Erfüllungssachstand des ersten Referenzzeitraums des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

Drucksache 21/6828Antwortauf die Kleine Anfrage 21/645501.07.20264 Seiten12 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für VerkehrStaat und VerwaltungVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Der menschengemachte Klimawandel, der durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht wird, gefährdet die Lebensgrundlage der Menschheit und zukünftiger Generationen. Deshalb haben die EU-Mitgliedstaaten, aber vor allem die Europäische Union selbst, verschiedene Maßnahmen ins Leben gerufen, um den Ausstoß der Treibhausgase innerhalb der EU zu reduzieren. Demnach beschloss die Europäische Union im letzten Jahr die Zielmarken 55 Prozent weniger Triebhausgase im Jahr 2030, 90 Prozent im Jahr 2040 und Klimaneutralität bis 2050. Die ersten beiden Maßnahmen beziehen sich jeweils auf das Vergleichsjahr 1990 (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/deta il/en/ip_25_1337). Darüber hinaus hat sich die amtierende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich zum Pariser Klimaabkommen bekannt und hält am Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 für Deutschland fest (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koa litionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Klimaschutz besitzt in Deutschland Verfassungsrang.

Um diese Ziele zu erreichen, adressierte die Europäische Union alle Sektoren, indem sie verschiedene Richtlinien, Verordnungen und Programme ins Leben rief. Dabei spielt die Clean Vehicle Directive (CVD) im Verkehrssektor eine entscheidende Rolle (EU 2019/1161). Sie ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets und somit der europäischen Klimapolitik (www.consilium.euro pa.eu/de/policies/fit-for-55/).

In Deutschland wurde die CVD im Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Fünfjahreszeiträumen. Die erste Referenzzeit ging vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025. Der zweite Referenzzeitraum geht vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030. Das SaubFahrzeugBeschG gilt sowohl für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge als auch für schwere Nutzfahrzeuge. Diese Kleine Anfrage bezieht sich nur auf den ersten Referenzzeitraum sowie auf Pkws und leichte Nutzfahrzeuge.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Wie hoch lag die Beschaffungsquote der Bundesministerien nach dem SaubFahrzeugBeschG im ersten Referenzzeitraum für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bitte tabellarisch nach Bundesministerium angeben)?

2Wie hoch lag die Beschaffungsquote der restlichen Bundesbehörden nach dem SaubFahrzeugBeschG im ersten Referenzzeitraum für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bitte tabellarisch nach Behörde angeben)?

3Gibt es Bundesministerien oder andere Bundesbehörden, die die Mindestquote laut § 6 SaubFahrzeugBeschG i. H. v. 38,5 Prozent nicht eingehalten haben, wenn ja, welche sind das, und wie hoch ist die Quote stattdessen gewesen (bitte tabellarisch nach Bundesministerium und bzw. oder Bundesbehörde angeben)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesverwaltung – unter Berücksichtigung der Beschaffungen des Bundes, die von den Bundesbeteiligungen stammen – erfüllt in ihrer Gesamtheit die Beschaffungsquoten für den ersten Referenzzeitraum i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.

Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Informationen der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verwiesen.

Frage 4 Seite 2

Welche Pkws und leichten Nutzfahrzeuge wurden nach § 2 SaubFahrzeugBeschG zur Erfüllung der Quote i. H. v. 38,5 Prozent von den Bundesministerien im Referenzzeitraum beschafft (bitte tabellarisch nach Bundesministerium sowie Batterie Electric Vehicle (BEV), Plug-In Hybrid Electric Vehicle (PHEV), Voll- bzw. Teilhybrid und reinem Verbrennungsmotor angeben)?

Antwort

Im Gesamtmonitoring zum Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz werden Fahrzeuge den Mindestzielen für saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1, M2, N1) angerechnet, wenn die Emissionsgrenzwerte i. S. d. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfüllt werden. Eine Erhebung nach verschiedenen Antriebsarten erfolgt dabei nicht, da sie zur Berechnung der Quote nicht erforderlich ist.

Frage 5 + 14 Seite 2

5Wie viele Fahrzeuge wurden insgesamt mit Bezug auf das SaubFahrzeugBeschG angeschafft?

14Wie viele der beschafften Fahrzeuge sind oder wurden gekauft, geleast oder gemietet?

Antwort

Die Fragen 5 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz schließt neben dem Abschluss von Kaufverträgen auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen ein. Maßgeblich ist die Zahl der Straßenfahrzeuge, die für die Erbringung dieser Dienstleistung im Rahmen eines neuen Dienstleistungsauftrags genutzt werden sollen.

Im ersten Referenzzeitraum des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes wurden bundesweit 35.673 Fahrzeuge gekauft, geleast oder gemietet. Eine weitere Unterteilung der Beschaffungen nach § 3 Nummer 1 SaubFahrzeugBeschG in Kauf, Leasing oder Anmietung von Fahrzeugen erfolgt nicht.

Frage 6 Seite 3

Welche Gründe waren ausschlaggebend für die Beschaffung der nach Frage 4 angeschafften Fahrzeuge zur Erfüllung der Quote?

Antwort

Die Bundesverwaltung stellt bei der Beschaffung sauberer Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die Vorgaben nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in der Bundesverwaltung (AVV Saubere Fahrzeuge) sicher.

Frage 7 Seite 3

Wieso wurden andere Fahrzeuge als batterieelektrische oder Plug-In Hybride beschafft?

Antwort

Die Anforderungen an saubere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sind in Anlage 1 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes geregelt. Die Entscheidung, welche Fahrzeuge beschafft werden, treffen die beschaffenden Stellen in eigener Zuständigkeit.

Frage 8 + 9 + 10 + 11 Seite 3

8Wie viele Kilometer fuhren die angeschafften Plug-In Hybrid Electric Vehicle anteilig elektrisch und mit Verbrennungsmotor (bitte durchschnittlichen Prozentwert pro Fahrzeug angeben)?

9Wie hoch war der Kraftstoffverbrauch der angeschafften PHEV (bitte Durchschnittswert pro Fahrzeug in Litern angeben)?

10Wurden Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor regelmäßig mit klimafreundlichen Kraftstoffen, wie HVO100 oder grünem Wasserstoff, betankt, und wenn ja, zu wie viel Prozent?

11Wo werden die BEV und PHEV der Bundesbehörden geladen (bitte anteilig Ladevorgänge von durch Bundesbehörden zur Verfügung gestellten Ladepunkten sowie öffentlichen Ladepunkten angeben)?

Antwort

Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in der Bundesverwaltung sehen hierzu keine Monitoring- oder Berichtspflichten vor. Die BEV und PHEV der Bundesbehörden werden im Regelfall an den von den Behörden zur Verfügung gestellten Ladepunkten geladen.

Frage 12 Seite 3

Wie viele Ladepunkte stehen dem Fuhrpark des Bundesministeriums für Verkehr an seinen Standorten zur Verfügung (bitte tabellarisch mit zugehörigem Standort aufschlüsseln)?

Antwort

An den Standorten des BMV in Bonn und Berlin stehen jeweils zwölf Ladepunkte für Dienst-Kraftfahrzeuge zur Verfügung.

Frage 13 Seite 3

Wie viele Ladepunkte stehen dem Fuhrpark des Bundesministeriums der Verteidigung an seinen Standorten zur Verfügung (bitte tabellarisch mit zugehörigem Standort aufschlüsseln)?

Antwort

In den Liegenschaften des BMVg in Bonn und Berlin stehen 35 Ladepunkte zur Verfügung.

Frage 15 Seite 4

Welche Vergabebekanntmachungen wurden laut § 8 Absatz 1 SaubFahrzeugBeschG bis zum 24. Oktober 2023 an die Europäische Union übermittelt?

Antwort

Aus der TED-Datenbank wurden im Zeitraum 2. August 2021 bis 31. Dezember 2023 3.123 Bekanntmachungen extrahiert, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/1161 (Clean Vehicles Directive, CVD-Richtlinie) fallen. Die Daten enthalten die optionalen Ausnahmetatbestände nach Artikel 2 CVD-Richtlinie, die in Deutschland nicht in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes fallen.

Frage 16 Seite 4

Welche Vergabebekanntmachungen wurden laut § 8 Absatz 2 SaubFahrzeugBeschG ab dem 25. Oktober 2023 an die Europäische Union übermittelt?

Antwort

Mit der Einführung eines verbindlichen Datenaustauschstandards Ende 2023 wurden aus eForms-DE im Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 1.113 Bekanntmachungen extrahiert, die in den Anwendungsbereich der CVD-Richtlinie fallen. Die Daten enthalten die optionalen Ausnahmetatbestände nach Artikel 2 CVD-Richtlinie, die in Deutschland nicht in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes fallen.

Frage 17 Seite 4

Wurde die Berichterstattung nach § 9 Absatz 2 SaubFahrzeugBeschG übermittelt, die sich auf den 27. Mai 2024 in § 10 Absatz 2 SaubFahrzeugBeschG im Jahr 2024 bezog?

Antwort

Der Bericht über die Umsetzung der Clean Vehicles Directive für den Bezugszeitraum 2. August 2021 bis 31. Dezember 2025 der CVD-Mindestziele im ersten Referenzzeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 wurde fristgerecht am 17. April 2026 an die EU-Kommission übermittelt.

Frage 18 Seite 4

Sind die Vergabebekanntmachungen und Berichterstattungen öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo können diese abgerufen oder angefragt werden?

Antwort

Die TED-Datenbank (Tenders Electronic Daily) der Europäischen Union ist über folgenden Link öffentlich einsehbar: https://ted.europa.eu/de/.

Der Bekanntmachungsservice als zentrales Portal für die Suche nach Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen ist über folgenden Link öffentlich einsehbar: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de.

Die Fahrzeugbeschaffungen des ersten Referenzzeitraums, die in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes fallen und an die Europäische Kommission übermittelt wurden, sind über folgenden Link öffentlich einsehbar: https://elektromobilitaetsmonitor.de/datastory/monitoring-saube re-fahrzeuge-beschaffungs-gesetz/.