Entgeltunterschiede zwischen Deutschen und Ausländern in den Jahren 2024 und 2025

Drucksache 21/7621Antwortauf die Kleine Anfrage 21/683213.08.202622 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und Beschäftigung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Entgeltunterschied (Median) zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wurde im Jahr 2010 noch ein Entgeltunterschied von 317 Euro festgestellt, waren es im Jahr 2023 bereits 911 Euro.

Der Entgeltunterschied hat sich innerhalb dieser Zeitspanne demnach fast verdreifacht. Besonders deutlich ist der Entgeltunterschied zu ausländischen Beschäftigten aus den Top 8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern ausgeprägt. Hier lag der Entgeltunterschied 2023 bei 1 274 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12614, Tabelle 5).

Text vor der ersten Frage

solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Zur Vergleichbarkeit der Angaben zu den Entgelten wurden Auswertungen zur Anzahl der Beschäftigten zum Dezember eines Jahres ausgewiesen. Informationen zur ausgeübten Tätigkeit sowie zum Anforderungsniveau der Tätigkeit liegen in der Beschäftigungsstatistik erst mit der Einführung der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ab dem Jahr 2012 vor. In Anlehnung an die Abgrenzung der „Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD)“ gilt in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit als Beschäftigter des unteren Entgeltbereichs, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereichs).

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l + 1m + 1n + 1o + 1p + 1q + 1r + 1s + 1t + 1u + 1v + 1w + 1x + 1y + 1z Seite 2

1Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbezieher mit der Staatsangehörigkeit

1aDeutsch,

1bAusländer (insgesamt),

1cEU-Osterweiterung (EU 11, insgesamt),

1dBulgarien,

1eEstland,

1fKroatien,

1gLettland,

1hLitauen,

1iPolen,

1jRumänien,

1kSlowakei,

1lSlowenien,

1mTschechien,

1nUngarn,

1oGIPS (Griechenland, Irland, Portugal und Spanien)-Staaten (insgesamt),

1pDrittstaaten (insgesamt),

1qChina,

1rIndien,

1sPhilippinen,

1tSüdkorea,

1uTaiwan,

1vTürkei,

1wVietnam,

1xNordafrika (insgesamt),

1yÄgypten,

1zTunesien, aa) Marokko, bb) Libyen, cc) Algerien, dd) Westbalkan (insgesamt), ee) Albanien, ff) Bosnien und Herzegowina, gg) Kosovo, hh) Montenegro, ii) Nordmazedonien, jj) Serbien, kk) Osteuropa (insgesamt), ll) Republik Moldau, mm)Russische Föderation, nn) Ukraine, oo) Belarus, pp) Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer (insgesamt), qq) Afghanistan, rr) Eritrea, ss) Irak, tt) Iran, Islamische Republik, uu) Nigeria, vv) Pakistan, ww) Somalia, xx) Syrien, Arabische Republik jeweils entwickelt?

Antwort

Am 31. Dezember 2025 erzielten von den rund 21,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten rund 3,4 Millionen oder 16 Prozent ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.*

Frage 2 Seite 3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 das Medianentgelt für die in den Fragen 1a bis 1xx genannten Staatsangehörigkeiten jeweils entwickelt, und wie groß war im Jahr 2025 jeweils der absolute und relative (Median-) Entgeltunterschied der in den Fragen 1a bis 1xx genannten Staatsangehörigkeiten zum Medianentgelt von deutschen Beschäftigten?

Antwort

Am 31. Dezember 2025 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe bei 4 217 Euro, darunter 4 396 Euro für deutsche Staatsangehörige und 3 358 Euro für ausländische Staatsangehörige. Das Medianentgelt von Ausländern lag somit um 1 038 Euro oder 24 Prozent unter dem von Deutschen. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 4

3Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 das Medianentgelt der Beschäftigten in der Altersgruppe

3a15 bis unter 25 Jahre,

3b25 bis unter 55 Jahre sowie

3c55 Jahre und älter jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach folgender Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen: Deutsche, Ausländer, EU Ausländer, EU Osterweiterung (EU 11), Westbalkan, Osteuropa (exklusive Ukraine), Ukrainer, Türken, Top 8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer (insgesamt), Syrer, Afghanen, Eritreer, Iraker, Iraner, Nigerianer, Pakistaner, Somalier, und für die Jahre 2024 und 2025 jeweils den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied zu deutschen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe ausweisen)?

Antwort

Am 31. Dezember 2025 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe deutscher Staatsangehöriger im Alter von 15 bis unter 25 Jahren bei 3 367 Euro, im Alter von 25 bis unter 55 Jahren bei 4 487 Euro und im Alter von 55 Jahren und älter bei 4 487 Euro. Im Vergleich lag das Medianentgelt ausländischer Staatsangehöriger im Alter von 15 bis unter 25 Jahren bei 2 666 Euro (- 701 Euro gegenüber gleichaltrigen Deutschen), im Alter von 25 bis unter 55 Jahren bei 3 448 Euro (- 1 038 Euro gegenüber gleichaltrigen Deutschen) und im Alter von 55 Jahren und älter bei 3 330 Euro (- 1 157 Euro gegenüber. gleichaltrigen Deutschen). Weitere Informationen können aus der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.*

Frage 4 + 5 + 6 + 7 Seite 4

4Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer?

5Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer in Westdeutschland, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer in Westdeutschland?

6Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer in Ostdeutschland, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer in Ostdeutschland?

7Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der Beschäftigten mit einer der in den Fragen 1a bis 1xx genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau Helfer, die jeweils ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer?

Antwort

Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Helfer tätig waren, erzielten rund 832 000 oder 70 Prozent ein Bruttomonatsentgelt, das niedriger war als das mittlere Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit, die als Helfer tätig waren (Median: 3 200 Euro). Weitere Ergebnisse können den Tabellen 4 und 5 im Anhang entnommen werden.*

Frage 8 + 9 + 10 + 11 Seite 5

8Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft?

9Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft in Westdeutschland, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft in Westdeutschland?

10Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft in Ostdeutschland, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft in Ostdeutschland?

11Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der Beschäftigten mit einer der in den Fragen 1a bis 1xx genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau Fachkraft, die jeweils ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft?

Antwort

Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Fachkraft tätig waren, erzielten rund 1,3 Millionen oder 70 Prozent ein Bruttomonatsentgelt, das niedriger war als das mittlere Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Fachkraft tätig waren (Median: 4 009 Euro). Die Werte wurden approximativ ermittelt, da in den Auswertungssystemen der Beschäftigungsstatistik die Entgeltdaten nur in klassierter Form (50-Euro-Klassen) vorliegen. Weitere Ergebnisse können den Tabellen 4 bis 6 im Anhang entnommen werden.*

Frage 12 Seite 5

Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer?

Antwort

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Fachkraft tätig waren, erzielten rund 790 000 oder 44 Prozent ein Bruttomonatsentgelt, das niedriger war als das mittlere Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Helfer tätig waren (Median: 3 200 Euro). Die Werte wurden approximativ ermittelt, da in den Auswertungssystemen der Beschäftigungsstatistik die Entgeltdaten nur in klassierter Form (50-Euro-Klassen) vorliegen. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 7 im Anhang entnommen werden.*

Frage 13 Seite 6

Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Spezialist, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Spezialist?

Antwort

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Spezialist tätig waren, erzielten rund 196 000 oder 58 Prozent ein Bruttomonatsentgelt, das niedriger war als das mittlere Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Spezialist tätig waren (Median: 5 240 Euro). Weitere Ergebnisse können der Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.*

Frage 14 Seite 6

Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der ausländischen Beschäftigten im Anforderungsniveau Experte, die ein niedrigeres Entgelt aufwiesen als das Medianentgelt der deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau Experte?

Antwort

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Experte tätig waren, erzielten rund 269 000 oder 58 Prozent ein Bruttomonatsentgelt, das niedriger war als das mittlere Bruttomonatsentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 31. Dezember 2025 als Experte tätig waren (Median: 6 623 Euro). Weitere Ergebnisse können der Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.*

Frage 15 + 16 Seite 6

15Welches Bruttomonatsentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 jeweils erforderlich, um nach 45 Arbeitsjahren ohne Grundrentenzuschlag eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erhalten?

16Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 Anzahl sowie Anteil der Personen, die ein Entgelt erzielt haben, welches nicht ausreichte, um nach 45 Beitragsjahren ohne Grundrentenzuschlag eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte nach den in den Fragen 1a bis 1xx genannten Staatsangehörigkeiten jeweils getrennt ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Unter der Annahme von 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wäre rein rechnerisch, ohne Berücksichtigung eines eventuell zustehenden Grundrentenzuschlages, im Jahr 2024 ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2 525 Euro und im Jahr 2025 in Höhe von 2 672 Euro erforderlich, um einen Rentenzahlbetrag in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfes eines Beziehenden in der Grundsicherung im Alter (im Jahr 2024 von 1 007 Euro, im Jahr 2025 von 1 024 Euro, Stand: jeweils Ende Dezember) zu erhalten. Diese abstrakte Modellrechnung unterstellt ein über 45 Jahre konstantes Lohnverhältnis. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Die tatsächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch berechnet werden musste.

Von den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe am 31. Dezember 2025 erzielten rund 2,7 Millionen oder 12 Prozent ein Bruttomonatsentgelt unter dem monatlichen Schwellenwert für 2025 (2 672 Euro). Die Werte wurden approximativ ermittelt, da in den Auswertungssystemen der Beschäftigungsstatistik die Entgeltdaten nur in klassierter Form (50-Euro-Klassen) vorliegen. Weitere Ergebnisse können der Tabelle 8 im Anhang entnommen werden.*

AnlageTabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit Angaben zum

PDF-Seiten 8–21 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen