Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die sozial-ökologische Transformation, der sich die Bundesregierung verschrieben hat, sieht eine Reihe von Veränderungen in unserem täglichen Leben vor (vgl. www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-Gesamt-final-042 4.pdf, S. 5). Definiert wird sie dabei nach dem Sozialforscher Andreas Herteux als „die Idee, einen wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Wandel zu forcieren, der zu einer nachhaltigen Gesellschaft mit angepassten Lebensweisen führen soll, die im globalen Rahmen gerecht sowie sozial denkt und handelt“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/transformatio n-zu-einer-sozial-okologischen-marktwirtschaft.html, www.focus.de/experts/d er-deutsche-sonderweg-wie-die-ampel-die-gesellschaft-umbauen-will-und-war um-es-schiefgeht_id_260385193.html).
Die Umsetzung dieser Idee führt nach Ansicht der Fragesteller zu einer Reihe von wirtschaftlichen Auswirkungen wie hohen Energiepreisen und in der Folge einer Umstrukturierung der Wirtschaft, die wiederum zu einer De-Industrialisierung führt (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/tdw/top-themen/energi epreise-bedrohen-wettbewerbsfaehigkeit-der-deutschen-industrie-127034, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/3/beitrag/direktinvestitionsstro eme-deuten-die-deindustrialisierung-deutschlands-an.html).
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz a. D., formulierte die wirtschaftlichen Auswirkungen im Kontext der sozial-ökologischen Transformation wie folgt: „Jobs werden entstehen, andere Jobs werden vergehen. Und nicht alle Menschen werden mit dem Wandel damit klarkommen. Insgesamt kann die Gesellschaft profitieren. Wenn wir es richtig anstellen, wird sie profitieren, wird ein klimaneutraler Wohlstand neu geschaffen. Aber auf dem Weg wird es sehr viele Probleme, einzelne Schicksale geben“ (www.bild.de/politik/inland/habeck-sprach-schon-2021-davon-ist-der-job-abb au-teil-des-gruenen-plans-6745a027e7f5a002d28a5f6a). Mit dem Amtsantritt in der 20. Wahlperiode wurden insgesamt neun Förderprogramme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet und in Kraft gesetzt (Bundestagsdrucksache 20/11107, Frage 1). Dem BMWK können auf diese Weise insgesamt 145 Förderprogramme zugeordnet werden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/6608).
Die Fragesteller sehen die sozial-ökologische Transformation der Bundesregierung, insbesondere der Energiewende, und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf unsere gesamte Gesellschaft kritisch. Dies veranlasst sie dazu, den aktuellen Stand der Förderung dieser Transformation durch den Bund insbesondere für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu erfragen.
1Welche Förderprogramme und Fördermaßnahmen der Bundesregierung haben zum Zweck, die sozial-ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft und der deutschen Industrie zu unterstützen, zu beschleunigen oder abzusichern?
2Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 1 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich kann hier auf die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13031 verwiesen werden: Eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen und bzw. oder Fördermaßnahmen zur „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ erfolgt nicht. Weiterhin existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel der „Transformation zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ unterstützen. In beigefügter Tabelle (Anlage 1*) wurden Förderprogramme der Bundesregierung samt Mittelabfluss aufgelistet, die jedenfalls auch der sozial-ökologischen Transformation dienen.
PDF-Seiten 8–13 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Welche Förderprogramme und Rechtsnormen (Gesetze und Rechtsverordnungen) der Bundesregierung haben zum Zweck, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, zu beschleunigen oder abzusichern (bitte aufzählen)?
4Wie viele Mittel flossen im Rahmen der in Frage 3 genannten Programme und Maßnahmen in den Jahren zwischen 2020 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung nach Mecklenburg-Vorpommern, und wie viele sollen nach Plan oder Schätzung der Bundesregierung in den Jahren 2025 und 2026 fließen?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. In der beigefügten Tabelle (Anlage 2*) sind die entsprechenden Förderprogramme und Rechtsnormen sowie der Mittelabfluss abgebildet.
PDF-Seiten 14–17 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW]) aus Bundesmitteln (nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG] betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Mit der Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land des BMWE unterstützt die Bundesregierung Bürgerenergiegesellschaften in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land (www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Buergerenergiegesellsch aften/buergerenergiegesellschaften_node.html). Im abgefragten Zeitraum sind keine Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern geflossen.
Im Übrigen verweisen wir auf das Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ für Kredite zur Finanzierung u. a. von Erneuerbaren Energien Anlagen. (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Um welt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/).
6Wie viele Windenergieanlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut?
6aWelche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2021 wurden 20 Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern stillgelegt, in 2022 acht Anlagen, in 2023 23 Anlagen und in 2024 waren es 25 Anlagen. Für Windenergieanlagen auf See im Küstenmeer sind die Landesbehörden zuständig. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine Zahlen hierzu vor.
Hat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert, wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Die Bundesregierung fördert den Rückbau von Anlagen nicht. Informationen darüber, welche Kosten auf Betreiberseite entstehen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Wurde das Recycling von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind geflossen, und aus welchen Programmen?
Seitens der Bundesregierung findet keine Förderung des Recyclings von Windenergieanlagen statt.
Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern Solaranlagen direkt oder indirekt (beispielsweise über die KfW) aus Bundesmitteln (nicht das EEG betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln über das EEG hinaus, besteht für photovoltaische Solaranlagen nicht.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Vorgänger Marktanreizprogramm (MAP) werden Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert. Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig.
Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Solaranlagen auch Kombinationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bspw. Biomasse, Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten.
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| BEG EM | Anzahl der geförderten Anträge | 23 | 159 | 428 | 299 |
| Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € | 139.847 | 1.707.490 | 4.736.877 | 3.500.425 | |
| MAP | Anzahl der geförderten Anträge | 245 | 126 | 16 | 3 |
| Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € | 2.172.150 | 1.944.927 | 252.452 | 71.483 |
9Wie viele Solaranlagen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern rückgebaut?
9aWelche Kosten sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung entstanden?
9bHat die Bundesregierung den Rückbau einzelner Anlagen gefördert, wenn ja, wie viele Rückbauten wurden gefördert, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl endgültiger Stilllegungen von Photovoltaikanlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|
| Gebäudeanlagen | 13 | 19 | 68 | 74 |
| Steckersolargeräte | 2 | 8 | 73 | 149 |
| Freiflächenanlagen | 0 | 0 | 2 | 1 |
| Sonstige | 0 | 1 | 1 | 2 |
| Summe | 15 | 28 | 144 | 226 |
Informationen zum Rückbau dieser endgültig stillgelegten Anlagen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Kosten sind nicht bekannt. Eine Förderung aus Bundesmitteln besteht nicht. Der Bau von Solaranlagen wird baurechtlich von den jeweils zuständigen kommunalen Baubehörden genehmigt. In diesen Genehmigungen werden auch Vorgaben bezüglich des Rückbaus dieser Anlagen, wie Sicherheitsleistungen dafür, festgesetzt. Wenn Kosten für einen Rückbau entstehen, sind sie von den Betreibern der Anlagen zu tragen.
Wurde das Recycling von Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele Anlagen waren betroffen, wie viele Mittel sind geflossen, und aus welchen Programmen?
Eine entsprechende Förderung aus Bundesmitteln besteht nicht.
Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern Biomasseanlagen aus Bundesmitteln (nicht das EEG betreffend) gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Außerhalb des EEG wurden keine Biomasseanlagen aus Bundesmitteln gefördert. Zu Eigenförderungen über die KfW verweisen wir auf das Eigenprogramm der KfW „Erneuerbare Energien – Standard“ für Kredite zur Finanzierung u. a. von Erneuerbaren Energien Anlagen (www.kfw.de/inlandsfoerderun g/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energie n-Standard-(270)/).
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Vorgängerprogramm MAP werden Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert. Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, sind nicht förderfähig.
Zu beachten ist, dass mit einem Antrag mehrere Fördersegmente beantragt und gefördert werden können. Die in der Tabelle dargestellten Förderfälle und Auszahlungsbeträge im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Auswertung für Förderfälle über BAFA*), können daher neben reinen Biomasseanlagen auch Kombinationen mit einem oder mehreren Fördersegmenten (bespielsweise Solar, Wärmepumpe, Gebäudehülle etc.) enthalten
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| BEG EM | Anzahl der geförderten Anträge | 19 | 192 | 537 | 323 |
| Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € | 167.183 | 2.531.345 | 8.657.917 | 7.218.362 | |
| MAP | Anzahl der geförderten Anträge | 234 | 150 | 24 | 6 |
| Förderbetrag (bereits ausgezahlt) in € | 2.723.269 | 2.923.021 | 650.686 | 192.909 |
Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern Anlagen zur Wasserstoffproduktion aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Im Jahr 2024 wurden für drei Projekte in Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel aus dem Programm Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff beschieden. Die Ko-Finanzierungsanteile von Bund und Land betragen 70/30. Der Anteil des Bundes beträgt: 304 879 210,53 Euro.
Wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern Anlagen zur Verstromung von Wasserstoff aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, wie viele jeweils, aus welchen Programmen, und in welcher Höhe?
Im Jahr 2024 wurden für ein Projekt zur Wiederverstromung in Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel aus dem Energieforschungsprogramm der Bundesregierung in Höhe von 2,5 Mio. Euro gewährt.
Wie viele Insolvenzen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung angemeldet?
Daten zu den beantragten Insolvenzverfahren, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statisti c/52411/details (hier: Code 52411-0161).
Die Anzahl der Insolvenzen (Unternehmen) in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Beantragte Verfahren insgesamt | |
|---|---|
| 2021 | 194 |
| 2022 | 207 |
| 2023 | 254 |
| 2024 | 273 |
(Quelle: Destatis)
Wie viele Unternehmen haben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung verlassen (Abwanderung)?
Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier: Code 52311-0170).
Die Anzahl der Gewerbeabmeldungen mit dem Grund „Fortzug“ in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Fortzug | |
|---|---|
| 2021 | 1.082 |
| 2022 | 1.089 |
| 2023 | 1.098 |
| 2024 | 1.058 |
(Quelle: Destatis)
Wie viele Unternehmensneugründungen wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Bundesregierung registriert?
Daten zu Gewerbeanzeigen, auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern, sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes (Destatis) öffentlich zugänglich unter: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52311/details (hier: Code 52311-0160).
Die Anzahl der Neugründungen von Gewerben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 in Mecklenburg-Vorpommern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Neugründungen | |
|---|---|
| 2021 | 7.864 |
| 2022 | 7.686 |
| 2023 | 8.479 |
| 2024 | 8.400 |
(Quelle: Destatis)