SGB-III-geförderte Weiterbildungen für Bürgergeldempfänger im Jahr 2025 und anschließende Aufnahme beitragspflichtiger Beschäftigung

Drucksache 21/7812Antwortauf die Kleine Anfrage 21/759401.09.20264 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Arbeit und SozialesArbeit und Beschäftigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.

Frage 1 Seite 1

Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)?

Antwort

Angaben zu Bewilligungen liegen nicht vor.

Frage 2 Seite 1

Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)?

Antwort

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2025 rund 81 000 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025

Tabelle auf Seite 2 · 7 Zeilen × 2 Spalten
MaßnahmeergebnisEintritte
Insgesamt81.256
darunter: erfolgreich teilgenommen74.309
Prüfung nicht bestanden286
vorzeitige Beendigung wegen Arbeitsaufnahme660
vorzeitige Beendigung wegen mangelnder Leistung311
vorzeitige Beendigung wegen längerer Fehlzeiten1.364
vorzeitige Beendigung wegen sonstiger Gründe2.546

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 2

3In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025 begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern innerhalb von

3adrei Monaten,

3bsechs Monaten und

3czwölf Monaten nach Maßnahmeende in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die im Zeitraum Januar und Dezember 2025 aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, können der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.

Angaben, ob Teilnehmende nach Maßnahmenende einer Beschäftigung nachgehen, können sinnvoll nur ausgewiesen werden, nachdem die Teilnehmenden die Maßnahmen beendet haben. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bisher nur Ergebnisse zu einem Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach drei Monaten vor. Alternativ wird auf die Veröffentlichung „Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=verbleib-sgbii, siehe Tabellenblatt „Verbleib_mn“).

Tabelle 2: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 2 Spalten
VerbleibAustritte
Insgesamt82.032
darunter: 3 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt22.324
Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt an Insgesamt in %27,2

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 4 Seite 3

Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen [WZ = Wirtschaftszweig] ausweisen)?

Antwort

Wirtschaftsfachlich differenzierte Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die drei Monate nach Austritt aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Eine Differenzierung nach Art des Beschäftigungsverhältnisses liegt nicht vor.

Tabelle 3: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, nach Wirtschaftszweigen

Tabelle auf Seite 3 · 22 Zeilen × 2 Spalten
Wirtschaftsabschnitt der WZ 2008drei Monate nach Austritt in sozialversiche­ rungspflichtiger Beschäftigung
Insgesamt22.324
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei36
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden9
Verarbeitendes Gewerbe1.305
Energieversorgung56
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen153
Baugewerbe731
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen2.169
Verkehr und Lagerei3.903
Gastgewerbe615
Information und Kommunikation582
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen81
Grundstücks- und Wohnungswesen164
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen1.275
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen4.037
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung505
Erziehung und Unterricht951
Gesundheits- und Sozialwesen4.989
Kunst, Unterhaltung und Erholung152
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen583
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt23
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften3

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Frage 5 + 5a + 5b + 6 + 6a + 6b Seite 4

5Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) ergaben sich für

5adie Lehrgangskosten und

5bdie unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?

6Welche Gesamtkosten ergaben sich für

6adie Lehrgangskosten und

6bdie unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben liegen der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2025 nicht vor.