Reform der Rente für langjährig Versicherte nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission

Drucksache 21/8182Antwortauf die Kleine Anfrage 21/793824.09.202668 Seiten18 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Arbeit und SozialesSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/R entenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).

Die Kommission empfiehlt (Empfehlung 8), „die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.“

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht Versicherten mit mindestens 35 Versicherungsjahren einen vorgezogenen Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze. Dieser vorzeitige Rentenbezug ist im Unterschied zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (früher „Rente mit 63“) mit Abschlägen verbunden. Dabei wird die Rente für jeden Monat eines vorzeitigen Renteneintritts dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Das frühestmögliche Zugangsalter liegt für alle Geburtsjahrgänge derzeit einheitlich bei 63 Jahren. Dieses Zugangsalter wird aktuell nicht schrittweise angehoben.

Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktu elles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532).

Frage 1 Seite 2

Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren die Rente für langjährig Versicherte jährlich neu in Anspruch genommen (bitte in Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle Altersrenten, bitte insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 1 im Anhang* entnommen werden.

Frage 2 Seite 2

Wie viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner, die eine Rente für langjährig Versicherte bezogen, gab es in den letzten zehn Jahren bis 2025 (bitte in Absolutzahlen und in Prozentangaben bezogen auf alle Altersrenten, bitte insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 2 im Anhang* entnommen werden.

Frage 3 Seite 2

Wie viele Jahre betrugen die durchschnittlichen Wartezeiten bei den Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, und wie alt waren diese Personen bei Rentenantritt durchschnittlich (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Der Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte setzt die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren voraus. Da bei dieser Wartezeit alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden, ist eine zusammengefasste durchschnittliche Auswertung nicht möglich. Es können nur einzelne rentenrechtliche Zeiten ausgewertet werden. In der Auswertung wird auf die durchschnittlichen Versicherungsjahre abgestellt, die sich aus Beitrags- und beitragsfreien Zeiten zusammensetzen. Die durchschnittlichen Versicherungsjahre erfassen nicht alle rentenrechtlichen Zeiten, die die Wartezeit von 35 Jahren beinhaltet.

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 3 im Anhang* entnommen werden.

Frage 4 Seite 2

Wie hoch waren die durchschnittlichen persönlichen Entgeltpunkte und Rentenzahlbeträge (Euro-Beträge) für die Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben im Vergleich zu den anderen Altersrenten (Rente für besonders langjährig Versicherte, reguläre Altersrenten; bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Werte für die durchschnittlichen persönlichen Gesamtentgeltpunkte liegen erst ab 2021 vor. Die übrigen Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 4 im Anhang* entnommen werden.

Frage 5 Seite 3

Wie hoch war der Anteil an Frauen an den Beziehenden der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente, und wie hoch war der durchschnittliche Gender Pension Gap in den letzten zehn Jahren innerhalb der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente (bitte insgesamt und für jedes einzelne Jahr angeben)?

Antwort

Die erbetenen Anteile können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Anteil der Frauen im Rentenbestand am 31. Dezember nach ausgewählten Rentenarten

Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 4 Spalten
JahrRegelaltersrenteRente für beson­ ders langjährig VersicherteRente für langjäh­ rig Versicherte
201660,3 Prozent38,0 Prozent23,9 Prozent
201760,1 Prozent40,0 Prozent27,1 Prozent
201859,8 Prozent41,3 Prozent30,1 Prozent
201959,6 Prozent42,2 Prozent32,9 Prozent
202059,4 Prozent42,8 Prozent35,8 Prozent
202159,2 Prozent43,2 Prozent38,5 Prozent
202258,9 Prozent43,4 Prozent41,2 Prozent
202358,7 Prozent43,6 Prozent43,5 Prozent
202458,4 Prozent43,9 Prozent45,6 Prozent
202558,2 Prozent44,2 Prozent47,5 Prozent

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

Der Gender Pension Gap, also die geschlechtsspezifische Rentenlücke, beschreibt die Unterschiede in den eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber Männern. Wichtig ist, den Gender Pension Gap nicht als Ausdruck einer prekären Einkommenssituation von Frauen im Alter zu deuten, da er die Alterseinkommen aller Frauen in einer Kennziffer zusammenfasst. Zudem werden Haushaltskontext und Hinterbliebenenleistungen ausgeblendet. Im Gender Pension Gap spiegeln sich die Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen wider. Dazu zählt z. B. die ungleiche Verteilung zwischen bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auch arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als Männer und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen häufiger und länger als Männer. Die Rentenlücke bezieht sich auf Frauen, die heute in Rente sind, d. h. deren Erwerbsleben überwiegend vor 1970 begann. Zu dieser Zeit waren traditionellere Partnerschaftsmodelle, in denen z. B. nur der Mann erwerbstätig war, noch wesentlich verbreiteter als heute. Rollenverständnisse und Lebensentwürfe haben sich jedoch stark verändert. Dies zeigt sich auch im stetigen Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Deutschland. Weitere Informationen zum Gender Pension Gap und zu dessen Höhe können in Kapitel 4.1 im Teil C des Alterssicherungsberichts 2024 der Bundesregierung abgerufen werden.

Frage 6 Seite 4

Wie hoch waren die prozentualen Abschläge für die Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern, und bei fehlender Datenverfügbarkeit die Teil-Angaben, die vorhanden sind, angeben)?

Antwort

Aufgrund der Fragestellung wurden als Basis sämtliche Renten, auch die nichtabschlagsbehafteten Renten (Vertrauensschutz) zugrunde gelegt.

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 6 im Anhang* entnommen werden.

Frage 7 Seite 4

Wie viele Beziehende der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente haben seit Einführung der Grundrente einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag gehabt, wie viele haben nach den Einkommensprüfungen jeweils einen Grundrentenzuschlag tatsächlich erhalten (bitte für jedes Jahr, als Absolutzahlen und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden von Altersrenten, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?

Antwort

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 7 im Anhang* entnommen werden. Die Zahlen belegen, dass die Grundrente zielgerichtet wirkt. Insbesondere Frauen profitieren vom Grundrentenzuschlag.

Frage 8 Seite 4

Wie hoch war der Anteil der Teilrentnerinnen und Teilrentner unter den Personen, die in den letzten zehn Jahren eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, und wie hoch war in jedem Jahr der durchschnittliche Teilrentenanteil (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 8 im Anhang* entnommen werden.

Frage 9 Seite 4

Wie hoch war der Anteil der Beziehenden der Rente für langjährig Versicherte, der Rente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente, die nach Renteneintritt noch beschäftigt waren (bitte für jedes Jahr, als Absolutzahlen und Prozentangaben anteilig an allen Beziehenden von Altersrenten, insgesamt und getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

Antwort

Für die Zeit vor 2018 liegen keine Daten vor. Ansonsten können die erbetenen Daten in der angefragten Differenzierung den Tabellen zu der Frage 9 im Anhang* entnommen werden. Daten für das Jahr 2025 liegen noch nicht vor.

Frage 10 Seite 5

Mit welchen finanziellen Entlastungen pro Jahr rechnet die Bundesregierung durch die Heraufsetzung des Zugangsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr, und welche zusätzlichen Entlastungen entstehen im Laufe der 2030er-Jahre durch die zusätzliche Heraufsetzung, wenn das Renteneintrittsalter entlang der Lebenserwartung steigt?

Antwort

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet derzeit eine gesetzgeberische Umsetzung der Kommissionsempfehlungen. Der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung sowie deren Wirkungen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c + 11d + 11e + 11f + 11g + 12 Seite 5

11Wie hoch war in den letzten zehn Jahren unter den Personen, die eine Rente für langjährig Versicherte neu in Anspruch genommen haben, der Anteil derjenigen, die die Rente

11aaus „normaler“ Beschäftigung (ohne Langzeiterkrankung und Bezug von Krankengeld, Arbeitslosigkeit, pflegerischer Betätigung, Altersteilzeit, geringfügiger Beschäftigung);

11baus Langzeiterkrankung und Bezug von Krankengeld;

11caus Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld [ALG] I oder II);

11daus pflegerischer Betätigung für Angehörige;

11eaus Altersteilzeit;

11faus geringfügiger Beschäftigung und

11gaus einem anderen Status heraus in Anspruch genommen hat (bitte jährlich für die letzten zehn Jahre, Vergleichsangaben zur regulären Altersrente und zur Rente für besonders langjährig Versicherte, jeweils insgesamt und, wenn vorhanden, getrennt nach Geschlechtern und nach Bundesländern angeben)?

12Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen nach Frage 11?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten können der Tabelle zu der Frage 11 im Anhang* entnommen werden. Eine gesonderte Ausweisung von Krankengeldbezug ist anhand dieser Statistik nicht möglich. Krankengeldbezug begründet in der Regel eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Versicherungsstatus sind vielmehr die jeweiligen Pflichtbeitragszeiten bzw. der zugrunde liegende Versicherungstatbestand. Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden im Betrachtungszeitraum grundsätzlich als Anrechnungszeit erfasst.

Die Bundesregierung zieht aus den Ergebnissen nach Frage 11 die Schlussfolgerung, dass die in der Tabelle zu der Frage 11 im Anhang* ausgewiesenen Anteile die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Rentenarten widerspiegeln.

Frage 13 + 14 Seite 6

13Für wie viele Personen (Absolutzahlen und Prozentzahlen) war die Rente für langjährig Versicherte ein frühestmöglicher Ausweg aus einer prekären Übergangssituation?

14Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, warum Personen unter Inkaufnahme von Abschlägen eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, und welche Rolle spielen dabei gesundheitliche Einschränkungen?

Antwort

Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 15 Seite 6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Rente für langjährig Versicherte für viele Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, derzeit die einzige Möglichkeit bietet, eine Rente in Anspruch nehmen zu können?

Antwort

Sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können Versicherte für einen vorgezogenen Rentenbeginn neben der Altersrente für langjährig Versicherte auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

Frage 16 Seite 6

Mit wie vielen Personen rechnet die Bundesregierung jährlich, die bei einer Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen) eigentlich erforderlichen Renteneintritt nicht realisieren können, und welche sozial- und gesundheitspolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Zahlen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, für wie viele Personen der Renteneintritt mit welchem Alter tatsächlich erforderlich wird. Auch liegen der Bundesregierung keine Informationen dazu vor, für wie viele Personen die Rente für langjährig Versicherte aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dementsprechend kann die Bundesregierung keine verlässlichen Informationen dazu liefern, wie viele Personen jährlich bei Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen (insbesondere aus gesundheitlichen Gründen) eigentlich erforderlichen Renteneintritt nicht realisieren können.

Frage 17 Seite 6

Wie viele der Personen, die heute eine Rente für langjährig Versicherte beantragen, werden nach Erwartung der Bundesregierung den von der Kommission empfohlenen erleichterten Rentenzugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nachweislich nicht mehr in ihrem letzten ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, in Anspruch nehmen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu der Frage 10 verwiesen.

Frage 18 + 19 + 19a + 19b + 20 + 21 + 22 Seite 7

18Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der DIW-Studie (DIW = Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) für die Bertelsmann-Stiftung (www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikati onen/publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versi cherte) zur Reform der Altersrente für langjährig Versicherte, wonach eine Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters von 63 auf 64 Jahre für den Jahrgang 1957 über die gesamte fernere Lebenserwartung der Kohorte einen Barwertgewinn von rund 80,6 Mio. Euro für die gesetzliche Rentenversicherung ergeben hätte, und wie berücksichtigt sie bei möglichen Reformen der Altersrente für langjährig Versicherte das Verhältnis zwischen begrenzten fiskalischen Entlastungseffekten und möglichen gesundheitlichen, sozialen sowie arbeitsmarktpolitischen Folgen für die betroffenen Versicherten?

19Teilt die Bundesregierung die Argumentation des DIW, dass die geringe fiskalische Wirkung auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) die innere Logik des Abschlagssystems widerspiegelt („Solange die Abschläge annähernd versicherungsmathematisch fair kalibriert sind, ist der Zeitpunkt des Renteneintritts für die GRV weitgehend neutral: Frühere Rentenzahlungen sind zwar niedriger, fallen aber über eine längere Laufzeit an, während spätere Renten durch geringere Abzüge steigen, dafür aber kürzer bezogen werden“, www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikati onen/publikation/did/studie-reform-der-altersrente-fuer-langjaehrig-versi cherte, S. 21)?

19aWenn ja, ist unter diesen Umständen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte rational und zielgerichtet?

19bWenn nein, warum nicht?

20Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis des DIW, dass durch Sozialleistungen wegen Arbeitslosigkeit Mehrausgaben von rund 312 Mio. Euro entstehen, weil ein erheblicher Teil der Betroffenen den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken wird?

21Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der DIW-Schätzung, wonach die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts bei der Rente für langjährig Versicherte um ein Jahr einen gesamtfiskalischen Effekt von rund 727 Mio. Euro hätte, während der gesamtfiskalische Effekt einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte auf rund 9,5 Mrd. Euro geschätzt wird, und welche Bedeutung misst sie dieser deutlichen Differenz für mögliche Reformüberlegungen bei den Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte bei?

22Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Verteilungswirkungen einer Erhöhung des Eintrittsalters für die Rente für langjährig Versicherte, insbesondere differenziert nach Geschlecht sowie nach Personen mit und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor dem Renteneintritt, und welche Maßnahmen plant sie, um zu verhindern, dass eine Anhebung der Altersgrenze überproportional Personen belastet, die den verzögerten Renteneintritt nicht durch Erwerbstätigkeit überbrücken können?

Antwort

Die Fragen 18 bis 22 werden wegen ihres Bezugs zur Bertelsmann-Studie gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung macht sich die ausgewiesenen Ergebnisse und Verteilungswirkungen nicht zu eigen. Die hier zitierten Ergebnisse aus Modellrechnungen unterliegen beispielsweise starken Modellannahmen sowie hohen Unsicherheiten, die nicht zuletzt dem langen Simulationszeitraum geschuldet sind. Darüber hinaus fokussiert die Studie auf einen einzelnen Geburtsjahrgang und hat daher für die Sozialversicherungszweige nur eine begrenzte Aussagekraft, da diese im Umlagesystem alle Geburtsjahrgänge betreffen.

Frage 23 Seite 8

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Arbeitsmarktchancen älterer Menschen zu verbessern, damit mögliche Veränderungen beim Renteneintrittsalter nicht insbesondere diejenigen belasten, die wegen Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher Einschränkungen, fehlender Weiterbildungsmöglichkeiten oder Altersdiskriminierung keine realistische Chance auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis zum Renteneintritt haben?

Antwort

Die Arbeitsmarktchancen älterer Menschen haben sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Das zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung der Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre. Lag diese im Jahr 2010 noch bei knapp 41 Prozent, ist sie zuletzt auf knapp 68 Prozent angestiegen. In den vergangenen Jahren sind zudem sichtbare Fortschritte erzielt worden, die Arbeitswelt alters- und alternsgerechter zu gestalten und stärker auf die Fähigkeiten, Kompetenzen und Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszurichten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt beispielsweise mit dem Programm Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) kleine und mittlere Unternehmen dabei, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine möglichst lange sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit zu ermöglichen. Sozialpartner, Politik und viele Betriebe haben längst erkannt, dass ältere Erwerbstätige über wertvolle Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungswissen verfügen, auf die in Zeiten zunehmender Fachkräfteengpässe nicht verzichtet werden kann. Auf der Ebene der Betriebe werden zunehmend Arbeitsbedingungen durch Maßnahmen der Arbeitsplatz- und Arbeitszeitgestaltung sowie der Arbeitsorganisation an die älter werdenden Belegschaften angepasst. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Verringerung von Belastungen am Arbeitsplatz und die Weiterbildung spielen eine wichtige Rolle. Diesen Weg gilt es weiterzugehen und möglichst breit zu verankern.

Frage 24 Seite 8

Schließt die Bundesregierung erhöhte Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte aus, die nicht in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten sind?

Antwort

Die Bundesregierung setzt die Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket um. Eine Erhöhung der Abschläge sehen die Empfehlungen nicht vor.

Anlage
AnlageAnlage

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