seite 7

Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249 bis 256 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Raubdelikte mit Opfererfassung und mindestens einem deutschen Tatverdächtigen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 7 · 8 Zeilen × 4 Spalten
BerichtsjahrFallstatusStaatsangehörigkeit Opfer ZuwandererAnzahl Opfer Zuwanderer
2025versuchtgesamt90
2025versuchtSyrien23
2025versuchtUkraine11
2025versuchtIrak10
2025vollendetgesamt281
2025vollendetSyrien98
2025vollendetAfghanistan41
2025vollendetUkraine36

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 + 12 Seite 7

11Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten – §§ 306 bis 323c StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

12Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten – §§ 306 bis 323c StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Zu den Fragen 11 und 12 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da bei den gemeingefährlichen Straftaten keine Merkmale zum Opfer in der PKS erfasst werden.

In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.

Anlage
AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der Fraktion der AfD – BT-Drs. 21/6146

PDF-Seiten 8–14 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen