Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung fördert über die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berufliche Weiterbildungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Bürgergeldempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen an solchen Maßnahmen teilnehmen. Vor dem Hintergrund der Wirksamkeit dieser Förderinstrumente stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang Bürgergeldbezieher im Jahr 2025 von SGB‑III-geförderten Weiterbildungen profitiert haben und inwieweit diese Maßnahmen zu einer Integration in beitragspflichtige Beschäftigung geführt haben.
Wie viele SGB-III-geförderte Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden im Kalenderjahr 2025 für Personen bewilligt, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln sowie nach Art der Maßnahme, z. B. abschlussorientierte Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, kurze Teilqualifikationen etc., differenzieren)?
Angaben zu Bewilligungen liegen nicht vor.
Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Teilnahmen wurden im Jahr 2025 tatsächlich angetreten (Eintritte in Maßnahmen; bitte nach erfolgreich abgeschlossenen und vorzeitig abgebrochenen Maßnahmen differenzieren)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2025 rund 81 000 Eintritte von Personen aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Tabelle 1: Eintritte von Teilnehmenden in Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025
| Maßnahmeergebnis | Eintritte |
|---|---|
| Insgesamt | 81.256 |
| darunter: erfolgreich teilgenommen | 74.309 |
| Prüfung nicht bestanden | 286 |
| vorzeitige Beendigung wegen Arbeitsaufnahme | 660 |
| vorzeitige Beendigung wegen mangelnder Leistung | 311 |
| vorzeitige Beendigung wegen längerer Fehlzeiten | 1.364 |
| vorzeitige Beendigung wegen sonstiger Gründe | 2.546 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3In wie vielen Fällen mündete die Teilnahme an einer im Jahr 2025 begonnenen, nach SGB III geförderten Weiterbildung von Bürgergeldempfängern innerhalb von
3adrei Monaten,
3bsechs Monaten und
3czwölf Monaten nach Maßnahmeende in die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (bitte jeweils absolut und in Prozent aller Maßnahmeteilnehmer angeben)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die im Zeitraum Januar und Dezember 2025 aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgetreten sind, können der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.
Angaben, ob Teilnehmende nach Maßnahmenende einer Beschäftigung nachgehen, können sinnvoll nur ausgewiesen werden, nachdem die Teilnehmenden die Maßnahmen beendet haben. Für das Berichtsjahr 2025 liegen bisher nur Ergebnisse zu einem Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach drei Monaten vor. Alternativ wird auf die Veröffentlichung „Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=verbleib-sgbii, siehe Tabellenblatt „Verbleib_mn“).
Tabelle 2: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, Jahressumme 2025
| Verbleib | Austritte |
|---|---|
| Insgesamt | 82.032 |
| darunter: 3 Monate nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt | 22.324 |
| Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt an Insgesamt in % | 27,2 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 genannten Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit und wie viele in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bitte zusätzlich nach WZ-Klassifikationsbranchen [WZ = Wirtschaftszweig] ausweisen)?
Wirtschaftsfachlich differenzierte Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Teilnehmenden, die drei Monate nach Austritt aus einer Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden. Eine Differenzierung nach Art des Beschäftigungsverhältnisses liegt nicht vor.
Tabelle 3: Verbleib von Teilnehmenden drei Monate nach Austritt aus Förderung der beruflichen Weiterbildung, Rechtskreis der Person vor Eintritt SGB II, nach Wirtschaftszweigen
| Wirtschaftsabschnitt der WZ 2008 | drei Monate nach Austritt in sozialversiche rungspflichtiger Beschäftigung |
|---|---|
| Insgesamt | 22.324 |
| Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 36 |
| Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 9 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 1.305 |
| Energieversorgung | 56 |
| Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 153 |
| Baugewerbe | 731 |
| Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 2.169 |
| Verkehr und Lagerei | 3.903 |
| Gastgewerbe | 615 |
| Information und Kommunikation | 582 |
| Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 81 |
| Grundstücks- und Wohnungswesen | 164 |
| Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 1.275 |
| Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 4.037 |
| Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 505 |
| Erziehung und Unterricht | 951 |
| Gesundheits- und Sozialwesen | 4.989 |
| Kunst, Unterhaltung und Erholung | 152 |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 583 |
| Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 23 |
| Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | 3 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
5Welche Durchschnittskosten je Teilnehmer und je erfolgreicher Integrationsfall (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) ergaben sich für
5adie Lehrgangskosten und
5bdie unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?
6Welche Gesamtkosten ergaben sich für
6adie Lehrgangskosten und
6bdie unterstützenden Leistungen (z. B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, Weiterbildungsgeld) bei SGB-III-geförderten Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern im Jahr 2025?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben liegen der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2025 nicht vor.