Entwicklungen der Repräsentation von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen

Noch nicht beantwortet.

Vorbemerkung der Fragesteller

Obwohl Frauen die Mehrheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen darstellen, sind sie weiterhin in Organen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und in Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung unterrepräsentiert. Laut Statistischem Bundesamt sind 74,4 Prozent der Beschäftigten im Gesundheitswesen weiblich (vgl. destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesun dheitspersonal/_inhalt.html#sprg409216), zudem stellen sie knapp die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten dar (vgl. arbeitsagentur.de/pre sse/2026-10-beschaeftigung-der-frauen-auf-rekordhoch-bei-gleichzeitig-hoher-t eilzeitquote). Aus Sicht der Fragestellenden sind ihre Perspektive und Interessen somit weiterhin nicht ausreichend vertreten. Multiperspektivität fördert die Qualität der Gesundheitsversorgung. Eine mangelhafte Repräsentanz von Frauen in den Entscheidungsgremien des deutschen Gesundheitswesens beeinflusst somit die Versorgungsqualität. Im Rahmen des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II), welches am 12. August 2021 in Kraft trat, wurde für die hauptamtliche Führungsebene von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa gesetzliche Krankenversicherungen (GKV), eine Mindestbeteiligung von mindestens einer Frau und einem Mann in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Zudem gelten Besetzungsregeln zur Stärkung der paritätischen Besetzung für die Verwaltungsräte der medizinischen Dienste der Länder und des Medizinischen Dienstes Bund Geschlechterquoten für die Vorschlagslisten zu den Verwaltungsratswahlen der Krankenkassen, Vorgaben für die Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien des GKV-Spitzenverbandes sowie für die Vorstände der Kassenärztlichen und Zahnärztlichen Vereinigungen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht als Vorhaben der Bundesregierung, „die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und deren Durchsetzung“ sei „zentrales Anliegen“ ihrer „gesamten Regierungsarbeit“ (koalitionsvertrag2025.de/sites/koali tionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 2). Die ehemalige Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken hatte laut Bericht der „Pharmazeutischen Zeitung“ ebenfalls erklärt, es solle nachgesteuert werden, wo Frauen in Führungspositionen noch nicht angemessen vertreten seien und dass Verstöße gegen Vorgaben zu den Zielgrößen künftig auch konsequent sanktioniert werden müssten (vgl. pharmazeutische-zeitung.de/geschlechtsspezifische-unterschiede-muesse n-viel-mehr-in-die-praxis-160359). Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft an die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/458) und Februar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/17347) an sowie an den Antrag „Mehr Frauen in Führungspositionen zur Organisation des Gesundheitswesens“ (Bundestagsdrucksache 19/4855). Sie verfolgt das Ziel, eine Berichtskontinuität herzustellen, und den Fortschritt bezüglich ausreichender Repräsentanz von Frauen im Gesundheitswesen zu erfragen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte das Thema Frauengesundheit und die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen des Gesundheitswesens zu einem eigenen Schwerpunkt ihrer Amtszeit gemacht. Die vorliegende Kleine Anfrage soll daher auch dazu dienen, den Stand der Umsetzung nachzuzeichnen und zu klären, ob und wie das Thema unter der neuen Ressortführung fortgeführt wird.

Frage 1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil, und wie hat sich dieser für a), b) und c) seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) und für d) seit 2015 entwickelt, unter niedergelassenen und angestellten a) Ärztinnen und Ärzten, b) Zahnärztinnen und Zahnärzten, c) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und d) Apothekerinnen und Apothekern?

Frage 2

Wie viele Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, wie hoch ist der Anteil der Frauen, und wie hat sich dieser seit 2020 entwickelt?

Frage 3

Gibt es Pläne der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauenanteil in Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen weiter zu erhöhen, entsprechend der Parität oder des Anteils weiblicher Berufsangehöriger?

Frage 4

Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 5

Wie viele Mitglieder des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gibt es jeweils, wie hoch ist der Anteil der Frauen, und wie hat sich dieser seit 2020 entwickelt?

Frage 6

Gibt es Pläne der Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauenanteil in Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen weiter zu erhöhen, entsprechend der Parität oder des Anteils weiblicher Berufsangehöriger?

Frage 7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 8

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen und die Kassenärztlichen und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus Maßnahmen ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?

Frage 9

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt (bitte jeweils nach Ärzte-, Zahnärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Apothekerkammern, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?

Frage 10

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt (bitte jeweils nach Ärzte-, Zahnärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Apothekerkammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?

Frage 11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Ärzte- und Zahnärztekammern und der Psychotherapeutenkammern, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt (bitte jeweils nach Ärzte-, Zahnärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer aufschlüsseln), sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Kammerversammlung der Apothekerkammern, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?

Frage 12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesärzte- und Zahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt, sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand der Bundesapothekerkammer, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?

Frage 13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern und der Bundespsychotherapeutenkammer unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt, sowie derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Bundesapothekerkammer unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit 2015 entwickelt?

Frage 14

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesapothekerkammer über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?

Frage 15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Ausschüssen und Gremien der Ärztekammern, der Zahnärztekammern, der Psychotherapeutenkammern, der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammern, der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesapothekerkammer?

Frage 16

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ärztekammern, die Zahnärztekammern, die Psychotherapeutenkammern, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesapothekerkammer ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Ausschüssen und Kommissionen zu erhöhen?

Frage 17

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Pflegekammern, und wie hat sich dieser seit ihrer jeweiligen Errichtung entwickelt (bitte jeweils nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?

Frage 18

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Pflegekammern unterhalb des Vorstandes, und wie hat sich dieser seit ihrer jeweiligen Errichtung entwickelt (bitte jeweils nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein- Westfalen aufschlüsseln)?

Frage 19

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Kammerversammlungen der Pflegekammern, und wie hat sich dieser seit ihrer jeweiligen Errichtung entwickelt (bitte jeweils nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?

Frage 20

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Pflegekammern über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und Führungsebenen zu erhöhen?

Frage 21

Wie viele Menschen sind derzeit bei den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert?

Frage 22

Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil unter den gesetzlichen Versicherten, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 23

Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil bei den Beschäftigten der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 24

Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen und d) Innungskrankenkassen?

Frage 25

Wie viele Personen umfassen die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen jeweils?

Frage 26

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Frauen in den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils (bitte in absoluten und prozentualen Anteilen angeben)?

Frage 27

Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Vorstandsvorsitzende der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen?

Frage 28

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Krankenkassen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes zu erhöhen?

Frage 29

Wie viele der gesetzlichen Krankenkassen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Führungskräfte-Förderungsprogramm, das sich speziell an Frauen richtet?

Frage 30

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes der gesetzlichen Krankenkassen, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt bei den a) allgemeinen Ortskrankenkassen, b) Ersatzkassen, c) Betriebskrankenkassen und d) Innungskrankenkassen?

Frage 31

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Vorständen der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt im a) Erweiterten Vorstand des AOK-Bundesverbandes (AOK = Allgemeine Ortskrankenkassen), b) Gesamtvorstand des Verbandes der Ersatzkassen, c) Vorstand des BKK Dachverbandes (BKK = Betriebskrankenkassen) und d) Vorstand des IKK-Bundesverbandes (IKK = Innungskrankenkassen)?

Frage 32

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt beim a) AOK-Bundesverband, b) Verband der Ersatzkassen, c) BKK Dachverband und d) IKK-Bundesverband?

Frage 33

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in den Aufsichtsgremien der Kassenverbände auf Bundesebene, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt a) im Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, b) in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen, c) im Aufsichtsrat des BKK Dachverbandes und d) in der Mitgliederversammlung des IKK-Bundesverbandes?

Frage 34

Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Kassenverbände auf Bundesebene über die gesetzlichen Pflichten hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in ihren Vorständen und ersten Führungsgremien zu erhöhen?

Frage 35

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 36

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes beim GKV-Spitzenverband, und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt?

Frage 37

Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der GKV- Spitzenverband über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus ergriffen, um den Frauenanteil in seinem Vorstand und in der ersten Führungsebene zu erhöhen?

Frage 38

Wie hoch ist derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil und wie hat sich dieser seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt a) im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) unter den nach § 140f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) benannten Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss, c) in den Vorständen und Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund und d) im Bewertungsausschuss?

Frage 39

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der absolute und prozentuale Frauenanteil im Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss sowie unter den Sprecherinnen und Sprechern der Patientenvertretung in den Unterausschüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses, und wie hat sich dieser seit März 2020 entwickelt?“

Frage 40

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil in der Nationalen Präventionskonferenz, insbesondere unter den stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern sowie unter den nach § 140f Absatz 2 SGB V benannten Patientenvertreterinnen und Patientenvertretern, und wie hat sich dieser seit März 2020 entwickelt?

Frage 41

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der absolute und prozentuale Frauenanteil und wie hat sich dieser nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/17806) entwickelt in der Geschäftsführung und in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung a) des Gemeinsamen Bundesausschusses, b) der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund und c) des Instituts des Bewertungsausschusses?

Frage 42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über den absoluten und prozentualen Frauenanteil bei a) den Professuren an medizinischen und gesundheitswissenschaftlichen Fakultäten, b) den Vorständen der Medizinischen Fachgesellschaften und c) der Führungsebene der Berufsverbände der Heil- und Gesundheitsberufe?

Frage 43

Hält die Bundesregierung den derzeitigen Frauenanteil und die Fortschritte in der Repräsentanz in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen für ausreichend, und a) wenn ja, warum? b) wenn nein, in welchen Gremien sieht sie Verbesserungsbedarf?

Frage 44

Welche weiteren Maßnahmen (einschließlich gesetzlicher Vorgaben) hält die Bundesregierung für geeignet, um die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu verpflichten, den Frauenanteil in ihren Gremien weiter zu erhöhen?

Frage 45

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um eine geschlechtergerechte Repräsentanz auch in den gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsstrukturen der Patientinnen und Patienten, insbesondere nach § 140f SGB V, sicherzustellen?

Frage 46

Plant die Bundesregierung, verbindliche Vorgaben zu machen zur Verpflichtung von Selbstverwaltungskörperschaften, jährlich über die Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen an die zuständige Rechtsaufsicht Bericht zu erstatten?

Frage 47

Inwiefern und welche Vorarbeiten haben in den vergangenen Monaten im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stattgefunden, um das von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigte Ziel, die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu erhöhen, umzusetzen, und inwiefern werden diese Arbeiten nun nach dem Wechsel der Leitung fortgeführt?

Frage 48

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um kontinuierlich die Repräsentanz von Frauen in den Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowie in weiteren Organisationen im Gesundheitswesen detailliert zu prüfen (bitte die verschiedenen Maßnahmen auflisten)?

Frage 49

Inwiefern erhebt die Bundesregierung Daten zu Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben und Zielgrößen, in wie vielen Fällen sind der Bundesregierung Verstöße gegen diese bekannt, und sofern ein Verstoß festgestellt wurde, bis wann muss die jeweilige Organisation nachweisen, dass sie den gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist?

Frage 50

Inwiefern werden Verstöße sanktioniert, welche konkreten Maßnahmen umfassen diese Sanktionen, wenn nein, ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, Verstöße gegen die Zielgrößen zu sanktionieren, und plant sie, eine gesetzliche Regelung einzuführen?

Frage 51

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen beispielsweise durch vorgezogene Wahlen, vorzeitige Widerbestellung des Vorstandes bzw. Gremiums oder Vergrößerung von Führungsgremien auf den Beschluss von gesetzlichen Regelungen zur Repräsentanz von Frauen reagiert wurde?

Frage 52

Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien bekannt, die im nationalen oder internationalen Kontext mögliche Auswirkungen eines stärkeren Einflusses von Frauen in Entscheidungsgremien auf die Qualität der medizinischen Versorgung untersucht haben?

Frage 53

Welche Studien hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder finanziert, um empirische Erkenntnisse zum Einfluss von paritätischer Besetzung von medizinischen und versorgungspolitischen Führungsstrukturen zu sichten?

Frage 54

Welche Priorität will Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann dem Thema Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen im Rahmen seiner Amtszeit beimessen, wo will er hierzu eigene Akzente setzen, und in welchen bereits vorliegenden Vorhaben, Eckpunkten oder Referentenentwürfen des Bundesgesundheitsministeriums finden sich hierzu Regelungen?