Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) lag im Mai 2026 bei rund 2,8 Millionen, die Zahl der Regelleistungsberechtigten bei rund 5,2 Millionen (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsic herung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Aktuelle-Eckwerte-Nav.html). Der monatliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften lag im März 2025 bei 3,9 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft lag im März 2025 bei 1 349 Euro (darunter 594 Euro für die Kosten der Unterkunft; Bundestagsdrucksache 21/1069).
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)), und wie hoch fielen im Jahr 2025 die Verwaltungskosten pro Bedarfsgemeinschaft aus?
Die Bundesausgaben für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrugen im Jahr 2025 rund 6,788 Mrd. Euro. Die Verwaltungskosten je Bedarfsgemeinschaft (BG) lagen im Jahr 2025 bei durchschnittlich 2 359 Euro.
Wie hoch waren im Jahr 2025 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Regelleistungsberechtigten sowie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
(RLB) sowie rund 3,90 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren im Jahr 2025 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften im SGB II (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
In der Jahressumme 2025 lag der Zahlungsanspruch von BG insgesamt bei rund 46,65 Mrd. Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.* Zahlungsansprüche auf BG-Ebene können nicht nach Personenmerkmalen (Geschlecht, Staatsangehörigkeit) weiter differenziert werden. Auswertungen zu Zahlungsansprüchen von Personen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren im Jahr 2025 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Leistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer), ausweisen?
In der Jahressumme 2025 lag der Zahlungsanspruch von Leistungsberechtigten (LB) insgesamt bei rund 46,65 Mrd. Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren im Jahr 2025 der jährliche Gesamtbetrag sowie der Monatsdurchschnittswert der Zahlungsansprüche von Regelleistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach Altersgruppen: 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter, und differenziert nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, ausweisen)?
In der Jahressumme 2025 lag der Zahlungsanspruch von RLB insgesamt bei rund 46,64 Mrd. Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB bei 731 Euro pro Monat, im Februar 2026 lag er bei 748 Euro pro Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren im Jahr 2025 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen Leistungsberechtigten im SGB II mit angerechnetem Einkommen aus Erwerbstätigkeit, und wie hoch war jeweils das durchschnittliche angerechnete Einkommen aus Erwerbstätigkeit pro Leistungsberechtigtem (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern, ausweisen)?
In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann das angerechnete Einkommen nicht nach Einkommensarten (beispielsweiseaus Erwerbstätigkeit) differenziert werden. Daher wurden die Auswertungen analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD betreffend: „Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld – in den Jahren 2024 und 2025“ auf Bundestagsdrucksache 21/1069 für erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit zu berücksichtigendem Einkommen (Bruttoeinkommen) aus abhängiger Erwerbstätigkeit bzw. verfügbarem Einkommen (Betriebsgewinn) aus selbständiger Erwerbstätigkeit erstellt. Dieses Einkommen entspricht nicht dem anrechenbaren Einkommen, da es sich um das noch nicht um Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge bereinigte Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit handelt.
Im Jahr 2025 lag die Zahl der erwerbstätigen ELB mit angerechnetem Einkommen bei rund 810 000 Personen. Weitere Informationen können der Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf laufende anerkannte Kosten der Unterkunft (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für laufende anerkannte Kosten der Unterkunft (KdU) insgesamt bei 599 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.* Zahlungsansprüche auf BG-Ebene können nicht nach Personenmerkmalen (Geschlecht, Staatsangehörigkeit) weiter differenziert werden. Auswertungen zu Zahlungsansprüchen von Personen nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf Unterkunftskosten (Nettokaltmiete) (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für Unterkunftskosten bei 425 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf laufende Betriebskosten (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für laufende Betriebskosten bei 112 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Bedarfsgemeinschaften im SGB II auf Heizkosten (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch für Heizkosten bei 105 Euro pro BG im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf einmalige Kosten der Unterkunft (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für einmalige KdU bei 1.039 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf Sozialversicherungsleistungen (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für Sozialversicherungsleistungen bei 165 Euro im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf Mehrbedarfe (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für Mehrbedarfe bei 66 Euro im Monat. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der durchschnittliche Zahlungsanspruch von Regelleistungsberechtigten im SGB II auf weitere Zahlungsansprüche bzw. Leistungen (u. a. unabweisbarer Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfsbedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende) (bitte jeweils getrennt nach Bund, Bundesländer, Geschlecht: Männer, Frauen, Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-11, Drittstaatsangehörige, Osteuropa, Westbalkanstaaten, Ukraine, Top‑8-Asylherkunftsländer, sowie Bedarfsgemeinschafts-Typ: Single‑BG, Alleinerziehende‑BG, Partner‑BG ohne Kinder, Partner‑BG mit Kindern, ausweisen)?
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je RLB für „weitere Zahlungsansprüche“ bei 744 Euro. Weitere Informationen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch war im Jahr 2025 und wie hoch ist aktuell der Regelbedarf in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6?
Die Höhe der Regelbedarfe in den Regelbedarfsstufen 1 bis 6 für die Jahre 2025 und 2026 kann der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) entnommen werden (abrufbar unter dem nachfolgenden Link: www. gesetze-im-internet.de/sgb_12/anlage.html).
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Wie hoch war in den in Frage 15 genannten Jahren der Betrag in der Regelbedarfsstufe 1, der Regelleistungsberechtigten im SGB II (rechnerisch) für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung steht?
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag erbracht, für den keine Zweckbindung hinsichtlich einzelner Verbrauchsausgaben besteht. Da der Regelbedarf als Gesamtbetrag festgesetzt und fortgeschrieben wird, lässt sich eine gesonderte Höhe für Lebensmittel und Getränke oder andere Verbrauchsausgaben nicht bestimmen.