Ausbleiben von Linienflügen zur Hochseeinsel Helgoland und Auswirkungen auf Tourismus sowie medizinische Versorgung

Drucksache 21/7321Antwortauf die Kleine Anfrage 21/686117.07.20264 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrGesundheitVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Hochseeinsel Helgoland ist als einzige deutsche Hochseeinsel in besonderem Maße auf funktionierende Verkehrsverbindungen zum Festland angewiesen. Neben der Fährverbindung kommt dem Luftverkehr eine wichtige Rolle zu, insbesondere für kurzfristige Reisen, den Tourismus sowie für zeitkritische Transporte.

Nach Medienberichten ist seit geraumer Zeit kein regelmäßiger touristischer Linienflugverkehr mehr zur Insel vorhanden (www.nordsee-zeitung.de/cuxlan d/helgoland-seit-einem-jahr-heben-keine-flieger-von-spieka-nordholz-ab-3653 80.html). In der Vergangenheit wurden diese Flugverbindungen jedoch nicht nur für den Personentransport genutzt, sondern auch für die Beförderung dringend benötigter Güter. Hierzu zählten insbesondere Arzneimittel für die örtliche Apotheke, deren zeitnahe Verfügbarkeit für die medizinische Versorgung der Inselbevölkerung von Bedeutung ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Auswirkungen der Wegfall der Flugverbindungen auf die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Entwicklung der Insel hat und ob seitens des Bundes Handlungsbedarf gesehen wird.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 Seite 1

1Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, seit wann keine regelmäßigen touristischen Linienflugverbindungen mehr zur Insel Helgoland bestehen?

2Welche Gründe sind der Bundesregierung gegebenenfalls für den Wegfall dieser Flugverbindungen bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur Bedeutung von Flugverbindungen für die infrastrukturelle Anbindung der Insel Helgoland insgesamt, und wenn ja, wie lautet diese?

4Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Flugverbindungen für den Transport von Gütern, insbesondere von Arzneimitteln und medizinischen Produkten?

5Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Versorgung der Insel Helgoland mit zeitkritischen medizinischen Gütern sichergestellt?

6Sieht die Bundesregierung durch den Wegfall der Flugverbindungen Risiken für die medizinische Versorgung der Inselbevölkerung?

7Welche alternativen Transportwege stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur Verfügung, und inwieweit sind diese aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?

8Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Flugverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Tourismusstandort Helgoland?

9Gibt es Überlegungen oder Programme der Bundesregierung zur Sicherstellung oder Wiederaufnahme von Flugverbindungen zu strukturell besonders angebundenen Regionen wie Helgoland?

10Inwieweit kommen gegebenenfalls Förderinstrumente des Bundes (z. B. im Bereich regionale Daseinsvorsorge oder Verkehrsinfrastruktur) für eine Unterstützung entsprechender Verbindungen in Betracht?

11Steht die Bundesregierung im Austausch mit dem Land Schleswig-Holstein oder anderen Akteuren über die Wiederaufnahme eines regelmäßigen Flugverkehrs zur Insel Helgoland?

12Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Erreichbarkeit und Versorgungssicherheit der Insel Helgoland langfristig zu gewährleisten?

Antwort

Die Fragen 1 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, seit wann keine regelmäßigen touristischen Linienflugverbindungen mehr zur Insel Helgoland bestehen. Die Anbindung der Insel Helgoland erfolgt derzeit per Schiff und Luftverkehr, z. B. durch Privatflüge. Der Luftverkehr innerhalb der Europäischen Union ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 liberalisiert, d. h. Luftverkehrsunternehmen legen aufgrund eigener unternehmerischer Entscheidungen fest, welche Strecken sie bedienen. Die Bundesregierung nimmt darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Von dem Instrument der sogenannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (Public Service Obligation – PSO) zur Bedienung von z. B. Randgebieten, die nicht wirtschaftlich angebunden werden können, vgl. Artikel 16 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, macht die Bundesregierung derzeit keinen Gebrauch. Der Bundesregierung ist kein Versorgungsproblem der Insel Helgoland bekannt. Es hat gegenüber dem Bund bislang niemand die Einrichtung einer PSO gefordert.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 der Abgeordneten Denise Loop auf Bundestagsdrucksache 21/6457 verwiesen.