Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Deutsche Bahn AG verfolgt das Ziel des barrierefreien Reisens und definiert dazu elf Ausstattungsmerkmale für barrierefreie Bahnsteige und Zuwegungen in Personenbahnhöfen.
Die Relevanz einer barrierefreien Infrastruktur wird durch die demografischen Daten untermauert: Laut Statistischem Bundesamt entsteht die überwiegende Mehrheit der Beeinträchtigungen erst im Laufe des Lebens, primär durch Krankheiten oder Unfälle. Folglich besteht für die gesamte Bevölkerung die Wahrscheinlichkeit, im Lebensverlauf auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_281_22 7.html).
Barrierefreiheit bedeutet mehr als Freiheit von Stufen. Der Begriff ist umfassend zu verstehen und muss Menschen die Nutzung – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – ohne fremde Hilfe ermöglichen.
Der Abbau von Barrieren ist daher nicht auf eine spezifische Zielgruppe beschränkt, sondern optimiert die Nutzbarkeit der öffentlichen Infrastruktur und des Personennahverkehrs für die Allgemeinheit. Hierzu zählen neben Menschen mit dauerhaften Behinderungen auch ältere und hochbetagte Personen, Familien mit Kindern sowie Personen mit temporären Mobilitätseinschränkungen oder schwerem Gepäck.
1Welche der Bahngleise in der Oberpfalz sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei zugänglich (bitte Bahnhöfe und Gleise auflisten)?
2Welche Bahngleise in der Oberpfalz sind vollständig barrierefrei zugänglich (bitte Bahnhöfe und Gleise auflisten)?
3Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz mit ausschließlicher Bedienung von Regionalzügen besitzen Bahnsteighöhen von mindestens 55 cm, sodass Reisende niveaugleich ein- und aussteigen können?
4Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über ausreichend breite Bahnsteige für Rollstühle und Mobilitätshilfen?
5Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen Zugzielanzeiger oder Dynamische Schriftanzeiger?
6Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise Dynamische Schriftanzeiger mit Akustikmodul oder Lautsprecheranlagen?
7Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise eine taktile Wegeleitung zum Bahnsteig?
8Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise taktile Blindenleitstreifen auf dem Bahnsteig?
9Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise taktile Handlaufschilder an Handläufen von Treppen oder Rampen?
10Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen vollständig oder teilweise kontrastreiche Markierungen von Treppenstufen?
11Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen eine kontrastreiche Wegeleitung bzw. Beschilderung?
13Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über ein öffentlich zugängliches Bahnhofsgebäude, und zu welchen Zeiten sind diese Gebäude für Reisende geöffnet?
14Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen Automatik- oder Flügeltüren (sofern ein öffentlich zugängliches Bahnhofsgebäude vorhanden ist)?
15Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz besitzen witterungsgeschützte Sitzmöglichkeiten?
16Welche Bahnhöfe in der Oberpfalz verfügen über barrierefreie Toiletten, wie häufig sind diese nutzbar bzw. geöffnet und inwiefern kostenfrei nutzbar?
24Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut werden?
Die Fragen 1 bis 11, 13 bis 16 sowie 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Maßgeblich für den Bund sind die Vorgaben der Europäischen Technischen Spezifikation für die Interoperabilität im Bereich Personen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) und dem daraus resultierenden nationalen Umsetzungsplan.
Um barrierefreie Verkehrsangebote möglichst frühzeitig für viele Personen zu schaffen, erfolgt eine Vorrangregelung und eine Zielsetzung für den barrierefreien Ausbau insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit der jeweiligen Verkehrsstation. Daher plant und realisiert die DB InfraGO AG Maßnahmen zur Barrierefreiheit insbesondere bahnsteigbezogen entsprechend dem Reisendenaufkommen.
Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III stellt der Bund Mittel für die Ersatzinvestitionen und Modernisierung der Bahnhöfe zur Verfügung. Des Weiteren stellt der Bund im Rahmen des Sonderprogramms „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit an Bahnhöfen“ zusätzliche Mittel für eine beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit ein.
Mit dem zwischen BMV und DB InfraGO AG abgestimmten Zielbild Bahnhöfe und dem entsprechenden Handbuch sind auch die Merkmale der sog. weitreichenden Barrierefreiheit nochmals stärker in den Fokus gerückt. Ziel ist es, für alle Reisenden die Zugänglichkeit zum System Bahn zu verbessern.
Maßnahmen in Infrastruktur und Fahrzeugen werden von der DB AG in Konsultation mit den Behindertenverbänden im mittlerweile fünften Programm zur Barrierefreiheit der Deutschen Bahn berichtet (www.bahn.de/service/individuel le-reise/barrierefrei/programme-db).
Die DB InfraGO AG hat die weitreichende Barrierefreiheit zur Beurteilung von Bestandsbahnsteigen und deren Zuwegungen näher bestimmt. Dafür wurden die elementar notwendigen Maßnahmen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nach Nutzergruppen identifiziert. Zur weitreichenden Barrierefreiheit gehören elf Merkmale (davon sind neun aktuell auswertbar) für sieben verschiedene Nutzergruppen (weitere Informationen dazu: www.dbinfrago.com/web/ba hnhoefe/bahnhofs-und-stadtentwicklung/Barrierefreie-Bahnsteige-und-Zuwegu ngen-in-Personenbahnhoefen-11120282).
Nach Angaben der DB InfraGO AG würde eine bahnhofsbezogene Betrachtung, wie sie in Frage 2 abgefordert wird, den tatsächlichen Ausbaugrad der Barrierefreiheit nicht widerspiegeln: Würde beispielsweise ein taktiles Handlaufschild an einer Treppe zu einem unregelmäßig genutzten Bahnsteig fehlen, würde die gesamte Station nicht barrierefrei ausgewiesen, obwohl andere Bahnsteige alle Ausstattungsmerkmale aufweisen.
Die angefragten Daten für die Bahnhöfe der Oberpfalz können der Anlage 1 bis 3 entnommen werden.*
PDF-Seiten 6–12 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
PDF-Seiten 22–30 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
12An welchen Bahnhöfen in der Oberpfalz ist ein barrierefreier Einstieg in die dort verkehrenden Züge möglich, insbesondere aufgrund einer abgestimmten Bahnsteig- und Fahrzeughöhe oder durch vorhandene Einstiegshilfen?
17Welche anderen Formen der Barrierefreiheit gibt es an Bahnhöfen in der Oberpfalz?
Die Fragen 12 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhags gemeinsam beantwortet.
Es werden keine weiteren über die Anforderungen der TSI PRM hinaus gehenden Maßnahmen umgesetzt. Fahrzeugseitige Maßnahmen obliegen im Nahverkehr dem verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem für die Bestellung zuständigen Aufgabenträger, die Bayerische Eisenbahngesellschaft. Im Fernverkehr sind die jeweils verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig.
Wie häufig wurden Mobilitätshilfen oder Gleisübergangshilfen an Bahnhöfen in der Oberpfalz seit 2021 angefordert, und wie oft mussten diese verneint werden und warum (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
In der Anlage 4* befindet sich die Auswertung der DB InfraGO AG für die Jahre 2021 bis 2026. Diese enthält die Anzahl der durchgeführten sowie der abgelehnten Mobilitätsservice-Aufträge einschließlich der jeweiligen Ablehnungsgründe für die Stationen in der Oberpfalz, an denen Mobilitätsservice angeboten wird.
Laut der DB InfraGO AG spiegeln die darin enthaltenen Zahlen nur die Fälle wider, wenn die Reisenden sich über den Mobilitätsservice anmelden. Dies erfolgt in der Regel nur an Stationen, an denen Mobilitätsservice angeboten wird. An Stationen ohne Mobilitätsservice, z. B. Neumarkt, erfolgt die Hilfeleistung über das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dazu liegen der DB InfraGO AG keine Daten vor.
PDF-Seiten 31–38 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie häufig und wie lange kam es in den vergangenen Jahren zu Ausfällen von Aufzügen und Rolltreppen an Bahnhöfen in der Oberpfalz (bitte die drei längsten Ausfälle und Ursachen benennen)?
Laut DB InfraGO AG ergibt sich folgendes Bild:
• Aufzug in Reuth bei Erbendorf, zwölf Tage
Ausfallgrund: Defekter Geschwindigkeitsbegrenzer
• Aufzug in Furth im Wald, zwei Mal je fünf Tage:
Ausfallgrund: Defekte Schachtkopierung
Welche Arten von Defekten treten dabei typischerweise auf?
Laut der DB InfraGO AG sind klassische Defekte Türstörungen, Sensordefekte, Vandalismus und unsachgemäße Benutzung.
Wie wird mit kurzfristigen Ausfällen von Aufzügen oder Hilfseinrichtungen gegenüber Betroffenen kommuniziert?
Laut der DB InfraGO AG können Reisende und Besucher sich auf Bahnhof.de über den aktuellen Status und die Verfügbarkeit der Aufzugsanlagen informieren. Kurzfristige Ausfälle werden dort, sobald sie bekannt sind, entsprechend angezeigt.
Gibt es Mindeststandards oder Fristen für die Wiederherstellung der Barrierefreiheit?
Es bestehen keine festgelegten Mindeststandards oder Fristen für die vollständige Wiederherstellung der Barrierefreiheit. Nach Angaben der DB InfraGO AG gelten für die Entstörung technischer Anlagen jedoch vertraglich festgelegte Reaktionszeiten. Diese regeln, innerhalb welcher Zeit Servicetechniker nach Eingang einer Störungsmeldung, abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit, vor Ort sein müssen, um mit der Entstörung zu beginnen.
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung vertragliche Optionen angepasst, um Ausfallzeiten zu minimieren und Anreize für eine hohe Verfügbarkeit von Aufzügen oder Hilfseinrichtungen sicherzustellen?
Weder dem BMV noch der DB InfraGO AG sind Anpassungen von vertraglichen Optionen bekannt.
Werden Behindertenverbände oder Betroffenenorganisationen in Planungen einbezogen?
Nach Angaben der DB InfraGO AG werden Planungen für barrierefreie Ausbaumaßnahmen regelmäßig mit den jeweils betroffenen Kommunen abgestimmt. Dabei werden vielfach auch die örtlichen Behindertenbeauftragten oder weitere Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen durch die Kommunen in den Abstimmungsprozess eingebunden. Sofern für eine Maßnahme ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, werden die Planunterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt beziehungsweise den Beteiligten zugänglich gemacht. Im Rahmen dieser Verfahren erhalten die Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, Einwendungen zu erheben und Anmerkungen zu den Planungen vorzubringen.
Gibt es Erhebungen zur tatsächlichen Nutzbarkeit der Bahnhöfe aus Sicht mobilitätseingeschränkter Menschen?
Die DB InfraGO AG steht über verschiedene Arbeitsgruppen mit Vertretern von Behindertenverbände oder Betroffenenorganisationen im Austausch und tauscht sich über aktuelle Entwicklungen und mögliche Verbesserungen an Verkehrsstationen aus. Eigene wissenschaftliche Untersuchungen werden nicht durchgeführt.
PDF-Seiten 13–21 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen