Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veranschlagt im Bundeshaushalt 2026 (Einzelplan 25) erhebliche Mittel für Förderprogramme in den Bereichen Wohnungsbau, Wohneigentum, Stadtentwicklung und Kommunen. Nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zu § 7 BHO sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einschließlich begleitender und abschließender Erfolgskontrollen durchzuführen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt bemängelt, dass die Erfolgskontrolle von Förderprogrammen des Bundes lückenhaft bleibt. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Stand, Kriterien und Ergebnissen der Evaluation der Förderprogramme des BMWSB.
Begriffsbestimmung: Soweit im Folgenden von „Förderprogrammen des BMWSB“ die Rede ist, sind sämtliche vom BMWSB fachlich verantworteten Förder- und Finanzhilfen gemeint, einschließlich der über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umgesetzten Programme sowie der steuerlichen Förderung (etwa der Sonderabschreibung nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EstG)), unabhängig davon, aus welchem Einzelplan die Mittel bereitgestellt werden.
Förder- und Finanzhilfen handelt“. Für die steuerliche Ausgestaltung und fachliche Federführung der Sonderabschreibung ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig. Im Folgenden werden die Fragen – entsprechend der Fragestellung – lediglich hinsichtlich Programmen unter „fachlicher Verantwortung“ des BMWSB beantwortet.
Eine umfassende Beantwortung der Fragen ist in der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht möglich. Die für die Antwort erforderlichen Daten liegen dem BMWSB zwar grundsätzlich vor, müssen jedoch für die konkreten Fragestellungen in Teilen manuell aggregiert und statistisch aufbereitet werden. Aufgrund der Kürze der Frist und des damit verbundenen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwands konnten Auswertungen zumindest teilweise bis zum Ablauf der Frist nicht abgeschlossen werden.
1Welche Förderprogramme des BMWSB im Sinne der Begriffsbestimmung bestehen derzeit (bitte tabellarisch, zusätzlich maschinenlesbar – etwa im CSV- oder XLSX-Format – mit je Programm folgenden Angaben
1aHaushaltskapitel und Haushaltstitel, Rechtsgrundlage (Förderrichtlinie, Verwaltungsvereinbarung oder gesetzliche Grundlage) sowie Programmstart,
1bSoll-Ansatz und Ist-Ausgaben je Haushaltsjahr seit 2022, bei späterem Programmstart ab diesem,
1cFörderzweck und Fördergegenstand (was wird gefördert),
1dZuwendungsart (institutionelle Förderung oder Projektförderung) sowie Kreis der Zuwendungsempfänger (private, gewerbliche, kommunale, Länder- oder sonstige öffentliche Empfänger),
1eFinanzierungsart (Voll-, Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung) und Förderinstrument (Zuschuss, Darlehen, Zinsverbilligung, Bürgschaft, steuerliche Vergünstigung oder Sonstiges),
1fmit der Durchführung betraute Stelle (Bewilligungsbehörde oder beauftragte Stelle, etwa das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), KfW, Länder oder Projektträger) aufstellen)?
2Für welche Förderprogramme des BMWSB wurden seit 2022 Evaluationen oder sonstige Erfolgskontrollen im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (einschließlich begleitender und abschließender verwaltungsinterner Erfolgskontrollen) durchgeführt, laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte tabellarisch mit je Programm
2aArt des Verfahrens (externe Evaluation, verwaltungsinterne Erfolgskontrolle, Wirkungsanalyse oder Sonstiges),
2bStatus (abgeschlossen, laufend oder vorgesehen) mit Datum des Abschlusses, des Beginns oder des geplanten Zeitpunkts darstellen)?
3Welche Ergebnisse haben die seit 2022 abgeschlossenen Evaluationen und Erfolgskontrollen erbracht (bitte je Verfahren
3aden Untersuchungsgegenstand und die Leitfrage,
3bob die angestrebte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit des Programms bestätigt, nur eingeschränkt bestätigt oder nicht bestätigt wurden,
3cdie zentralen Empfehlungen des Verfahrens,
3dden Umsetzungsstand dieser Empfehlungen (umgesetzt, in Umsetzung, abgelehnt, mit Begründung),
3eob der Bericht veröffentlicht ist, wenn ja, unter welcher Fundstelle, und wenn nein, aus welchem Grund nicht, angeben)?
4Welche Evaluationen und Erfolgskontrollen laufen derzeit oder sind vorgesehen (bitte je Verfahren angeben)
4abei laufenden Verfahren: Auftragnehmer, Zeitraum, erwarteter Abschluss und Untersuchungsgegenstand,
4bbei vorgesehenen Verfahren: ob ein konkreter Zeitpunkt und Haushaltsmittel hinterlegt sind oder bislang nur eine Absichtserklärung besteht,
4cwelche seit 2022 geplanten Verfahren verschoben oder nicht durchgeführt wurden, jeweils mit Begründung?
5Welche Förderprogramme wurden seit 2022 ohne Evaluation und ohne abschließende Erfolgskontrolle fortgeführt (bitte je Programm angeben,
5aseit wann das Programm ohne ein solches Verfahren läuft,
5bdie Begründung für das Unterbleiben,
5cauf welche Weise die Bundesregierung ohne Evaluation die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung sicherstellt,
5dab welchem jährlichen Fördervolumen oder welcher Programmlaufzeit die Bundesregierung eine Evaluation für geboten hält)?
6Welche Kriterien bzw. Zielwerte legt die Bundesregierung zur Erfolgskontrolle der einzelnen Förderprogramme zugrunde?
7Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele vollständig erreicht?
8Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nur teilweise erreicht?
9Welche Förderprogramme haben ihre Förderziele nach Kenntnis der Bundesregierung verfehlt?
10Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation inhaltlich geändert?
11Welche Förderprogramme wurden seit 2022 aufgrund einer Evaluation beendet?
12Welche externen Gutachter, Forschungseinrichtungen o. ä. wurden seit 2022 mit Evaluationen beauftragt?
13Welche Kosten sind für diese Evaluationen seit 2022 entstanden und wo wurden diese Mittel veranschlagt (Kapitel, Titel, Ansatz, Ist)?
14Welche Förderprogramme weisen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitnahmeeffekte auf?
15Für welche Förderprogramme wurden seit 2022 Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
16Welche Förderprogramme wurden seit 2022 durch den Bundesrechnungshof geprüft?
17Welche Beanstandungen des Bundesrechnungshofes betrafen die Erfolgskontrolle oder Wirtschaftlichkeit dieser Förderprogramme?
18Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund dieser Beanstandungen ergriffen?
19Welche Förderprogramme enthalten Erfolgskriterien, die jährlich erhoben werden?
20Welche Förderprogramme erfassen die Zahl der tatsächlich geschaffenen Wohnungen als Erfolgsindikator?
21Welche Programme erfassen die tatsächlichen Baukosten als Erfolgsindikator?
Die Fragen 1 bis 21 werden gemeinsam durch die Anlagen 1 bis 4 beantwortet.*
Plant die Bundesregierung, künftig für sämtliche Förderprogramme des BMWSB ein einheitliches Evaluations- und Berichtssystem einzuführen?
Das BMWSB plant keine Einführung eines einheitlichen Evaluations- und Berichtssystems für sämtliche Förderprogramme entsprechend der Fragestellung. Unterschiedliche Ziele und Anforderungen der verschiedenen Förderprogramme erfordern auch künftig mindestens teilweise spezifische Evaluationen. Zudem sind teilweise programmspezifische Vorgaben zu Berichten zu beachten. Gleichwohl plant das BMWSB im Rahmen der Weiterentwicklung der Ressortforschung Evaluierungsverfahren von Programmen weiter auszubauen und soweit möglich und zweckmäßig zu harmonisieren.