Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ist ein wichtiger Betriebszweig der bäuerlichen Familienbetriebe und sichert über die Veredlung der Ackerbauerträge das Einkommen vieler landwirtschaftlicher Unternehmen. Hohe Investitionskosten für die Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere müssen über Jahre hin erwirtschaftet werden. Störungen in der Haltung und Vermarktung der Tiere führen zu hohen wirtschaftlichen Verlusten bei den Tierhaltern. Preisschwankungen insbesondere bei zyklischen Angebotsmengen im europäischen Handelsmarkt wurden in der Vergangenheit durch Marktanpassungsprozesse mit Angebot und Nachfrage ausgeglichen (www.bauwelt.de/rubriken/betrifft/Schweinezyklus-3559174.html).
Globale Krankheitskrisen hatten in der Lebensmittelverarbeitung weitreichende Folgen, da besondere kostenträchtige Hygienemaßnahmen durchgesetzt werden mussten. Insbesondere große Schlachthofbetriebe waren von Coronaviruserkrankungen bei den Schlachthofmitarbeitern in Deutschland betroffen. Viele Betriebe mussten ihre Verarbeitung reduzieren; einige Betriebe sogar den Betrieb zeitweilig einstellen. Aufgrund der mangelnden Absatzmöglichkeiten für Schweine in Deutschland kam es zu einem schwerwiegenden Schweinestau in den Ställen der Landwirte bis hin zu Nottötungen. Gleichzeitig gab es aus diesem Grund einen katastrophalen Preisverfall bei den Schlachtschweinen und bei den Ferkeln (www.schweine.net/news/corona-sch weinehalter-erleiden-einkommenseinbussen.html). Diese nicht selbst verursachte nationale Notlage hat zu Betriebsaufgaben und zu Coronahilfeanträgen bei den betroffenen Betrieben geführt. Die entsprechenden Hilfen wurden von den auszahlungsberechtigten Banken nach Antragsprüfung zwischen November 2020 und Juni 2021 gewährt (www.agrarheute.com/tier/schwein/schweine halter-geben-nervlich-seelisch-mehr-585233).
Die Coronahilfen wurden überwiegend durch die betrieblichen Steuerberater beantragt. Der Nachweis des Einnahmerückganges um mehr als 30 Prozent zum Vorjahresmonat wurde von diesen geschätzt und bestätigt. Bis zum 30. September 2024 haben diese Dienstleister für die beteiligten Banken eine entsprechende, notwendige Schlussrechnung erstellt. Die Umsatzrückgänge wurden damit belegt, allerdings zweifeln einige Banken die Ursache der Umsatzrückgänge an und fordern nun hohe Summen von den Geschädigten zurück (www.landundforst.de/betrieb/geld-recht/corona-hilfen-vielen-landwirte n-drohen-rueckzahlungen-573400).
Die schnelle und unbürokratischen Hilfe war allerdings mit den landwirtschaftlichen Beratungseinrichtungen, den Verbänden sowie mit den beteiligten Banken besprochen und akzeptiert worden. Die Rückzahlungsforderungen verunsichern die deutschen Schweinehalter, da gemeinsam erarbeitete Bedingungen ihre Gültigkeit verloren haben (www.topagrar.com/betriebsleitung/ne ws/coronahilfen-landwirten-drohen-ruckforderungen-in-sechsstelliger-hohe-a-20014401.html).
1Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielen schweinehaltenden Betrieben in den jeweiligen Bundesländern Coronahilfen gewährt wurden (wenn ja, bitte ausführen)?
3Sind der Bundesregierung Informationen zugetragen worden, wie viele von den in Frage 1 erfragten gestellten Anträgen in den Jahren 2020 und 2021 bewilligt worden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Während der Laufzeit der Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder wurden 7 914 Anträge auf Hilfen von schweinehaltenden Betrieben bewilligt. Schweinehaltende Betriebe, die ausschließlich coronabedingte Umsatzeinbrüche erlitten haben, konnten die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen. Betriebe, bei denen neben Corona auch andere Faktoren (z. B. Afrikanische Schweinepest, Importstopp China) Umsatzeinbrüche auslösten, konnten nach einem im März 2022 zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzept stattdessen die branchenoffenen Corona-Härtefallhilfen der Länder erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat mit Verwaltungsvereinbarungen und Mustervollzugshinweisen einen Rahmen für die Corona-Härtefallhilfen gesetzt, der gleichzeitig den Ländern den erforderlichen Spielraum ließ, um länderspezifische Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Härtefallhilfen der Länder wurden zur Hälfte durch den Bund kofinanziert. Im Übrigen lag die genaue Programmgestaltung, die Administration, Umsetzung und Bewilligung der Härtefallhilfen vollständig bei den Ländern, daher konnte die Ausgestaltung im Einzelnen variieren. In der Regel waren die Härtefallhilfen gedeckelt. Für die folgenden Auswertungen der Corona-Hilfen zu schweinehaltenden Betrieben wurde der Branchencode A 01.46.0 Haltung von Schweinen der WZ-Klassifikation 2008 zugrunde gelegt.
Die Corona-Überbrückungshilfen (Programme I bis IV, Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2022) wurden für 4 677 schweinehaltende Betriebe mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen gewährt. Die Corona-Härtefallhilfen haben 3 237 Antragsteller erhalten, entweder durch einen direkten Antrag im Programm oder durch Umwidmung der ursprünglichen Anträge auf Überbrückungshilfe in Anträge auf Härtefallhilfe. Die Daten zur Anzahl der Antragsteller, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Programmen und Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Anzahl Antragssteller mit Auszahlung | |||
|---|---|---|---|
| Bundesland/Jahr | Überbrückungshilfen I bis IV* | Umwidmung in Härtefallhilfe* | Direktantrag Härtefallhilfe** |
| Baden-Württemberg | 405 | 40 | - |
| davon 2021 | 331 | - | |
| davon 2022 | 74 | 40 | |
| Bayern | 283 | 1 | 1 196 |
| davon 2021 | 245 | - | k. A. |
| Anzahl Antragssteller mit Auszahlung | |||
|---|---|---|---|
| Bundesland/Jahr | Überbrückungshilfen I bis IV* | Umwidmung in Härtefallhilfe* | Direktantrag Härtefallhilfe** |
| davon 2022 | 38 | 1 | k. A. |
| Brandenburg | 47 | - | - |
| davon 2020 | 3 | ||
| davon 2021 | 30 | ||
| davon 2022 | 14 | ||
| Hessen | 156 | 3 | - |
| davon 2021 | 50 | 2 | |
| davon 2022 | 106 | 1 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1 | 8 | 1 |
| davon 2020 | 1 | - | |
| davon 2021 | - | 8 | |
| Niedersachsen | 2 428 | 468 | 51 |
| davon 2020 | 3 | - | k. A. |
| davon 2021 | 1 405 | 10 | k. A. |
| davon 2022 | 1 020 | 458 | k. A. |
| Nordrhein-Westfalen | 1 140 | 1 283 | - |
| davon 2020 | 1 | - | |
| davon 2021 | 645 | 277 | |
| davon 2022 | 468 | 1 006 | |
| davon 2023 | 26 | ||
| Rheinland-Pfalz | 17 | 39 | 7 |
| davon 2021 | 9 | 16 | k. A. |
| davon 2022 | 8 | 23 | k. A. |
| Sachsen | - | 13 | - |
| davon 2021 | 10 | ||
| davon 2022 | 3 | ||
| Sachsen-Anhalt | 74 | - | - |
| davon 2021 | 43 | ||
| davon 2022 | 31 | ||
| Schleswig-Holstein | 111 | 127 | - |
| davon 2021 | 102 | 46 | |
| davon 2022 | 9 | 81 | |
| Thüringen | 15 | - | - |
| davon 2021 | 15 | ||
| Gesamtergebnis | 4 677 | 1 982 | 1 255 |
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE) ** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE) ** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
In den übrigen Bundesländern lagen keine Anträge von schweinehaltenden Betrieben vor oder es wurden diesen keine Corona-Hilfen gewährt. Die vorliegenden Daten spiegeln das Antragsverfahren wider. Für die Corona-Überbrückungshilfen ist programmseitig eine Schlussabrechnung vorgesehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die finalen Daten werden voraussichtlich erst Ende 2026 vorliegen. Für die Corona-Härtefallhilfen ist aufgrund der einzelfallbezogenen Entscheidungen nicht in allen Ländern eine zusätzliche Schlussabrechnung vorgesehen. Es liegen noch nicht aus allen Ländern finale Schlussberichte vor.
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, in welcher Höhe die schweinehaltenden Betriebe die Coronahilfen im Durchschnitt je Bundesland in den Jahren 2020 und 2021 beantragt haben (wenn ja, bitte ausführen)?
Angaben zum durchschnittlich beantragten Volumen von schweinehaltenden Betrieben, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten umfassen alle in den Programmen gestellten Anträge, die sowohl abgelehnt, zurückgezogen als auch bewilligt worden sein können.
| im Durchschnitt beantragtes Volumen | |||
|---|---|---|---|
| Bundesland/Jahr | Überbrückungshilfen I bis IV* | Umwidmung in Härtefallhilfe* | Direktantrag Härtefallhilfe** |
| Baden-Württemberg | 43 106,66 Euro | 44 210,08 Euro | Zum durchschnittlich beantragten Antragsvolumen liegen keine Daten vor |
| davon 2021 | 44 176,03 Euro | 115 143,58 Euro | |
| davon 2022 | 39 926,95 Euro | 42 840,70 Euro | |
| Bayern | 44 515,30 Euro | 42 258,11 Euro | |
| davon 2021 | 46 622,46 Euro | 42 688,01 Euro | |
| davon 2022 | 42 332,61 Euro | 41 732,48 Euro | |
| Brandenburg | 487 365,06 Euro | - | |
| davon 2020 | 161 117,33 Euro | - | |
| davon 2021 | 497 425,05 Euro | - | |
| davon 2022 | 524 818,22 Euro | - | |
| Hessen | 47 614,69 Euro | 34 113,76 Euro | |
| davon 2021 | 62 887,95 Euro | 40 268,75 Euro | |
| davon 2022 | 40 266,23 Euro | 31 036,26 Euro | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 271 259,62 Euro | 284 396,86 Euro | |
| davon 2021 | 271 259,62 Euro | 377 522,28 Euro | |
| davon 2022 | - | 180 526,20 Euro | |
| Niedersachsen | 86 737,87 Euro | 51 956,00 Euro | |
| davon 2020 | 6 766,54 Euro | - | |
| davon 2021 | 90 515,56 Euro | 29 655,99 Euro | |
| davon 2022 | 82 099,20 Euro | 52 436,60 Euro | |
| Nordrhein-Westfalen | 64 480,58 Euro | 47 619,32 Euro | |
| davon 2020 | 33 101,83 Euro | - | |
| davon 2021 | 71 081,11 Euro | 59 739,77 Euro | |
| davon 2022 | 57 183,82 Euro | 44 364,12 Euro | |
| davon 2023 | 30 788,19 Euro | - | |
| Rheinland-Pfalz | 52 057,08 Euro | 33 587,89 Euro | |
| davon 2021 | 44 223,30 Euro | 46 363,07 Euro | |
| davon 2022 | 61 849,30 Euro | 24 700,81 Euro | |
| Sachsen | - | 414 858,03 Euro | |
| davon 2021 | - | 455 406,26 Euro | |
| davon 2022 | - | 283 076,30 Euro | |
| Sachsen-Anhalt | 901 264,62 Euro | - | |
| davon 2021 | 735 639,63 Euro | - | |
| davon 2022 | 1 112 896,55 Euro | - | |
| Schleswig-Holstein | 98 640,83 Euro | 96 394,35 Euro | |
| davon 2021 | 106 447,52 Euro | 130 534,36 Euro | |
| davon 2022 | 62 534,91 Euro | 76 365,55 Euro | |
| Thüringen | 607 440,37 Euro | - | |
| davon 2021 | 523 865,89 Euro | - |
| im Durchschnitt beantragtes Volumen | |||
|---|---|---|---|
| Bundesland/Jahr | Überbrückungshilfen I bis IV* | Umwidmung in Härtefallhilfe* | Direktantrag Härtefallhilfe** |
| davon 2022 | 811 733,54 Euro | ||
| Gesamtergebnis | 92 242,56 Euro | 57 289,43 Euro |
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE) ** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
* Daten zum Stand 1. Juni 2025 (BMWE) ** Daten zum Stand 31. Dezember 2022 (BAFA)
In den übrigen Bundesländern lagen von schweinehaltenden Betrieben keine Anträge vor.
4Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen von den geförderten Betrieben es zu Rückzahlungsbescheiden von den beteiligten Banken bis zum 1. Mai 2025 gekommen ist (wenn ja, bitte ausführen)?
5Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bei wie vielen betroffenen Betrieben es zu Rückzahlungsforderungen gekommen ist (wenn ja, bitte nach Forderungshöhe: bis zu 10 000 Euro, 10 000 bis 50 000 Euro, 50 000 bis 100 000 Euro, mehr als 100.000 Euro, aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesländer haben zur Administration der Corona-Überbrückungshilfen Bewilligungsstellen bestimmt: In 13 Bundesländern wurden die Landesförderbanken beauftragt, in zwei Bundesländern die Landesverwaltungen und in einem Bundesland eine Industrie- und Handelskammer. Im Rahmen der derzeit laufenden Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurden zum Stand 6. Mai 2025 in Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe) bisher 779 Schlussabrechnungen von schweinehaltenden Betrieben final beschieden. Dabei kam es bundesweit in bisher 274 Fällen (35 Prozent) zu Rückforderungen, wovon 179 Fälle durch die zuständigen Landesbanken beschieden wurden. In 150 Fällen (19 Prozent) konnte die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In 355 Fällen (46 Prozent) erhalten schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung.
In Schlussabrechnungspaket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wurden bisher 106 Schlussabrechnungen von schweinehaltenden Betrieben final beschieden. Dabei kam es bundesweit bisher in 23 Fällen zu Rückforderungen, wovon 18 Fälle durch die zuständigen Landesbanken beschieden wurden. In 18 Fällen (17 Prozent) konnte die Förderung in der Höhe bestätigt werden. In 65 Fällen (61 Prozent) erhalten schweinehaltende Betriebe eine Nachzahlung. Die Aufschlüsselung der Rückforderungen nach der Forderungshöhe kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Rückforderungen Paket 1 (Überbrückungshilfe I, II, III sowie November- und Dezemberhilfe) | Rückforderungen Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus, IV) | |
|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | |
| davon bis 10 000 Euro | 112 | 10 |
| 10 000 bis 50 000 Euro | 101 | 8 |
| 50 000 bis 100 000 Euro | 34 | 1 |
| > 100 000 Euro | 27 | 4 |
| Gesamtergebnis | 274 | 23 |
* Stand: 6. Mai 2025 (BMWE) Zu Rückforderungen im Rahmen der Corona-Härtefallhilfen bei schweinehaltenden Betrieben liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
* Stand: 6. Mai 2025 (BMWE) Zu Rückforderungen im Rahmen der Corona-Härtefallhilfen bei schweinehaltenden Betrieben liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Kann die Bundesregierung beantworten, welche Kosten den landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der Antragstellung für die Coronahilfen entstanden sind (wenn ja, bitte ausführen)?
Durch die rund 8 200 schweinehaltenden Betriebe, die Anträge in den Überbrückungshilfe-Programmen I bis IV gestellt haben, wurden für die Beauftragung und Antragstellung über einen prüfenden Dritten durchschnittlich 1 948 Euro an Kosten geltend gemacht, unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde oder ob der Antrag auf Überbrückungshilfe in einen Antrag auf Härtefallhilfe umgewidmet wurde. In den Überbrückungshilfe-Programmen konnten die Kosten der prüfenden Dritten als Fixkosten berücksichtigt und anteilig gefördert werden, sofern der Antrag bewilligt wurde. Im Falle der Ablehnung des Antrags waren die Kosten durch den Antragsteller in voller Höhe selbst zu tragen. Antragstellende, die aufgrund von geringeren als erwarteten Umsatzeinbrüchen die volle Überbrückungshilfe zurückzahlen müssen, erhalten dennoch einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent zu den Kosten für die prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten. Für die Antragsbearbeitung selbst haben der Bund und die Länder keine Gebühren erhoben.
Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche Abstimmungsprozesse es zwischen den landwirtschaftlichen Beratungsverbänden, den Berufsverbänden und den beteiligten Banken gegeben hat und wann diese mit welchem Ergebnis stattgefunden haben (wenn ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der von den Rückzahlungsforderungen betroffenen Landwirte bereits Widerspruch eingelegt haben und den Klageweg beschreiten wollen (www.schweine.net/ne ws-pool-mitglieder/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-schweinehalter-r u.html, wenn ja, bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Wird die Bundesregierung sich für einen Schutz der betroffenen Landwirte bei den schnellen und unbürokratischen Coronahilfen gegen die Rückzahlungsforderungen durch die Banken einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich für den ordnungsgemäßen und zeitnahen Abschluss der Corona-Hilfen ein (vgl. Koalitionsvertrag S. 12, Zeilen 357–359). Die derzeit laufende Schlussabrechnung der Überbrückungshilfeprogramme war programmseitig von Anfang an vorgesehen. Sie ist notwendig, da die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen zum damaligen Zeitpunkt vielfach auf der Basis von Prognosedaten zu Umsätzen und Fixkosten und unter Vorbehalt einer Schlussabrechnung erfolgten, damit die Hilfen die antragstellenden Unternehmen möglichst schnell erreichen konnten. Im Rahmen der Schlussabrechnung wird nun anhand der tatsächlich erzielten Umsätze und förderfähigen Fixkosten in den Förderzeiträumen das Vorliegen der Antragsberechtigung dem Grunde nach noch einmal geprüft und die endgültige Höhe der Billigkeitsleistungen final bestimmt (vgl. Punkt 2.1 der FAQ zur Schlussabrechnung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html). Die Ermittlung der endgültigen Förderbeträge kann je nach Förderprogramm eine Bestätigung der Fördersumme, eine Nachzahlung von Zuschüssen an die Antragstellenden oder eine Rückforderung von Zuschüssen ergeben. Zudem können im Rahmen der vertieften Prüfungen durch die Bewilligungsstelle Sachverhalte festgestellt werden, die eine teilweise oder vollständige Rückforderung des Förderbetrags zur Folge haben. Insgesamt sind derzeit branchenübergreifend rund 59 Prozent der eingereichten Schlussabrechnungen final beschieden. In 29 Prozent der Fälle ergibt sich eine Bestätigung der Förderhöhe, in rund 40 Prozent der Fälle erhalten Antragsteller eine Nachzahlung (durchschnittlich 4 562 Euro). In rund 30 Prozent der Fälle müssen Antragsteller eine Rückforderung leisten, weil die gewährte Hilfe den eigentlichen Anspruch übersteigt (durchschnittlich 10 286 Euro). Die Vorgaben zur Schlussabrechnung gelten für alle Antragsteller unabhängig von der Branchenzugehörigkeit.
Den Bundesländern stand es in der Antragsphase frei, den antragstellenden schweinehaltenden Betrieben, die in den Corona-Überbrückungshilfen nicht antragsberechtigt waren, stattdessen die Corona-Härtefallhilfen zu gewähren (vgl. Frage 1), um betroffene Schweinehalter zu unterstützen. Diese Möglichkeit wurde von vielen Bundesländern genutzt. Zu Beschwerden über gehäufte Rückforderungen gegenüber schweinehaltenden Betrieben in der Schlussabrechnung steht die Bundesregierung in Kontakt mit den zuständigen Bundesländern.
Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, Einfluss auf die beteiligten Banken zu nehmen, um den existenzbedrohten Landwirten Stundungsmöglichkeiten oder Ratenzahlungsmöglichkeiten einzuräumen?
Der Bund und die Bewilligungsstellen der Länder haben sich im Falle von Rückforderungen auf Eckpunkte verständigt, die u. a. angemessene Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monaten vorsehen, im Einzelfall sogar bis zu 36 Monaten (vgl. Punkt 3.13 der FAQ zur Schlussabrechnung).
11Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, entsprechende Unterstützungen bei nationalen Notlagen in der Landwirtschaft künftig auf Bundesebene einheitlich und rechtssicher zu gestalten?
11aWenn ja, wie?
11bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Corona-Hilfen des Bundes (z. B. die Corona-Überbrückungshilfen) wurden angesichts der Ausnahmesituation der Pandemie branchenoffen für alle Unternehmen, die durch die Maßnahmen in Existenznot gerieten, aufgelegt. Sie waren in der Programmgestaltung, ihren Vorgaben zur Antragsberechtigung und Höhe einheitlich ausgestaltet. Die Administration der Hilfen oblag im Falle der Corona-Hilfen aufgrund der Masse der Antragsteller den Bewilligungsstellen der Bundesländer. Diese konnten aufgrund der Vorgaben die Einzelfallprüfung vornehmen und die Anträge rechtssicher bescheiden. Sie wurden ergänzt durch Härtefallhilfen der Länder.
Zukünftige nationale Notlagen in der Landwirtschaft erfordern ggf. branchenspezifische Unterstützungsprogramme, die innerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu finanzieren sind. Grundsätzlich gilt dabei immer, solche Programme nicht willkürlich und selbstverständlich rechtssicher auszugestalten.