Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als "unerwünschte Organisation" durch die Russische Föderation und die Auswirkungen auf die deutsche Kulturpflege und Völkerverständigung

Drucksache 21/7724Antwortauf die Kleine Anfrage 21/747425.08.20264 Seiten6 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenGesellschaftspolitik, soziale GruppenKultur
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Justizministerium der Russischen Föderation hat am 22. Mai 2026 die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) offiziell in das Register der ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, deren Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation als „unerwünscht“ (нежелательная организация) eingestuft wird (vgl. https://jungefre iheit.de/politik/ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertriebenenverband-al s-unerwuenscht-ein/, letzter Aufruf am 2. Juli 2026). Grundlage hierfür war eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom 12. Mai 2026.

Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger, unpolitischer Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen Kulturerbes, der Erinnerungskultur sowie der Völkerverständigung im östlichen Europa verschrieben hat. Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“ wird jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet Kaliningrad (dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens) de facto unter Strafe gestellt. Dies betrifft nicht nur den Verband selbst, sondern bedroht auch russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und Heimatpflege engagieren, mit drastischen strafrechtlichen Konsequenzen.

Dieser Schritt stellt nach Ansicht der Fragesteller einen schweren Schlag für den verbliebenen zivilgesellschaftlichen Dialog, die humanitäre Verständigung und den Schutz des gemeinsamen europäischen Kulturerbes in der Region dar.

Frage 1 Seite 2

Welche über die Antwort auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Dr. Götz Frömming auf Bundestagsdrucksache 21/6834 hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung inzwischen über die genauen rechtlichen und politischen Begründungen erlangt, die vonseiten der Behörden der Russischen Föderation für die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als „unerwünschte Organisation“ angeführt wurden?

Antwort

Die Behörden der Russischen Föderation begründen die Listung als „unerwünschte Organisation“ zumeist nicht, so auch im vorliegenden Fall. Darum liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor.

Frage 2 Seite 2

Hat die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau diesbezüglich das Gespräch mit Vertretern der russischen Regierung gesucht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber der russischen Regierung ihr Unverständnis über die Listung deutscher Einrichtungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen als „unerwünschte“ oder „extremistische“ Organisationen wie auch „ausländische Agenten“ zum Ausdruck gebracht und diese verurteilt.

Frage 3 Seite 2

Welche Auswirkungen hat diese Einstufung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die bilaterale Kulturarbeit, die historische Erinnerungspflege und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu konkreten Projekten und Vorhaben der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. im Gebiet Kaliningrad vor. Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung deutscher Vereine der Kulturpflege als „unerwünschte Organisationen“ in Russland zu einer Verschlechterung der bilateralen Kulturarbeit führt.

Frage 4 Seite 2

Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme eine direkte Reaktion der russischen Führung auf die gegenwärtige Sanktions- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union?

Antwort

Die Bundesregierung spekuliert nicht über die Motivationslage der russischen Führung.

Frage 5 + 7 Seite 2

5Welche konkreten Auswirkungen hat das Verbot der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf die dort lebende deutsche Minderheit sowie auf lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperieren?

7Plant die Bundesregierung Maßnahmen oder Hilfsangebote für deutsche Verbände und deren Partner vor Ort, um die Bewahrung des deutschen Kulturerbes in Ostpreußen trotz der repressiven Maßnahmen der russischen Behörden aufrechtzuerhalten?

Antwort

Die Fragen 5 und 7 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse über konkrete Auswirkungen des Verbots der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in der Russischen Föderation auf die dort lebende deutsche Minderheit oder auf lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine vor, die mit deutschen Partnern kooperieren. Ungeachtet dessen verfolgt die Bundesregierung die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation sowie für zivilgesellschaftliche und kulturelle Kontakte aufmerksam. Sie steht hierzu im Rahmen der Möglichkeiten in engem Austausch mit den relevanten Partnern. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Aufrechterhaltung zivilgesellschaftlicher Kontakte und den Schutz der kulturellen Betätigung der deutschen Minderheit im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Die deutsche Minderheit wird dabei unterstützt, ihre ethnokulturelle Identität und Kultur aufrechterhalten zu können, insbesondere im Bereich der Jugend- und Spracharbeit.

Frage 6 Seite 3

In welcher Weise hat die Bundesregierung die Arbeit der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (bzw. deren kultur- und erinnerungspolitische Projekte im Gebiet Kaliningrad) in den vergangenen fünf Jahren finanziell oder ideell gefördert (bitte nach Jahren, Projekten und Fördersummen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. hat seit 2000 insgesamt 15 kommunalpolitische Kongresse durchgeführt, deren Themen unterschiedlichen, teils auch schwierigen Aspekten der deutsch-polnischen Beziehungen gewidmet waren. In den vergangenen fünf Jahren wurde der Kongress alle zwei Jahre durchgeführt und als verständigungspolitische Maßnahme durch das Bundesministerium des Innern (BMI) aus dem Kapitel 0603 Titel 685 02 finanziell unterstützt. Die Kongresse fanden alle in Allenstein, Polen, statt.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 4 Spalten
HHJProjekttitelVeranstaltungsortFördersumme
202113. Deutsch-Polnischer Kommunalpolitischer KongressAllenstein/Olsztyn, Polen12 974,60 Euro
202314. Deutsch-Polnischer Kommunalpolitischer KongressAllenstein/Olsztyn, Polen14 448,55 Euro
202515. Deutsch-Polnischer Kommunalpolitischer KongressAllenstein/Olsztyn, Polen17 582,28 Euro

Projektförderungen der Landsmannschaft Ostpreußen e. V. durch das Kulturreferat Ostpreußen am Ostpreußischen Landesmuseum finden regelmäßig statt.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 8 Zeilen × 4 Spalten
HHJProjekttitelVeranstaltungsortFördersumme
2021Geschichtsseminar „Stationen der ostpreußischen Geschichte“ vom 24. bis 26. September 2021Helmstedt3 500 Euro
2022Geschichtsseminar „Ostpreußen: Land-Geschichte-Kultur“ vom 22. bis 24. April 2022Helmstedt3 500 Euro
2022Auftritt der Jugendtanzgruppe „Saga“ aus Bartenstein/BartoszyceNeuss3 500 Euro
2022Geschichtsseminar „Stationen der ostpr. Geschichte“ vom 23. bis 25. September 2022Helmstedt3 500 Euro
2023Tanzwerkstatt für Kinder und Jugendliche vom 3. bis 5. November 2023 inHeilsberg/Lidzbark Warminski in Polen3 000 Euro
2024Geschichtsseminar „Stationen der ostpreußischen Geschichte“ vom 20. bis 22. September 2024Helmstedt4 000 Euro
2024Auftritt der Jugendtanzgruppe „Saga“ aus Bartenstein/Bartoszyce am 1. Juni 2024Wolfsburg3 500 Euro
2025Werkwoche für textile Volkskunst aus Ostpreußen vom 6. bis 12. Oktober 25Helmstedt7 000 Euro