Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Krankenstände in der Bundesverwaltung haben in den vergangenen Jahren teils deutlich zugenommen. Nach dem Gesundheitsförderungsbericht des Bundes lag die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage im Jahr 2022 mit 21,71 Tagen je Beschäftigten auf einem Höchststand der jüngeren Jahre (www.welt.de/politik/deutschland/article250280664/Beschaeftigte-d es-Bundes-so-lange-krankgemeldet-wie-nie-zuvor.html). Zugleich bestehen zwischen den einzelnen Bundesministerien und obersten Bundesbehörden erhebliche Unterschiede. Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein besonderes öffentliches Interesse an einer transparenten Darstellung der Entwicklung der Krankenstände in den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und den obersten Bundesbehörden. Mit der Kleinen Anfrage soll daher ein umfassender Überblick über die Entwicklung der Krankenstände in diesen Behörden in den vergangenen Jahren gewonnen werden.
Faktoren haben erheblichen Einfluss auf die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten und können durch die Behörden nicht beeinflusst werden. Dies gilt neben der Personal- und Altersstruktur einer Behörde auch für die Einflüsse durch spezielle gefahrgeneigte Aufgaben und Tätigkeitsprofile (u. a. Vollzugstätigkeiten in Bundespolizei und Zoll bzw. umfangreiche gewerbliche Tätigkeit, wie z. B. in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung) mit daraus resultierenden Gesundheitsfolgen.
Wie hat sich die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage je Beschäftigten in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2020 entwickelt (bitte die durchschnittlichen Fehltage je Beschäftigten getrennt nach den einzelnen Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt und jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie zusätzlich nach Statusgruppen und Laufbahngruppen ausweisen)?
Die angefragten Daten sind den veröffentlichten Gesundheitsförderungsberichten der unmittelbaren Bundesverwaltung zu entnehmen (www.bmi.bund.de/D E/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/foerderung-be triebliches-gesundheitsmanagement/foerderung-betriebliches-gesundheitsmana gement-node.html). Die Daten des Jahres 2025 liegen noch nicht vor. Der Bundesregierung liegen nur kumulierte Daten zu den Bundesressorts mit ihren nachgeordneten Geschäftsbereichen vor. Eine Auswertung nach Statusgruppen und Laufbahnen erfolgt über alle Beschäftigten der Bundesverwaltung hinweg. Für die krankheitsbedingten Abwesenheitszahlen je Beschäftigten, bezogen auf die obersten Bundesbehörden und das Bundeskanzleramt, für das Jahr 2024 wird auf die Tabellen in der Anlage verwiesen.*
PDF-Seiten 4–65 (62 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hat sich der Anteil der krankheitsbedingten Abwesenheitstage an der Gesamtzahl der Arbeitstage in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2020 entwickelt (bitte die Angaben getrennt nach den einzelnen Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt und jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie zusätzlich nach Statusgruppen und Laufbahngruppen ausweisen)?
Der Anteil der krankheitsbedingten Abwesenheitstage an der Gesamtzahl der Arbeitstage in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2020 sind in den Tabellen in der Anlage aufgeführt.*
Wie hat sich die durchschnittliche Zahl der krankheitsbedingten Fehltage je Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden seit dem Jahr 2020 entwickelt (bitte die durchschnittlichen Fehltage je Beschäftigten getrennt nach den einzelnen obersten Bundesbehörden und jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie zusätzlich nach Statusgruppen und Laufbahngruppen ausweisen)?
Die angefragten Daten sind den veröffentlichten Gesundheitsförderungsberichten der unmittelbaren Bundesverwaltung zu entnehmen (www.bmi.bund.de/D E/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/foerderung-be triebliches-gesundheitsmanagement/foerderung-betriebliches-gesundheitsmana gement-node.html). Die Daten des Jahres 2025 liegen noch nicht vor. Eine Auswertung nach Statusgruppen und Laufbahnen erfolgt über alle Beschäftigten der Bundesverwaltung hinweg, eine differenzierte, behördenspezifische Auswertung liegt nicht vor. Für die krankheitsbedingten Abwesenheitszahlen je Beschäftigten, bezogen auf die obersten Bundesbehörden und das Bundeskanzleramt, für das Jahr 2024 wird auf die Tabellen in der Anlage verwiesen.*
Wie hat sich der Anteil der krankheitsbedingten Abwesenheitstage an der Gesamtzahl der Arbeitstage in den obersten Bundesbehörden seit dem Jahr 2020 entwickelt (bitte die Angaben getrennt nach den einzelnen obersten Bundesbehörden und jeweils nach Jahresscheiben aufschlüsseln sowie zusätzlich nach Statusgruppen und Laufbahngruppen ausweisen)?
Zum Anteil der krankheitsbedingten Abwesenheitstage an der Gesamtzahl der Arbeitstage in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt für die obersten Bundesbehörden seit dem Jahr 2020 wird auf die Tabellen in der Anlage verwiesen.* Bei kleinen Gruppen (z. B. einfacher Dienst) führen einzelne Langzeiterkrankungen zu überproportional hohen Werten und eine Rückverfolgung auf einzelne Personen kann nicht ausgeschlossen werden, daher kommt die Bundesregierung in der Abwägung zum Ergebnis, dass diese Werte aus Gründen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht aufgeführt werden.
Wurden seit dem Jahr 2020 Maßnahmen ergriffen, um krankheitsbedingte Fehlzeiten in den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und den obersten Bundesbehörden zu reduzieren, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und wie haben sich diese bislang auf die Fehlzeiten ausgewirkt?
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in den Behörden der Bundesverwaltung seit dem Jahr 2009 etabliert. Er zielt darauf ab, dass Beschäftigte in jeder Phase ihres beruflichen Lebens leistungsfähig bleiben. Die Umsetzung sowie die jeweiligen Maßnahmen werden aufgrund von behördenspezifischen Bedarfen und Erfordernissen in den Behörden spezifisch konzipiert und kontinuierlich fortentwickelt. Der Bundesregierung liegen daher keine Übersichten über die in den Behörden durchgeführten Einzelmaßnahmen vor. Ein wichtiges Element im Fehlzeitenmanagement stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement dar. Des Weiteren bildet die nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durch den Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung die Grundlage für behördenspezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Eine Übersicht über die Entwicklung und Evaluation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und seiner Instrumente in den letzten 15 Jahren findet sich im fachlichen Teil des Gesundheitsförderungsberichts 2023 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloa ds/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI25070_gfb-2023.pdf?__b lob=publicationFile&v=5). Aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Gesundheit der Mitarbeitenden, kann der spezifische Einfluss einzelner Maßnahmen auf die Fehlzeiten jedoch nicht beziffert werden.